Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe - Beiträge pro Einheit (Zweiter Stichtag)
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2024-AFIFGEN-UNITS
Termine
Öffnung
29.02.2024
Deadline
11.06.2025 17:00
Budget des Calls
€ 780.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Aufforderung wird der Aufbau einer Infrastruktur für die Versorgung mit alternativen Kraftstoffen unterstützt, die zur Dekarbonisierung des Verkehrs entlang des TEN-V-Netzes beiträgt.
Call-Ziele
Die folgenden Aktionen werden unterstützt:
- Maßnahmen zur Unterstützung des Ausbaus der Infrastruktur für das Aufladen von Strom für leichte und schwere Nutzfahrzeuge mit einer Mindestleistung von 150 kW bzw. 350 kW.
Kosten im Zusammenhang mit Fahrzeugen sind nicht förderfähig.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Moldau (Moldova), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Mit dem CEF-Programm assoziierte Drittländer (Liste der teilnehmenden Länder)
- Projektanträge, die in assoziierten Drittländern angesiedelt sind, kommen für eine Finanzierung im Rahmen dieser Aufforderung unter den Bedingungen von Artikel 8 Absatz 1 der TEN-V-Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 und Artikel 5 Absatz 2 und 9 Absatz 2 der CEF-Verordnung (EU) 2021/1153 in Betracht.
Sonderfälle:
- Außergewöhnliche Finanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich Verkehr förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Beteiligung als wesentlich für die Durchführung des Vorhabens erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Das verfügbare Budget wird auf 2 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aufgeteilt:
- CEF-T-2024-AFIFGEN-UNITS: Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe - Beiträge pro Einheit
- CEF-T-2024-AFIFGEN-COSTS: Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe - Kofinanzierungssatz
Der Zuschuss wird in Form eines Stückzuschusses gewährt. Das bedeutet, dass ein fester Betrag pro Einheit auf der Grundlage der Kosten pro Einheit, der Beiträge pro Einheit oder der nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung wie folgt erstattet wird:
- Aufladestation mit mindestens 150 kW - Zuschuss pro Einheit € 20.000,00
- Aufladestation mit mindestens 350 kW - Zuschuss pro Einheit € 40.000,00
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
39 Monate ab Stichtag
Zusätzliche Informationen
Die Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe wird im Rahmen einer fortlaufenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mit drei Stichtagen für die Einreichung von Vorschlägen bis Ende 2025 wie folgt umgesetzt:
- 24.09.2024 17:00 UHR MEZ
- 11.06.2025 17:00 UHR MEZ
- 17.12.2025 17:00 UHR MEZ
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
- Obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle pro WP/Kalkulator
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operationellen Kapazität ausgenommen; siehe Abschnitt 7 des Aufforderungsdokuments)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats (Unterstützungsschreiben)
- Dossier zur Einhaltung der Umweltvorschriften
- Genehmigungsschreiben für die Finanzierung (bestehend aus einem Übermittlungsschreiben, in dem die Genehmigung der Finanzierung durch die Leitungsorgane der Finanzinstitution gemäß ihren eigenen Regeln, Strategien und Verfahren bestätigt wird, und der Projektzusammenfassung)
- vereinfachter Rechner für die Kosten-Nutzen-Analyse (KNA)
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt 120 Seiten.
Call-Dokumente
Call document CEF-T-2024-AFIFGENCall document CEF-T-2024-AFIFGEN(583kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren