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Call-Eckdaten
Infrastruktur für alternative Kraftstoffe - Einheitsbeiträge (Kohäsionsländer) - 4. Stichtag
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2021-AFIFCOEN-UNITS
Termine
Öffnung
16.09.2021
Deadline
13.04.2023 17:00
Budget des Calls
€ 125.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist es, den Aufbau einer Infrastruktur für die Versorgung mit alternativen Kraftstoffen zu unterstützen und damit einen Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrs entlang des TEN-V-Netzes zu leisten.
Call-Ziele
Die Aktivitäten, die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gefördert werden können, beziehen sich auf den Aufbau von Versorgungsnetzen für alternative Kraftstoffe, wie sie in Abschnitt 6.2.2 des mehrjährigen Arbeitsprogramms definiert sind.
Die Infrastruktur wird in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2014/94/EU und der Verordnung 1315/2013 in Übereinstimmung mit den im Call-Dokument aufgeführten Anforderungen aufgebaut:
Maßnahmen zur Unterstützung des Aufbaus von Schnellladeinfrastruktur mit einer Mindestleistung von 150 kW, einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz, auf dem TEN-V-Straßennetz.
- Öffentlich zugängliche Ladestationen entlang des TEN-V-Straßennetzes:
- Infrastruktur
- Öffentlich zugängliche Ladestationen für leichte Nutzfahrzeuge mit einer Mindestleistung von 150 kW
- Öffentlich zugängliche Ladestationen für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Mindestleistung von 350 kW
- Netzanschluss mit einer Mindestleistung von 600 kVA
- Standort
- Die Ladeinfrastruktur muss sich auf den in der "Fördergebietskarte" (https://ec.europa.eu/transport/infrastructure/tentec/tentec-portal/map/docs/AFIF1_2_150kw_350kw.pdf) ausgewiesenen relevanten TEN-V-Straßenabschnitten befinden. Es gilt ein Puffer von 2 km Entfernung zum TEN-V-Straßennetz, berechnet ab der nächstgelegenen Ausfahrt.
- Infrastruktur
- Öffentlich zugängliche Ladestationen auf sicheren und gesicherten Parkplätzen entlang des TEN-T Straßennetzes:
- Infrastruktur
- Öffentlich zugängliche Ladestationen für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Mindestleistung von 150 kW
- Netzanschluss mit einer Mindestleistung von 600 kVA.
- Standort
- Sichere und geschützte Parkplätze für Lkw und Nutzfahrzeuge auf dem Kernstraßennetz und seinen Knotenpunkten bzw. auf dem Gesamtstraßennetz, wenn sie in erster Linie den Nutzern des Kernstraßennetzes dienen.
- Infrastruktur
- Öffentlich zugängliche Aufladestationen in städtischen Knotenpunkten:
- Infrastruktur
- Nur Ladestationen für schwere Nutzfahrzeuge mit Ladestellen mit einer Mindestleistung von 350 kW
- Netzanschluss mit einer Mindestleistung von 600kVA
- Standort
- Städtische Knotenpunkte, die in Anhang II.2 der TEN-V-Verordnung aufgeführt sind.
- Infrastruktur
Kosten im Zusammenhang mit Fahrzeugen sind nicht förderfähig.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge sind einzureichen von:
- von einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten
- von internationalen Organisationen, gemeinsamen Unternehmen oder öffentlichen oder privaten Unternehmen oder Einrichtungen mit Sitz in den Mitgliedstaaten (mit Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- mit CEF assoziierte Drittländer
Besondere Fälle:
- Einrichtungen aus anderen Ländern sind ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales sowie für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit nach nationalem Recht können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Zusatzinformationen
Themen
Zusätzliche Informationen
Das verfügbare Budget für die Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe - Finanzrahmen für die Kohäsion (CEF-T-2021-AFIFCOEN) beträgt EUR 375.000.000. (EUR 125.000.000 pro Jahr)
Um die Effizienz der EU-Finanzierungsmaßnahmen zu gewährleisten, werden die Antragsteller nachdrücklich aufgefordert, Anträge für Projekte einzureichen, bei denen sich der beantragte EU-Beitrag zu den förderfähigen Kosten auf mindestens EUR 1.000.000 beläuft. Wenn möglich, sollten zusammenhängende Projekte zusammengefasst und als ein Vorschlag eingereicht werden.
Der Zuschuss ist ein Einheitszuschuss. Das bedeutet, dass ein fester Betrag pro Einheit auf der Grundlage der Kosten pro Einheit, der Beiträge pro Einheit oder der nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung wie folgt erstattet wird:
- Einheitliche Beiträge für Ladestationen für Elektrofahrzeuge von mindestens 150 kW und mindestens 350 kW:
- Ladestation mit mindestens 150 kW: 30.000 EUR pro Anlage
- Ladestation mit einer Mindestleistung von 350 kW: 60.000 EUR pro Anlage
- Beitrag der Einheit für den Netzanschluss: 30.000 EUR pro Anlage
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
- Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen
- obligatorische Anhänge und ergänzende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle pro WP (Vorlage im Submission-System verfügbar)
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten (Unterstützungsschreiben)
- Dossier zur Einhaltung der Umweltvorschriften
- Genehmigungsschreiben für die Finanzierung (bestehend aus einem Übermittlungsschreiben, in dem die Genehmigung der Finanzierung durch die Leitungsorgane der Finanzinstitution gemäß ihren eigenen Regeln, Strategien und Verfahren bestätigt wird, und der Projektzusammenfassung)
- vereinfachte Kosten-Nutzen-Analyse (KNA), wenn das Projekt mit einer Finanzierung eines Finanzinstituts unterstützt wird, das kein Implementierungspartner ist.
Maximale Seitenzahl - Teil B: 120 Seiten
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