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Call-Eckdaten
Anpassung der Verkehrsinfrastruktur für die Zwecke der Kontrollen an den Außengrenzen der Union - Studien, Arbeiten oder gemischte Maßnahmen
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2024-SAFEMOBGEN-EXTBORDER-WORKS
Termine
Öffnung
24.09.2024
Deadline
21.01.2025 17:00
Förderquote
30-70%
Budget des Calls
€ 160.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur des TEN-V-Netzes mit dem Ziel, die Kontrollen an den Außengrenzen zu beschleunigen.
Call-Ziele
Studien und / oder Arbeiten im Zusammenhang mit:
- Projekte zur Erleichterung des Verkehrsflusses für Land- und Wasserverkehrsträger in Grenzkontrollbereichen an den Außengrenzen der Union im Rahmen des TEN-V-Netzes. Die Projekte, die ausschließlich auf die Verkehrsinfrastruktur abzielen, werden unter anderem die Verbindungen zu den Grenzübergangsstellen sowie die Parklinien und -plätze im Zusammenhang mit den Grenzkontrollen verbessern.
Gefördert werden können der Ausbau von Lkw-Parkplätzen, von sicheren Wartebereichen und von Fahrbahnkapazitäten zwischen den Parkplätzen und den Grenzkontrollstellen sowie zwischen diesen. Die Projekte können auch den Ausbau eines bestehenden Terminals betreffen, wenn die Antragsteller nachweisen, dass das Projekt den Verkehrsfluss im Kontrollbereich der EU-Außengrenzen erleichtern würde.
Grenzkontrollausrüstungen und -einrichtungen können im Prinzip nicht als eigenständiges Projekt gefördert werden. Bestimmte Grenzkontrollausrüstungen, wie z. B. intelligente IT-Lösungen, die die Grenzkontrollen erleichtern und/oder beschleunigen und Staus an den Grenzübergangsstellen abbauen, oder in die Verkehrsinfrastruktur integrierte ortsfeste Geräte können jedoch gefördert werden, wenn sie Teil eines umfassenderen Projekts zur Anpassung der Verkehrsinfrastruktur sind.
Gebäude, Lagereinrichtungen, Pflanzenschutzstationen und Parkmöglichkeiten für Grenzbeamte können nicht gefördert werden.
Gegebenenfalls sollten die Antragsteller die Koordinierung mit den einschlägigen Interreg IPA-CBC-Programmen (Instrument für Heranführungshilfe - grenzüberschreitende Zusammenarbeit) sicherstellen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Moldau (Moldova), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Drittländer, die mit dem CEF-Programm assoziiert sind (Liste der teilnehmenden Länder)
Sonderfälle:
- Projektanträge, die in assoziierten Drittländern angesiedelt sind, sind unter den Bedingungen von Artikel 8 Absatz 1 der TEN-V-Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 und Artikel 5 Absatz 2 und 9 Absatz 2 der CEF-Verordnung (EU) 2021/1153 für eine Finanzierung im Rahmen dieser Aufforderungen förderfähig.
- Außergewöhnliche Finanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich Verkehr förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Beteiligung als wesentlich für die Durchführung des Vorhabens erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Das verfügbare Budget wird auf 3 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aufgeteilt:
- CEF-T-2024-SAFEMOBGEN-EXTBORDER-WORKS: Anpassung der Verkehrsinfrastruktur für die Zwecke der Kontrollen an den Außengrenzen der Union - Studien, Arbeiten oder gemischt
- CEF-T-2024-SAFEMOBGEN-PARKINGS-WORKS: Sichere und gesicherte Parkinfrastruktur - Arbeiten
- CEF-T-2024-SAFEMOBGEN-RESILIENCE-WORKS: Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur - Studien, Arbeiten oder gemischt
Der Zuschuss ist ein budgetbasierter gemischter Zuschuss zu den tatsächlichen Kosten (tatsächliche Kosten, mit Stückkosten- und Pauschalelementen). Das bedeutet, dass NUR bestimmte Arten von Kosten (förderfähige Kosten) und Kosten, die tatsächlich für Ihr Projekt angefallen sind (NICHT die veranschlagten Kosten), erstattet werden. Für Stückkosten und Pauschalbeträge können Sie die Beträge in Rechnung stellen, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung berechnet wurden (siehe Artikel 6 und Anhang 2 und 2a).
Die Kosten werden zu den in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersätzen erstattet:
- maximal 50% für die Kosten von Studien,
- maximal 30 % für die Kosten der Arbeiten für Vorschläge zum Thema "Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur",
- maximal 50 % der Kosten für Arbeiten im Zusammenhang mit Vorschlägen zu den Themen "sichere und geschützte Parkinfrastruktur" und "Anpassung der Verkehrsinfrastruktur für die Zwecke der Kontrollen an den Außengrenzen der Union", und
- maximal 70 % der Kosten für Arbeiten in Regionen in äußerster Randlage.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für das Projektmanagement (einschließlich der damit verbundenen Aufgaben, wie z. B. konsortiumsinterne Fortschrittssitzungen, Projektberichte usw.) 10 % der Gesamtkosten des Projekts nicht übersteigen sollten.
Die vorgesehene Laufzeit der Bauvorhaben und gemischten Projekte sollte maximal 4-5 Jahre betragen. Bei Studienprojekten sollte sie maximal 2-3 Jahre betragen. In beiden Fällen wird das in der Finanzhilfevereinbarung festgelegte Enddatum nicht nach dem 31.12.2029 liegen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 60 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle pro WP/Kalkulator
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operationellen Kapazität ausgenommen; siehe Abschnitt 7 des Aufforderungsdokuments)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats (Unterstützungsschreiben)
- Kosten-Nutzen-Analyse:
- für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Gesamtkosten) von über 10 000 000 EUR: vollständige Kosten-Nutzen-Analyse (Bericht und Cashflow-Vorlage)
- für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Gesamtkosten) unter 10 000 000 EUR: vereinfachter KNA-Rechner
- Umweltverträglichkeitsdossier (für Bauvorhaben, für Studien mit physischen Eingriffen und für Studien ohne physische Eingriffe.
Bei Anträgen für Projekte, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, können Sie im Portal Submission System unter "Other Annexes" eine Zusammenfassung des Klimasicherheitsprozesses einfügen.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 120 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
CEF 2 Transport – Projects related to safe and secure mobility (CEF-T-2024-SAFEMOBGEN)CEF 2 Transport – Projects related to safe and secure mobility (CEF-T-2024-SAFEMOBGEN)(331kB)
Kontakt
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