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Call-Eckdaten
Binnenwasserstraßen und Häfen - Studien, Arbeiten oder gemischte Projekte
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2024-CORECOEN-IWWP-WORKS
Termine
Öffnung
24.09.2024
Deadline
21.01.2025 17:00
Förderquote
85%
Budget des Calls
€ 1.080.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist die Entwicklung von Infrastrukturprojekten für die Binnenschifffahrt im Rahmen des TEN-V-Kernnetzes.
Call-Ziele
Studien und / oder Arbeiten an Binnenwasserstraßen im Zusammenhang mit:
- Ausbau von Wasserstraßen und der dazugehörigen Infrastruktur wie Schleusen und Wehre/Dämme, um stabile oder verbesserte Navigationsbedingungen, Leistungen und/oder mehr Kapazität für die Durchfahrt von Schiffen zu erreichen oder einen guten Navigationszustand zu gewährleisten;
- Schaffung neuer Wasserstraßen und zugehöriger Infrastrukturen (Schleusen, Wehre/Dämme, Brücken);
- Bau/Hebung/Modernisierung von Schleusen und beweglichen Brücken, um die Durchfahrt von Schiffen und Konvois zu verbessern;
- Automatisierung der Wasserstraßeninfrastruktur (z. B. Schleusen, Wehre/Dämme, Brücken) zur Verbesserung ihres Betriebs und ihrer Überwachung;
- Erhöhung der Durchfahrtshöhe unter Brücken;
- Gewährleistung der ganzjährigen Befahrbarkeit, z. B. durch hydrologische Dienste, Eisbrechereinrichtungen und Investitionsbaggerungen;
- Uferinfrastrukturen, einschließlich der Schaffung und/oder Verbesserung von Infrastrukturen für die Anlegestellen und die Schifffahrt entlang einer Wasserstraße und/oder Stromanlagen am Ufer. Diese wasserseitige Infrastruktur kann auch Umschlagplätze an den Binnenwasserstraßen des TEN-V-Netzes betreffen, die nicht in Anhang II der überarbeiteten TEN-V-Verordnung (EU) aufgeführt sind, und beschränkt sich auf Infrastrukturen, die das Be- und Entladen von Schiffen an Land und die landseitige Stromversorgung ermöglichen;
- Verknüpfung von Binnenwasserstraßen und Seeverkehr.
Studien und/oder Arbeiten an TEN-V-Kern-Binnenhäfen in Bezug auf:
- Zugang, einschließlich des sicheren Zugangs durch Navigationshilfen, von Binnenhäfen zu Binnenwasserstraßen;
- Basis- und wasserseitige Infrastruktur in Binnenhäfen, einschließlich landseitiger Stromversorgung;
- Hafenauffangeinrichtungen für Öl und andere Abfälle (einschließlich Rückstände aus Abgasreinigungssystemen) und Infrastruktur für die Entgasung von Schiffen, um die Umweltanforderungen zu erfüllen;
- Bereitstellung oder Verbesserung des Eisenbahnzugangs zu und der Verbindungen innerhalb von Binnenhäfen. Straßenzugänge und -verbindungen zu/innerhalb von Binnenhäfen werden nicht unterstützt;
- Gewährleistung der ganzjährigen Befahrbarkeit, z. B. durch hydrologische Dienste, Eisbrechereinrichtungen und Ausbaggern des Hafens und der Hafenzufahrten.
Interne Betriebsstraßen, Instandhaltungsstraßen, Zufahrtsstraßen usw. von/zu/auf Kais, Liegeplätzen, Terminals, Bahnhöfen oder anderen Orten innerhalb des Binnenhafens werden nicht unterstützt, auch wenn sie für die Durchführung der Aktion erforderlich sind.
Bauvorhaben können die Erzeugung erneuerbarer Energien vor Ort als synergetisches Element gemäß Abschnitt 10.6 des Arbeitsprogramms umfassen, wie z. B. Netzanschlüsse vom Hafen an das Netz außerhalb des Hafens, die für die landseitige Stromversorgung benötigt werden, Photovoltaikanlagen, Windturbinen usw., die in erster Linie für die landseitige Stromversorgung, für den Bedarf der grundlegenden Hafeninfrastruktur und für verschiedene Hafenaktivitäten genutzt werden. Solche synergetischen Elemente müssen den sozioökonomischen, klimatischen oder ökologischen Nutzen des Projekts verbessern und dürfen 20 % der gesamten förderfähigen Kosten des Projekts nicht überschreiten.
Projekte zur Entwicklung der wasserseitigen Infrastruktur sind Infrastrukturen, die die Befahrbarkeit des Binnenwasserstraßenabschnitts der überarbeiteten TEN-V-Verordnung verbessern oder die multimodale Anbindung des wasserseitigen Verkehrs verbessern. Dies schließt Infrastrukturen aus, die nicht direkt dem Schiffsverkehr zugute kommen.
Elemente der Lagerung, Umschlaganlagen und Ausrüstungen können nur dann in ein Projekt aufgenommen werden, das der Binnenschifffahrt zugute kommt, wenn sie vollständig in das Infrastrukturinvestitionsprojekt integriert sind und nur einen kleinen Teil davon ausmachen. Diese Projekte sollten sich nicht auf die Lagerung und Umschlaganlagen und -ausrüstungen konzentrieren, sondern auf die Verkehrsinfrastruktur.
Infrastrukturen, die speziell für Kreuzfahrtschiffe bestimmt sind, werden nicht gefördert, außer im Hinblick auf die landseitige Stromversorgung.
Hinterlandanbindungen an die Binnenhäfen fallen unter die jeweiligen Verkehrsträgerprioritäten, können aber Teil eines einzigen Projekts sein (z. B. ein Projekt zur Verbesserung der Schienenanbindung sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hafengebiets). Projekte, die den Hinterlandzugang sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hafengebiets kombinieren, können je nach Sachlage entweder für den Binnenhafen oder für den Bereich Seehafen/Schiene eingereicht werden.
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a) Ziffer i) der CEF-Verordnung können Vorhaben, die das Kernnetz betreffen, verwandte Elemente des Gesamtnetzes einschließen, wenn dies zur Optimierung der Investition erforderlich ist. Diese Elemente können bis zu 10 % der gesamten förderfähigen Kosten des Projekts ausmachen und sollten als separates Arbeitspaket vorgelegt werden.
Die im Rahmen der CEF geförderten Einrichtungen und Infrastrukturen müssen allen Betreibern auf nichtdiskriminierender Basis zugänglich sein.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- in einem der Mitgliedstaaten ansässig sein, die für eine Finanzierung aus dem Kohäsionsfonds in Frage kommen
Sonderfälle:
- Projektanträge, die in assoziierten Drittländern angesiedelt sind, sind unter den Bedingungen von Artikel 8 Absatz 1 der TEN-V-Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 und Artikel 5 Absatz 2 und 9 Absatz 2 der CEF-Verordnung (EU) 2021/1153 für eine Finanzierung im Rahmen dieser Aufforderungen förderfähig.
- Außergewöhnliche Finanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich Verkehr förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Beteiligung als wesentlich für die Durchführung des Vorhabens erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Das verfügbare Budget wird auf 4 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aufgeteilt:
- CEF-T-2024-CORECOEN-IWWP-WORKS: Binnenwasserstraßen und Häfen - Studien, Arbeiten oder gemischt
CEF-T-2024-CORECOEN-MARP-WORKS: Seehäfen - Studien, Arbeiten oder gemischt
CEF-T-2024-CORECOEN-RAIL-WORKS: Eisenbahn - Studien, Arbeiten oder gemischt
CEF-T-2024-CORECOEN-STRASSEN-ARBEITEN: Straßen und multimodale Güterterminals - Studien, Arbeiten oder gemischt
Die vorgesehene Dauer der Bauvorhaben und gemischten Projekte sollte maximal 4-5 Jahre betragen. Für Studienprojekte sollte sie maximal 2-3 Jahre betragen. In beiden Fällen wird das in der Finanzhilfevereinbarung festgelegte Enddatum nicht nach dem 31.12.2029 liegen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 60 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle pro WP/Kalkulator
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operationellen Kapazität ausgenommen; siehe Abschnitt 7 des Aufforderungsdokuments)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats (Unterstützungsschreiben)
- Kosten-Nutzen-Analyse:
- für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Gesamtkosten) von über 10 000 000 EUR: vollständige Kosten-Nutzen-Analyse (Bericht und Cashflow-Vorlage)
- für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Gesamtkosten) unter 10 000 000 EUR: vereinfachter KNA-Rechner
- Umweltverträglichkeitsdossier (für Bauvorhaben, für Studien mit physischen Eingriffen und für Studien ohne physische Eingriffe.
Bei Anträgen für Projekte, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, können Sie im Portal Submission System unter "Other Annexes" eine Zusammenfassung des Klimasicherheitsprozesses einfügen.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 120 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
CEF 2 Transport – Projects on the Core Network – Cohesion envelope (CEF-T-2024-CORECOEN)CEF 2 Transport – Projects on the Core Network – Cohesion envelope (CEF-T-2024-CORECOEN)(360kB)
Kontakt
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