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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Thema Strahlenschutz und Qualität der Computertomographie bei Kindern und jungen Erwachsenen
Förderprogramm
EU4Health-Programm 2021-2027
Call Nummer
EU4H-2024-PJ-03-3
Termine
Öffnung
16.09.2024
Deadline
21.01.2025 23:00
Förderquote
60-80 %
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel der Aktion ist es, die Qualität und den Strahlenschutz bei medizinischen Anwendungen ionisierender Strahlung bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verbessern. Die ergriffenen Maßnahmen sollten sich insbesondere auf computertomografische Verfahren bei Kindern und jungen Erwachsenen konzentrieren und darauf abzielen, das damit verbundene Risiko unerwünschter Nebenwirkungen, wie z. B. Hirntumore und andere Arten von Krebs, zu verringern.
Call-Ziele
Diese Maßnahme sollte vorrangig für CT-Untersuchungen des Kopfes bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gelten. Sie kann auf andere Körperregionen sowie auf andere bildgebende Verfahren mit ionisierender Strahlung ausgedehnt werden, wenn es eine häufige klinische Indikation für pädiatrische Bildgebung gibt und eine bessere Begründung und Optimierung als erreichbar angesehen wird. Diese Maßnahme könnte konventionelle und interventionelle Radiologie, CT und Nuklearmedizin umfassen und auch bildgebende Verfahren einbeziehen, die im Rahmen von Strahlentherapiebehandlungen durchgeführt werden.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Als erwartetes Ergebnis der Aktivitäten und im Einklang mit dem SAMIRA-Ziel, sicherzustellen, dass die Anwendung ionisierender Strahlung in den Mitgliedstaaten nach hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfolgt, sollte das medizinische Personal über verbesserte Instrumente verfügen, um die Rechtfertigung und Optimierung medizinischer Verfahren mit ionisierender Strahlung bei Kindern und jungen Erwachsenen zu gewährleisten.
Dies sollte in Form verschiedener technischer/praktischer Hilfsmittel geschehen, wie z. B. verbesserte Überweisungsrichtlinien für bildgebende Verfahren und klinische Leitlinien, Anleitungen, Protokolle und Hilfsmittel für bestimmte Untersuchungen und Geräte sowie Lehrpläne und Materialien für die Aus- und Weiterbildung. Auch Schulungen für das Krankenhauspersonal und Informationskampagnen sollten organisiert werden.
Dies wird den pädiatrischen, jugendlichen und jungen erwachsenen Patient*innen sowie den Eltern und jungen Erwachsenen zugute kommen, die bildgebende Dienste in den Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen. Es wird erwartet, dass die Maßnahmen kurzfristig zu einer Verbesserung der Strahlensicherheit und der Qualität der CT und anderer radiologischer Bildgebung bei Kindern und jungen Patient*innen sowie zu einer Verringerung der vermeidbaren Exposition gegenüber ionisierender Strahlung führen werden. Mittel- bis langfristig dürfte dies zu einer Verringerung der vermeidbaren Sekundäreffekte führen, z. B. von Hirntumoren im Zusammenhang mit CT-Untersuchungen des Kopfes.
Die Ergebnisse dieser Aktivitäten sollten auch die Diskrepanzen zwischen Europa und der aktuellen Strahlungstechnologie in der Medizin durch einen koordinierten Ansatz verringern.
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Erwartete Ergebnisse
Die im Rahmen dieser Aktion durchgeführten Aktivitäten sollten Folgendes umfassen:
- Überprüfung der Überweisungsleitlinien für die Bildgebung, der klinischen Leitlinien und der Systeme zur Unterstützung klinischer Entscheidungen, die in den Mitgliedstaaten zur Rechtfertigung der radiologischen Bildgebung bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verwendet werden, und Empfehlungen zur Verbesserung dieser Leitlinien an die einschlägigen Akteure;
- Überprüfung der Ausrüstungsbasis und des Zugangs zu spezieller pädiatrischer Bildgebung in den Mitgliedstaaten und Empfehlungen zur Verbesserung der Ausrüstungsbasis an die zuständigen Akteure;
- Entwicklung von Leitlinien, Protokollen und Instrumenten für die Optimierung pädiatrischer CT-Untersuchungen, für die CT-Geräte und die klinischen Indikationen, die in Europa am häufigsten verwendet werden
- Organisation von Informations- und Verbreitungskampagnen zu Empfehlungen, Leitlinien, Protokollen und Instrumenten für die Rechtfertigung und Optimierung der pädiatrischen Bildgebung in den betroffenen Krankenhäusern und medizinischen Zentren in allen Mitgliedstaaten;
- Entwicklung von Aus- und Weiterbildungsplänen, -material und -instrumenten zum Strahlenschutz pädiatrischer Patient*innen für die entsprechenden Berufsgruppen;
- die Organisation von Schulungen für Radiolog*innen, Medizinphysiker*innen und radiologisches Pflegepersonal in praktischen Ansätzen zum Strahlenschutz pädiatrischer Patienten;
- Organisation von Informationskampagnen über den Nutzen, die Risiken und die Strahlensicherheit der Bildgebung bei pädiatrischen, jugendlichen und jungen erwachsenen Patient*innen, die sich an Eltern und junge Erwachsene richten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt: mindestens 3 Einrichtungen aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
- förderfähige Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem EU4Health-Programm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.
Antragsteller sollten sein:
- Akademien und Bildungseinrichtungen,
- Forschungsinstitute,
- Krankenhäuser, Expertennetzwerke,
- Organisationen der Zivilgesellschaft,
- Vereinigungen, Stiftungen,
- NROs,
- Unternehmen (einschließlich Sozialunternehmen und Unternehmen ohne Erwerbszweck) im Bereich der öffentlichen Gesundheit,
- private Einrichtungen (gewinnorientiert/nicht gewinnorientiert),
- internationale Organisationen,
- Behörden der Mitgliedstaaten.
Zusätzliche spezifische Kriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums: Beteiligung von Radiologen, anderen Fachärzten und Medizinphysikern mit mindestens 15 Jahren Erfahrung in der radiologischen Bildgebung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Frühere Beteiligung an der Erstellung oder Überprüfung von Überweisungs- und klinischen Leitlinien (Radiologen und andere medizinische Fachkräfte) sowie an der Überprüfung und Abnahmeprüfung medizinischer Geräte in Gesundheitseinrichtungen (MPEs).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Europäische Referenznetzwerke (ERN) - Hierbei handelt es sich um Netzwerke zwischen Gesundheitsdienstleistern und Fachzentren in den Mitgliedstaaten zur Stärkung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich der seltenen Krankheiten, im Einklang mit den in Artikel 12 der Richtlinie 2011/24 festgelegten Zielen.
Die Kosten werden zu dem in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersatz (60 %) erstattet. Sie können eine höhere Projektfinanzierungsrate (80%) beantragen, wenn Ihr Projekt von
von "außergewöhnlichem Nutzen" ist, d. h. es betrifft
- Maßnahmen, bei denen mindestens 30 % des Budgets auf Mitgliedstaaten entfallen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt oder
- Maßnahmen, an denen Einrichtungen aus mindestens 14 Mitgliedstaaten beteiligt sind und von denen mindestens vier aus Mitgliedstaaten stammen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Für die Einreichung der Vorschläge (einschließlich der Anhänge und Begleitdokumente) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Call document EU4H-2024-PJ-03Call document EU4H-2024-PJ-03(1331kB)
Kontakt
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