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Call-Eckdaten
Europäischer Hochschulraum (EHEA)
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2024-EHEA
Termine
Öffnung
18.09.2024
Deadline
17.12.2024 23:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aktion zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen EHEA-Behörden, den beratenden EHEA-Mitgliedern, den Hochschuleinrichtungen und generell allen relevanten Akteuren bei Bottom-up-Aktivitäten zu fördern, um die im Bericht über die Umsetzung des Bologna-Prozesses 2024 aufgezeigten Lücken zu schließen oder die Prioritäten des Kommuniqués von Tirana zu verwirklichen. Generell sollten die vorgeschlagenen Projekte die Umsetzung des Bologna-Prozesses sowie die darin eingegangenen Verpflichtungen unterstützen, die für die weitere Entwicklung des EHEA von entscheidender Bedeutung sind.
Call-Ziele
Im Einklang mit dem Kommuniqué von Tirana, das im Mai 2024 auf der Ministerkonferenz des Europäischen Hochschulraums angenommen wurde, wird diese Aktion Projekte unterstützen, die sich mit einem oder mehreren der im Kommuniqué genannten Themen und Prioritäten befassen. Dabei kann es sich u. a. um Unterstützung handeln für: die Umsetzung der wichtigsten Verpflichtungen, die Einrichtung eines langfristigen, unabhängigen, international besetzten Sekretariats, die zukunftssichere Entwicklung der Bologna-Instrumente und die von der BFUG geschaffenen Arbeitsstrukturen.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Ein innovativerer, vernetzter und integrativerer EHEA;
- gleichmäßigere Umsetzung der Reformen, insbesondere im Zusammenhang mit der flexiblen Umsetzung der drei zentralen Verpflichtungen des Bologna-Prozesses, der Förderung und dem Schutz der Grundwerte, der Verbesserung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und der Stärkung der sozialen Dimension der Hochschulbildung;
- Verbesserte Anwendung der EHEA-Instrumente zur Förderung der automatischen Anerkennung, der Qualität, der Transparenz und des Vertrauens sowie zur Unterstützung von Mobilität und Internationalisierung;
- Verstärkte Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden, beratenden EHEA-Mitgliedern und Stakeholdern bei der Umsetzung von Reformen zur Erleichterung einer engeren Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen innerhalb des Europäischen Hochschulraums;
- Ausbau der Kapazitäten zur Unterstützung der Umstellung auf studierendenzentriertes Lernen in den Hochschulen;
- Verbesserte Synergien zwischen dem EHEA, den hochschulpolitischen Dimensionen des Europäischen Bildungsraums und dem Europäischen Forschungsraum;
- Professionellere, unabhängigere und effizientere Unterstützung der Arbeit der BFUG und ihrer Arbeitsstrukturen;
- Verbesserte Kenntnisse über den EHEA bei den Interessengruppen und der Öffentlichkeit.
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Erwartete Ergebnisse
Die Aktivitäten, die für eine Finanzierung in Frage kommen, betreffen zwei Arten von Projekten. Jeder eingereichte Vorschlag kann sich jedoch nur auf eine Art von Projekten beziehen. Die Antragstellenden werden gebeten, in ihrem Antragsformular Teil B (unter Abschnitt 1.1 - Relevanz - Hintergrund und allgemeine Ziele) die Art des Projekts anzugeben, für das sie sich bewerben.
Typ 1 - Transnationale Kooperationsprojekte
- Unterstützungsmaßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsplans der im Rahmen der Bologna-Follow-up-Gruppe eingerichteten Arbeitsstrukturen in Form von Peer Groups, Beratungsgruppen und Arbeitsgruppen;
- Transnationale Peer-Support-Aktivitäten, die auf eines der derzeitigen Mitgliedsländer des EHEA ausgerichtet sind. An diesen Aktivitäten (Peer-Learning, Peer-Beratung, Peer-Review usw.) sollten sowohl nationale Behörden als auch nationale Akteure (Hochschuleinrichtungen, Akademiker*innen, Studierende usw.) und gegebenenfalls beratende Mitglieder des EHR beteiligt sein;
- Länder, die eine bestimmte zentrale Verpflichtung oder einen bestimmten Teil davon hinreichend umgesetzt haben, können anderen Ländern, die die Reformen im Zusammenhang mit dieser Verpflichtung besser umsetzen wollen, Peer-to-Peer-Unterstützung leisten. Sie können die politischen Maßnahmen in den Ländern, die derzeit mit Umsetzungsproblemen konfrontiert sind, überprüfen und kommentieren und ihnen bei der Ausarbeitung von Plänen zur Bewältigung dieser Probleme helfen;
- Länder, die die Schlüsselverpflichtungen noch nicht vollständig umgesetzt haben, können die Art und Weise überprüfen, wie die Peers eine mit der Schlüsselverpflichtung zusammenhängende Reform umgesetzt haben, einschließlich ihrer Auswirkungen. Sie sollten einen veröffentlichungsfähigen Aktionsplan im Einklang mit dem Kommuniqué von Tirana entwickeln und bereit sein, die Maßnahmen zu erörtern, die sie zur Beschleunigung und Erfüllung des Umsetzungsprozesses ergreifen werden.
Weitere Aktivitäten, die auf der Zusammenarbeit nationaler Behörden und relevanter Interessengruppen beruhen, können z. B. sein:
- Unterstützung bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften oder Aktionsplänen (z. B. über die Instrumente des EHEA zur Unterstützung der Umsetzung auf nationaler/regionaler/institutioneller Ebene);
- Entwicklung von Überwachungs- und einschlägigen Instrumenten, beispielsweise auf der Grundlage digitaler Instrumente;
- Konferenzen, Seminare oder Workshops, insbesondere mit dem Ziel, eine gemeinsame Verantwortung und ein gemeinsames Engagement von nationalen Behörden und Interessenvertretern aufzubauen;
- Studienbesuche und Folgestudien, Analysen und Verbreitungsmaterial;
- Rechtliche und administrative Unterstützung (z. B. Unterstützung bei der Konzeption und Einrichtung eines langfristigen Sekretariats).
Typ 2 - Technische und administrative Unterstützung
Bereitstellung professioneller Unterstützung für die BFUG und ihre Arbeitsstrukturen durch den Betrieb des BFUG-Sekretariats gemäß der mit der BFUG vereinbarten Aufgabenbeschreibung. Dazu gehören unter anderem folgende Tätigkeiten:
- Administrative und operative Unterstützung der BFUG und ihres Vorstands, einschließlich der Planung von Sitzungen, der Erstellung von Protokollen und der Weitergabe der Protokolle innerhalb der vereinbarten Frist;
- Unterstützung der BFUG und ihres Vorstands bei den Folgearbeiten, einschließlich der Planung von Aktivitäten und der Weiterverfolgung der BFUG-Beschlüsse;
- Unterstützung aller Arbeitsgruppen, Beratungsgruppen und anderer Strukturen sowie auf Wunsch Vorbereitung der Berichtsentwürfe;
- Durchführung von Sonderaufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Arbeitsprogramms des Europäischen Hochschulraums;
- Unterstützung bei der Kommunikation und dem Wissensaustausch innerhalb des EHEA im Einklang mit dem Abschlussbericht der Task Force zur Verbesserung des Wissensaustauschs in der EHEA-Gemeinschaft.
- Pflege, Überprüfung und Aktualisierung der Website und der Archive des Europäischen Hochschulraums;
- Funktionieren als externe und interne Kontaktstelle für den Europäischen Hochschulraum;
- Weitergabe wichtiger Nachrichten an Mitglieder und Interessengruppen;
- Vorbereitung von Hintergrunddokumenten für Diskussionen auf Anfrage (ggf. in Verbindung mit den entsprechenden Autoren);
- Vertretung bei externen Veranstaltungen auf Anfrage der Organisatoren;
- Unterstützung der Vorbereitung der bevorstehenden Ministerkonferenz und des Globalen Politischen Forums in Zusammenarbeit mit den Gastgeberländern, unter der Aufsicht der BFUG, die für die Tagesordnung der Ministerkonferenz verantwortlich ist.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Andorra, Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Förderfähige Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen, falls zutreffend):
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller öffentliche oder private Rechtspersonen sein, die an der Umsetzung der Bologna-Ministervereinbarungen und der Prioritäten des Bologna-Prozesses arbeiten und ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer;
- Drittländer, die nicht mit dem Programm assoziiert sind und zum Europäischen Hochschulraum gehören.
Für Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem Erasmus+ Programmland: Inhaber des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung)
Förderfähige Koordinatoren:
Von den oben beschriebenen Einrichtungen können nur die folgenden Organisationen als Koordinatoren fungieren:
- Nationale Behörden, von den nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten und der mit dem Programm assoziierten Drittstaaten beauftragte Stellen, die an der Umsetzung der Bologna-Ministerkommuniqués und der Prioritäten des Bologna-Prozesses arbeiten;
- offizielle Organisationen, die unmittelbar im Zuge des Bologna-Prozesses gegründet wurden;
- europäische Organisationen, die im Europäischen Hochschulraum (Bologna-Prozess) als beratende Mitglieder vertreten sind.
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw. Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Bei der Einreichung von Vorschlägen sind die folgenden Bedingungen zu beachten:
- Typ 1 (transnationale Kooperationsprojekte): Mindestens zwei förderfähige Einrichtungen aus zwei förderfähigen Ländern;
- Typ 2 (technische und administrative Unterstützung): Förderfähige Einrichtung(en) aus den Ländern, die das Sekretariat beherbergen, wie auf der BFUG-Sitzung XC vom 11. und 12. April 2024 angenommen und von der Ministerkonferenz in Tirana genehmigt.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, abdeckt).
Maximal 500 000 EUR pro Projekt (Typ 1 - Transnationale Kooperationsprojekte, indikative Anzahl der zu finanzierenden Projekte: 10)
Maximal 750 000 EUR pro Projekt (Typ 2 - Technische und administrative Unterstützung, Anzahl der zu finanzierenden Projekte: 1)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vor Ablauf der Einreichungsfrist der Aufforderung eingereicht werden (siehe Zeitplan, Abschnitt 4).
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Seite: Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen". Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- - Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- - Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- - Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- - obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- Benennungsschreiben (gilt nur für Thema 1, falls erforderlich, wie in Abschnitt 6 angegeben)
Ihr Antrag muss gut lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
ERASMUS-EDU-2024-EHEA-NARIC Call documentERASMUS-EDU-2024-EHEA-NARIC Call document(587kB)
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