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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion
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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Europäischer Hochschulraum (EHEA)

Förderprogramm

Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen

Call Nummer

ERASMUS-EDU-2024-EHEA

Termine

Öffnung
18.09.2024

Deadline
17.12.2024 23:00

Förderquote

90%

Budget des Calls

€ 6.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Diese Aktion zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen EHEA-Behörden, den beratenden EHEA-Mitgliedern, den Hochschuleinrichtungen und generell allen relevanten Akteuren bei Bottom-up-Aktivitäten zu fördern, um die im Bericht über die Umsetzung des Bologna-Prozesses 2024 aufgezeigten Lücken zu schließen oder die Prioritäten des Kommuniqués von Tirana zu verwirklichen. Generell sollten die vorgeschlagenen Projekte die Umsetzung des Bologna-Prozesses sowie die darin eingegangenen Verpflichtungen unterstützen, die für die weitere Entwicklung des EHEA von entscheidender Bedeutung sind.

Call-Ziele

Im Einklang mit dem Kommuniqué von Tirana, das im Mai 2024 auf der Ministerkonferenz des Europäischen Hochschulraums angenommen wurde, wird diese Aktion Projekte unterstützen, die sich mit einem oder mehreren der im Kommuniqué genannten Themen und Prioritäten befassen. Dabei kann es sich u. a. um Unterstützung handeln für: die Umsetzung der wichtigsten Verpflichtungen, die Einrichtung eines langfristigen, unabhängigen, international besetzten Sekretariats, die zukunftssichere Entwicklung der Bologna-Instrumente und die von der BFUG geschaffenen Arbeitsstrukturen.

Erwartete Effekte und Auswirkungen

  • Ein innovativerer, vernetzter und integrativerer EHEA;
  • gleichmäßigere Umsetzung der Reformen, insbesondere im Zusammenhang mit der flexiblen Umsetzung der drei zentralen Verpflichtungen des Bologna-Prozesses, der Förderung und dem Schutz der Grundwerte, der Verbesserung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und der Stärkung der sozialen Dimension der Hochschulbildung;
  • Verbesserte Anwendung der EHEA-Instrumente zur Förderung der automatischen Anerkennung, der Qualität, der Transparenz und des Vertrauens sowie zur Unterstützung von Mobilität und Internationalisierung;
  • Verstärkte Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden, beratenden EHEA-Mitgliedern und Stakeholdern bei der Umsetzung von Reformen zur Erleichterung einer engeren Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen innerhalb des Europäischen Hochschulraums;
  • Ausbau der Kapazitäten zur Unterstützung der Umstellung auf studierendenzentriertes Lernen in den Hochschulen;
  • Verbesserte Synergien zwischen dem EHEA, den hochschulpolitischen Dimensionen des Europäischen Bildungsraums und dem Europäischen Forschungsraum;
  • Professionellere, unabhängigere und effizientere Unterstützung der Arbeit der BFUG und ihrer Arbeitsstrukturen;
  • Verbesserte Kenntnisse über den EHEA bei den Interessengruppen und der Öffentlichkeit.

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Erwartete Ergebnisse

Die Aktivitäten, die für eine Finanzierung in Frage kommen, betreffen zwei Arten von Projekten. Jeder eingereichte Vorschlag kann sich jedoch nur auf eine Art von Projekten beziehen. Die Antragstellenden werden gebeten, in ihrem Antragsformular Teil B (unter Abschnitt 1.1 - Relevanz - Hintergrund und allgemeine Ziele) die Art des Projekts anzugeben, für das sie sich bewerben.

Typ 1 - Transnationale Kooperationsprojekte

  • Unterstützungsmaßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsplans der im Rahmen der Bologna-Follow-up-Gruppe eingerichteten Arbeitsstrukturen in Form von Peer Groups, Beratungsgruppen und Arbeitsgruppen;
  • Transnationale Peer-Support-Aktivitäten, die auf eines der derzeitigen Mitgliedsländer des EHEA ausgerichtet sind. An diesen Aktivitäten (Peer-Learning, Peer-Beratung, Peer-Review usw.) sollten sowohl nationale Behörden als auch nationale Akteure (Hochschuleinrichtungen, Akademiker*innen, Studierende usw.) und gegebenenfalls beratende Mitglieder des EHR beteiligt sein;
  • Länder, die eine bestimmte zentrale Verpflichtung oder einen bestimmten Teil davon hinreichend umgesetzt haben, können anderen Ländern, die die Reformen im Zusammenhang mit dieser Verpflichtung besser umsetzen wollen, Peer-to-Peer-Unterstützung leisten. Sie können die politischen Maßnahmen in den Ländern, die derzeit mit Umsetzungsproblemen konfrontiert sind, überprüfen und kommentieren und ihnen bei der Ausarbeitung von Plänen zur Bewältigung dieser Probleme helfen;
  • Länder, die die Schlüsselverpflichtungen noch nicht vollständig umgesetzt haben, können die Art und Weise überprüfen, wie die Peers eine mit der Schlüsselverpflichtung zusammenhängende Reform umgesetzt haben, einschließlich ihrer Auswirkungen. Sie sollten einen veröffentlichungsfähigen Aktionsplan im Einklang mit dem Kommuniqué von Tirana entwickeln und bereit sein, die Maßnahmen zu erörtern, die sie zur Beschleunigung und Erfüllung des Umsetzungsprozesses ergreifen werden.

Weitere Aktivitäten, die auf der Zusammenarbeit nationaler Behörden und relevanter Interessengruppen beruhen, können z. B. sein:

  • Unterstützung bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften oder Aktionsplänen (z. B. über die Instrumente des EHEA zur Unterstützung der Umsetzung auf nationaler/regionaler/institutioneller Ebene);
  • Entwicklung von Überwachungs- und einschlägigen Instrumenten, beispielsweise auf der Grundlage digitaler Instrumente;
  • Konferenzen, Seminare oder Workshops, insbesondere mit dem Ziel, eine gemeinsame Verantwortung und ein gemeinsames Engagement von nationalen Behörden und Interessenvertretern aufzubauen;
  • Studienbesuche und Folgestudien, Analysen und Verbreitungsmaterial;
  • Rechtliche und administrative Unterstützung (z. B. Unterstützung bei der Konzeption und Einrichtung eines langfristigen Sekretariats).

Typ 2 - Technische und administrative Unterstützung

Bereitstellung professioneller Unterstützung für die BFUG und ihre Arbeitsstrukturen durch den Betrieb des BFUG-Sekretariats gemäß der mit der BFUG vereinbarten Aufgabenbeschreibung. Dazu gehören unter anderem folgende Tätigkeiten:

  • Administrative und operative Unterstützung der BFUG und ihres Vorstands, einschließlich der Planung von Sitzungen, der Erstellung von Protokollen und der Weitergabe der Protokolle innerhalb der vereinbarten Frist;
  • Unterstützung der BFUG und ihres Vorstands bei den Folgearbeiten, einschließlich der Planung von Aktivitäten und der Weiterverfolgung der BFUG-Beschlüsse;
  • Unterstützung aller Arbeitsgruppen, Beratungsgruppen und anderer Strukturen sowie auf Wunsch Vorbereitung der Berichtsentwürfe;
  • Durchführung von Sonderaufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Arbeitsprogramms des Europäischen Hochschulraums;
  • Unterstützung bei der Kommunikation und dem Wissensaustausch innerhalb des EHEA im Einklang mit dem Abschlussbericht der Task Force zur Verbesserung des Wissensaustauschs in der EHEA-Gemeinschaft.
  • Pflege, Überprüfung und Aktualisierung der Website und der Archive des Europäischen Hochschulraums;
  • Funktionieren als externe und interne Kontaktstelle für den Europäischen Hochschulraum;
  • Weitergabe wichtiger Nachrichten an Mitglieder und Interessengruppen;
  • Vorbereitung von Hintergrunddokumenten für Diskussionen auf Anfrage (ggf. in Verbindung mit den entsprechenden Autoren);
  • Vertretung bei externen Veranstaltungen auf Anfrage der Organisatoren;
  • Unterstützung der Vorbereitung der bevorstehenden Ministerkonferenz und des Globalen Politischen Forums in Zusammenarbeit mit den Gastgeberländern, unter der Aufsicht der BFUG, die für die Tagesordnung der Ministerkonferenz verantwortlich ist.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten
Albanien (Shqipëria), Andorra, Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Nein

Projektpartnerschaft

Förderfähige Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen, falls zutreffend):

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller öffentliche oder private Rechtspersonen sein, die an der Umsetzung der Bologna-Ministervereinbarungen und der Prioritäten des Bologna-Prozesses arbeiten und ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:

  • EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer;
  • Drittländer, die nicht mit dem Programm assoziiert sind und zum Europäischen Hochschulraum gehören.

Für Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem Erasmus+ Programmland: Inhaber des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung)

Förderfähige Koordinatoren:

Von den oben beschriebenen Einrichtungen können nur die folgenden Organisationen als Koordinatoren fungieren:

  • Nationale Behörden, von den nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten und der mit dem Programm assoziierten Drittstaaten beauftragte Stellen, die an der Umsetzung der Bologna-Ministerkommuniqués und der Prioritäten des Bologna-Prozesses arbeiten;
  • offizielle Organisationen, die unmittelbar im Zuge des Bologna-Prozesses gegründet wurden;
  • europäische Organisationen, die im Europäischen Hochschulraum (Bologna-Prozess) als beratende Mitglieder vertreten sind.

Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw. Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.


Bei der Einreichung von Vorschlägen sind die folgenden Bedingungen zu beachten:

  • Typ 1 (transnationale Kooperationsprojekte): Mindestens zwei förderfähige Einrichtungen aus zwei förderfähigen Ländern;
  • Typ 2 (technische und administrative Unterstützung): Förderfähige Einrichtung(en) aus den Ländern, die das Sekretariat beherbergen, wie auf der BFUG-Sitzung XC vom 11. und 12. April 2024 angenommen und von der Ministerkonferenz in Tirana genehmigt.

weitere Förderkriterien

Besondere Fälle

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, abdeckt).


Maximal 500 000 EUR pro Projekt (Typ 1 - Transnationale Kooperationsprojekte, indikative Anzahl der zu finanzierenden Projekte: 10)

Maximal 750 000 EUR pro Projekt (Typ 2 - Technische und administrative Unterstützung, Anzahl der zu finanzierenden Projekte: 1)

Zusatzinformationen

Themen

Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 24 und 36 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge müssen vor Ablauf der Einreichungsfrist der Aufforderung eingereicht werden (siehe Zeitplan, Abschnitt 4).

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Seite: Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen". Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • - Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • - Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
  • - Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
  • - obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
    • detaillierte Budgettabelle
    • Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
    • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
    • Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
    • Benennungsschreiben (gilt nur für Thema 1, falls erforderlich, wie in Abschnitt 6 angegeben)

Ihr Antrag muss gut lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

Kontakt

European Education and Culture Executive Agency
Website

Erasmus+ National Agencies
Website

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