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Call-Eckdaten
LIFE 2024 Kapazitätsaufbau
Förderprogramm
LIFE - Programm für die Umwelt- und Klimapolitik
Call Nummer
LIFE-2025-TA-CAP
Termine
Öffnung
03.09.2024
Deadline
28.01.2025 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 350.000,00 und € 450.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die im Rahmen dieser Aufforderung finanzierten Maßnahmen werden die Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur Unterstützung der Teilnahme möglicher Antragstellenden an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des LIFE-Programms verbessern und damit die Anzahl und Qualität der eingereichten Vorschläge erhöhen. Jeder Vorschlag sollte vorzugsweise eine Analyse der Beteiligung des betreffenden Landes und der Erfolgsquote bei den letzten Aufforderungen enthalten. Die Analyse sollte auch die potenziellen und aktuellen Arten von Organisationen umfassen, die von der Aufforderung profitieren, und warum einige Organisationen mehr Anträge stellen als andere.
Call-Ziele
Auf der Grundlage der Bedarfsermittlung sollten die Antragstellenden die wirksamsten Maßnahmen zur Verbesserung der Beteiligung und/oder der unzureichenden Beteiligung verschiedener Arten von Antragstellenden (öffentliche Einrichtungen, private Einrichtungen und Organisationen der Zivilgesellschaft) für die verschiedenen Arten von Aufforderungen (Projekte mit Standardmaßnahmen, koordinierte Maßnahmen und Unterstützungsmaßnahmen, strategische integrierte Projekte und strategische Naturprojekte) ermitteln.
Gemäß Artikel 11 Absatz 4 der LIFE-Verordnung (EU) 2021/783 zielen Projekte der technischen Hilfe für den Kapazitätsaufbau darauf ab, öffentliche Einrichtungen, die für die Durchführung des LIFE-Programms zuständig sind, bei der Verbesserung der Beteiligung und der Steigerung der Qualität der eingereichten Vorschläge aus diesen Ländern zu unterstützen. Die Vorschläge sollen die Beteiligung verschiedener Arten von Organisationen an den LIFE-Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen erhöhen, insbesondere für Standardmaßnahmen, Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen, strategische integrierte Projekte und strategische Naturprojekte. Diese Aufforderung bietet den Mitgliedstaaten und den mit dem LIFE-Programm assoziierten Ländern die Möglichkeit, EU-Mittel für die Verbesserung ihrer Kapazitäten zur Unterstützung potenzieller Begünstigter bei LIFE-Aufforderungen zu erhalten.
Im Einklang mit diesem Ziel können nur öffentliche Einrichtungen, die für die Durchführung des LIFE-Programms in einem förderfähigen Mitgliedstaat oder einem mit dem LIFE-Programm assoziierten Land zuständig sind, einen Antrag für ein Projekt zum Kapazitätsaufbau stellen. Konsortien können weitere Einrichtungen umfassen, sofern ihre Teilnahme durch die Projektziele gerechtfertigt ist und ihre Rolle klar definiert ist. Grundsätzlich sollte das Projekt von der öffentlichen Einrichtung koordiniert werden, die für die Durchführung von LIFE zuständig ist. Die nationalen LIFE-Kontaktstellen sollten eng in das TA-CAP-Projekt eingebunden werden.
Die in den Vorschlägen für Projekte zum Kapazitätsaufbau vorgesehenen Maßnahmen müssen in erster Linie im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats/der Mitgliedstaaten oder des/der mit dem LIFE-Programm assoziierten Landes/Länder des/der Antragsteller(s) durchgeführt werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die erwartete Auswirkung ist eine Steigerung der Beteiligung und der Qualität der Vorschläge, die im Rahmen von LIFE-Aufforderungen von Antragstellenden aus dem Mitgliedstaat oder dem assoziierten Land eingereicht werden. Dies kann alle Arten von Projekten betreffen, wobei Standardmaßnahmen, Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen, strategische Projekte und strategische integrierte Projekte besonders berücksichtigt werden können. Die technische Hilfe für den Kapazitätsaufbau zielt darauf ab, das Land bei der Erleichterung der Teilnahme der einschlägigen nationalen Stellen am EU-Programm zu unterstützen. Die Auswirkungen in Form einer höheren Beteiligung oder einer besseren Bewertung der Vorschläge sollten so weit wie möglich abgeschätzt werden.
Erwartete Ergebnisse
Die Aktivitäten können Folgendes umfassen:
- Gezielte und maßgeschneiderte Kommunikationskampagnen über das LIFE-Programm, die sich u. a. an öffentliche nationale und lokale Behörden richten, die für die Umsetzung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und -plänen auf allen Ebenen und im gesamten Staatsgebiet zuständig sind (z. B. Gemeinden, Provinzen, Umweltschutzbehörden, ökologische Betriebseinheiten, die für die Durchsetzung nationaler Umweltgesetze zuständig sind, öffentliche Forschungsinstitute, Hochschulen), sowie an Stakeholder des Privatsektors, die für das Programm relevant sind.
- Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter*innen der nationalen Kontaktstellen und möglicher Austausch mit erfahreneren Mitarbeiter*innen der nationalen Kontaktstellen anderer Länder.
- Maßgeschneiderte Workshops zum Verfassen von soliden Vorschlägen; Unterstützung von Antragstellern bei der Bildung von (transnationalen) Konsortien; Schulungen zur Verwendung und Überwachung der wichtigsten Leistungsindikatoren usw.
- Prüfung der nationalen Prioritäten für Umwelt- und Klimamaßnahmen, um durch LIFE-Projekte die Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Durchsetzung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften zu unterstützen,
- Maßnahmen, die darauf abzielen, die Beteiligung derjenigen Antragsteller zu erhöhen, die in einem bestimmten Mitgliedstaat oder einem mit dem LIFE-Programm assoziierten Land Schwierigkeiten haben, Zugang zu LIFE-Mitteln zu erhalten (z. B. öffentliche Organisationen, private Einrichtungen, Organisationen der Zivilgesellschaft), wie in der Bedarfsanalyse ermittelt,
- Maßnahmen, die darauf abzielen, die Nutzung bestimmter Arten von LIFE-Projekten zu erhöhen. Insbesondere im Zusammenhang mit der verstärkten Nutzung von SIPs und SNAPs in einem bestimmten Mitgliedstaat oder einem mit dem LIFE-Programm assoziierten Land. Projekte zum Kapazitätsaufbau können Maßnahmen zur verstärkten Einbeziehung von Umwelt- und Klimamaßnahmen in andere Sektoren, zur Förderung von Synergien zwischen LIFE und anderen EU-Fonds und zur Unterstützung der Nutzung kumulativer Finanzierungen aus anderen EU-Programmen oder dem Privatsektor umfassen,
- Beauftragung von externen Sachverständigen zur Behebung von Ad-hoc-Lücken, zur Beratung und zur Unterstützung bei der Ausarbeitung eines Vorschlags
- Lückenanalyse und Bewertung der politischen Umsetzung der Ergebnisse von LIFE-Projekten.
Die Kommission erwartet, dass die Mittelausstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aktivitäten steht, die im Rahmen der einzelnen Projekte durchgeführt werden, um die Beteiligungsquote der verschiedenen Arten von Antragstellern zu berücksichtigen. Die Vorschläge können die vier Teilprogramme von LIFE abdecken oder sich nur auf diejenigen konzentrieren, die für den Mitgliedstaat oder das mit dem LIFE-Programm assoziierte Land aufgrund der Bedarfsanalyse am relevantesten sind.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind nicht förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen werden (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in dem Abkommen vorgesehen ist).
weitere Förderkriterien
Mindestens ein Teilnehmer muss eine für die Durchführung des LIFE-Programms zuständige Behörde aus einem der Mitgliedstaaten oder der mit dem LIFE-Programm assoziierten Länder sein.
Die nationale Behörde sollte im Prinzip als Koordinator des TA-CAP-Projekts am Konsortium teilnehmen. In begründeten Fällen kann sie nicht als Koordinatorin teilnehmen, sollte aber auf jeden Fall Teil des Konsortiums sein.
Jedem förderfähigen Land kann nur ein Zuschuss für ein TA-CAP-Projekt gewährt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- für einzelne Phasen:
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte: nicht zutreffend
- für einzelne Phasen:
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
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