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Call-Eckdaten
Interreg Estland-Lettland: 3. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Förderprogramm
Interreg Estland-Lettland
Termine
Öffnung
02.09.2024
Deadline
05.12.2024 14:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 19.886.711,00
Link zum Call
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P1: Mehr kooperierende grenzübergreifende Regionen und Entwicklung gemeinsamer Dienstleistungen
- SO 1.1: Verbesserung einer effizienten öffentlichen Verwaltung durch Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit sowie der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, Stakeholdern der Zivilgesellschaft und Institutionen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung rechtlicher und anderer Hindernisse in Grenzregionen
- SO 1.2: Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch die Förderung von Maßnahmen zwischen den Menschen
- P2: Gemeinsames und intelligentes Wachstum von Unternehmen
- SO 2.1: Förderung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, auch durch produktive Investitionen
- P3: Nachhaltiges und widerstandsfähiges Programmgebiet
- SO 3.1: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung
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Erwartete Ergebnisse
Das Programm schlägt die folgenden Maßnahmen vor (nicht vollständige Liste):
P1: Mehr kooperierende grenzübergreifende Regionen und Entwicklung gemeinsamer Dienstleistungen
- SO 1.1: Verbesserung einer effizienten öffentlichen Verwaltung durch Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, Stakeholdern der Zivilgesellschaft und Institutionen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung rechtlicher und anderer Hindernisse in Grenzregionen
- Verbesserung der Anpassung und Bereitstellung gemeinsamer öffentlicher Dienste durch Pilotaktionen zur Beseitigung von Hindernissen in Grenzgebieten.
- Förderung der Sammlung und Umwandlung regionaler Daten in (gemeinsame) neue Dienste.
- Förderung von grenzüberschreitenden Kooperationsmaßnahmen auf regionaler und kommunaler Ebene durch grenzüberschreitende Netzwerke, Strategien und Pilotaktionen.
- Pilotaktionen und umgesetzte Lösungen für die Einrichtung von öffentlichen Dienstleistungen.
- Umsetzung von Lösungen für andere Entwicklungsbedürfnisse als Dienstleistungen.
- Ausarbeitung von grenzübergreifenden Strategien und/oder Aktionsplänen, gefolgt von gemeinsamen Umsetzungsmaßnahmen.
- SO 1.2: Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch die Förderung von Aktionen von Mensch zu Mensch
- Gemeinsame Bildungs-, Ausbildungs- und Austauschaktivitäten.
- Reisen und Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch für Mitarbeitende von Kommunen und NRO.
- Verbesserung der Dienstleistungen in den Grenzregionen und Kapazitätsaufbau für die entsprechenden Organisationen.
- Transfer von Fertigkeiten zwischen Gemeinden zur Förderung der Beschäftigung.
- Aktivitäten zur Erhaltung, Bewahrung und Anpassung oder Entwicklung von kulturellen Traditionen, kulturellem Erbe, kulturellen Veranstaltungen, Treffen usw.
- Gemeinsame Sportspiele; Trainingslager, Erfahrungsaustausch von Ausbildern.
P2: Gemeinsames und intelligentes Wachstum von Unternehmen
- SO 2.1: Verbesserung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, auch durch produktive Investitionen
- Clustering, Networking, Mentoring und praktische (gemeinsame) Ausbildungsaktivitäten zur Steigerung der Fähigkeit von KMU, Innovationen in der Produktentwicklung einzuführen. Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse.
- Gemeinsame Innovation und Entwicklung in der Produkt-/Dienstleistungsentwicklung/-verbesserung (einschließlich Studien, bestehender forschungsbasierter Entwicklungsprozess, Prototyping).
- Gemeinsames Marketing zur Erschließung neuer Exportmärkte, einschließlich Marktforschung, Teilnahme an Fachmessen usw.
- Entwicklung einer grenzüberschreitenden Cluster-Kooperation.
- Gemeinsame Aktivitäten zum Technologie- und/oder Umwelttransfer und zur Einführung von Innovationen in KMU.
- Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch in den Bereichen wissenschaftlich-industrieller Technologietransfer und gemeinsame F&E, Kartierung von wissenschaftlichen Dienstleistungen und Ausrüstungen, die für Unternehmen in Lettland und Estland verfügbar sind, Förderung von grenzüberschreitenden Wissens- und Technologietransferaktivitäten.
- Suche und Umsetzung gemeinsamer Digitalisierungslösungen, z. B. Einführung neuer Software, Datendigitalisierung, digitaler Technologien, KI, Automatisierung, Robotik usw.
P3: Programmbereich Nachhaltigkeit und Resilienz
- SO 3.1: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung
- Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Wiederherstellung von Ökosystemen sowie zum Schutz und zur Erhaltung der grenzüberschreitenden biologischen Vielfalt und wichtiger Arten.
- Datenerfassung und datengestützte Überwachung der biologischen Vielfalt, Analyse von Methoden der Datenerfassung, Entwicklung und Anpassung von Methoden.
- Erprobung der besten Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung von Biotopen in schlechtem Zustand im Feld.
- Wiederherstellung und Bewirtschaftung von Arten und Lebensräumen, einschließlich der Wiederansiedlung von Arten (z. B. Süßwasserperlmuschel), unter Berücksichtigung der Umsetzung des Prioritären Aktionsrahmens (PAF).
- Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten, einschließlich der Förderung gemeinsamer Praktiken zwischen Estland und Lettland und einer stärkeren Sensibilisierung der Öffentlichkeit.
- Einführung innovativer Maßnahmen zur Sammlung von Biomasse aus naturnahem Grünland, Rückständen aus der Forstwirtschaft und der Landwirtschaft (für Energie, Kompostierung, Verbesserung der Bodenstruktur, Sekundärprodukte usw.).
- Kleinere Pilotaktionen in städtischen Gebieten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt.
- Innovative und vorbildliche Maßnahmen zur Erhöhung des Reichtums an Bestäubern und anderen einheimischen Tierarten in städtischen Gebieten (biodiversitätsfreundliche Rasenbewirtschaftung; Insektenhotels; igel-, fledermaus- und vogelfreundliche Gärten; Teiche), Sensibilisierung für naturfreundliche städtische Grünflächen.
- Gemeinsame Maßnahmen zur Bewältigung der grenzüberschreitenden Herausforderungen im Programmgebiet, wie z. B. Verschmutzung gemeinsamer Gewässer; Erforschung und Verwaltung grenzüberschreitender grüner Netze; Entwicklung von Naturobjekten für Erholungszwecke und nachhaltigen Naturtourismus; Berücksichtigung der biologischen Vielfalt auf verschiedenen Planungsebenen; Entwicklung und Umsetzung von Lösungen für neue Infrastrukturen (Tiertunnel, Durchgänge) zur Vermeidung der Fragmentierung von Tierpopulationen.
- Entwicklung und Umsetzung von naturverträglichen Konzepten für die Bewirtschaftung von Straßen- und Schienenrändern; Schaffung neuer Pufferzonen und Management von Landschaftselementen, die für Arten und Lebensräume wichtig sind.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
An den Projekten müssen mindestens ein estnischer und ein lettischer Partner beteiligt sein, die in Estland und Lettland rechtmäßig eingetragen sind und deren Aktivitäten im Rahmen des Projekts dem Programmgebiet zugute kommen. Im Falle von Privatunternehmen dürfen die Eigentümer der Unternehmen in Estland und Lettland nicht identisch sein, und sie dürfen auch nicht im Besitz von deren engen Verwandten und/oder Familienmitgliedern sein. Sobald das Projekt genehmigt ist, müssen alle Projektpartner eine Partnerschaftsvereinbarung unterzeichnen, und jedes Projekt muss einen federführenden Partner (LP) benennen.
Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte vier Kooperationskriterien erfüllen:
- Gemeinsame Entwicklung: Die Projekte müssen von den Partnern auf beiden Seiten der Grenze gemeinsam entwickelt, geschrieben und geplant werden.
- Gemeinsame Finanzierung: Alle Partner müssen sich finanziell an dem Projekt beteiligen, was durch eine dem Antragsformular beigefügte Kofinanzierungserklärung bestätigt wird.
- Gemeinsame Durchführung: Das Projekt muss den Grundsätzen der gemeinsamen Durchführung folgen, die im Gegensatz zu zwei parallelen Aktionen auf beiden Seiten der Grenze stehen, um einen gegenseitigen Nutzen aus der Zusammenarbeit zu ziehen. Die Aktivitäten, der Output und die Ergebnisse werden von den Partnern gemeinsam umgesetzt.
- Gemeinsame Personalbesetzung: Das Projektteam, das das Projekt durchführt, muss Mitglieder aus Estland und Lettland umfassen. Alle Partner übernehmen die für die Koordinierung notwendige Rolle und tragen einen Teil der Verantwortung.
weitere Förderkriterien
Das Programmgebiet umfasst die folgenden Regionen:
- Estland: Lõuna-Eesti (Südestland), Lääne-Eesti (Westestland).
- Lettland: Kurzeme, Pierīga, Rīga, Vidzeme.
Die Mindesthöhe des Zuschusses ist nicht festgelegt. Die Kofinanzierung aus dem Programm kann bis zu 80 % der gesamten förderfähigen Kosten für alle Arten von Partnern betragen.
Die maximale Höhe der Finanzhilfe hängt von dem jeweiligen Ziel ab:
- SO 1.1: Verbesserung einer effizienten öffentlichen Verwaltung durch Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern, Akteuren der Zivilgesellschaft und Institutionen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung rechtlicher und anderer Hindernisse in Grenzregionen: 300.000,00 €.
- SO 1.2: Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch die Förderung von Maßnahmen zwischen den Menschen: € 70.000,00
- SO 2.1: Förderung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, auch durch produktive Investitionen: 500.000,00
- SO 3.1: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung: € 1.000.000,00
Die maximale Projektlaufzeit beträgt 36 Monate. Der förderfähige Zeitraum für die Projektaktivitäten und Zahlungen endet am 31. Dezember 2028. Es wird empfohlen, bis zu 2 Monate am Ende des Projekts für die Erstellung von Berichten zu reservieren, und alle anderen Projektaktivitäten sollten zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die individuelle Beratung mit der GK über die potenzielle Projektidee ist für den Antragsteller, d. h. den/die Vertreter der Organisation des federführenden Antragstellers, obligatorisch. Die Kommunikation zwischen dem Antragsteller und dem Projektträger gilt als obligatorische Beratung, wenn:
- Der/die Vertreter der Organisation des LP anwesend sind - persönlich oder virtuell.
- Die Förderfähigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Partner, die Projektziele und die erwarteten Ergebnisse, der Inhalt, das Prinzip der gegenseitigen Zusammenarbeit, die Förderfähigkeit der geplanten Aktivitäten, das geplante Budget und die Indikatoren werden besprochen.
Diese Konsultationen sind erforderlich, um die Übereinstimmung der Idee mit den Anforderungen des Programms zu prüfen.
Das Antragsverfahren besteht aus einer obligatorischen Konsultation und der Einreichung des Antrags.
Eine Anleitung zur Erstellung eines Kontos und zur Einreichung eines Antrags in Jems finden Sie unter estlat.eu. Die detaillierten Anweisungen zu den erforderlichen Informationen in den verschiedenen Teilen des Antrags finden Sie in Jems.
Das Antragsformular und alle erforderlichen Unterlagen, die in den technischen Zulassungskriterien in Kapitel 6.3.1 des Handbuchs zur Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aufgeführt sind, müssen elektronisch in Jems eingereicht werden, damit die technische Zulassungsfähigkeit und die Qualität in loser Folge geprüft werden können. Das Programm akzeptiert nur digitale/elektronische Unterschriften.
Die folgenden Dokumente müssen zusammen mit dem Antragsformular eingereicht werden:
- Bestätigung des Antragsformulars durch den federführenden Partner.
- Erklärungen der Partner (einschließlich des Hauptpartners) zur Kofinanzierung.
- Erklärung der lettischen Partner (einschließlich des federführenden Partners), die bestätigt, dass
- der Projektpartner alle zu erstattenden EU- oder nationalen Fördermittel fristgerecht zurückgezahlt hat.
- der Projektpartner oder sein gesetzlicher Vertreter nicht rechtskräftig verurteilt oder bestraft worden ist.
- Dokument der NRO, aus dem ihre Kofinanzierungsquellen hervorgehen (z. B. Kommunikation mit Banken, Nachweis der Einnahmen aus Dienstleistungen, Bestätigungsschreiben der Gläubiger/Investoren, einschließlich privater Parteien und Gemeinden usw.)
- Die folgenden Unterlagen müssen bis zum 3. Januar 2025 eingereicht werden: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des KMU zum 31.12.2024
Call-Dokumente
Interreg Estonia-Latvia 3rd call for proposals ManualInterreg Estonia-Latvia 3rd call for proposals Manual(1315kB)
Kontakt
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