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Call-Eckdaten
Digitale Lösungen zur Förderung der partizipativen Gestaltung, Planung und Verwaltung von Gebäuden, Nachbarschaften und Stadtteilen (Built4People Partnership)
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D4-02-05
Termine
Öffnung
17.09.2024
Deadline
21.01.2025 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema konzentriert sich auf die Entwicklung digitaler Lösungen für eine stärkere Beteiligung von Endnutzenden, Bürger*innen und anderen relevanten Stakeholdern an der Gestaltung, Planung und Verwaltung der Renovierung bestehender Gebäude, Nachbarschaften und/oder Stadtteile.
Call-Ziele
Der Übergang zu einer klimaneutralen Gesellschaft erfordert, dass auch der europäische Gebäudebestand klimaneutral wird. Gleichzeitig muss der europäische Gebäudebestand klimaresilient werden. Dies erfordert einen umfassenden Ansatz, der über einzelne Gebäude hinausgeht, d. h. auf der Ebene von Nachbarschaften oder Stadtteilen. Die Dekarbonisierung der bebauten Umwelt und ihre Anpassung an ein sich wandelndes Klima und an die gesellschaftlichen Bedürfnisse in Bezug auf Komfort, Zugänglichkeit, Integration und Ästhetik kann jedoch nicht ohne die aktive Beteiligung der Nutzenden und Bewohner*innen der Gebäude, der individuellen/kollektiven Immobilieneigentümer*innen und der Energiegemeinschaften als Nutznießer der Wertschöpfungskette erfolgen. Fachleute wie Projektentwickler*innen, Architekt*innen, Ingenieur*innen, Gebäudeeigentümer*innen, Planer*innen und Behörden benötigen Lösungen, die eine Vielzahl komplexer Informationen so entwickeln, analysieren, modellieren, visualisieren und präsentieren, dass derartige Co-Design-Prozesse erleichtert werden.
Es wird erwartet, dass die Vorschläge einen oder beide der folgenden Punkte behandeln:
- Digitale Lösungen, die die partizipative Gestaltung und Planung durch Visualisierung, Analyse und Auseinandersetzung mit Daten erleichtern, die für die Nutzer*innen von Gebäuden sowie für die Bürger*innen im umliegenden Stadtgebiet unmittelbar relevant sind (einschließlich z. B. immersiver und interaktiver Technologien, Virtual Reality / Augmented Reality, Simulationen und Szenarienmodellierung).
- Digitale Lösungen, die es ermöglichen, verschiedene Szenarien für zu renovierende Gebäude, Stadtviertel und/oder Bezirke zu analysieren und zu modellieren, und zwar in Bezug auf Energieverbrauch und -erzeugung, Gesundheit und Wohlbefinden der Nutzer, Auswirkungen auf das Energienetz, Vorkehrungen für aktive und elektrische Mobilität und nachhaltige Lieferlösungen, ökologische und mikroklimatische Auswirkungen während des gesamten Lebenszyklus sowie sozioökonomische Auswirkungen für Bürger*innen, Gebäudenutzer*innen, Eigentümer*innen und Bewohner*innen.
Darüber hinaus wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Berücksichtigung von Aspekten der Klimaneutralität und der Klimaresilienz unter Beachtung des Grundsatzes "Energieeffizienz zuerst".
- Sicherstellen, dass die digitale Lösung bestehende Instrumente (ggf. auch konventionelle Low-Tech-Instrumente) und vom Markt anerkannte Standards ergänzt, auf ihnen aufbaut und/oder sie nutzt.
- Einbindung der Bürger*innen (unter Berücksichtigung verschiedener Geschlechter und sozialer Merkmale), der Endnutzer der Instrumente und anderer relevanter Akteure, die an der Konzeption, Planung und Verwaltung von Stadtentwicklungsprojekten beteiligt sind, in den Entwicklungsprozess der digitalen Lösung.
- Sicherstellen, dass die digitale Lösung verschiedene Möglichkeiten des Informationsaustauschs und der Bereitstellung von Beiträgen bietet, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Laien, einschließlich gefährdeter, minderheitlicher und benachteiligter Gruppen sowie von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen, zugeschnitten sind.
- Demonstration des Prototyps in mindestens drei realen Stadtentwicklungsprojekten, um die digitale Lösung anzuwenden, zu bewerten und zu verfeinern und die Markteinführungs- und/oder Vermarktungsstrategie festzulegen.
- Sicherstellen, dass die Verbreitungsaktivitäten des Projekts Maßnahmen umfassen, die zu den Aktivitäten der NEB-Gemeinschaft und zum Austausch von Informationen, bewährten Verfahren und Ergebnissen innerhalb des NEB-Labors beitragen.
- Beitrag zu den Aktivitäten der Built4People-Partner und zum Built4People-Netzwerk von Innovationsclustern.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von Sozial-und Geisteswissenschaften und die Beteiligung deren Expert*innen, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem Fachwissen (einschließlich sozialer Innovation), um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für eine auf den Menschen ausgerichtete nachhaltige gebaute Umwelt" (Built4People) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "People-centric sustainable built environment" (Built4People) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Stärkeres Engagement von repräsentativen Gruppen von Endnutzer*innen sowie von Bürger*innen des betroffenen städtischen Umfelds.
- Erhöhte Akzeptanz und Akzeptanz von nachhaltigen, tiefgreifenden Renovierungslösungen in der bebauten Umwelt.
- Verringerung der Energie- und Mobilitätsarmut.
- Zunahme von Plänen für klimaneutrale und nachhaltige, ästhetische und integrative gebaute Umgebungen mit verbesserter Klimaanpassung und Widerstandsfähigkeit (z. B. auf der Grundlage naturbasierter Lösungen).
- Verbesserte Anpassung an den Klimawandel und verbesserte Widerstandsfähigkeit der bebauten Umwelt.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Mittelausstattung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags angegeben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 4(608kB)
Kontakt
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