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Call-Eckdaten
TV- und Online-Inhalte - 2. Stichtag
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2023-TVONLINE
Termine
Öffnung
20.10.2022
Deadline
16.05.2023 17:00
Förderquote
20 %
Budget des Calls
€ 22.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel der Förderung von TV- und Online-Inhalten ist es, die Kapazitäten von Produzenten audiovisueller Inhalte zu erhöhen, damit sie starke Projekte entwickeln und produzieren können, die ein erhebliches Potenzial haben, in ganz Europa und darüber hinaus verbreitet zu werden, und um europäische und internationale Koproduktionen im Fernseh- und Online-Sektor zu erleichtern.
Call-Ziele
Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität im europäischen audiovisuellen Sektor, besteht eine der Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA darin:
- Förderung von Talenten, Kompetenzen und Fähigkeiten und Anregung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Mobilität und Innovation bei der Schaffung und Produktion europäischer audiovisueller Werke, wobei die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen audiovisuellen Kapazitäten gefördert wird.
Im Rahmen des Aktionsbereichs MEDIA werden die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Produktion innovativer und hochwertiger Fernsehinhalte und serieller Geschichten, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten, durch unabhängige europäische Produktionsunternehmen.
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Unabhängigkeit der Produzenten gegenüber Fernsehveranstaltern und digitalen Plattformen zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren, einschließlich unabhängiger Produzenten, Fernsehveranstaltern, digitalen Plattformen und Vertriebsagenten, aus verschiedenen am MEDIA-Bereich teilnehmenden Ländern, auch aus Ländern mit geringer Kapazität, zu verbessern, um qualitativ hochwertige Programme zu produzieren, die auf eine breite internationale Verbreitung abzielen und für ein breites Publikum, einschließlich der kommerziellen Verwertung im plattformübergreifenden Umfeld, beworben werden. Besondere Aufmerksamkeit wird Projekten gewidmet, die innovative Aspekte in Bezug auf den Inhalt und die Finanzierung aufweisen und eine klare Verbindung zu den geplanten Vertriebsstrategien aufweisen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Aktion TV- und Online-Inhalte unterstützt Werke (Spielfilme, Animationen und Dokumentarfilme), die für die lineare und nichtlineare Ausstrahlung bestimmt sind, und präsentiert:
- eine enge Zusammenarbeit zwischen Akteuren aus verschiedenen Ländern, die am MEDIA-Bereich teilnehmen, einschließlich zwischen Sendeanstalten;
- einen hohen kreativen/künstlerischen Wert und ein großes grenzüberschreitendes Verwertungspotenzial, das ein Publikum auf europäischer und internationaler Ebene erreichen kann;
- innovative Aspekte in Bezug auf den Inhalt und die Finanzierung, die einen klaren Zusammenhang mit den geplanten Vertriebsstrategien aufweisen.
Die Anträge sollten angemessene Strategien zur Sicherstellung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie (insbesondere durch den Einsatz von Greening-Beratern, die die Umweltauswirkungen von Produktionen und Dreharbeiten verringern) und zur Sicherstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den Geschlechtern, Integration, Vielfalt und Repräsentativität enthalten.
Die folgenden Projekte sind nicht förderfähig: Aufrufe:
- Live-Aufnahmen, Fernsehspiele, Talkshows, Kochsendungen, Magazine, Fernsehshows, Reality-Shows, Bildungs-, Lehr- und "How to"-Sendungen;
- Dokumentarfilme zur Förderung des Tourismus, Making-ofs, Reportagen, Tierreportagen, Nachrichtensendungen und Doku-Soaps";
- Projekte, die pornografisches oder rassistisches Material enthalten oder Gewalt propagieren;
- Werke mit Werbecharakter;
- institutionelle Produktionen zur Förderung einer bestimmten Organisation oder ihrer Aktivitäten;
- Musikvideos und Videoclips;
- Projekte, die bereits von Eurimages finanziert wurden;
- Produktionen, die ursprünglich als Kinofilme gedacht waren (z. B. wenn mehrere Kinoverleiher und/oder ein internationaler Vertriebsagent beteiligt sind).
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Erwartete Ergebnisse
- Vermehrte Produktion hochwertiger europäischer Werke für den linearen und nichtlinearen Rundfunk, auch auf digitalen Plattformen, sowie eine Zunahme der Koproduktionen.
- Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Akteuren aus verschiedenen Ländern, die sich am MEDIA-Programmbereich beteiligen, auch zwischen Fernsehveranstaltern.
- Mehr Zuschauer für europäische Werke durch lineare und nichtlineare Ausstrahlung, auch über digitale Plattformen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Zulässig sind sowohl Anträge von Einzelantragstellern (einzelne Begünstigte) als auch Vorschläge, die von einem Konsortium von mindestens 2 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen).
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h. :Creative Europe-Teilnehmerländer, EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete) oder Nicht-EU-Länder (EWR-Länder und Länder, die mit dem Creative Europe-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Anträge seit mindestens 2 Jahren rechtmäßig bestehen.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt.
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A ist direkt online auszufüllen (administrative Informationen, zusammengefasster Finanzplan, aufrufspezifische Fragen usw.)
- Teil B ist vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen
- Teil C ist direkt online auszufüllen (mit zusätzlichen Projektdaten)
obligatorische Anhänge und Nachweise:
- detaillierte Budgettabelle
- Ein PDF-Dokument mit Informationen über den/die Film(e)/das/die Werk(e), die aus der Creative Europe MEDIA-Datenbank generiert werden sollen
- Eine kreative Präsentation des Projekts (mit einer Regieanweisung, einem Booklet, einer grafischen Präsentation, einer Drehbuchprobe usw.), einschließlich eines Links zum Trailer/Teaser
- Finanzierungsstruktur der Produktion
- Bestätigte Finanzierungsquellen und (falls zutreffend) Koproduktionsvertrag(e) (scannen Sie alle Belege für die bestätigten Finanzierungsquellen und Koproduktionen in der Reihenfolge ein, in der sie in der Finanzierungsstruktur der Produktion aufgeführt sind. Bitte konsultieren Sie die Anweisungen in der Vorlage der Finanzierungsstruktur für die Produktion und den Abschnitt "Förderfähige Aktivitäten" weiter unten, um festzustellen, was als bestätigte Finanzierungsquellen betrachtet werden kann)
- Absichtserklärungen für den Vertrieb (Scan von Absichtserklärungen von Sendern/Vertriebsunternehmen, die die Produktion nicht finanzieren und daher nicht im Finanzierungsplan aufgeführt sind)
- Informationen über die Unabhängigkeit und die Kontrolle der Eigentümer
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten
Call-Dokumente
Call Document CREA-MEDIA-2023-TVONLINECall Document CREA-MEDIA-2023-TVONLINE(1492kB)
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