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Call-Eckdaten
PV-integrierte Anwendungen der Elektromobilität
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D3-02-05
Termine
Öffnung
17.09.2024
Deadline
21.01.2025 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 14.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die photovoltaische Stromerzeugung ist von zentraler Bedeutung für ein sauberes Energiesystem und das Erreichen des Netto-Null-Emissionsziels. Zu diesem Zweck ist es wichtig, die Erschwinglichkeit und Nachhaltigkeit zu verbessern und die Modularität und Synergien bei der Anwendung von PV-Technologien zu nutzen.
Call-Ziele
Die PV-Technologie kann dazu beitragen, die Eigenschaften von Elektromobilitätssystemen zu verbessern, nicht nur im Hinblick auf die Verringerung der CO2-Emissionen (und der Luftverschmutzung), sondern auch im Hinblick auf die Produktästhetik und das Nutzererlebnis. Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie:
1. Demonstration von fahrzeugintegrierten PV-Konzepten (VIPV),
- die verschiedene Zell-, Verbindungs- und Verkapselungstechnologien (mit hohem Wirkungsgrad bei geringeren und wechselnden Lichtverhältnissen), ein flexibles Design (Größe, Form/Krümmung, geringes Gewicht, Ästhetik) und Antifouling-Eigenschaften aufweisen, wobei die PV einen erheblichen Teil des Energieverbrauchs des Fahrzeugs unter verschiedenen klimatischen Bedingungen deckt.
- Berücksichtigung der Kostenoptimierung und der Umweltfreundlichkeit der VIPV-Integration, die den Automobilspezifikationen und den Sicherheits-/Reparatur-/Wartungsstandards (Crash, Notfall, Widerstand, Zuverlässigkeit, lange Lebensdauer und hohe Anzahl von Lebenszyklen) für verschiedene Fahrzeugtypen und -nutzungen (einschließlich der Bereitstellung von Netzdienstleistungen) entspricht;
- mit einem Fahrzeugnutzungsmodell, das das Verhältnis zwischen der Nutzung von Solarenergie und der Leistung für VIPV maximiert, unter Berücksichtigung verschiedener Lichtintensitätsschwankungen, klimatischer Bedingungen und Verwendungszwecke bei gleichzeitiger Minimierung der Energieverluste.
- Beteiligung von multidisziplinären Konsortien, die mindestens einen Fahrzeughersteller einschließen.
2. Demonstration von PV-Ladestationen (EVs, Elektrobusse usw.), die in der Lage sind, einen erheblichen Teil des Ladebedarfs trotz der PV-Intermittenz zu decken, das Gleichgewicht des öffentlichen Netzes zu gewährleisten und die Energiekosten des öffentlichen Netzes zu reduzieren, mit optimaler Lade-/Entlade-Startzeit für EVs, durch deren Ankunftszeit, Abfahrtszeit, Anfangs- und Endladezustand (SOC), um Spitzenabdeckung, Talfüllung und andere Arten von Netzdienstleistungen zu erreichen und gleichzeitig die Kosten für Energie aus dem öffentlichen Netz zu reduzieren.
Ein Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse sollte ein solides Geschäftsszenario und eine solide Nutzungsstrategie umfassen, wie in der Einleitung zu dieser Bestimmung dargelegt. Der Verwertungsplan sollte vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Kommerzialisierung und den Einsatz (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan) enthalten, aus denen die möglichen Finanzierungsquellen hervorgehen, die potenziell genutzt werden können (insbesondere der Innovationsfonds).
Die Antragsteller können nach Möglichkeiten suchen, die GFS der EG einzubeziehen. Die GFS kann die Charakterisierung, Validierung und Zertifizierung der Leistung von photovoltaischen Solaranlagen übernehmen. Sie kann auch pränormative Forschung zur Entwicklung geeigneter Charakterisierungsmethoden für solche Geräte als Vorläufer für die Annahme internationaler Normen durchführen und sich mit Fragen der Stabilität, der Lebensdauer und des Umweltschutzes befassen. Diese Aufgabe wird von der Europäischen Solartestanlage (ESTI) wahrgenommen, einem akkreditierten ISO17025-Kalibrierungslabor für alle Photovoltaik-Technologien.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden Ziele beitragen
- Eröffnung neuer Marktchancen für fahrzeugintegrierte Photovoltaik (VIPV) im Straßenverkehr.
- Verringerung der Nutzung des Stromnetzes und Erhöhung der Reichweite von Elektrofahrzeugen.
- Kosten- und energieeffizienter klimaneutraler Straßenverkehr.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Bei Projekten, die satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Mittelausstattung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 45 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3(1046kB)
Kontakt
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