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Call-Eckdaten
Demonstration innovativer schwimmender Windkraftkonzepte
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 3: Nachhaltige, sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D3-02-09
Termine
Öffnung
17.09.2024
Deadline
21.01.2025 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 15.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das übergeordnete Ziel besteht darin, den kosteneffizienten Bau und Einsatz schwimmender Windparks zu beschleunigen, ihre schnelle und nachhaltige Einführung in ganz Europa zu erleichtern und ihre Gesamtkosten zu senken.
Call-Ziele
Von den Projekten wird erwartet, dass sie
- Optimierung des Designs eines vollständigen schwimmenden Systems, Erleichterung der Projektdurchführung unter Berücksichtigung des Platzbedarfs in Häfen, auf Schiffen usw., Entwicklung der Lieferkette
- Demonstration innovativer schwimmender Offshore-Windenergieplattformen mit vertikaler oder horizontaler Achse (4 MW oder mehr Gesamtkapazität für die horizontale und 2 MW oder mehr für die vertikale Achse) unter realen Meeresbedingungen über lange Zeiträume (12-24 Monate), Sammlung von Daten für die künftige Verbesserung des Konzepts, genaue Vorhersage der künftigen schwimmenden Windenergieerzeugung und Bereitstellung wertvoller Erkenntnisse in Bezug auf Leistung, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Wartungsfreundlichkeit, Überlebensfähigkeit und Umweltauswirkungen. Das Windenergiesystem sollte an das Stromnetz angeschlossen sein.
- Entwicklung und Durchführung von Pilotprojekten für schwimmende Windenergie durch Ermittlung der besten bestehenden Verfahren und der verbleibenden Wissenslücken.
Es wird erwartet, dass sich die Vorschläge auch mit dem industriellen Design und den Herstellungsprozessen, der Kreislaufführung von (kritischen) Rohstoffen, der Skalierbarkeit, den Installationsmethoden, dem Transport, dem Betrieb und der Wartung, den Lieferketten und den damit verbundenen digitalen Infrastrukturen befassen.
Die Projekte müssen die Technologien auf See demonstrieren und dabei die bestehenden Umweltvorschriften einhalten. Sie müssen einen Plan zur Umweltüberwachung vorlegen, der während der Demonstrationsmaßnahme umgesetzt wird. Die Daten zur Umweltüberwachung müssen mit EMODNET, dem IEA Wind Task 34 zu den Umweltauswirkungen von Windenergieprojekten, dem IEA Wind Task 49 zu schwimmenden Offshore-Windkraftanlagen und dem IEA OES Environmental Task 4 ausgetauscht werden.
Das Projekt muss einen klaren "Go/No-Go"-Moment vor dem Eintritt in die Errichtungsphase beinhalten. Vor diesem "Go/No-Go"-Moment muss das Projekt die detaillierten technischen Pläne, eine technisch-wirtschaftliche Bewertung, einschließlich der wichtigsten Leistungsindikatoren auf der Grundlage international anerkannter Messgrößen, einen vollständigen Umsetzungsplan und alle erforderlichen Genehmigungen für die Errichtung des Projekts sowie einen Plan für die Zertifizierung durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle vor Abschluss der Maßnahme vorlegen. Es wird erwartet, dass der Projektvorschlag einen klaren Weg zur Erlangung der erforderlichen Genehmigungen für die Demonstrationsmaßnahmen aufzeigt und einen angemessenen Zeitrahmen für die Erreichung dieser Ziele vorsieht. Es wird erwartet, dass das Projekt auch aufzeigt, wie es einen finanziellen Abschluss für die gesamte Aktion erreichen will. Unabhängige Experten werden alle Ergebnisse bewerten und bei der Entscheidung für oder gegen das Projekt beraten.
Der Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse für Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollte einen überzeugenden Business Case und eine solide Nutzungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben. Die Verwertungspläne sollten vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Kommerzialisierung und den Einsatz (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan) unter Angabe der möglichen Finanzierungsquellen (insbesondere des Innovationsfonds) enthalten.
Von den ausgewählten Projekten wird erwartet, dass sie einen Beitrag zur BRIDGE-Initiative leisten, sich aktiv an deren Aktivitäten beteiligen und bis zu 2 % ihres Budgets für diesen Zweck bereitstellen. Zusätzliche Beiträge zur "Allianz für die Innovation im Bereich des Internets der Dinge" (AIOTI) und zu anderen einschlägigen Aktivitäten (z. B. Cluster digitaler Projekte und Koordinierungsmaßnahmen) können gegebenenfalls in Betracht gezogen werden.
Dieser F&I-Bedarf wird in der Strategie für erneuerbare Offshore-Energien (KOM(2020) 741 endg.) festgestellt, in der sich die Kommission verpflichtet, "neue schwimmende Wind-, Meeresenergie- und Solartechnologien zu entwickeln, z. B. durch Horizont Europa".
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Erweiterung des Wissens über Entwurf, Bau, Montage, Betrieb und Wartung von schwimmenden Windparks.
- Verbesserte Gesamtkonstruierbarkeit, Zuverlässigkeit, Installierbarkeit, Betriebsfähigkeit und Wartbarkeit von schwimmenden Offshore-Windsystemen.
- Demonstration effizienter, kostengünstiger und nachhaltiger neuer Technologien für schwimmende Windturbinen; Verringerung der Gesamtbetriebskosten.
- Stärkung der europäischen Offshore-Windturbinen-Wertschöpfungskette und der Kompetenzen.
- Daten für die künftige Optimierung der Inbetriebnahme von Schwimmkörpern, Verankerungen und Ankersystemen im industriellen Maßstab.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 7-8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Mittelausstattung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 45 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3(1159kB)
Kontakt
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