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Call-Eckdaten
Marktakzeptanz Maßnahmen für erneuerbare Energiesysteme
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D3-02-10
Termine
Öffnung
17.09.2024
Deadline
21.01.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie Lösungen für mindestens zwei der erwarteten Ergebnisse entwickeln, entweder für den gesamten Markt für erneuerbare Energien oder mit Schwerpunkt auf einem bestimmten Energiesektor, z. B. Elektrizität, Heizung, Kühlung oder erneuerbare Brennstoffe.
Call-Ziele
Die Vorschläge können auch Fragen innerhalb einer bestimmten geografischen Region, z. B. in städtischen und stadtnahen Gebieten, behandeln. Es wird erwartet, dass Fragen im Zusammenhang mit der Akzeptanz von EE-Technologien aufgrund ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte behandelt werden. Auch Fragen des Eigenverbrauchs können behandelt werden. Internationale Aspekte, wie die Zusammenarbeit mit Drittländern und die Förderung von Lösungen auf neuen Märkten, können ebenfalls behandelt werden.
Die vorgeschlagene Lösung kann zur Bewältigung einer lokalen Herausforderung entwickelt werden, muss aber ein breites Potenzial für eine erneute Anwendung aufweisen. Es wird erwartet, dass die Lösung langfristig tragfähig ist und sich nicht auf eine Ad-hoc-Lösung beschränkt. Die angewandten Methoden können sich an erfolgreichen Ansätzen orientieren, die bereits in anderen Bereichen oder Kontexten getestet wurden.
Bei allen Maßnahmen müssen die Konsortien relevante Interessengruppen (z. B. Unternehmen, Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft) und Marktakteure einbeziehen, die sich zur Übernahme/Umsetzung der Ergebnisse verpflichten. Die Komplexität dieser Herausforderungen und der damit verbundenen Hindernisse für die Marktakzeptanz kann multidisziplinäre Ansätze erforderlich machen, was Beiträge aus den Sozial- und Geisteswissenschaften erfordert. Gegebenenfalls werden lokale und regionale Besonderheiten, sozioökonomische, geschlechtsspezifische, räumliche und ökologische Aspekte aus einer Lebenszyklusperspektive betrachtet.
Die Vorschläge sollten sich mit der sozialen Akzeptanz befassen, indem sie die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Entwicklung dieser erneuerbaren Energien bewerten und die Betroffenen angemessen in die Entscheidungsprozesse einbeziehen.
Dieses Thema erfordert den wirksamen Beitrag von Sozial-und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung deren SSH-Expert*innen und -Institutionen sowie von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Auswirkungen für das Verständnis und die Beseitigung gesellschaftlicher Hindernisse für die Einführung erneuerbarer Energiesysteme zu erzielen.
Gegebenenfalls wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie auch die rechtlichen, institutionellen und politischen Rahmenbedingungen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene bewerten und untersuchen, wie, warum und unter welchen Bedingungen diese als Hindernis oder als Förderer wirken könnten.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu mindestens zwei der folgenden Ziele beitragen:
- Erleichterung der breiteren Einführung von Systemen zur Nutzung erneuerbarer Energien (EE) in den Sektoren Energie, Industrie und Haushalte, was zu einem höheren Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch bis 2030 und darüber hinaus führt.
- Beitrag zur Bereitstellung von validierten Open-Source-Instrumenten und -Methoden für politische Entscheidungsträger und Interessengruppen zur Entwicklung einer fundierteren EE-Politik und zur Analyse der Marktdynamik unter Einbeziehung aller erneuerbaren Energien.
- Beitrag zur Entwicklung von Märkten und entsprechenden Finanzrahmen, die effizient und anreizkompatibel funktionieren und gleichzeitig einen großen Anteil erneuerbarer Energien aufnehmen können.
- Verbesserung der sozialen Akzeptanz von Anlagen und Installationen für erneuerbare Energien.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Mittelausstattung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt maximal 33 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3(1159kB)
Kontakt
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