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Call-Eckdaten
Städtische Räume auf dem Weg zur Klimaneutralität überdenken
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-CIT-01-01
Termine
Öffnung
17.09.2024
Deadline
16.01.2025 17:00
Förderquote
70-100%
Budget des Calls
€ 45.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 15.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der Vorschlag sollte sich mit der Frage befassen, wie mit dem begrenzten öffentlichen Raum in den Städten und der widersprüchlichen Nachfrage nach diesem Raum durch den Verkehr und andere Nutzer*innen umgegangen werden kann, wobei soziale und klimapolitische Ziele sowie die Notwendigkeit einer Umstellung auf energieeffizientere und nachhaltigere Verkehrsträger und die Dekarbonisierung der Heizungs- und Kühlungsinfrastrukturen zu berücksichtigen sind.
Call-Ziele
Da unsere Städte überbevölkert und dicht sind, erfordert die Knappheit des öffentlichen Raums in den Städten eine intelligente Stadtgestaltung, Planung, Verwaltung und Prioritätensetzung bei der Zuweisung von städtischem Raum für verschiedene Nutzungen, Einrichtungen und Dienstleistungen. Von der Umwidmung des städtischen öffentlichen Raums zu nachhaltigeren Formen des Verkehrs und der Energieerzeugung und -nutzung, intermodalen Knotenpunkten und Kreuzungen bis hin zum dynamischen Management des Straßenprofils und der Bordsteinkanten sowie der Integration von Vorstadt- und Randgebieten in das allgemeine Stadtgefüge und -muster sollten aktuelle und künftige Forschungsarbeiten darauf abzielen, den städtischen öffentlichen Raum lebenswerter zu machen und gleichzeitig eine bessere Konnektivität, Zugänglichkeit, soziale Interaktion, Eingliederung und den Transit im Kontext des Klimawandels zu ermöglichen. Konzepte wie die "15-Minuten-Stadt" und "Superblöcke" gewinnen an Dynamik und haben ein enormes Potenzial für die Gestaltung der Stadtplanungs- und -gestaltungspraxis und der auf dem Prinzip der Nähe beruhenden Mobilitätsdienste. Dies unterstützt die Ziele für eine effiziente und umweltfreundliche Mobilität, die Verkehrs- und Energiepolitik, die Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und den neuen EU-Rahmen für urbane Mobilität.
Bei der Optimierung des öffentlichen Raums in der Stadt müssen Aspekte der Luftqualität und des Stadtklimas berücksichtigt werden, indem Strategien entwickelt werden, die auf neuen Technologien und grünen Infrastrukturen/grünen Stadtzonen basieren.
Jeder Vorschlag sollte Pilotdemonstrationen in mindestens drei Städten (Leitstädten) in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land vorsehen, die sowohl städtische als auch suburbane Gebiete umfassen. Die Vorschläge sollten die notwendigen Nachweise für das Engagement der Städte zur Erprobung und Umsetzung der gemeinsam entwickelten Lösungen enthalten. Um die Replizierbarkeit und die Übernahme der Ergebnisse zu fördern, sollte jeder Vorschlag auch mindestens drei Replikations-/Nachfolgestädte mit der Entwicklung lokaler Replikationspläne beauftragen. Größe und Merkmale der Städte sollten dabei berücksichtigt werden. Jeder Vorschlag sollte mindestens eine der 112 Städte, die für die EU-Mission für klimaneutrale und intelligente Städte ausgewählt wurden, als Lead-Stadt und eine als Replikations-/Nachfolgestadt umfassen.
Die Pilotprojekte sollten einen Mitgestaltungsprozess mit den von der Neugestaltung des städtischen Raums betroffenen Akteuren beinhalten. Die Piloten sollten öffentliche und private lokale Energie-, Mobilitäts- und Industrieakteure sowie die Zivilgesellschaft einbeziehen, um integrierte, lokal unterstützte und raumsparende Lösungen und die entsprechenden Voraussetzungen (Anreize, partizipative Methoden usw.) in einem Veränderungsprozess zu ermitteln, um durch Information, Beteiligung und Berücksichtigung von Gruppen, die bisher durch die bestehenden Bedingungen benachteiligt waren, öffentliche Akzeptanz zu gewinnen.
Demonstrationen sollten "standardmäßig digital" sein und lokale digitale Zwillinge und, wo möglich, Mobilitätsdatenräume als Instrumente zur Optimierung des Verkehrs, zur Verbesserung von Mobilitätsdiensten, zur Überwachung von Umweltvorteilen in Bezug auf Luft und Lärm und zur Modellierung einer besseren Nutzung des städtischen Raums nutzen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten und Pilotdemonstrationen der technologischen Natur der vorgeschlagenen Lösungen in der betrieblichen Umgebung bis zum Ende des Projekts mindestens TRL 7 erreichen.
Die Vorschläge sollten die folgenden zwei Bereiche betreffen:
1. Neuzuweisung von Raum und Neugestaltung der Infrastruktur
Dies ist ein wichtiger Wendepunkt in den Städten zugunsten einer nachhaltigeren und effizienteren Ressourcennutzung durch integrierte Ansätze, die die Dekarbonisierung verschiedener Sektoren fördern, insbesondere nachhaltige Verkehrsträger, Gebäude, Industrie und damit verbundene Dienstleistungen. Durch die (Neu-)Gestaltung und Umverteilung des öffentlichen Raums in der Stadt, die den Grad der Nutzung der verschiedenen Verkehrsträger widerspiegelt, können nicht nachhaltige Verkehrs-, Heiz- und Kühlungsarten abgeschreckt und nachhaltige gefördert werden. Eine intelligente Gestaltung und Verwaltung des öffentlichen Raums in der Stadt ist auch eine wichtige Voraussetzung für die Ausweitung neuer Mobilitätsdienste. Zum einen kann sie dazu beitragen, nachhaltigere und leichter zugängliche Mobilitätsdienste zu entwickeln, mit Bahnhöfen und Knotenpunkten für gemeinsam genutzte Geräte und Ladeinfrastrukturen, speziellen Fahrspuren für leichte und aktive Verkehrsmittel, Abhol- und Rückgabezonen usw. Außerdem kann sie dazu beitragen, die Akzeptanz nachhaltiger Mobilitätsdienste zu erhöhen, indem negative externe Effekte, die durch die unangemessene Nutzung des städtischen Raums verursacht werden, wie illegales Parken und die Verunreinigung der Bürgersteige durch E-Scooter, Werbebanner, Verkehrssignale usw., verringert werden. Die Umwidmung von Flächen ist auch wichtig, um Straßen von reinen Transiträumen in öffentliche Räume mit einem höheren sozioökonomischen Wert für die Menschen zu verwandeln - ein Merkmal, das während der COVID-19-Pandemie für die Naherholung äußerst wichtig geworden ist.
Das Gleiche gilt für die Planung und Verwaltung des städtischen Raums, um lokale saubere und intelligente Energieinfrastrukturen zur Versorgung der verschiedenen Energienutzungen, einschließlich Mobilität, Gebäude, Gewerbe und Industrie, unterzubringen. Ein Ziel der Integration der Energiesysteme wäre es, die Nutzung des städtischen Raums und der bestehenden Infrastrukturen zu optimieren, um unnötige Investitionen in Verteilungsnetze zu vermeiden und gleichzeitig die Energieautonomie der Kommunen zu erhöhen und die Verluste bei der Übertragung und Verteilung von Energie zu verringern. Darüber hinaus können durch die gleichzeitige Planung und Durchführung von Infrastrukturprojekten die Investitionskosten und der Platzbedarf erheblich gesenkt werden, z. B. durch den Bau einer Tiefgarage mit Platz für eine geothermische Wärmepumpe oder einen thermischen Wärmespeicher.
Vier der folgenden Forschungsmaßnahmen sollten in Angriff genommen werden, um diese Herausforderungen entweder im Bereich der Mobilität (Punkte 1 bis 4) oder im Energiebereich (Punkte 5 bis 8) zu bewältigen:
- Entwicklung integrierter Verkehrs- und Stadtplanungsinstrumente und -methoden zur Koordinierung nachhaltiger Mobilitätsdienste und der Gestaltung des künftigen öffentlichen Raums, wobei auch deren Wechselbeziehungen und Auswirkungen auf verschiedenen räumlichen und zeitlichen Ebenen zu berücksichtigen sind. Dies sollte mit den Plänen für nachhaltige urbane Mobilität (SUMP) der Städte verknüpft werden.
- Im Bereich der Elektromobilität sollten Forschungsergebnisse aus Pilotprojekten zur Umwidmung der Verkehrsinfrastruktur oder zur Nutzung einer einzigen Infrastruktur für verschiedene Fahrzeugtypen, Einrichtungen (z. B. bidirektionale Ladestationen) und Fahrzeuge (z. B. gemeinsame Nutzung von öffentlich zugänglichen Verkehrsmitteln nach Feierabend) in der gesamten Gemeinschaft der Akteure auf EU-Ebene gefördert werden.
- Erforschung von Lösungen für die Nutzung bestehender Infrastrukturen und wie diese zur Skalierung nachhaltiger Mobilitätsdienste beitragen können, gefolgt von Projekten und Demonstrationen, die zu einem besseren Verständnis dieser Raumverschiebung beitragen und eine wichtige Rolle bei der Gestaltung, Erprobung, Einführung und Bewertung dieser neuen Mobilitätsdienste spielen können; frühere Erfahrungen mit der Neuzuweisung von Straßenraum (z. B. temporäre Infrastrukturen im Rahmen von COVID-19) können als Grundlage dienen.
- Einbeziehung der derzeitigen Dienstleistungsanbieter und Infrastrukturbetreiber (z. B. Parkdienstleister) in das Ökosystem des städtischen Raums, um zu verstehen, wie die derzeitigen Akteure zu neuen Mobilitätsdiensten, mehr Multimodalität, Elektrifizierung und integrierter Stadtlogistik sowie zur Mobilität der Bürger*innen beitragen können.
- In Bezug auf Energie: Unterstützung von Pilotprojekten, um das Verständnis und die Nutzung des Potenzials der Zuweisung von Straßenraum und der intelligenten dezentralen Energieerzeugung sowie der grünen Zonen/Infrastrukturen der Stadt auf systemische Weise zu verbessern und ihre positiven Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden zu überwachen.
- Erforschung von Möglichkeiten zur Nutzung bestehender Infrastrukturen (z. B. Gebäude, Netze, unterirdische Räume), die durch zusätzliche Elemente ergänzt werden (z. B. Zugang zu Daten in Echtzeit, Reaktion auf die Nachfrage, Speicherung, intelligentes Laden, Wärme- und Energiespeicherung), um lokale Energiegemeinschaften, virtuelle Kraftwerke und die gemeinsame Nutzung von Energie zu erleichtern und gleichzeitig den Bedarf an neuen Infrastrukturen, die Platz benötigen, zu minimieren und Mehrzweck-Bauprojekte zu erleichtern. Dies sollte auch die Integration von Wärme- und Stromnetzen und -speichern umfassen, um die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und die Nachfrage besser zu steuern und auszugleichen.
- Entwicklung eines integrierten Konzepts für die Planung und Dekarbonisierung der Wärme- und Kältenetze (einschließlich dezentraler Anlagen und kleiner Netze sowie der zugehörigen Speicher) in Städten und städtischen Gebieten in Abstimmung mit der Planung neuer Wohngebäude, größerer Renovierungen oder der industriellen Entwicklung im Zusammenhang mit großen Wärme verbrauchenden oder abwärmeerzeugenden Anlagen.
- Untersuchung von Möglichkeiten zur Nutzung/Optimierung grüner und blauer Infrastrukturen auf Stadt- und Straßenebene zur Verbesserung des Stadtklimas, zur Verringerung des Energiebedarfs und im Hinblick auf einen emissionsfreien Verkehr.
2. Dynamische Bordsteinkantenverwaltung und -nutzung
Ein intelligentes Management des städtischen Raums und der bestehenden Infrastruktur beinhaltet deren dynamische Nutzung, wenn man den Straßenrand betrachtet, der seine Rolle und Funktion im Laufe der Zeit je nach Parametern, Funktionen und Bedürfnissen in Bezug auf die Stoßzeiten des Pendlerverkehrs, Lieferungen, Vorrang des öffentlichen Verkehrs, Markttage, Nachtleben usw. ändert. Das dynamische Raummanagement wird bereits in einigen Städten erforscht und stellt eine Chance für die weitere Integration in Mobilitätspläne mit Unterstützung intelligenter Technologien, intelligenter Verkehrssysteme, lokaler digitaler Zwillinge und Mobilitätsdatenräume sowie KI-basierter autonomer optimaler Steuerungs- und Managementsysteme dar.
Da das Aufkommen neuer, gemeinsam genutzter Mobilitätsdienste wie Ride-Hailing, Mikromobilität und die Zunahme der städtischen Güterzustellung (noch mehr durch das jüngste exponentielle Wachstum des elektronischen Handels) die traditionellen Methoden des Bordsteinmanagements in Frage stellen, sind neue Ansätze erforderlich. Forschungsarbeiten über eine Verlagerung der Nutzung von Bordsteinkanten, die sich auf das Parken auf der Straße konzentriert, hin zu einer flexibleren und dynamischeren Zuweisung, die beispielsweise Abhol- und Absetzzonen für Passagiere und Fracht oder spezielle Fahrspuren für den öffentlichen Verkehr während der Hauptverkehrszeiten umfasst, haben auch das Potenzial aufgezeigt, nachhaltige Mobilitätsdienste zu verbessern und ihnen Vorrang einzuräumen und so den Verkehrsdruck dank eines höheren Anteils an gemeinsamen Fahrten zu verringern.
Um die Umsetzung dieser innovativen Ansätze zu gewährleisten, könnte F&I die Entwicklung unterstützen:
- Instrumente und Leitlinien, um die Umsetzung innovativer Ansätze zur dynamischen Raum- und Bordsteinnutzung zu gewährleisten, die sich aus Tests und Pilotprojekten zur flexiblen Zuweisung von Bordsteinfunktionen ergeben, einschließlich Abhol- und Absetzzonen für Fahrgäste und Fracht.
- Neue Modelle der Gebührenberechnung (z. B. Fahrtzweck, Platzbedarf (Größe) jedes Fahrzeugs, das den öffentlichen Raum nutzt, usw.) und Finanzierungsmodell für die Nutzung des öffentlichen Raums in Städten im Hinblick auf die Erreichung der politischen Ziele, einschließlich der Klimaneutralität.
Um die Wirkung und Kohärenz zu erhöhen, sollte(n) das/die Projekt(e) die Koordinierung mit führenden europäischen Vereinigungen und Initiativen in diesem Bereich maximieren, z. B. Living-In.EU, das Neue Europäische Bauhaus, der Konvent der Bürgermeister*innen, das EIT KIC Kultur und Kreativität, das EIT Urbane Mobilität, die CIVITAS-Initiative, die 2Zero-Partnerschaft und von der EU kofinanzierte Projekte im Bereich der Technologien für intelligente Gemeinschaften. Die Zusammenarbeit mit der Cities Mission Platform ist von grundlegender Bedeutung, und die Projekte müssen sicherstellen, dass der Arbeitsplan des Vorschlags angemessene Bestimmungen für Aktivitäten und Ressourcen zur Durchsetzung dieser Zusammenarbeit enthält. Die Zusammenarbeit mit der Missionsplattform muss durch eine Vereinbarung (Memorandum of Understanding) formalisiert werden, die so bald wie möglich nach Projektbeginn abgeschlossen werden muss.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Entwicklung und Umsetzung von Lösungen für die intelligente Gestaltung des öffentlichen Raums und die Planung und Verwaltung der physischen Infrastruktur in verschiedenen Bereichen im Zusammenhang mit dem Verkehr und integrierten Energiesystemen, die die Integration von Mobilitätsdienstleistungen in der Stadt und ihrem Straßennetz und -layout ermöglichen.
- Mobilitäts- und/oder Energielösungen, die den Bedürfnissen der Menschen und der Städte entsprechen und in Zusammenarbeit mit lokalen Behörden, Bürger*innen und Interessengruppen entwickelt, getestet und in den Städten umgesetzt werden, um bis 2030 Klimaneutralität zu erreichen.
- Sensibilisierung für das Potenzial dieses Politikbereichs zur Unterstützung der Wiederbelebung und Neuaufteilung des öffentlichen Raums in den Städten sowie einer wirtschaftlich tragfähigeren und widerstandsfähigeren städtischen Umwelt.
- Verbesserung der öffentlichen Gesundheit durch bessere lokale Luftqualität, Verringerung der städtischen Überhitzung und der Schadstoffemissionen (Luft und Lärm), durch bessere Bedingungen und Infrastrukturen für aktive Verkehrsträger und eine höhere Lebensqualität.
- Verbesserung der Gesamtkonnektivität des öffentlichen Raums in der Stadt und der Zugänglichkeit verschiedener Stadtteile/Quartiere/Industriegebiete durch die Integration von Multimodalität und gemeinsam genutzten Diensten in die Gestaltung und Infrastruktur der Straßen/des öffentlichen Raums in der Stadt.
- Effizientere und gerechtere Nutzung des städtischen Raums durch die dynamische Verwaltung des Raums im Allgemeinen und der Bordsteinkanten im Besonderen, je nach den unterschiedlichen Bedürfnissen und Funktionen, und mit Hilfe digitaler Werkzeuge.
- Beitrag zu einer besseren Nutzung von Fahrzeugen (insbesondere öffentliche Verkehrsmittel und aktive Verkehrsträger für Fahrgäste und für die städtische Logistik), bessere Nutzung von Parkplätzen für andere Zwecke, Vorrang für Verkehrsträger und gemeinsame Mobilitätsdienste, die die geringsten Auswirkungen auf den öffentlichen Raum und die Umwelt haben.
- Verringerung des Drucks auf den öffentlichen Raum dank eines geringeren Parkplatzbedarfs und der Integration der Nutzung von Flächen außerhalb der Straße in das Gesamtkonzept des öffentlichen Raums.
- Schaffung eines intelligenten Energie- und/oder Verkehrsdienstleistungsmanagements in den Städten dank der Digitalisierung und des Verbraucherbewusstseins im Zusammenhang mit intelligentem Laden und der Reaktion auf die Energienachfrage.
- Verbesserung der Planung von grünen Infrastrukturen/grünen Zonen in der Stadt, um deren Fähigkeit zu verbessern, die menschliche Erholung und das Wohlbefinden zu steigern.
- Bessere Vorbereitung von Bürger*innen und Stadtplaner*innen auf die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energien und die Integration von Energiesystemen, um die Elektrifizierung der Mobilität zu ermöglichen, und zwar in einer Weise, die die Nutzung des öffentlichen Raums und der Budgets optimiert.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die im Rahmen dieses Themas gewährten Finanzhilfen sind an die folgende(n) Aktion(en) gebunden: HORIZON-MISS-2021-CIT-02-03
Die Zusammenarbeit mit der Cities Mission Platform ist von grundlegender Bedeutung, und die Projekte müssen sicherstellen, dass der Arbeitsplan des Vorschlags angemessene Bestimmungen für Aktivitäten und Ressourcen zur Durchsetzung dieser Zusammenarbeit enthält. Die Zusammenarbeit mit der Missionsplattform muss durch eine Vereinbarung (Memorandum of Understanding) formalisiert werden, die so bald wie möglich nach Projektbeginn geschlossen werden muss.
Es gelten folgende Ausnahmen: Vorbehaltlich der Einschränkungen zum Schutz der europäischen Kommunikationsnetze.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Mittelausstattung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 45 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
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