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Call-Eckdaten
Mobilitätsmanagement-Pläne und Verhaltensänderungen
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-CIT-01-03
Termine
Öffnung
17.09.2024
Deadline
16.01.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieses Themas ist die Erforschung, Analyse und Bewertung der Wirksamkeit von Mobilitätsmanagementprogrammen (zur Beeinflussung von Verhaltensänderungen, der Verkehrsnachfrage und des Verkehrsangebots) im Hinblick auf ein dekarbonisiertes und energieeffizientes städtisches Mobilitätssystem.
Call-Ziele
Die Umstellung auf ein dekarbonisiertes Verkehrssystem wird im Vergleich zu anderen Wirtschaftssektoren als Herausforderung angesehen. Die Dekarbonisierung der urbanen Mobilität kann eine Vielzahl von politischen und technologischen Maßnahmen und Lösungen beinhalten. Technologische Innovationen allein reichen jedoch nicht aus, um ein dekarbonisiertes städtisches Verkehrssystem zu erreichen. Sie sollten durch Maßnahmen ergänzt werden, die auf Veränderungen der Reisemuster abzielen und eine Veränderung des täglichen Mobilitätsverhaltens bewirken.
Pläne für das urbane Mobilitätsmanagement werden von Organisationen im öffentlichen Bereich (von lokalen und regionalen Behörden) und im privaten Bereich (Unternehmen, Organisationen und Institutionen) entwickelt, um den nachhaltigen städtischen Verkehr gemäß dem Rahmen für urbane Mobilität zu fördern, um Klimaneutralität zu erreichen, Staus, Luftschadstoffemissionen, Lärm und andere schädliche Auswirkungen des übermäßigen Rückgriffs auf den Verkehr mit fossilen Brennstoffen zu verringern.
Im Rahmen der Konsultationen zur Vorbereitung des neuen Rahmens für die urbane Mobilität wurde die Unterstützung für Mobilitätsmanagementpläne geäußert, wobei sich die Mehrheit der Befragten dafür aussprach, dass diese Pläne von "Reisezielen" wie Organisatoren von Großveranstaltungen, Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten, Universitäten, Einkaufszentren/Einzelhandelsbereichen, Grund- und weiterführenden Schulen sowie Krankenhäusern angenommen werden.
Es ist jedoch nicht klar, wie viele Mobilitätsmanagementprogramme es gibt. Wenn es sie gibt, scheinen sie von den Zielgruppen nicht immer in vollem Umfang genutzt zu werden. Infolgedessen führen sie nicht zu der gewünschten Verhaltensänderung, die zu einer Verlagerung hin zu nachhaltigen Mobilitätsentscheidungen führt. Daher sollten die Projekte spezifische Engpässe und Hindernisse ermitteln und angehen, die die Einführung nachhaltiger Mobilitätsmanagementprogramme in der EU verhindern, und Lösungen vorschlagen, die zu der gewünschten Verhaltensänderung der Bürger*innen führen könnten, die auf einen nachhaltigeren und kohlenstoffärmeren städtischen Verkehr mit allen damit verbundenen Nebeneffekten im Hinblick auf die Dekarbonisierung des Verkehrssektors im Einklang mit dem europäischen Green Deal abzielt.
Eine eng damit zusammenhängende Herausforderung ist die Akzeptanz der Elektromobilität, die einen Anstieg der Nachfrage nach sauberem Strom und den damit verbundenen Ausbau der Infrastruktur, insbesondere der Verteilernetze in den Städten, erfordert. Es ist wichtig, Vehicle-to-Grid-Lösungen zu fördern, um den Bedarf an Investitionen in den Ausbau der Verteilungsnetze zu verringern. In diesem Zusammenhang ist eine Verhaltensänderung von zentraler Bedeutung, um die Nutzer*innen von Elektrofahrzeugen zu befähigen und Anreize zu schaffen, sich durch intelligentes und bidirektionales Laden am Ausgleich des Netzes zu beteiligen.
Projekte sollten:
- eine Bestandsaufnahme bestehender Studien, eine strukturierte Analyse und einen Überblick über Mobilitätsmanagementprogramme im europäischen städtischen Raum sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich, die auf eine verstärkte Nutzung nachhaltiger Verkehrsinfrastrukturen abzielen;
- Identifizierung, Analyse und Bewertung von Hebeln und Hindernissen bei der Einführung von Mobilitätsmanagementprogrammen für die wichtigsten Zielgruppen;
- gemeinsam mit den Organisationen, die Mobilitätsprogramme vorschlagen, potenzielle verhaltensbezogene Lösungen für die Hindernisse zu ermitteln und zu bewerten, die eine erfolgreiche Einführung von Mobilitätsmanagementsystemen gewährleisten. Diese Lösungen sollten sich an bestimmte Zielgruppen richten, insbesondere an Student*innen, Angestellte, Kund*innen und Patient*innen relevanter Kategorien von Organisationen: Schulen, Universitäten, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen, Tourismus- und Freizeitsektoren, Einkaufszentren, private Unternehmen, die in städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten Europas leben. Identifizierung von Nutzergruppen, die stärker motiviert sind, ihr Verhalten zu ändern, und die bereit sind, als Vorreiter zu agieren, was zu einer schnelleren Einführung führt;
- Empfehlungen vorschlagen, die die Einführung nachhaltiger Mobilitätslösungen durch Organisationen und Nutzer*innen unterstützen und Anreize dafür schaffen;
- Empfehlungen zur Unterstützung der Einführung intelligenter und bidirektionaler Ladestationen für Elektrofahrzeuge und damit verbundener Nachfragesteuerungssysteme in Städten, um die Teilnahme von Elektrofahrzeugen an den Strommärkten als aktive Kund*innen zu ermöglichen, die den in den Batterien der Elektrofahrzeuge gespeicherten Strom während der Spitzenlastzeiten in das Stromnetz zurückspeisen können, um den steigenden Strombedarf auszugleichen (wodurch Investitionen in die Netze vermieden werden);
- Schaffung von Anreizen zur Förderung von E-Mobilität auf Basis erneuerbarer Energien, insbesondere durch intelligentes und bidirektionales Laden in Städten, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, auch durch Förder- und Sensibilisierungsmaßnahmen;
- Förderung eines neuen Mobilitätsverhaltens durch Marketing-, Informations- und Sensibilisierungskampagnen.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) und die Einbeziehung von SSH-Expert*innen und -Einrichtungen sowie von einschlägigem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen und die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten zu verstärken. Mindestens die Hälfte der vier Städte sollte zu den 112 Städten gehören, die für die EU-Mission für klimaneutrale und intelligente Städte ausgewählt wurden.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Besseres Verständnis der Bedingungen und Motivationen der Nutzer, die zur Einführung von Mobilitätsmanagementprogrammen in der Stadt führen, einschließlich der Identifizierung von Hebeln sowie von Herausforderungen und Hindernissen, die eine rasche und breite Nachahmung und Einführung dieser Programme verhindern;
- Verbesserte gesellschaftliche Akzeptanz (z. B. gemessen an der tatsächlichen Akzeptanz) von Mobilitätsmanagementprogrammen durch relevante Kategorien von "Ziel"-Organisationen und deren Nutzer: z. B. Schulen, Universitäten, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen, Tourismus- und Freizeitsektor, Einkaufszentren, Privatunternehmen;
- Verlagerung auf emissionsarme und emissionsfreie Mobilitätsformen wie aktive Mobilität (z. B. zu Fuß gehen und Radfahren), öffentliche Verkehrsmittel, gemeinsam genutzte Mobilitätsdienste oder Mikromobilität und Verringerung der Nutzung motorisierter Fahrzeuge, insbesondere von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor (z. B. durch Umweltzonen);
- eine breitere Akzeptanz und Verbreitung des intelligenten und bidirektionalen Aufladens von Elektrofahrzeugen, um die Notwendigkeit von Investitionen in den Ausbau des Verteilernetzes aufgrund der zunehmenden Anzahl von Elektrofahrzeugen in den Städten zu verringern und die lokal betriebene emissionsfreie Mobilität in den Städten durch elektrische Mobilitätsarten, einschließlich des öffentlichen Verkehrs, zu erleichtern;
- Leitlinien und Empfehlungen für nationale, regionale und lokale Behörden, EU-Institutionen, öffentliche und private Organisationen, in denen die Vorteile von Mobilitätsmanagementprogrammen vorgestellt werden und erläutert wird, wie relevante politische Hebel und Vorschriften die Verhaltensänderung der Reisenden erleichtern und nachhaltige Mobilitätsentscheidungen der verschiedenen Nutzer*innen von Mobilitätsmanagementprogrammen unterstützen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Mindestens vier Städte sollten dem Konsortium als Begünstigte angehören. Die Städte müssen jeweils in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit Horizont Europa assoziierten Ländern liegen, um ein geografisches Gleichgewicht zu gewährleisten.
Die im Rahmen dieses Themas gewährten Finanzhilfen sind an die folgende(n) Aktion(en) gebunden: HORIZON-MISS-2021-CIT-02-03
Die Zusammenarbeit mit der Cities Mission Platform ist von grundlegender Bedeutung, und die Projekte müssen sicherstellen, dass der Arbeitsplan des Vorschlags angemessene Vorkehrungen für Aktivitäten und Ressourcen zur Durchsetzung dieser Zusammenarbeit enthält. Die Zusammenarbeit mit der Missionsplattform muss durch ein Memorandum of Understanding formalisiert werden, das so bald wie möglich nach dem Start des Projekts abgeschlossen werden muss.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Mittelausstattung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 30 Seiten umfassen.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
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