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Call-Eckdaten
Innovative Instrumente und Geschäftsmodelle
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2023-INNOVBUSMOD
Termine
Öffnung
20.10.2022
Deadline
24.01.2023 17:00
Förderquote
70 %
Budget des Calls
€ 8.883.198,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel der Aktion "Innovative Instrumente und Geschäftsmodelle" ist es, die Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit und Nachhaltigkeit der europäischen Akteure zu stärken, die Sichtbarkeit und Verfügbarkeit europäischer Werke zu verbessern und das Publikum im digitalen Umfeld zu vergrößern. Ziel ist es, Projekte zu unterstützen, die sich auf die besonderen Herausforderungen des audiovisuellen Sektors konzentrieren, wie Auffindbarkeit, zeitliche Abfolge von Veröffentlichungsfenstern, Finanzierung und Territorialität, um ein starkes und sichtbares Angebot europäischer Werke online und grenzüberschreitend für ein breites Publikum zu ermöglichen.
Call-Ziele
Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Skalierbarkeit des europäischen audiovisuellen Sektors besteht eine der Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA darin:
- Verbesserung der Verbreitung, der Öffentlichkeitsarbeit und des Online- und Kinovertriebs europäischer audiovisueller Werke innerhalb der Union und auf internationaler Ebene im neuen digitalen Umfeld, auch durch innovative Geschäftsmodelle.
Im Rahmen des Aktionsbereichs MEDIA werden die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Werbe- und Marketinginstrumente, auch online und durch den Einsatz von Datenanalysen, um die Bekanntheit, den Bekanntheitsgrad, den grenzüberschreitenden Zugang und die Publikumsreichweite europäischer Werke zu erhöhen.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Aktion zielt darauf ab, die Entwicklung und/oder Verbreitung innovativer Instrumente und Geschäftsmodelle zu fördern, um die Sichtbarkeit, die Verfügbarkeit, das Publikum und die Vielfalt europäischer Werke im digitalen Zeitalter und/oder die Wettbewerbsfähigkeit und/oder den Ökologisierungsprozess der europäischen audiovisuellen Industrie zu verbessern.
Die Projekte können insbesondere Folgendes umfassen:
- Untertitelungs- oder Zugänglichkeits-/Erkennbarkeits-/Empfehlungsinstrumente, die grenzüberschreitend und plattformübergreifend eingesetzt werden, um die Sichtbarkeit, die Verfügbarkeit und das Publikumspotenzial europäischer audiovisueller Werke zu verbessern;
- Geschäftsinstrumente zur Verbesserung der Effizienz und Transparenz der audiovisuellen Märkte: automatisiertes System zur Verwaltung von Rechten, Technologie zur Datenerfassung und -analyse;
- Geschäftsmodelle, die darauf abzielen, die Synergien und Komplementaritäten zwischen den Vertriebsplattformen (Festivals, Kinos, VOD ...) zu optimieren;
- Geschäftsinstrumente zur Erforschung neuer Produktions-, Finanzierungs-, Vertriebs- oder Werbemodelle, die durch neue Technologien (KI, Big Data, Blockchain, Metaverse, NFT usw.) ermöglicht oder verbessert werden;
- Innovative Instrumente und Geschäftsmodelle, die den Ökologisierungsprozess in der audiovisuellen Industrie verbessern.
Die Bewerbungen sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Branche sowie zur Sicherstellung von Geschlechtergleichgewicht, Inklusion, Vielfalt und Repräsentativität enthalten.
Transparenz spielt eine Schlüsselrolle bei der Aktion. Daher sollten die Anträge Pläne für die Offenlegung der Beiträge und Ergebnisse der Maßnahme enthalten, einschließlich u. a. der Übermittlung der Ergebnisse an Behörden, Mitgliedstaaten und die audiovisuelle Industrie.
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Erwartete Ergebnisse
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Industrie: Transparenz, Datenerfassung und angemessene Nutzung von Big Data, Anpassung an die Herausforderungen und Chancen, die sich aus den laufenden Veränderungen auf den audiovisuellen Märkten ergeben;
- Verbesserung des Ökologisierungsprozesses in der europäischen audiovisuellen Industrie;
- Verbesserung der Produktion und Verbreitung europäischer audiovisueller Werke im digitalen Zeitalter;
- Erhöhung der Sichtbarkeit, Verfügbarkeit und Vielfalt europäischer audiovisueller Werke im digitalen Zeitalter;
- Vergrößerung des potenziellen Publikums für europäische audiovisuelle Werke im digitalen Zeitalter.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Zulässig sind sowohl Anträge von Einzelantragstellern (einzelne Begünstigte) als auch Vorschläge, die von einem Konsortium von mindestens 2 Antragstellern/Begünstigten eingereicht werden (keine verbundenen Unternehmen).
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h. :Creative Europe-Teilnehmerländer, EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete) oder Nicht-EU-Länder (EWR-Länder und Länder, die mit dem Creative Europe-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Anträge seit mindestens 2 Jahren rechtmäßig bestehen.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt.
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Creative Europe Desks (CEDs) - Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind als Koordinator oder Begünstigter bei offenen Aufforderungen förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten) Zuordnung der Kosten in einer Weise, die zu einem gerechten, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A ist direkt online auszufüllen (administrative Informationen, zusammengefasster Finanzplan, aufrufspezifische Fragen usw.)
- Teil B ist vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen
- Teil C ist direkt online auszufüllen (mit zusätzlichen Projektdaten)
obligatorische Anhänge und Nachweise:
- Angaben zur Unabhängigkeit und zur Kontrolle der Eigentumsverhältnisse.
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten
Call-Dokumente
Call Document CREA-MEDIA-2023-INNOVBUSMODCall Document CREA-MEDIA-2023-INNOVBUSMOD(1080kB)
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