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Call-Eckdaten
Allianz für Sprachtechnologien
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2024-AI-B-06-LANGUAGE
Termine
Öffnung
01.08.2024
Deadline
26.09.2024 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 20.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Durch die Bündelung der Anstrengungen der Mitgliedstaaten wird diese Aktion direkt zur Erhaltung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt in Europa beitragen und gleichzeitig die Ziele der Gemeinsamen Europäischen Dateninfrastruktur und des MCP-Dienstes im Bereich der Sprachtechnologien wirksam umsetzen. Durch die Bereitstellung der erforderlichen Daten- und Modellanpassungskapazitäten wird die Aktion einen starken Einfluss auf den Einsatz großer Sprachgrundlagenmodelle und ihrer Anwendungen wie der generativen KI haben. Diese föderalen Bemühungen werden sich auf zwei Arbeitsbereiche stützen. Diese Aufforderung betrifft den ersten Arbeitsbereich, der die Sammlung von Sprachdaten und die Anpassung bestehender großer Sprachfundamentmodelle an bestimmte Sprachen, Bereiche oder Branchen unterstützen wird, um die Einführung der neuesten Sprachtechnologien durch europäische Stakeholder zu fördern.
Call-Ziele
Daten: Auf der Grundlage des Gemeinsamen Europäischen Sprachdatenraums und anderer relevanter Datenräume werden im Rahmen dieser Tätigkeit unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften (z. B. der Urheberrechtsrichtlinie (EU) 2019/790 und der Verordnung (EU) 2016/679 über die Verarbeitung personenbezogener Daten) die erforderlichen Sprachdaten (Text, Audio, Bild und andere Modalitäten) von einem breiten Spektrum europäischer industrieller, akademischer und institutioneller Stakeholder gesammelt und Daten in ausreichender Qualität und Quantität bereitgestellt, um große Sprachfundamentmodelle zu erstellen, die eine kohärente Abdeckung aller Amtssprachen der Mitgliedstaaten sowie der gesellschaftlich und wirtschaftlich wichtigsten Sprachen gewährleisten. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Daten, die zur Anpassung solcher großen Sprachfundamentmodelle an bestimmte Sprachen, Bereiche oder Branchen erforderlich sind. Im Rahmen der Aktion wird auch eine Sammlung bestehender europäischer Modelle für große Sprachfundamente sowie von Modellen, die an bestimmte Sprachen, Bereiche oder Branchen angepasst sind, bereitgestellt. Sobald die Arbeiten ausreichend fortgeschritten sind, kann das Konsortium eine künftige Infrastruktur für das Urheberrecht und damit zusammenhängende Fragen in Betracht ziehen, um eine effiziente Nutzung von Sprach- und anderen Daten zu ermöglichen, wobei die Interessen der Rechteinhaber berücksichtigt werden.
Feinabstimmung:
- Im Rahmen dieser Aktivität werden auch große Sprachmodelle zur Verfügung gestellt, die auf spezifische Sprachen, Bereiche oder Branchen abgestimmt sind, und zwar als Ergebnis des weiteren Trainings großer Sprachfundamentmodelle auf spezifischen Sprachdaten. Dieser Prozess umfasst die Anpassung, Evaluierung und Optimierung von Basismodellen für bestimmte Sprachen, Bereiche oder Branchen. Er wird den effizienten Einsatz dieser Modelle in verschiedenen Branchen erleichtern, da weniger aufgabenspezifische Daten benötigt werden als bei der Erstellung von Modellen von Grund auf, was insbesondere für KMU von Vorteil ist. Die Maßnahme umfasst auch die Unterstützung der laufenden Wartung und Verbesserung dieser Modelle, um ihre Anpassungsfähigkeit an sich entwickelnde Aufgaben und Bereiche im Laufe der Zeit zu gewährleisten.
- Darüber hinaus werden im Rahmen dieser Maßnahme - auch durch finanzielle Unterstützung für Dritte - spezielle Unterstützung und Dienstleistungen, insbesondere für KMU, bereitgestellt, um die Feinabstimmung der verfügbaren Modelle zu erleichtern. Diese Unterstützung und Dienste werden Dritten eine Infrastruktur zur Feinabstimmung und Bewertung bestehender Modelle für ihre Zwecke zur Verfügung stellen.
Das gemeinsame Unternehmen EuroHPC würde bei Bedarf Zugang zu ihren Einrichtungen für die Anpassung und Feinabstimmung der Modelle gewähren.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Verbesserte Zugänglichkeit von Sprachdaten für die Entwicklung und Anpassung großer Sprachfundamentmodelle unter Berücksichtigung von Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit sowie potenzieller Risiken der Desinformation.
- Eine Sammlung von Familien bestehender großer Sprachfundamentmodelle für die öffentliche und industrielle Wiederverwendung in der EU.
- Ein Repository mit Familien großer Sprachmodelle, die auf bestimmte Sprachen, Bereiche oder Branchen abgestimmt sind.
- Infrastruktur und Dienste für die Feinabstimmung von Modellen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Vorschläge müssen eingereicht werden von: mindestens 3 unabhängigen Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern.
Das Konsortium, das diese Maßnahme durchführen wird, sollte sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten, öffentlicher und privater Organisationen, KMUs, RTOs, Einrichtungen mit Zugang zu großen Rechnerkapazitäten, öffentlichen und/oder privaten Datenanbietern, wie der Medien- oder Verlagsbranche, zusammensetzen.
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller sein:
- juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen)
- mit Sitz in einem der förderfähigen Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein)
- andere Länder, die mit dem Programm "Digitales Europa" assoziiert sind(Liste der teilnehmenden Länder)
Bitte beachten Sie, dass diese Aufforderung aus Sicherheitsgründen Einschränkungen unterliegt: Die Einrichtungen dürfen weder direkt noch indirekt von einem Land aus kontrolliert werden, das nicht zu den förderfähigen Ländern gehört, es sei denn, sie erfüllen die Anforderungen zur Gewährleistung des Schutzes der wesentlichen Sicherheitsinteressen der Union und der Mitgliedstaaten und zur Gewährleistung des Schutzes von Verschlusssachen gemäß dem einschlägigen Arbeitsprogramm (Bedingungen für ausländisch kontrollierte Einrichtungen - Garantien).
Besondere Fälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Finanzhilfen oder ähnlichen Formen der Unterstützung ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen
- die Aufforderungen müssen auf dem Portal für Finanzhilfen und Ausschreibungen und auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden
- die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben
- Wenn die Fristen für die Aufforderungen geändert werden, muss dies unverzüglich auf dem Portal veröffentlicht werden, und alle registrierten Antragsteller müssen über die Änderung informiert werden.
- Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger.
- die Aufforderungen müssen eine klare europäische Dimension haben
- Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist, wie sie verwaltet wird und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung in Frage kommen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar): nicht zutreffend
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle (auch für assoziierte Partner und Unterauftragnehmer): entfällt
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
DIGITAL-2024-AI-B-06 Call documentDIGITAL-2024-AI-B-06 Call document(559kB)
Kontakt
Website
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