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Call-Eckdaten
Interreg Brandenburg-Polen Kleinprojekte Region Spree-Neiße-Bober Priorität 3
Förderprogramm
Interreg Brandenburg-Polen
Termine
Öffnung
18.06.2024
Deadline
30.09.2024 00:00
Förderquote
80%
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 50.000,00
Link zum Call
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der Verein der Gemeinden der Republik Polen Euroregion „Spree-Neiße Bober” eröffnet den 1. Call für Anträge mit grenzüberschreitendem Charakter, die in Zusammenarbeit mit einem polnischen Partner durchgeführt werden, in Übereinstimmung mit der Priorität 3.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P3: Ein attraktiver Grenzraum: Bildung, Kultur und Tourismus
- SO 3.2: Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen
Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:
P3: Ein attraktiver Grenzraum: Bildung, Kultur und Tourismus
- SO 3.2: Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen
- grenzüberschreitende Kunst- und Kulturprojekte
- grenzüberschreitende Vermarktung und Vermittlung kultureller und touristischer Angebote
- grenzüberschreitende Vernetzung von Tourismusorganisationen und touristischen Anbietern
- Entwicklung und Einführung digitaler Anwendungen/Lösungen zur Verbesserung der Information über und des Zugangs zu kulturellen und touristischen Angeboten
- grenzüberschreitender Wissens- und Kompetenzaustausch sowie Unterstützung von Best-Practice-Transfer
- grenzüberschreitende Maßnahmen zur Förderung von sozialen Innovationen in Verbindung mit grenzüberschreitenden Tourismus- und Kulturangeboten
- grenzüberschreitende Maßnahmen zum Erhalt und zur Erlebbarmachung des gemeinsamen kulturellen Erbes und zur Förderung der gemeinsamen Erinnerungskultur
- grenzüberschreitende Maßnahmen zur Erlebbarmachung der Natur und des gemeinsamen Naturerbes
- grenzüberschreitende Maßnahmen zur Verknüpfung und Aufwertung touristischer Wegeinfrastrukturen, insbesondere im Rad- und Wassertourismus
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Bei den im Rahmen einer Projektpartnerschaft umgesetzten Projekten muss mindestens ein Projektpartner aus Brandenburg und ein Projektpartner aus Polen stammen.
Für die Kleinprojekte gilt nicht das Leadpartner-Prinzip. Der Antragsteller trägt als Endempfänger des KPF die volle Verantwortung für die Durchführung und Abrechnung des Projektes. In begründeten Fällen können auch Organisationen von außerhalb des Programmgebiets einen Antrag stellen oder an einem Projekt teilnehmen.
Die Projekte müssen einen Nutzen für das Fördergebiet und seine Bewohner*innen bringen. Dieser Nutzen wird daran gemessen, inwieweit er zur Erreichung der spezifischen Ziele des Programms beiträgt.
Ein Projekt, das außerhalb des Fördergebiets durchgeführt wird, kann gefördert werden, wenn im Projektantrag die positiven Auswirkungen und der klare Nutzen der außerhalb des Fördergebiets durchgeführten Maßnahmen für das Fördergebiet nachgewiesen wird.
Es gelten die folgenden Grundsätze der Zusammenarbeit:
- Gemeinsame Entwicklung (verpflichtend)
- Gemeinsame Umsetzung (verpflichtend)
- Gemeinsames Personal
Projektpartner können juristische Personen sowie organisatorische Einheiten sein, die keine juristischen Personen sind, aber Rechtsfähigkeit besitzen. Vor allem:
- Einheiten der staatlichen, regionalen und lokalen Verwaltung, Verbände dieser Einheiten und deren nachgeordnete Institutionen,
- Eine Einrichtung des öffentlichen oder privaten Rechts,
- Gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen, Vereine sowie Sozial- und Wirtschaftspartnerorganisationen im Einklang mit dem geltenden nationalen Recht,
- Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ).
weitere Förderkriterien
In der Regel sollte der Antragsteller aus folgenden Gebieten stammen:
- den Landkreisen: krośnieński, nowosolski, świebodziński, zielonogórski, żagański, żarski, wschowski, der Stadt Zielona Góra, den Gemeinden: Cybinka, Torzym,
- dem Landkreis Spree-Neiße und der Stadt Cottbus.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Für polnische und deutsche Antragsteller ist die zuständige Stelle für die Einreichung von Anträgen die polnische Geschäftsstelle der Euroregion „Spree-Neiße-Bober” in Gubin. Die Anträge mit den erforderlichen Anlagen sind online einzureichen. Die E Mail-Adresse lautet: fmp@euroregion-snb.pl.
Die Eingangsbestätigung des Antrags durch die Euroregion stellt keine Entscheidung über die Gewährung von Fördermitteln dar. Die Anträge sind in der polnischen und deutschen Sprache auszufüllen. Der Inhalt muss in beiden Sprachfassungen gleich sein.
Call-Dokumente
Interreg Brandenburg-Polen Programmhandbuch 2021-2027Interreg Brandenburg-Polen Programmhandbuch 2021-2027(474kB)
KPF Brandenburg-Polen LeitlinieKPF Brandenburg-Polen Leitlinie(571kB)
Kontakt
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