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Call-Eckdaten
Interreg Brandenburg-Polen Kleinprojekte Region Spree-Neiße-Bober Priorität 4
Förderprogramm
Interreg Brandenburg-Polen
Termine
Öffnung
01.07.2024
Deadline
30.09.2024 00:00
Förderquote
80%
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 50.000,00
Link zum Call
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Euroregion Spree-Neiße-Bober e.V. eröffnet am 01.07.2024 das Antragsverfahren für Projekte mit grenzüberschreitendem Charakter, die in Zusammenarbeit mit einem polnischen Partner durchgeführt werden, in Übereinstimmung mit der: Priorität 4 „Ein dialogorientierter Grenzraum – Zusammenarbeit von Einwohnern und Institutionen“ im Rahmen des spezifischen Ziels 6.3 „Aufbau gegenseitigen Vertrauens, insbesondere durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bürgern“ des o. g. Kooperationsprogramms.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P4: Ein dialogorientierter Grenzraum: Zusammenarbeit von Einwohner*innen und Institutionen
- SO 4.1: Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von Behörden, insbesondere der für die Verwaltung eines bestimmten Gebiets zuständigen Behörden, und von Interessenträgern (alle Aktionsbereiche)
Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:
P4: Ein dialogorientierter Grenzraum: Zusammenarbeit von Einwohner*innen und Institutionen
- SO 4.1: Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von Behörden, insbesondere der für die Verwaltung eines bestimmten Gebiets zuständigen Behörden, und von Interessenträgern (alle Aktionsbereiche)
- Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der Vernetzung der Gebietskörperschaften und weiterer Stakeholder, mit dem Ziel der Erstellung und der Umsetzung von grenzüberschreitenden Strategien, Konzepten, Aktionsplänen und Lösungen zur weiteren grenzüberschreitenden Integration des Programmraums, darunter insbesondere:
- rechtlich-administrative Lösungen für den grenzüberschreitenden öffentlichen Personenverkehr
- rechtlich-administrative Lösungen, die eine grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen ermöglichen
- Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit, Ordnung und Prävention zur Schaffung von dauerhaften gemeinsamen Strukturen und Netzwerke
- grenzüberschreitender Wissens- und Erfahrungsaustausch und Unterstützung von Best-Practice-Transfer aus anderen Grenzregionen zu Fragen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
- Vernetzung von möglichen Projektträgern, um weitere europäische, nationale und regionale Förderpolitiken und Förderprogramme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu aktivieren und zu nutzen
- koordinierte Erhebung, Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen zu allen Fragen des grenzüberschreitenden Alltags- und Wirtschaftslebens, einschließlich des grenzüberschreitenden Arbeitsmarkts, sowie Entwicklung und Einführung von Informations- und Beratungsangeboten für unterschiedliche Zielgruppen (z.B. Wohnen, Arbeiten und Studieren)
- Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der Vernetzung der Gebietskörperschaften und weiterer Stakeholder, mit dem Ziel der Erstellung und der Umsetzung von grenzüberschreitenden Strategien, Konzepten, Aktionsplänen und Lösungen zur weiteren grenzüberschreitenden Integration des Programmraums, darunter insbesondere:
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Bei den im Rahmen einer Projektpartnerschaft umgesetzten Projekten muss mindestens ein Projektpartner aus Brandenburg und ein Projektpartner aus Polen stammen.
Für die Kleinprojekte gilt nicht das Leadpartner-Prinzip. Der Antragsteller trägt als Endempfänger des KPF die volle Verantwortung für die Durchführung und Abrechnung des Projektes. In begründeten Fällen können auch Organisationen von außerhalb des Programmgebiets einen Antrag stellen oder an einem Projekt teilnehmen.
Die Projekte müssen einen Nutzen für das Fördergebiet und seine Bewohner*innen bringen. Dieser Nutzen wird daran gemessen, inwieweit er zur Erreichung der spezifischen Ziele des Programms beiträgt.
Ein Projekt, das außerhalb des Fördergebiets durchgeführt wird, kann gefördert werden, wenn im Projektantrag die positiven Auswirkungen und der klare Nutzen der außerhalb des Fördergebiets durchgeführten Maßnahmen für das Fördergebiet nachgewiesen wird.
Es gelten die folgenden Grundsätze der Zusammenarbeit:
- Gemeinsame Entwicklung (verpflichtend)
- Gemeinsame Umsetzung (verpflichtend)
- Gemeinsames Personal
Projektpartner können juristische Personen sowie organisatorische Einheiten sein, die keine juristischen Personen sind, aber Rechtsfähigkeit besitzen. Vor allem:
- Einheiten der staatlichen, regionalen und lokalen Verwaltung, Verbände dieser Einheiten und deren nachgeordnete Institutionen,
- Eine Einrichtung des öffentlichen oder privaten Rechts,
- Gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen, Vereine sowie Sozial- und Wirtschaftspartnerorganisationen im Einklang mit dem geltenden nationalen Recht,
- Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ).
weitere Förderkriterien
Programmgebiet:
Deutschland
- Kreisfreie Städte:
- Cottbus
- Frankfurt (Oder)
- Landkreise
- Märkisch-Oderland
- Oder-Spree
- Spree-Neiße
Polen
- Kreisfreie Städte:
- Gorzów Wielkopolski
- Zielona Góra
- Landkreise
- Gorzów Wielkopolski
- Krosno Odrzańskie
- Międzyrzecz
- Nowa Sól
- Słubice
- Strzelce-Drezdenko
- Sulęcin
- Świebodzin
- Wschowa
- Zielona Góra
- Żagań
- Żary
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Antragsunterlagen, d.h. das Antragsformular und die Anlagen einschließlich des Projektbudgets in EUR und der Begründungen für die einzelnen Ausgabenposten, sind in Papierform oder elektronisch an die zuständige Geschäftsstelle der Euroregion zu übermitteln. Einzelheiten zur Einreichung eines Antrags (einschließlich Papier- oder elektronischer Form) werden jeweils in der Information zur Antragsannahme angegeben. Die Anlagen zur Begründung einzelner Kostenpositionen (z.B. Marktanalysen, Angebote) können in der Sprache des Antragstellers (Polnisch oder Deutsch) eingereicht werden. Die erforderlichen Unterlagen sind auf den Internetseiten der Euroregionen verfügbar.
Polnische und deutsche Antragsteller aus dem Fördergebiet reichen ihren Antrag bei der zuständigen Geschäftsstelle der Euroregion ein:
- In den Landkreisen: krośnieński, nowosolski, świebodziński, wschowski zielonogórski, żagański, żarski, der Stadt Zielona Góra, den Gemeinden Cybinka, Torzym, Zbąszyń und dem Landkreis Spree-Neiße sowie der Stadt Cottbus:
- Euroregion Spree-Neiße-Bober e.V. in Guben Berliner Straße 7, 03172 Guben
- Tel.: +49 (0) 03561 / 3133
- E-Mail: info@euroregion-snb.de
- www.euroregion-snb.de
- In den Landkreisen gorzowski, międzyrzecki, słubicki, strzelecko drezdenecki, sulęciński (mit Ausnahme der Gemeinde Torzym), Märkisch-Oderland und Oder-Spree und in den Städten Gorzów Wielkopolski sowie Frankfurt (Oder):
- Stowarzyszenie Gmin Polskich Euroregionu „PRO EUROPA VIADRINA” in Gorzów Wielkopolski Władysława Łokietka 22, 66-400 Gorzów Wielkopolski
- Tel.: (+48) 95 / 735 84 47
- E-Mail: info@euroregion-viadrina.pl
- www.euroregion-viadrina.pl
Polnische und deutsche Antragsteller, die ihren Sitz außerhalb des Fördergebietes haben, reichen ihren Antrag bei der Geschäftsstelle der Euroregion ein, auf deren Gebiet die Projektmaßnahmen durchgeführt werden. Wird das Projekt außerhalb des Fördergebiets durchgeführt, ist der Antrag bei einer beliebigen Geschäftsstelle der Euroregion einzureichen.
Call-Dokumente
Interreg Brandenburg-Polen Programmhandbuch 2021-2027Interreg Brandenburg-Polen Programmhandbuch 2021-2027(474kB)
KPF Brandenburg-Polen LeitlinieKPF Brandenburg-Polen Leitlinie(571kB)
Kontakt
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