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Call-Eckdaten
Erster Aufruf Interreg BG-TR 2021-2027 - vollständige Vorschläge
Förderprogramm
Interreg Bulgarien-Türkei
Termine
Öffnung
13.05.2024
Deadline
13.08.2024 16:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 13.423.529,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 500.000,00 und € 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aufforderung 1 zur Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen der Territorialen Strategie des INTERREG-Programms Bulgarien-Türkei 2021-2027 richtet sich an Projektideen, die zur Erreichung des spezifischen Ziels 1 "Erzielung eines nachhaltigen und integrativen Wirtschaftswachstums auf der Grundlage einer erhöhten Wettbewerbsfähigkeit der lokalen Wirtschaft, der digitalen und grünen Transformation" beitragen. Das Auswahlverfahren richtet sich an Antragsteller, die in die engere Wahl kommen, um vollständige Projektvorschläge (FPP) zu entwickeln und einzureichen, die mit einer entsprechenden Projektskizze verbunden sind, die die erste Phase des Aufrufs 1 für Projektskizzen erfolgreich bestanden haben und in der Liste der identifizierten Projektideen(Haupt- und Reserveliste) der Territorialen Strategie enthalten sind.
Call-Ziele
Das Einzelziel 1 stützt sich auf die folgenden Interventionsbereiche:
- Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmensumfeld;
- Digitalisierung und Klimaneutralität der lokalen Wirtschaft;
- Beschäftigungsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit an den Arbeitsmarkt;
- Tourismus;
- Ökosystempraktiken und -dienstleistungen bei der Bewirtschaftung von Naturgütern mit touristischem Potenzial
Erwartete Ergebnisse
- Gemeinsame und kooperative Maßnahmen zur Förderung des Unternehmertums, der Digitalisierung, der technologischen Modernisierung, der Teilnahme an regionalen Wertschöpfungsketten und der Internationalisierung, der Anwendung neuer Geschäfts- und Technologie-Innovationsmodelle, der Verbesserung von Produktions- und Vertriebsstrategien, der breiteren Übernahme und Umsetzung von Kreislaufwirtschaftsprinzipien, -lösungen und -modellen; Marketing und Forschung.
- Höherqualifizierung und Aufbau neuer Kenntnisse und Fähigkeiten von lokalen Arbeitnehmenden und NEETs; gemeinsame Entwicklung und Umsetzung neuer oder Verbesserung bestehender Rahmenbedingungen für die Fernarbeit; Einführung neuer Praktiken des Personalmanagements im Umgang mit jüngeren Generationen
- Gemeinsame Entwicklung neuer integrierter regionaler touristischer Produkte, gegebenenfalls mit Null-Umwelt-Fußabdruck, mit dem Ziel, die Saisonabhängigkeit des Sektors zu überwinden, die Zahl der Besucher*innen und der Übernachtungen zu erhöhen, den Zugang und die Qualität der touristischen Infrastruktur zu verbessern, indem auch die Verbindungen zwischen Natur- und Kulturstätten auf beiden Seiten der Grenze gestärkt werden, u. a. durch den grenzüberschreitenden Ausbau des Radwegenetzes; Verbesserung der Marketing- und Branding-Praktiken
- Förderung gemeinsamer Maßnahmen zur Entwicklung von Ökosystempraktiken und -dienstleistungen bei der Bewirtschaftung von Naturgütern mit touristischem Potenzial
- Unterstützung gemeinsamer Maßnahmen, die auf eine breite Umsetzung verbraucherorientierter Ansätze bei der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse abzielen, sowie durch die Einbeziehung digitaler und umweltfreundlicher Lösungen für die Erbringung von Dienstleistungen in einem grenzüberschreitenden Umfeld
- Durchführung gemeinsamer Maßnahmen zur Verringerung der Umweltverschmutzung und des ökologischen Fußabdrucks sowie zur Bereitstellung von sauberer Luft, sauberem Wasser und sauberen Lebensmitteln, zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung daran sowie zur Verhinderung und Abschwächung der Folgen von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Förderungswürdigkeit der Projektpartner:
- Lokale/regionale Einrichtungen und Behörden (einschließlich regionaler Strukturen zentraler Behörden und gesetzlicher Einrichtungen);
- KMU - steht für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen im Sinne des EU-Rechts (EU-Empfehlung 2003/361);
- NGOs und andere sozioökonomische Partner;
- Akademische, Forschungs-, Ausbildungs- und Kultureinrichtungen
- Der federführende Partner und der/die Projektpartner, der/die für die Projektinvestition/en verantwortlich ist/sind, können nicht geändert werden.
Dem FPP muss mindestens ein Partner von jeder Seite der Grenzregion angehören.
Die federführenden Partner müssen seit mindestens drei Jahren vor der Einreichung der Projektskizze in dem Programmgebiet registriert und tätig sein. Die Projektpartner müssen ebenfalls seit mindestens 2 Jahren vor der Einreichung der Projektskizzen im Programmgebiet registriert und tätig sein. In Fällen, in denen neue Partner Projektpartner des FPP werden, gilt diese Regel anteilig für sie. Daher müssen die neuen Projektpartner mindestens 2 Jahre vor der Einreichung des jeweiligen Konzeptes im Programmgebiet registriert und tätig sein.
In Fällen, in denen eine lokale/regionale/nationale Behördenstruktur nicht in der Lage ist, als juristische Person zu agieren, dient ihre rechtlich etablierte zentrale Organisation als Projektpartner, unabhängig von ihrem Standort.
Projektpartner, die außerhalb des Programmgebiets, aber in Bulgarien und der Türkei ansässig sind, können förderfähig sein, sofern sie einen eindeutigen Nutzen für das Programmgebiet erbringen und alle Förderkriterien erfüllen. Ihre Beteiligung wird jedoch als Ausnahme betrachtet und muss ordnungsgemäß begründet werden.
Projektpartner können an bis zu zwei FPP teilnehmen. Ein federführender Partner darf jedoch nur an einem Projekt als solchem und an höchstens einem weiteren Projekt als regulärer Projektpartner teilnehmen. Wenn ein Projektpartner an zwei Vorschlägen teilnimmt, sollte er darauf achten, dass die Zielgruppen der beiden Projekte unterschiedlich sind.
Alle Partner sind direkt für die Projektdurchführung verantwortlich und dürfen nicht als Vermittler auftreten oder untereinander Verträge abschließen.
Die Projektpartner aus den beiden beteiligten Ländern müssen bei der gemeinsamen Entwicklung und Durchführung verbindlich zusammenarbeiten. Darüber hinaus muss das Projekt auch einem der folgenden Partnerschaftsprinzipien entsprechen: gemeinsame Personalausstattung oder gemeinsame Finanzierung.
weitere Förderkriterien
Das grenzüberschreitende Gebiet Bulgarien-Türkei (CB) liegt in Südosteuropa und umfasst 5 NUTS-III-Gebietseinheiten (oder gleichwertige), nämlich: 3 Bezirke auf der bulgarischen Seite - Burgas, Yambol und Haskovo und 2 Provinzen auf der türkischen Seite - Edirne und Kırklareli.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Der Einreichungsprozess für das FPP und alle Begleitdokumente (sowohl obligatorische als auch fakultative Dokumente, wie in Abschnitt 1.2.4 Zusätzliche Dokumente zur Unterstützung der vollständigen Projektvorschläge beschrieben) erfolgt über JEMs. Die Antragsteller müssen ihre Projektskizzen in das FPP-Antragsformular in ihren JEMs-Konten übertragen, die sie während der Antragstellung mit Projektideen erstellt haben. Die Frist für die Einreichung ist der 13. August 2024, 17:00 Uhr EET.
Alle Abschnitte des Antragsformulars müssen ausgefüllt werden, und es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, dies sicherzustellen.
Darüber hinaus müssen alle dem AF beigefügten Anhänge und Anlagen in englischer Sprache eingereicht werden. In Fällen, in denen ein Dokument aus der Originalsprache ins Englische übersetzt wird, sollte auch das Original vorgelegt werden. Die übersetzten Versionen haben Vorrang und werden bei der Bewertung oder Überprüfung des gesamten AFP berücksichtigt. Bei den beigefügten Dokumenten kann es sich um eingescannte signierte Versionen oder um elektronisch signierte Versionen handeln (die nur anerkannt werden, wenn das entsprechende Signaturzertifikat beigefügt ist und die elektronische Signatur auf den gesetzlichen Vertreter des Projektpartners zutrifft).
Call-Dokumente
Interreg BG-TR Full proposal 2024Interreg BG-TR Full proposal 2024(7504kB)
Kontakt
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