Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Videospiele und Entwicklung immersiver Inhalte
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2023-DEVVGIM
Termine
Öffnung
20.10.2022
Deadline
01.03.2023 17:00
Förderquote
50 %
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
Projektbudget (Höchstbetrag der Förderung): € 150.000,00 pro Projekt
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel der Förderung der Entwicklung von Videospielen und immersiven Inhalten ist es, die Kapazitäten europäischer Videospielproduzenten, XR-Studios und audiovisueller Produktionsunternehmen zur Entwicklung von Videospielen und interaktiven immersiven Erlebnissen mit dem Potenzial, ein weltweites Publikum zu erreichen, zu erhöhen. Die Unterstützung zielt auch darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Videospielindustrie und anderer Unternehmen, die interaktive immersive Inhalte produzieren, auf den europäischen und internationalen Märkten zu verbessern, indem die europäischen Entwickler ihr geistiges Eigentum behalten können.
Call-Ziele
Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität im europäischen audiovisuellen Sektor, besteht eine der Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA darin:
- Förderung von Talenten, Kompetenzen und Fähigkeiten und Anregung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Mobilität und Innovation bei der Schaffung und Produktion europäischer audiovisueller Werke, wobei die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen audiovisuellen Kapazitäten gefördert wird.
Im Rahmen des Aktionsbereichs MEDIA werden die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Entwicklung audiovisueller Werke durch unabhängige europäische Produktionsunternehmen, die eine Vielzahl von Formaten (z. B. Spielfilme, Kurzfilme, Serien, Dokumentarfilme, narrative Videospiele) und Genres abdecken und sich an unterschiedliche Zielgruppen, einschließlich Kinder und Jugendliche, richten.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Gefördert wird die Entwicklung von Werken und Prototypen interaktiver narrativer Geschichten mit originellem Inhalt und/oder hochwertigem Gameplay, die für die Produktion und weltweite kommerzielle Nutzung über PCs, Konsolen, mobile Geräte, Tablets, Smartphones und andere Technologien bestimmt sind.
Ziel ist es, Videospielproduktionsfirmen und anderen Unternehmen, die immersive Inhalte produzieren, Mittel für die Entwicklung von Werken mit einem hohen Maß an Originalität und innovativem und kreativem Wert zur Verfügung zu stellen, die ein hohes Maß an kommerziellem Ehrgeiz und ein umfassendes grenzüberschreitendes Potenzial aufweisen, um europäische und internationale Märkte zu erreichen. Dies wird weitere Investitionen in innovative europäische Inhalte ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen auf dem digitalen Weltmarkt stärken.
Die Anträge sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltverträglicheren Industrie sowie zur Sicherstellung von Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter enthalten.
Die folgenden Projekte sind nicht förderfähig:
- Puzzlespiele, Gedächtnisspiele, Sportspiele, Rennspiele, Laufspiele, Rhythmus-/Gesangs-/Tanzspiele, Gesellschaftsspiele, Quizspiele, Partyspiele, Spiele gegeneinander, Wort- und Buchstabierspiele, Zahlenspiele, Denkspiele, auch wenn sie ein erzählerisches Element enthalten;
- Projekte, deren Hauptziel die berufliche Bildung, Ausbildung oder Therapie ist;
- multimediale Kunstprojekte und Installationen;
- immersive Führungen, Veranstaltungen, Musikvideos und immersive Erfahrungen, die im Einzelhandel eingesetzt werden;
- Werke mit Werbecharakter, die Teil einer Werbekampagne oder Werbung für ein bestimmtes Reiseziel (Tourismus), ein Produkt und/oder eine Marke sind, sowie institutionelle Produktionen zur Förderung einer bestimmten Organisation oder ihrer Aktivitäten;
- Projekte, die pornografisches oder rassistisches Material enthalten oder Gewalt befürworten;
- Plattformen für Spiele oder interaktive Erlebnisse und Websites, die soziale Plattformen, soziale Netzwerke, Internetforen, Blogs oder ähnliche Aktivitäten sind oder speziell diesen gewidmet sind;
- Werkzeuge und Softwaredienste, die ausschließlich der technologischen Entwicklung dienen und/oder ausschließlich zur Weiterentwicklung bereits bestehender Spiel- oder interaktiver Erlebniskonzepte verwendet werden;
- Nachschlagewerke (Enzyklopädien, Atlanten, Kataloge, Datenbanken und Ähnliches), "How-to"-Werke (Anleitungen, Handbücher und Ähnliches) und (interaktive) E-Books;
- Informations- oder reine Transaktionsdienste.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
- Höhere Qualität, Attraktivität, Durchführbarkeit und grenzüberschreitendes Potenzial für ausgewählte Projekte.
- Eine stärkere Position auf dem europäischen und internationalen Markt für Videospielentwickler und Unternehmen, die interaktive, immersive Erfahrungen produzieren.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Es sind nur Anträge von Einzelantragstellern zulässig (einzelne Begünstigte); verbundene Einrichtungen sind bei Bedarf zulässig.
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h. :Creative Europe-Teilnehmerländer, EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete) oder Nicht-EU-Länder (EWR-Länder und Länder, die mit dem Creative Europe-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Anträge seit mindestens 2 Jahren rechtmäßig bestehen.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt.
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A ist direkt online auszufüllen (administrative Informationen, zusammengefasster Finanzplan, aufrufspezifische Fragen usw.)
- Teil B ist vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen
- Teil C ist direkt online auszufüllen (mit zusätzlichen Projektdaten)
obligatorische Anhänge und Nachweise:
- detaillierte Budgettabelle
- Ein PDF-Dokument mit Informationen über den/die Film(e)/das/die Werk(e), die aus der Creative Europe MEDIA-Datenbank generiert werden sollen
- Ein kreatives Dossier (Beschreibung des Gameplays, Informationen zur grafischen Benutzeroberfläche und zum Head-up-Display, Level- und Charakterdesign, Bilder, grafische Bibel, Drehbuch, Storyboard, Anmerkungen des Kreativdirektors, usw.)
- Rechtevertrag / Nachweis des Eigentums an den Rechten (und im Falle einer Adaption, Rechte an der Adaption) für das Projekt
- Belege für Koproduktion, Vertrieb und Finanzierung
- Angaben zur Unabhängigkeit und zur Kontrolle der Eigentumsverhältnisse.
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten
Call-Dokumente
Call Document CREA-MEDIA-2023-DEVVGIMCall Document CREA-MEDIA-2023-DEVVGIM(1099kB)
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren