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Call-Eckdaten
Twinning Agrifood - Stärkung der Überwachung des Sektors, der Datenverwaltung und der Zahlungsverwaltung
Förderprogramm
Instrument zur Heranführungshilfe
Call Nummer
EuropeAid/182200/DD/ACT/MD
Termine
Öffnung
12.07.2024
Deadline
16.09.2024 10:00
Budget des Calls
€ 900.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 900.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das übergeordnete Ziel ist die Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Agrarsektors im Einklang mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Republik Moldau, dem EU-Integrationsprozess und internationalen Vereinbarungen.
Call-Ziele
Das spezifische Ziel des Twinning-Projekts besteht darin, die Kapazitäten des Ministeriums für Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie (MAFI) und der Agentur für Interventionen und Zahlungen in der Landwirtschaft (AIPA) zu stärken, um die Überwachung des Sektors, die Datenverwaltung und die effiziente Verwaltung der Mittel für die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums im Einklang mit den EU-Anforderungen und internationalen bewährten Verfahren zu verbessern.
Erwartete Ergebnisse
Obligatorisches Ergebnis/Komponente 1: Stärkung der Kapazitäten des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (MAFI) für eine bessere Überwachung und Bewertung des Sektors und Entwicklung von Elementen für ein integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) (E-Governance)
Die Twinning-Komponente 1 konzentriert sich auf die Verbesserung der Überwachung der Leistung des Sektors und die Erreichung der politischen Ziele und Indikatoren, die in der nationalen Strategie für die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums 2023-2030 und im nationalen Programm 2024-27 festgelegt sind, in enger Anlehnung an den EU-Besitzstand und die GAP. Dabei ist der Nutzung vorhandener administrativer Datenquellen und der Datenintegration Vorrang einzuräumen. Unstimmigkeiten zwischen Daten aus verschiedenen Quellen sind zu ermitteln und zu untersuchen, und es sind Vorschläge zur Verbesserung der sektoralen Datenverwaltung und der Datenqualität (einschließlich ihrer Vollständigkeit) zu unterbreiten. Bei der Entwicklung ist ein schrittweiser Ansatz zu verfolgen, wobei konkrete Maßnahmen festzulegen sind, die innerhalb eines kurzen und mittleren Zeitrahmens auf der Grundlage der vorhandenen Ressourcen und mit Hilfe von Twinning-Unterstützung durchgeführt werden können. Die Twinning-Aktivitäten stützen sich auf eine Situationsanalyse (die spätestens mit dem ursprünglichen Twinning-Arbeitsplan festgelegt wird), bei der die Fortschritte bei der Einrichtung des Betriebsregisters und seiner nationalen Einführung sowie die Umsetzung des InVeKoS-Fahrplans berücksichtigt werden. Schließlich soll das Ministerium für Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie in die Lage versetzt werden, jährliche Fortschrittsberichte zu erstellen und zu veröffentlichen und seine Verwaltungs- und Kontroll-/Rechenschaftsprüfungssysteme durch gemeinsame Sektorüberprüfungen mit den wichtigsten Interessengruppen zu stärken.
Im Hinblick auf die Einrichtung der IPARD-Verwaltungsbehörde, eine verbesserte Programmplanung und die Einrichtung eines Berichts- und Informationssystems zur Erfassung finanzieller und statistischer Informationen über die Fortschritte des Programms sollen Kapazitäten aufgebaut werden.
Teilergebnis 1.1: Einrichtung eines Systems zur Überwachung, Bewertung und Berichterstattung über die Fortschritte des Sektors Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und die Umsetzung der Politik
Zu den Ergebnissen, die im Rahmen dieser Unterkomponente erreicht werden sollen, gehören u.a. die
- Schaffung eines Überwachungsrahmens und eines Aktionsplans für die nationale Strategie für die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums, einschließlich eines Verfahrenshandbuchs, spezifischer Vorlagen, überarbeiteter und verbesserter bestehender Leitlinien (wie z. B. des Datenverwaltungshandbuchs und der Datenanalyse für die Überwachung und Berichterstattung des Sektors) im Einklang mit institutionellen Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Daten und aktualisierten Funktionen.
- Die Festlegung operativer Verfahren und Instrumente im Zusammenhang mit institutionellen, administrativen, infrastrukturellen und technischen Kapazitäten soll einen effektiven Arbeitsablauf, klare Berichtslinien und die Koordinierung zwischen den betroffenen MAFI-Einheiten (einschließlich ICTS) und anderen betroffenen Abteilungen und Agenturen gewährleisten.
- Plan zur Entwicklung der Humanressourcen, Haushaltsrahmen, IT-Anforderungen.
- Änderungen der einschlägigen primären und sekundären Rechtsvorschriften.
- Entwurf des Governance-Rahmens für die Überwachung und Überprüfung der Fortschritte der nationalen Strategie und des Programms (einschließlich gemeinsamer sektoraler Überprüfungen mit den wichtigsten Beteiligten).
- Entwurf einer Strategie zur Informationsverbreitung, einschließlich jährlicher Leistungsberichte für den Agrar- und Ernährungssektor und deren Veröffentlichung.
Teilergebnis 1.2: Landwirtschaftliche Daten aus verschiedenen Quellen werden integriert, um eine zeitnahe und qualitative Überwachung des Sektors, die Berichterstattung und eine faktengestützte Entscheidungsfindung zu unterstützen
- Erstellung eines Aktionsplans, der die Anforderungen für die Integration von Agrardaten aus verschiedenen Quellen in ein einheitliches System festlegt (nach internen und externen Konsultationen zu vereinbaren).
- Erarbeitung methodischer Leitlinien für die Pilotierung des derzeit in Entwicklung befindlichen Informationssystems gemäß den EU-Anforderungen (z. B. Stichprobenverfahren für die Datenerhebung, Verantwortlichkeiten der Datenerheber, Typologien von Landwirten, Inhalt der Fragebögen usw.).
- Handbuch für den Datenaustausch mit spezifischen Informationen über die Zuständigkeiten der Datennutzer in den betroffenen Agenturen, Datenformate, Datenflüsse, Zeitpläne, Vorlagen und Datenqualität gemäß den neuen Anforderungen. Das jährliche Arbeitsprogramm der NBS wird in enger Zusammenarbeit mit der NBS und dem Ministerium für Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie überprüft, um die Harmonisierung/Anpassung an den Datenbedarf zu verbessern, wobei ein vorsichtiger und realistischer Ansatz unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen und unter Vermeidung einer erhöhten Meldepflicht der Wirtschaftsbeteiligten verfolgt werden muss.
- Je nach den Fortschritten, die bei der Einrichtung des Netzwerks für Nachhaltigkeitsdaten landwirtschaftlicher Betriebe (FSDN) und des nationalen Betriebsregisters erzielt werden, sollte deren nationale Einführung durch die Bereitstellung von Twinning-Fachwissen unterstützt werden, um entstehende Engpässe zu überwinden.
Teilergebnis 1.3: Verbesserte rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen und operative Kapazitäten
- Entwurf geeigneter Änderungen der geltenden MAFI-Gesetzgebung zur Organisation und Funktionsweise, mit Bewertung der steuerlichen und regulatorischen Auswirkungen, einschließlich Unterstützung bei internen und externen Konsultationen.
- Erarbeitung von Bewertungen und Empfehlungen für Anpassungen der bestehenden Organisationsstruktur des MAFI und Aktualisierung der internen Rechtsakte und Handbücher für Arbeitsverfahren (Organisations- und Systematisierungsregeln) mit besonderem Schwerpunkt auf den Abteilungen Koordinierung der öffentlichen Politik und Direktion für europäische Integration, Direktion für die Lebensmittelindustrie ( ) und Dienst für Marktpreisanalysen.
- Entwicklung aktualisierter Stellenbeschreibungen im neuen Kontext mit angemessenen Verantwortungs- und Rechenschaftsbereichen.
- Institutionelle Mechanismen (Personalpolitik, Weiterbeschäftigungspolitik, WLA) für die Entwicklung der Humanressourcen, die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Leistung der MAFI-Mitarbeiter, die für die Analyse, Formulierung, Überwachung, Berichterstattung und Bewertung der Politik zuständig sind, wurden eingerichtet.
- Beratung in Bezug auf Systemanforderungen und die Beschaffung externer Dienstleistungen/delegierte Tätigkeiten für die Einrichtung, den Betrieb und die Pflege digitaler Systeme und Register.
- Vorbereitung einer TNA der betroffenen Abteilungen und eines Ausbildungsplans, der durch das Twinning-Projekt unterstützt werden soll. Dazu gehört auch die Stärkung der Datenanalysekapazitäten.
- Ausgewählte Mitarbeiter*innen werden u. a. in der Umsetzung der EU-Qualitätsstandards für eine effiziente Verwaltung der Agrarstatistik und in den spezifischen Aspekten der InVeKoS-Module geschult.
Obligatorisches Ergebnis/Komponente 2: Stärkung der institutionellen und administrativen Kapazitäten der Agentur für Interventionen und Zahlungen in der Landwirtschaft (AIPA) auf dem Weg zu einer EU-ähnlichen Zahlstelle
Die Twinning-Unterstützung im Rahmen von Komponente 2 zielt darauf ab, die Agentur für Interventionen und Zahlungen in der Landwirtschaft (AIPA) weiter zu stärken und sie zu einer EU-ähnlichen Zahlstelle (einer "IPARD-Stelle" als Zwischenschritt) auszubauen, insbesondere die Kapazitäten der Betrugsbekämpfungsabteilung und der Abteilung für Kontrollen nach der Zahlung (einschließlich eines funktionierenden Sanktionssystems) zu stärken und die Informationssicherheit zu verbessern, um die ISO27001-Normen zu erreichen. Die Fortschritte werden auf der Grundlage eines ersten Selbstbewertungsberichts (Checkliste) überwacht , der von der AIPA-Leitung und den Twinning-Experten gemeinsam erstellt wird.
Teilergebnis 2.1: Verbesserter rechtlicher Rahmen für die Zuständigkeiten des AIPA
- Vorbereitung eines Aktionsplans für die Umsetzung von Änderungen an der Rechtsgrundlage (Gesetze und Verordnungen) mit dem Ziel, die EU-Vorschriften und Akkreditierungsanforderungen genau einzuhalten;
- Vorbereitung von Bewertungen und Empfehlungen für die bestehende Organisationsstruktur der AIPA und die Verbesserung der internen Rechtsakte der AIPA (z.B. Regelwerke für die Organisation und Systematisierung, die die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der AIPA widerspiegeln).
Teilergebnis 2.2: Stärkung der allgemeinen administrativen und operativen Kapazitäten der AIPA
- Erstellung eines Selbstbewertungsberichts der AIPA im Hinblick auf die Akkreditierung als IPARD-Agentur (mindestens 3 Bewertungen/Erstbewertung, Halbzeitbewertung, TWG-Abschlussbewertung);
- Institutionelle Mechanismen (Personalpolitik, Weiterbeschäftigungspolitik, WLA) für die Entwicklung der Humanressourcen, die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Leistung des AIPA-Personals sind eingerichtet;
- Aktualisierung des Ausbildungsplans, Erstellung einer TNA (Analyse des Ausbildungsbedarfs) und eines Ausbildungsplans für die nächsten zwei Jahre;
- Aktualisierung der bestehenden Handbücher für Arbeitsverfahren und Ausarbeitung neuer Handbücher für alle organisatorischen Arbeitsabläufe (z. B. Projektgenehmigungsverfahren, Kontrollinspektion, Zahlungsgenehmigung, Buchhaltung und Schuldenverwaltung, Ausführung von Zahlungen, Vorschusszahlungen) im Hinblick auf die Kompetenzen und Zuständigkeiten der AIPA gemäß den bewährten Verfahren der Mitgliedstaaten und der Heranführungsländer;
- Detaillierte Checklisten für Verwaltungskontrollen (Vollständigkeit und Einhaltung der Förderkriterien) je Maßnahme und detaillierte Checklisten für Vor-Ort-Kontrollen;
- Entwicklung operativer Instrumente (Fragebögen und Checklisten zur Überprüfung von Interessenkonflikten, Kapitalverflechtungen und anderen Betrugsindikatoren) im Zusammenhang mit Betrugsbekämpfungsmaßnahmen und Korruptionsprävention für die Betrugsbekämpfungsabteilung;
- Entwicklung operativer Instrumente für die Durchführung der Risikobewertung und die Stichprobenziehung von Projekten für Vor-Ort-Überprüfungen in der Abteilung für Ex-post-Zahlungen.
- Einrichtung einer Referenzpreisdatenbank, Entwicklung einer Methode zur Berechnung von Referenzpreisen und Ausarbeitung eines Handbuchs für das Arbeitsverfahren zur Umsetzung der Methode.
Teilergebnis 2.3: Verbesserte Informationssicherheit zur Erreichung der ISO27001-Normen
- Aktualisierung der IT-Strategie und IT-Politik;
- Vorbereitung einer Bewertung der Angemessenheit der AIPA-Räumlichkeiten im Hinblick auf die Erfüllung der Norm ISO 27001 oder einer gleichwertigen Norm, einschließlich ihrer IT-Infrastruktur. Die in dieser Norm festgelegten Kriterien sollten in den spezifischen Bereichen angewendet werden, in denen solche Kriterien anwendbar sind;
- Vorbereitung von Bewertungen, Empfehlungen und Aktionsplänen für Maßnahmen, die zur vollständigen Einhaltung der Norm ISO 27001 durchgeführt werden müssen.
Teilergebnis 2.4: Verbesserte Fähigkeiten der AIPA-Mitarbeiter
- Ausgewählte Mitarbeiter*innen wurden durch Pilotsimulationen in den neuen überarbeiteten Arbeitsverfahren geschult, die den Akkreditierungsanforderungen entsprechen und ähnliche Erfahrungen bei der Bewertung (Verwaltungs- und Vor-Ort-Prüfungen) von EU-Mitteln aus den Mitgliedstaaten (Techniken, Arbeitspapiere, Stichprobenverfahren) nutzen;
- Ausgewählte Mitarbeiter wurden geschult, um die neuen Vorlagen für die Checklisten für Verwaltungskontrollen (Vollständigkeit und Einhaltung der Förderkriterien) pro Maßnahme und detaillierte Checklisten für Vor-Ort-Kontrollen aus den neuen Verfahrenshandbüchern zu verwenden;
- Verbesserte Personalkapazitäten für die Vorbereitung von Risikobewertungen, einschließlich Personal, das für die Vorbereitung von Betrugsrisikobewertungen und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen sowie für die Vorbereitung von Risikobewertungen und Stichproben von Projekten für Ex-post-Überprüfungen geschult wurde;
- Studienbesuche und/oder Praktika für ausgewählte AIPA-Mitarbeiter, um bewährte Verfahren der EU und des IPA für die Durchführung des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums, die Durchführung von Verwaltungskontrollen bei der Projektgenehmigung und der Genehmigung von Zahlungen, die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen bei den Verfahren der Vor-Ort-Kontrolle/Inspektion vor der Genehmigung, der Vor-Ort-Kontrolle/Inspektion vor der Zahlung und der nachträglichen Vor-Ort-Kontrolle/Inspektion kennenzulernen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Moldau (Moldova)
förderfähige Einrichtungen
Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Nur öffentliche Verwaltungen und ermächtigte Einrichtungen gemäß dem Twinning-Handbuch der Mitgliedstaaten der Europäischen Union können sich über die nationalen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bewerben.
Geografisches Gebiet: Republik Moldau
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
27 Monate
Zusätzliche Informationen
Twinning-Vorschläge müssen von den Verwaltungen der Mitgliedstaaten bei den Nationalen Kontaktstellen für Twinning der EU-Mitgliedstaaten eingereicht werden, wobei die Anweisungen des Twinning-Handbuchs strikt einzuhalten sind (einschließlich der Verwendung der Vorlage).
Die Nationalen Kontaktstellen für Twinning der Mitgliedstaaten können dem Auftraggeber innerhalb der Antragsfrist nur einen Twinning-Vorschlag pro Mitgliedstaat vorlegen.
Der MS-Antrag ist über die E-Mail-Adresse der Nationalen Kontaktstellen für Twinning der Mitgliedstaaten an den Auftraggeber zu übermitteln.
Call-Dokumente
EuropeAid/182200/DD/ACT/MD Twinning FicheEuropeAid/182200/DD/ACT/MD Twinning Fiche(694kB)
Kontakt
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