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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung der Integration von Krebsbildern in die föderierte paneuropäische Infrastruktur zur Förderung von Vorsorgeprogrammen
Förderprogramm
EU4Health-Programm 2021-2027
Call Nummer
EU4H-2024-PJ-02-1
Termine
Öffnung
18.06.2024
Deadline
10.10.2024 17:00
Förderquote
60-80%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Maßnahme wird Anbietern von Krebsbildgebungsdaten die Möglichkeit geben, zur Europäischen Krebsbildgebungsinitiative beizutragen und von ihr zu profitieren.
Call-Ziele
Die Maßnahme wird die Bereitschaft nationaler, regionaler oder lokaler Bilddatenspeicher verbessern, ihre Daten über die im Rahmen des DIGITAL-Programms (EUCAIM-Projekt) eingerichtete Cancer Image Europe-Infrastruktur zu verbinden und zur Verfügung zu stellen und diese Infrastruktur für die Anreicherung von Daten und die Gewinnung von Erkenntnissen zu nutzen, indem sie auf die von EUCAIM angebotenen Knotenpunkte, Werkzeuge und Methoden zugreifen.
Diese Maßnahme ist für den vorgeschlagenen Europäischen Gesundheitsdatenraum von Bedeutung. Um einen Beitrag zum geplanten EHDS zu leisten, wird diese Maßnahme eine Angleichung an die einschlägigen EHDS-Infrastrukturen (MyHealth@EU und HealthData@EU) anstreben. Gegebenenfalls werden Krebsbildgebungsdatenbanken mit den einschlägigen Einrichtungen und Infrastrukturen des geplanten EHDS verknüpft, insbesondere mit Einrichtungen für den Zugang zu Gesundheitsdaten und HealthData@EU.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden auch Möglichkeiten zur Nutzung der EHDS-Interoperabilitätsspezifikationen für das europäische Format für den Austausch elektronischer Gesundheitsdatensätze, einschließlich der einschlägigen Leitlinien für elektronische Gesundheitsnetze, sowie Mindestspezifikationen für Datensätze, die für Forschung und Innovation verwendet werden sollen, untersucht.
Diese Maßnahme unterstützt das Ziel des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung, hohe Standards in der Krebsbehandlung zu gewährleisten, und dient der Umsetzung des allgemeinen Ziels des EU4Health-Programms, die Gesundheit in der Union zu verbessern und zu fördern, um die Belastung durch übertragbare und nicht übertragbare Krankheiten zu verringern (Artikel 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/522), durch die in Artikel 4 Buchstaben a und g der Verordnung (EU) 2021/522 festgelegten spezifischen Ziele.
Diese Maßnahme wird auch die Umsetzung der vorgeschlagenen EHDS-Verordnung unterstützen und das allgemeine Ziel des EU4Health-Programms, die Gesundheitssysteme zu stärken (Artikel 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/522), durch das in Artikel 4 Buchstabe f der Verordnung (EU) 2021/522 definierte Einzelziel umsetzen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Maßnahme wird Krankenhäuser und andere Speichereinrichtungen für bildgebende Verfahren, z. B. solche, die an der Krebsfrüherkennung beteiligt sind, dabei unterstützen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sie zu einem Knotenpunkt in der europäischen Verbundinfrastruktur für Krebsbildgebungsdaten werden. Zu den kurzfristigen Verbesserungen gehört die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen nationalen und regionalen Screening-Programmen für Brust-, Lungen- und Prostatakrebs, mit der Europäischen Infrastruktur für Krebsbildgebung, insbesondere in Bezug auf die Verwaltung der Screening-Daten und das opportunistische Screening (im Gegensatz zu organisierten, bevölkerungsbasierten Screening-Programmen), sowie mit den relevanten Infrastrukturen des vorgeschlagenen Europäischen Gesundheitsdatenraums, wie HealthData@EU. Es wird erwartet, dass die Begünstigten des Projekts ein breites Spektrum relevanter Interessengruppen wie Forschende, NRO, Sachverständige, Einrichtungen der Mitgliedstaaten und die Industrie vertreten.
Mittelfristig soll diese Maßnahme die geografische Reichweite der Europäischen Krebsbildgebungsinitiative vergrößern. Sie wird auch dazu beitragen, die europäische Infrastruktur für die Krebsbildgebung an die vorgeschlagenen EHDS-Infrastrukturen und -Prozesse anzugleichen.
Erwartet wird eine enge Zusammenarbeit der Projektteilnehmer mit der Europäischen Krebsbildgebungsinitiative, insbesondere mit dem Projekt EUCAIM, und mit den einschlägigen Stakeholdern, die an der Umsetzung des vorgeschlagenen EHDS-Rechtsrahmens beteiligt sind, wie z. B. der Gemeinsamen Aktion TEHDAS 2, QUANTUM und dem Pilotprojekt HealthData@EU. Es sollten Verbindungen zu den EU4Health-Maßnahmen zur Krebsfrüherkennung, zu den umfassenden Krebszentren in den Mitgliedstaaten und zu anderen einschlägigen Maßnahmen im Rahmen des Plans zur Krebsbekämpfung in Europa und der Krebsmission sowie zu anderen einschlägigen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen EHDS hergestellt werden. Die Maßnahme trägt zu anderen einschlägigen Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Plans zur Krebsbekämpfung und der Krebsmission bei.
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Erwartete Ergebnisse
Zu den Aktivitäten, die im Rahmen dieser Aktion finanziert werden können, gehören alle Aufgaben, die für die Zusammenführung von Daten in der Cancer Image Europe-Plattform erforderlich sind, einschließlich der Schaffung von Data Warehouses und der Einrichtung von Prozessen, die erforderlich sind, um die Bildgebungsdaten und die damit verbundenen klinischen Daten für eine sekundäre Nutzung verfügbar zu machen. Auch Tätigkeiten in den Bereichen Vernetzung, Kommunikation, Koordinierung, Planung, Schulung, Berichterstattung und Verbreitung sind förderfähig. Die folgenden Aktivitäten sollten durchgeführt werden, um:
- Ausweitung der geografischen Reichweite der Europäischen Krebsbildgebungsinitiative;
- Erhöhung der Verfügbarkeit von für die europäische Bevölkerung repräsentativen Krebsbildgebungsdaten für die Entwicklung vertrauenswürdiger und skalierbarer KI-gestützter Lösungen für die Krebsvorsorge und -behandlung in den Bereichen Brust-, Lungen- und Prostatakrebs im Rahmen der Europäischen Initiative für Krebsbildgebung;
- Verbesserung der Verfügbarkeit von Krebsbildgebungsdaten, die im Rahmen des vorgeschlagenen Europäischen Gesundheitsdatenraums für Forschung und Innovation zur Verfügung gestellt werden;
- Beitrag zur Angleichung an die einschlägigen Einrichtungen und Infrastrukturen des vorgeschlagenen europäischen Gesundheitsdatenraums, insbesondere an die Einrichtungen für den Zugang zu Gesundheitsdaten, HealthData@EU und MyHealth@EU;
- gezielte Unterstützung vor Ort bei der Annahme der Leitlinien für die besten Data-Warehouse-Architekturen, bei der Einrichtung der Data-Warehouses, die für die Bereitstellung der Daten für die Sekundärnutzung erforderlich sind, bei der Einführung interner Prozesse, bei der Schulung und bei der Behandlung rechtlicher Fragen in Abstimmung und Ergänzung mit den Aktivitäten im Rahmen des EUCAIM-Projekts und in Übereinstimmung mit den vorgeschlagenen Regeln und Infrastrukturen des Europäischen Gesundheitsdatenraums;
- Bereitstellung von Unterstützungsmaßnahmen für die Qualitätskontrolle, Kommentierung und Extraktion der Daten aus den elektronischen Gesundheitsdatensätzen (EHR) in das Data Warehouse, um die Einführung des europäischen Formats für den Austausch elektronischer Gesundheitsdatensätze zu fördern;
- Nutzung und Mitwirkung an den geltenden Mindestspezifikationen für Datensätze im Zusammenhang mit der Krebsbildgebung, einschließlich Datenelementen, kontrollierten Vokabularen und Qualitätsanforderungen, in Anlehnung an die vorgeschlagene europäische Verordnung über den Gesundheitsdatenraum;
- Erhöhung des Bekanntheitsgrads der Spezifikationen des europäischen Formats für den Austausch elektronischer Gesundheitsdaten für medizinische Bilder und Berichte in krebsbezogenen Anwendungsfällen;
- Maßnahmen zur Erleichterung der Übernahme von KI-basierten Technologien auf der Grundlage von Bilddaten in die tägliche Praxis klinischer Zentren zur Unterstützung der Krebsvorsorge, -erkennung und -behandlung;
- den Zugang zu und die Akzeptanz von innovativen KI-basierten Lösungen auf der Grundlage von Bildgebungsdaten für die Krebserkennung und -behandlung zu verbessern;
- Patient*innen zu befähigen, ihre Gesundheitsdaten durch Datenaltruismus zu spenden, einschließlich Anreizen, Methoden und Instrumenten für Datenaltruismus, die darauf abzielen, Patient*innen in Bezug auf die Spende ihrer Gesundheitsdaten, insbesondere von Bildgebungsdaten, zu befähigen;
- Steigerung der Ressourceneffizienz der nationalen Gesundheitsdienstleister durch den Einsatz von KI-basierten technologischen Lösungen;
- Beitrag zu anderen einschlägigen Maßnahmen im Rahmen des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung und der Krebsmission unter Einbeziehung von Patientenorganisationen und Herstellung von Verbindungen zu Organisationen für Datenaltruismus und regionalen, nationalen oder europäischen Initiativen zur Wiederverwendung von Gesundheitsdaten für Forschung und Innovation.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Anträge können entweder von einem einzelnen Antragsteller oder von einem Konsortium gestellt werden (keine Mindestanforderungen).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
- förderfähige Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem EU4Health-Programm assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.
Sonderfälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Europäische Referenznetzwerke (ERN) - Hierbei handelt es sich um Netzwerke zwischen Gesundheitsdienstleistern und Fachzentren in den Mitgliedstaaten zur Stärkung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich seltener Krankheiten, im Einklang mit den in Artikel 12 der Richtlinie 2011/24 festgelegten Zielen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 36 und 48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Für die Einreichung der Vorschläge (einschließlich der Anhänge und Begleitdokumente) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
-
Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
-
Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
-
obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
-
detaillierte Budgettabelle/-berechnung
-
Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
-
Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
-
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Call document EU4H-2024-PJ-02Call document EU4H-2024-PJ-02(1035kB)
Kontakt
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