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Call-Eckdaten
Vorschläge zur Entwicklung von Sozialdiensten für die psychosoziale Unterstützung und Rehabilitation von Kindern und ihren Familien in pädiatrischen Onkologiekliniken
Förderprogramm
EU4Health-Programm 2021-2027
Call Nummer
EU4H-2024-PJ-02-3
Termine
Öffnung
18.06.2024
Deadline
10.10.2024 17:00
Förderquote
60-80 %
Budget des Calls
€ 7.400.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.700.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Hauptziel dieser Aktion ist die Einrichtung eines Dienstes in pädiatrischen Onkologiekliniken, der Kinder und ihre Familien während der Krebsbehandlung unterstützt, indem er Säuglingen, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 0 Monaten bis 24 Jahren die notwendige psychologische und soziale Unterstützung bietet.
Call-Ziele
Die Aktion könnte dazu beitragen, die verschiedenen in Europa verfügbaren Fähigkeiten zu ermitteln und die Grundlage dafür schaffen, regelmäßig Lücken und Bedürfnisse zu identifizieren, die auf nationaler und regionaler Ebene in ganz Europa angegangen werden müssen. Dieser Prozess wird sich auf die Lebensqualität und das Wohlbefinden von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, ihren Familien, Geschwistern und Verwandten konzentrieren, einschließlich mentaler, psychosozialer und ernährungsbezogener Unterstützung, zusammen mit den Fachbereichen klinische Onkologie, Chirurgie und Radiologie, einschließlich ihrer Pflegedienste.
Diese Maßnahme unterstützt die Umsetzung des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung bei Kindern und setzt die allgemeinen Ziele des EU4Health-Programms zur Stärkung der Gesundheitssysteme durch Verbesserung ihrer Widerstandsfähigkeit und Ressourceneffizienz (Artikel 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/522) durch die in Artikel 4 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2021/522 festgelegten spezifischen Ziele um.
Ziel dieser Aktion ist es, den kritischen Bedarf an umfassender psychosozialer Betreuung in pädiatrischen Onkologiekliniken in den Mitgliedstaaten und den mit dem EU4Health-Programm assoziierten Ländern zu decken. Die Aktion zielt darauf ab, den Aufbau eines einheitlichen Dienstleistungssystems und einer unterstützenden Infrastruktur zu fördern, um Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich einer Krebsbehandlung unterziehen, sowie deren Familien psychologische und soziale Unterstützung zu bieten. Dazu gehört die Entwicklung von Organisationsstrukturen, Schulungsprogrammen und Instrumenten, die auf die besonderen Bedürfnisse von pädiatrischen Onkologiepatienten zugeschnitten sind. Darüber hinaus wird im Rahmen der Aktion eine gründliche Bewertung der bestehenden psychosozialen Dienste in ganz Europa durchgeführt, um bewährte Verfahren, Lücken und Verbesserungsmöglichkeiten zu ermitteln. Durch Zusammenarbeit und Wissensaustausch soll die Aktion die Lebensqualität und das Wohlbefinden pädiatrischer Krebspatient*innen und ihrer Familien verbessern und damit letztlich zu den übergeordneten Zielen des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung und des EU4Health-Programms beitragen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Aktion wird zur Entwicklung eines Sozialdienstes für die psychosoziale Unterstützung und Rehabilitation von Kindern und ihren Familien in Kliniken für pädiatrische Onkologie in der gesamten Union und in den mit dem EU4Health-Programm assoziierten Ländern beitragen. Mit dieser Aktion soll ein europaweiter Standard für die psychosoziale Betreuung geschaffen werden, um eine qualitativ hochwertige psychosoziale Betreuung während der gesamten pädiatrisch-onkologischen Behandlung zu gewährleisten, einschließlich des Übergangs von der pädiatrischen zur Erwachsenenbehandlung, und um Ungleichheiten beim Zugang zur Betreuung zu beseitigen.
Diese Maßnahme wird den Mitgliedstaaten und den mit dem EU4Health-Programm assoziierten Ländern helfen, die Zusammenarbeit zwischen ihren Krebsdiensten zu verbessern, indem sie Qualifikationsdefizite beseitigen und das Gesundheitspersonal besser mit in der Krebsbehandlung ausgebildetem Personal ausstatten.
Diese Maßnahme wird dazu beitragen, die Folgen der drastischen Trennung von der gewohnten Umgebung zu überwinden und mit körperlichen Beschwerden, Spätfolgen der Behandlung, geringem Selbstwertgefühl und mangelndem Selbstvertrauen umzugehen.
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Erwartete Ergebnisse
Zu den unterstützenden Aktivitäten gehören psychologische Betreuung, die Befriedigung der täglichen Aktivitätsbedürfnisse, die Rückkehr zu normalen sozialen Kontakten und die Einbeziehung in Aktivitäten durch die Entwicklung von Kommunikations- und Gruppenarbeitsfähigkeiten, die Nutzung der Freizeit durch Spiele, Unterhaltung usw.
Alle Aktivitäten sind auf den allgemeinen Gesundheitszustand der Kinder und Jugendlichen mit onkologischen Erkrankungen zugeschnitten. Besonderes Augenmerk wird auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen je nach ihrem Alter und ihren körperlichen Fähigkeiten gelegt.
Darüber hinaus ist das Ziel dieser Aktion die Entwicklung:
- eine Organisation und Teams in onko-pädiatrischen Kliniken;
- Instrumente und Schulungen als sozialer Dienst für die psychosoziale Unterstützung und Rehabilitation von Kindern und ihren Familien in pädiatrischen Onkologiekliniken als Teil eines Patientenbehandlungsplans;
- eine Bestandsaufnahme der psychosozialen Dienste aus der Sicht der in Behandlungszentren in ganz Europa tätigen psychosozialen Gesundheitsfachkräfte. In einigen Mitgliedstaaten wird die psychosoziale Unterstützung durch das öffentliche Gesundheitssystem bereitgestellt, in anderen durch Krebsorganisationen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, das sich aus mindestens 10 antragstellenden Organisationen mit Sitz in mindestens 5 verschiedenen förderfähigen Ländern zusammensetzt.
Antragsteller sollten sein: Hochschulen und Bildungseinrichtungen, Forschungsinstitute, Krankenhäuser, Expertennetze, Organisationen der Zivilgesellschaft, Verbände, Stiftungen, NRO, private Einrichtungen (mit oder ohne Erwerbszweck), internationale Organisationen, Behörden der Mitgliedstaaten, Kommunen und nationale Behörden im Gesundheitsbereich.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
- förderfähige Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem EU4Health-Programm assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.
Sonderfälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Europäische Referenznetzwerke (ERN) - Hierbei handelt es sich um Netzwerke zwischen Gesundheitsdienstleistern und Fachzentren in den Mitgliedstaaten zur Stärkung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich seltener Krankheiten, im Einklang mit den in Artikel 12 der Richtlinie 2011/24 festgelegten Zielen.
weitere Förderkriterien
Nicht förderfähige Aktivitäten:
- Finanzielle Unterstützung für Dritte
Die Kosten werden zu dem in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersatz (60 %) erstattet.
Sie können einen höheren Fördersatz (80 %) beantragen, wenn Ihr Projekt von "außergewöhnlichem Nutzen" ist, d. h. wenn es sich um
- Maßnahmen, bei denen mindestens 30 % des Budgets auf Mitgliedstaaten entfallen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt oder
- Maßnahmen, an denen Einrichtungen aus mindestens 14 Mitgliedstaaten beteiligt sind und von denen mindestens vier aus Mitgliedstaaten stammen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Für die Einreichung der Vorschläge (einschließlich der Anhänge und Begleitdokumente) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
-
Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
-
Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
-
obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
-
detaillierte Budgettabelle/-berechnung
-
Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
-
Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
-
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Call document EU4H-2024-PJ-02Call document EU4H-2024-PJ-02(1035kB)
Kontakt
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