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Call-Eckdaten
Publikumsentwicklung und Filmerziehung
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2023-AUDFILMEDU
Termine
Öffnung
20.10.2022
Deadline
30.03.2023 17:00
Förderquote
70 %
Budget des Calls
€ 6.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Skalierbarkeit des europäischen audiovisuellen Sektors besteht eine der Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA in der Förderung europäischer audiovisueller Werke, einschließlich Werken des Kulturerbes, und in der Unterstützung der Einbindung und Erschließung eines Publikums aller Altersgruppen, insbesondere eines jungen Publikums, in ganz Europa und darüber hinaus.
Call-Ziele
Im Rahmen des Aktionsbereichs MEDIA werden die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Initiativen zur Förderung der Publikumsentwicklung und -bindung, einschließlich Filmerziehungsaktivitäten, die sich insbesondere an ein junges Publikum richten.
Projekte, die eine europaweite Zusammenarbeit gewährleisten und innovative Projekte anbieten, insbesondere unter Verwendung neuer digitaler Instrumente, mit dem Ziel:
- Steigerung des Interesses und der Kenntnisse des Publikums an europäischen Filmen und audiovisuellen Werken, einschließlich spezifischer Programme zum Filmerbe,
- Steigerung der gesamteuropäischen Wirkung und des Publikumszuspruchs,
- Förderung und Steigerung des Beitrags, den bestehende europäische Filme und audiovisuelle Werke, einschließlich kuratierter Filmkataloge, zur Publikumsentwicklung, Filmerziehung und Filmkompetenz leisten.
Die Bewerbungen sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie sowie zur Sicherstellung von Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter enthalten.
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Erwartete Ergebnisse
- das Interesse des Publikums an europäischen Filmen und audiovisuellen Werken zu wecken und sein Wissen darüber zu erweitern, einschließlich spezifischer Programme zum Filmerbe
- Stärkung der europaweiten Zusammenarbeit bei innovativen Projekten zur Publikumsentwicklung und Filmerziehung, insbesondere unter Einsatz neuer digitaler Instrumente
- Steigerung der europaweiten Wirkung und des Publikumszuspruchs
- Entwicklung von Filmerziehungsprojekten in europäischen und außereuropäischen Gebieten
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Anträge von Einzelbewerbern (einzelnen Begünstigten) sowie Vorschläge, die eines Konsortiums von mindestens zwei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) sind zulässig.
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h. :Creative Europe-Teilnehmerländer, EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete) oder Nicht-EU-Länder (EWR-Länder und Länder, die mit dem Creative Europe-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Anträge seit mindestens 2 Jahren rechtmäßig bestehen.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt.
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Creative Europe Desks (CEDs) - Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind als Koordinator oder Begünstigter bei offenen Aufforderungen förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenzuweisungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d. h. sie einem der beiden Zuschüsse zuzuordnen) Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die Aktivitäten anfallen, die von den beiden Zuschüssen abgedeckt werden (einschließlich der indirekten Kosten)
- Zuweisung der Kosten in einer Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A ist direkt online auszufüllen (administrative Informationen, zusammengefasster Finanzplan, aufrufspezifische Fragen usw.)
- Teil B ist vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen
- Teil C ist direkt online auszufüllen (mit zusätzlichen Projektdaten)
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten
Call-Dokumente
Call Document CREA-MEDIA-2023-AUDFILMEDUCall Document CREA-MEDIA-2023-AUDFILMEDU(1237kB)
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