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Call-Eckdaten
Interoperabilität für Grenz- und Seeüberwachung und Situationsbewusstsein
Call Nummer
HORIZON-CL3-2024-BM-01-02
Termine
Öffnung
27.06.2024
Deadline
20.11.2024 17:00
Förderquote
70-100%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten sich auf die Verbesserung der Interoperabilität zwischen den Technologien konzentrieren, die die Behörden bei der Überwachung der Seegrenzen einsetzen.
Call-Ziele
Behörden, die Seegrenzen und weite Seegebiete überwachen, nutzen eine Reihe von Technologien und erhalten eine Reihe von Informationen, um weite Gebiete zu überwachen, Bedrohungen oder Krisen zu erkennen und darauf zu reagieren. Diese Informationen werden jedoch nicht immer in gemeinsamen Kommando- und Kontrollsystemen (C2) zusammengeführt, die eine schnelle Entscheidungsfindung ermöglichen.
Die vorgeschlagene(n) Lösung(en) sollte(n) eine verbesserte Interoperabilität (sowohl auf der Back-End- als auch auf der Front-End-Ebene) ermöglichen, unabhängig vom Lieferanten der Ausrüstung, und idealerweise austauschbar sein, um den Informationsaustausch zwischen Behörden zu ermöglichen, die unterschiedliche Systeme verwenden. Die Kompatibilität und Integration mit anderen Umgebungen für den Informationsaustausch, einschließlich des Common Information Sharing Environment (CISE), ist von wesentlicher Bedeutung, um den sektor- und grenzübergreifenden Informationsaustausch zu unterstützen.
Die vorgeschlagene(n) Lösung(en) kann/können die Entwicklung von C2-Systemen mit offener Architektur beinhalten, einschließlich offener Standards für APIs und vorurteilsfreie Datenmodelle.
Die vorgeschlagene(n) Lösung(en) sollte(n) die gleichzeitige Verbindung verschiedener Sensoren (oder verschiedener Daten oder verschiedener Objekte, je nach Modul) von verschiedenen Anbietern, die flexible Aufgabenverteilung und Überwachung von Überwachungsobjekten wie RPAS und die Visualisierung und Manipulation der Daten in einer einzigen Benutzeroberfläche auf nahtlose Weise ermöglichen. Dies wird es den Anwendern ermöglichen, ihr Technologiepaket auf agnostische Weise zu nutzen.
Die vorgeschlagene(n) Lösung(en) sollte(n) eine nahtlose Konnektivität zwischen C2-Systemen verschiedener Behörden und auf verschiedenen Koordinierungsebenen ermöglichen; sie sollte(n) Maßnahmen zur Cybersicherheit und zur Trennung des Informationszugriffs umfassen; sie sollte(n) Betriebskonzepte, Standardbetriebsverfahren und ein gemeinsames Lexikon für gemeinsame Operationen unter Verwendung interoperabler Systeme durch die vorgeschlagene(n) Lösung(en) beinhalten.
Während sich das Projekt hauptsächlich auf die Ermöglichung von Fähigkeiten durch Interoperabilität und Austauschbarkeit konzentriert, sind Vorschläge willkommen, die darauf abzielen, bestimmte technologische Komponenten weiterzuentwickeln und in die Lösung zu integrieren.
Unter der Voraussetzung, dass das Projekt seine Ziele erreicht, sollten die Behörden der EU und der Mitgliedstaaten planen, die Forschungsergebnisse zu übernehmen, wenn sie mit den geltenden Rechtsvorschriften vereinbar sind und die finanzielle Unterstützung des Instruments für Grenzmanagement und Visa (BMVI) nutzen.
Eine Verbesserung der Energieeffizienz und der Umweltauswirkungen neuer Sicherheitstechnologien für diese Fähigkeit (z. B. geringer ökologischer Fußabdruck, geringe Emissionen, Aspekte der Kreislaufwirtschaft und/oder autarke Geräte) wäre wünschenswert.
Beispiele für Technologien und Konzepte, die im Rahmen der Forschungsprojekte erforscht werden können, sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): offene Architektur; Benutzerschnittstelle und -erfahrung; künstliche Intelligenz; UxV; RPAS mit großem Aktionsradius und langer Reichweite und integrierte, kooperative RPAS mit großem Aktionsradius und Management; ferngesteuerte Sensoren (wie LIDAR oder FMCW) auf UxVs; Schiffe als Sensoren; fortgeschrittene Mesh-Konnektivität; automatisierte Analyse von abnormalem oder nicht-kooperativem Schiffsverhalten; virtuelle und erweiterte Realität; standardisierte Missionsdatenmodelle für RPAS-Aufgaben und -Überwachung; und/oder Technologien zur Erkennung über den Horizont.
Die Forschungsprojekte sollten frühere Forschungsarbeiten berücksichtigen, auf ihnen aufbauen (falls zutreffend) und sie nicht duplizieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Forschungsarbeiten anderer relevanter EU-Rahmenprogramm-Projekte zur Sicherheitsforschung. Aus den Vorschlägen sollte auch klar hervorgehen, wie sie darauf abzielen, Maßnahmen des Europäischen Verteidigungsfonds und seiner Vorläuferprogramme (Europäisches Programm für die industrielle Entwicklung im Verteidigungsbereich (EDIDP) und die vorbereitende Maßnahme zur Verteidigungsforschung (PADR)) zu ergänzen und Überschneidungen zu vermeiden, und zwar auf der Grundlage der öffentlich zugänglichen Informationen ( ) und unter Beibehaltung der ausschließlichen Ausrichtung auf zivile Anwendungen.
In den Vorschlägen sollten die Pläne für die weitere Entwicklung bis zu den nachfolgenden TRLs sowie für die Übernahme (Industrialisierung, Kommerzialisierung, Erwerb und/oder Einsatz) auf nationaler und EU-Ebene dargelegt werden, falls die Forschungsziele erreicht werden.
Von den zu diesem Thema eingereichten Vorschlägen wird erwartet, dass sie die Prioritäten der Europäischen Grenz- und Küstenwache und ihrer Agentur (Frontex) berücksichtigen. Dies sollte bereits bei der Definition der Anforderungen und der Entwurfsphase der Arbeiten beginnen, einschließlich der Zugrundelegung des EBCG-Fähigkeitsfahrplans, sofern verfügbar, sowie bei der Zusammenarbeit mit der Agentur während der Durchführung des Projekts. Diese Perspektive sollte bei der Ausarbeitung von Vorschlägen berücksichtigt und geplant werden. In den Vorschlägen sollte vorgesehen werden, dass Frontex die Pilot- und Demonstrationsprojekte beobachtet, um die künftige Übernahme von Innovationen durch die Grenz- und Küstenwache zu erleichtern.
Synergien innerhalb der zivilen Sicherheit können von Vorteil sein, zum Beispiel mit der katastrophenresistenten Gesellschaft und der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu einigen oder allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Bessere, leistungsfähigere und kosteneffizientere Grenzüberwachungskapazitäten, wobei der Schutz von Daten und Grundrechten von vornherein berücksichtigt wird;
- Verbesserte Überwachung und Situationsbewusstsein der Seegrenzen, aber auch der maritimen Infrastrukturen wie Häfen und der kommerziellen und zivilen maritimen Sicherheit, auch in Schlüsselgebieten wie der Arktis;
- Verbesserte Zusammenarbeit auf mehreren Ebenen, mit mehreren Behörden und grenzüberschreitend (zwischen Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern) dank besserer Interoperabilität von Erfassungs-, Analyse- und C2-Systemen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat; und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Die JRC, internationale europäische Forschungseinrichtungen und nach EU-Recht gegründete Rechtspersonen gelten als in einem anderen Mitgliedstaat ansässig als die anderen an der Maßnahme beteiligten Rechtspersonen.
Anträge für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" und für "Programmkofinanzierung" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, sofern eine dieser Rechtspersonen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat.
Anträge für "Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Anträge für die Aktionen "Vorkommerzielle Auftragsvergabe" und "Öffentliche Auftragsvergabe für innovative Lösungen" müssen als Begünstigte eine "Käufergruppe" vorsehen. Diese Gruppe muss aus mindestens zwei unabhängigen juristischen Personen bestehen, die öffentliche Aufträge vergeben und jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind, wobei mindestens eine von ihnen in einem Mitgliedstaat ansässig sein muss.
Förderfähige Nicht-EU-Länder:
- mit Horizont Europa assoziierte Länder
Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
- Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.
weitere Förderkriterien
Dieses Thema erfordert die aktive Beteiligung von mindestens zwei Grenz- oder Küstenwachebehörden aus mindestens zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Begünstigte. Für diese Teilnehmer müssen die Antragstellenden die Tabelle "Informationen über Sicherheitsexpert*innen" im Antragsformular mit allen geforderten Informationen ausfüllen und dabei die im IT-Tool für die Einreichung bereitgestellte Vorlage verwenden.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Einige Aktivitäten, die sich aus diesem Thema ergeben, können die Nutzung von als Verschlusssache eingestuftem Hintergrund und/oder die Erstellung sicherheitsrelevanter Ergebnisse (EUCI und SEN) beinhalten. Bitte beachten Sie die entsprechenden Bestimmungen in Abschnitt B Sicherheit - EU-Verschlusssachen und sensible Informationen der Allgemeinen Anhänge.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Mittelausstattung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt maximal 50 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
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