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Call-Eckdaten
Rechtmäßige Beweiserhebung bei Ermittlungen zum sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet, einschließlich verdeckter Ermittlungen
Call Nummer
HORIZON-CL3-2024-FCT-01-03
Termine
Öffnung
27.06.2024
Deadline
20.11.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 3.700.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.700.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Projekt sollte sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beweiserhebung bei Online-Ermittlungen, einschließlich verdeckter Ermittlungen im Bereich des sexuellen Kindesmissbrauchs, befassen und zu Leitlinien und Handbüchern führen, die EU-weit die Möglichkeit bieten, diese Straftäter wirksamer zu verfolgen.
Call-Ziele
Der Einsatz verdeckter Online-Ermittlungstechniken ist für die Polizeibehörden ein wichtiger Vorteil bei der Infiltrierung der Netzwerke von Sexualstraftäter*innen von Kindern. Diese Methoden haben sich als sehr wirksam erwiesen, um das Verhalten der Täter*innen und die Interaktion mit Online-Diensteanbietern zu verstehen, und haben letztlich die Schließung der von diesen Täter*innen genutzten Kommunikationskanäle sowie ihre Strafverfolgung erleichtert. Ein immer wichtigeres Erfordernis für die Tätigkeit der Polizeibehörden in diesen Bereichen ist die Fähigkeit, besonders gefährliche Online-Gruppen von Straftäter*innen effektiv zu infiltrieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass die gewonnenen Beweise vor Gericht zulässig sind. Die Werte und Grundrechte der EU müssen auch in Zukunft im Mittelpunkt aller Maßnahmen stehen. Die Ergebnisse dieses Forschungsthemas (Schulungen, Handbücher, Leitlinien) sollten allen europäischen Polizeibehörden zur Verfügung gestellt werden, insbesondere über die EPA, vorausgesetzt, die Agentur verzichtet auf die Beantragung von Finanzmitteln für dieses Thema. Der erfolgreiche Vorschlag sollte auf den öffentlich zugänglichen Errungenschaften und Erkenntnissen verwandter früherer nationaler oder EU-finanzierter Projekte aufbauen und Synergien mit ähnlichen laufenden Sicherheitsforschungsprojekten aus den Aufforderungen 2021-2022 zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus im Bereich der digitalen Forensik und der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern schaffen, um Überschneidungen zu vermeiden und Komplementaritäten sowie Möglichkeiten zur Steigerung der Wirkung zu nutzen.
Da der Einsatz von verdeckten Ermittler*innen im Internet auch in anderen Kriminalitätsbereichen, insbesondere bei der Terrorismusbekämpfung, von Nutzen sein könnte, wäre eine Analyse der Möglichkeiten zur Anpassung der entwickelten Ansätze an diese anderen Kriminalitätsbereiche zu begrüßen. Besondere Aufmerksamkeit muss der Ethik und dem Schutz der Grundrechte während der gesamten Forschung und den vorgeschlagenen Lösungen gewidmet werden. Dieses Thema erfordert den wirksamen Beitrag von Sozial- und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung deren Expert*innen und Einrichtungen sowie von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftlichen Auswirkungen der entsprechenden Innovationstätigkeiten verstärken.
Von Vorschlägen, die im Rahmen dieses Themas gefördert werden, wird erwartet, dass sie während der Laufzeit des Projekts mit dem Europol Innovation Lab zusammenarbeiten, einschließlich der Validierung der Ergebnisse, mit dem Ziel, die künftige Übernahme von Innovationen für die Strafverfolgungsbehörden zu erleichtern.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Entwicklung einer sichereren Justiz durch ein besseres Verständnis der EU-weiten rechtlichen Aspekte von Online-Ermittlungen, einschließlich verdeckter Ermittlungen, im Bereich des sexuellen Kindesmissbrauchs;
- Verbessertes Verständnis des EU-weiten Rechtsrahmens, der sich auf (verdeckte) Ermittlungen in diesem Bereich auswirkt;
- Moderne und robuste Methoden auf europäischer Ebene werden für alle Schritte eines Ermittlungsprozesses in diesem Bereich vorgeschlagen, um verschiedene Arten von Vorurteilen und Hindernissen für die Sammlung von Beweisen zu überwinden, die vor Gericht zulässig sind und die Würde, die Privatsphäre, den Schutz persönlicher Daten und die Anonymität der Opfer respektieren;
- Kriminaltechniker*innen, Polizeibehörden und andere einschlägige Sicherheitsexpert*innen, die im Bereich der Online-Ermittlungen (einschließlich verdeckter Ermittlungen) bei sexuellem Kindesmissbrauch tätig sind, profitieren von innovativen Leitlinien, Handbüchern, Ausbildungs- und Schulungsplänen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat; und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Die JRC, internationale europäische Forschungseinrichtungen und nach EU-Recht gegründete Rechtspersonen gelten als in einem anderen Mitgliedstaat ansässig als die anderen an der Maßnahme beteiligten Rechtspersonen.
Anträge für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" und für "Programmkofinanzierung" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, sofern eine dieser Rechtspersonen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat.
Anträge für "Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Anträge für die Aktionen "Vorkommerzielle Auftragsvergabe" und "Öffentliche Auftragsvergabe für innovative Lösungen" müssen als Begünstigte eine "Käufergruppe" vorsehen. Diese Gruppe muss aus mindestens zwei unabhängigen juristischen Personen bestehen, die öffentliche Aufträge vergeben und jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind, wobei mindestens eine von ihnen in einem Mitgliedstaat ansässig sein muss.
Förderfähige Nicht-EU-Länder:
- mit Horizont Europa assoziierte Länder
Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
- Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.
weitere Förderkriterien
Dieses Thema erfordert die aktive Beteiligung von mindestens drei Polizeibehörden aus mindestens drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Begünstigte. Für diese Teilnehmer müssen die Antragsteller die Tabelle "Informationen über Sicherheitsexperten" im Antragsformular mit allen geforderten Informationen ausfüllen und dabei die im IT-Tool für die Einreichung bereitgestellte Vorlage verwenden.
Einige Aktivitäten, die sich aus diesem Thema ergeben, können die Verwendung von als Verschlusssache eingestuften Hintergrundinformationen und/oder die Erstellung von sicherheitsempfindlichen Ergebnissen (EUCI und SEN) beinhalten. Bitte beachten Sie die entsprechenden Bestimmungen in Abschnitt B Sicherheit - EU-Verschlusssachen und sensible Informationen in den Allgemeinen Anhängen.
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Mittelausstattung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 45 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
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