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Call-Eckdaten
Beschleunigung der Einführung durch offene Vorschläge für fortschrittliche KMU-Innovationen
Call Nummer
HORIZON-CL3-2024-SSRI-01-02
Termine
Öffnung
27.06.2024
Deadline
20.11.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
In dem Wissen, dass KMU zusätzliche Unterstützung benötigen, um die Käufer von Sicherheitsprodukten zu erreichen, und dass die Möglichkeiten der Zusammenarbeit, die die Projekte der zweiten Säule von Horizont Europa bieten, ein Katalysator für die Akzeptanz sein können, zielt dieses Thema darauf ab, ein kooperatives Umfeld für kleine und mittlere Innovatoren zu bieten, um ihre Innovationen auf die spezifischen Bedürfnisse der Endnutzenden im Bereich der zivilen Sicherheit abzustimmen.
Call-Ziele
Die 25 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa sind das Rückgrat der EU-Wirtschaft. KMU können Innovationen zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen, einschließlich der Sicherheit der EU-Bürger*innen, beitragen. Innovative KMU und Hightech-Start-ups können die Sicherheitskapazitäten der EU verändern und modernisieren.
Trotz der Innovationsfähigkeit der KMU in der EU haben diese jedoch oft Schwierigkeiten, sich auf den öffentlichen Märkten zu etablieren. Dazu gehören die Bürokratie bei öffentlichen Aufträgen, der Zugang zu neuen Kunden, der Zugang zu Finanzmitteln, der industrielle Wettbewerb und die Verwertung von geistigem Eigentum. Diese Schwierigkeiten verschärfen sich auf Märkten, die Beschränkungen unterschiedlicher Art aufweisen, wie es bei der Sicherheit der Fall ist.
Die Antragsteller*innen werden aufgefordert, Vorschläge für die Technologieentwicklung unter Beachtung der folgenden Grundsätze einzureichen:
- Konzentration auf ausgereifte technologische Lösungen, die den sicherheitspolitischen Prioritäten der EU in den vom Cluster-3-Arbeitsprogramm behandelten Bereichen entsprechen.
- Keine Überschneidungen mit den Themen, die in den anderen Zielen dieses Arbeitsprogramms enthalten sind.
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen KMU aus verschiedenen Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern.
- Einbeziehung von Sicherheitsendnutzenden in die Rolle des Validierers und potenziellen Erstanwenders der vorgeschlagenen Innovationen.
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen kleinen Unternehmen und Forschungs- und Technologieorganisationen und/oder großen Industrieunternehmen mit dem Ziel, den innovativen Technologietransfer zu fördern oder innovative Geschäftsmodelle zu schaffen, die den Zugang zum Markt erleichtern und die Innovationskapazität von KMU und Start-ups in der EU im Bereich der zivilen Sicherheit stärken.
Beispiele für Aktivitäten, die in den vorgeschlagenen Projekten geplant werden sollen, sind u. a.: Anpassung der Marktanforderungen; Erleichterung des Zugangs zu zusätzlichen Finanzmitteln; Kontaktaufnahme mit potenziellen öffentlichen Käufern; Bewertung der Wettbewerbslandschaft; Unterstützung beim Innovationsmanagement (Methoden- und Prozessinnovation, Geschäftsmodellinnovation, Marktinnovation); Unterstützung bei der Verwaltung und Verwertung von geistigem Eigentum; Beratung bei der Expansion auf Zukunftsmärkte usw.
Die Beteiligung von Forschungs- und Technologieorganisationen sollte sich nicht auf die eigene Technologieentwicklung konzentrieren, sondern auf die Unterstützung kleiner Industrieunternehmen bei der Beschleunigung des Technologietransfers innovativer Sicherheitslösungen für ihre weitere Entwicklung und Produktion.
Es wird empfohlen, dass ein KMU die Rolle des Koordinators übernimmt. Ausnahmen von diesem Erfordernis sind hinreichend zu begründen.
Die Projekte sollten eine geschätzte Dauer von höchstens 2 Jahren haben.
Im Rahmen dieses Themas sollten sich die Projekte mit einem der folgenden Bereiche befassen: Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung (FCT, Option A), Katastrophenresiliente Gesellschaft (DRS, Option B), Resiliente Infrastruktur (INFRA, Option C), Grenzmanagement (BM, Option D). Einige Beispiele für Bereiche, die angesprochen werden könnten:.
Option A: Einige Beispiele für Bereiche, die im Rahmen des FCT-Bereichs behandelt werden könnten, sind: (indikativ und nicht erschöpfend): mobile Forensik; Deepfake-Erkennung; Erkennung von Fälschungen (gefälschte Artikel, gefälschte Geldscheine) oder von gefälschten/gefälschten Dokumenten (Pässe, Personalausweise); Erkennung und Bekämpfung fortgeschrittener Formen von Schadsoftware sowie von Betrug im bargeldlosen Zahlungsverkehr und anderen Cyberbetrügereien.
Option B: Einige Beispiele für Bereiche, die im Rahmen des DRS-Bereichs behandelt werden könnten, sind (indikativ und nicht erschöpfend): Nutzung von Daten und Satelliten-/Fernerkundungsinformationen, Ortung und Lokalisierung, Verfolgung und Aufspürung, Überwachung und Beobachtung für den Katastrophenschutz.
Option C: Einige Beispiele für Bereiche, die im Rahmen des INFRA-Bereichs behandelt werden könnten, sind: (indikativ und nicht erschöpfend): physische Zugangskontrolle, autonome Systeme für den Schutz von Infrastrukturen, Ortung und Lokalisierung, Verfolgung und Aufspürung, Überwachung und Beobachtung von Umgebungen und Aktivitäten.
Option D: für den Bereich BM: (indikativ und nicht erschöpfend): erleichterte Grenzkontrollen; sicheres Dokumenten- und Identitätsmanagement beim Grenzübertritt; Grenzüberwachung; Aufspüren von Drogen, Sprengstoffen, chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen (CBRN), Waffen und/oder anderen gefährlichen Materialien im Zollumfeld; Aufspüren gestohlener, geschmuggelter, unerlaubter oder illegaler Waren (Zigaretten, Kunst, Kulturgüter, Wildtiere) im Zollumfeld.
In diesem Bereich sollten sich die Projekte mit den sicherheitspolitischen Prioritäten der EU in den Bereichen befassen, die im Arbeitsprogramm von Cluster 3 behandelt werden.
In diesem Themenbereich sollte die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nur dann behandelt werden, wenn dies im Hinblick auf die Ziele der Forschungsanstrengungen relevant ist.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu einigen oder allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Entwicklung einer ausgereiften technologischen Lösung, die den sicherheitspolitischen Prioritäten der EU in den Bereichen des Cluster-3-Arbeitsprogramms entspricht;
- Erleichterter Zugang zum zivilen Sicherheitsmarkt für kleine Innovatoren;
- Verbesserte Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einkäufern und kleinen Anbietern auf dem Markt, um eine schnellere Übernahme von Innovationen als Reaktion auf kurz- bis mittelfristige Bedürfnisse zu erreichen;
- Stärkere Partnerschaften zwischen kleinen und mittleren Akteuren der EU-Sicherheitsindustrie und -technologie, um die Nachhaltigkeit der EU-Innovationskapazität im Bereich der zivilen Sicherheit zu gewährleisten und die technologische Abhängigkeit von Nicht-EU-Lieferant*innen in kritischen Sicherheitsbereichen zu verringern.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat; und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Die JRC, internationale europäische Forschungseinrichtungen und nach EU-Recht gegründete Rechtspersonen gelten als in einem anderen Mitgliedstaat ansässig als die anderen an der Maßnahme beteiligten Rechtspersonen.
Anträge für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" und für "Programmkofinanzierung" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, sofern eine dieser Rechtspersonen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat.
Anträge für "Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Anträge für die Aktionen "Vorkommerzielle Auftragsvergabe" und "Öffentliche Auftragsvergabe für innovative Lösungen" müssen als Begünstigte eine "Käufergruppe" vorsehen. Diese Gruppe muss aus mindestens zwei unabhängigen juristischen Personen bestehen, die öffentliche Aufträge vergeben und jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind, wobei mindestens eine von ihnen in einem Mitgliedstaat ansässig sein muss.
Förderfähige Nicht-EU-Länder:
- mit Horizont Europa assoziierte Länder
Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
- Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.
weitere Förderkriterien
Konsortien müssen als Begünstigte umfassen:
- Mindestens drei (3) bis maximal sieben (7) Partner.
- Mindestens 2 KMU aus 2 verschiedenen Mitgliedstaaten.
- Mindestens 1 Endnutzerorganisation in den Bereichen, auf die sich der Vorschlag bezieht, nämlich eine der folgenden Optionen:
- Option A "Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus".
- Option B "Katastrophenresiliente Gesellschaft
- Option C "Resiliente Infrastruktur"
- Option D "Grenzverwaltung", vorausgesetzt, die Anträge erreichen alle Schwellenwerte.
- Mindestens 2 Mitgliedstaaten müssen in dem Konsortium vertreten sein.
- Die Beteiligung von Nicht-KMU und Forschungs- und Technologieorganisationen (RTO) ist nicht ausgeschlossen, muss aber auf 15 % des Budgets begrenzt sein. Mindestens 50 % des Budgets müssen an KMU vergeben werden.
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, werden die Zuschüsse für die Anträge nicht nur in der Reihenfolge ihrer Einstufung vergeben, sondern auch für mindestens ein Projekt, das in jeder der folgenden vier Optionen den höchsten Rang einnimmt:
- Option A "Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus".
- Option B "Katastrophenresiliente Gesellschaft
- Option C "Widerstandsfähige Infrastruktur"
- Option D ""Grenzverwaltung"",
- sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen (und vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel).
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einaen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Mittelausstattung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 50 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
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