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Call-Eckdaten
Aufspüren und Verfolgen von illegalen Waren und Schmuggelware
Call Nummer
HORIZON-CL3-2024-BM-01-05
Termine
Öffnung
27.06.2024
Deadline
20.11.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten darauf abzielen, die Fähigkeiten der europäischen Zollbehörden zur Aufdeckung, Verfolgung und risikobasierten Antizipation zu verbessern.
Call-Ziele
Die europäischen Zollbehörden benötigen verbesserte Fähigkeiten, die eine bessere und automatische Erkennung von Spuren, die Interpretation von Bildern gescannter Fracht, die Interpretation von Daten, die Verfolgung von Waren und/oder die Identifizierung von Anomalien ermöglichen, um die Erkennung von Bedrohungen, Schmuggel oder illegalem Handel zu unterstützen und Störungen des Handelsflusses zu vermeiden oder zu minimieren. Das vorgeschlagene System sollte daher die Komponenten Erkennung, Verfolgung und risikobasierte Antizipation so weit wie möglich vorantreiben und/oder kombinieren.
Im Bereich der Erkennung könnten die vorgeschlagene(n) Lösung(en) vertrauenswürdige Algorithmen für die Erkennung beinhalten, die falsch-positive Ergebnisse und Verzerrungen minimieren. Die vorgeschlagenen Forschungsarbeiten könnten beispielsweise die Erkennung und Interpretation von Bildern (Formen) und/oder einen Ansatz zur Spurenerkennung umfassen.
Im Bereich der Rückverfolgung können im Rahmen der Forschungsarbeiten beispielsweise Technologien zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von Waren und Gegenständen, die möglicherweise illegal gehandelt werden, unter Verwendung nicht-invasiver Markierungen vorgeschlagen und erforscht werden.
Für die risikobasierte Antizipation können die vorgeschlagene(n) Lösung(en) automatisierte Bilderkennungs- und Interpretationsfähigkeiten in Verbindung mit Datenanalysen nutzen, z. B. die Verwendung von Vorabinformationen über die Ladung, um Sicherheitsrisiken vor der Ankunft der Waren an den EU-Außengrenzen zu antizipieren und zu erkennen.
Im Rahmen des Forschungsprojekts können ein oder mehrere spezifische Anwendungsfälle getestet werden, z. B. (nicht vollständige Liste an Beispielen): Kunst, Kulturgüter, Abfälle und anderes umweltgefährdendes Material, einschließlich radioaktiver Stoffe, Wertgegenstände und/oder gefährliche Gegenstände, die entweder zusammengebaut oder zerlegt werden.
Eine Verbesserung der Energieeffizienz und der Umweltauswirkungen neuer Sicherheitstechnologien für diese Fähigkeit (z. B. geringer ökologischer Fußabdruck, geringe Emissionen, Aspekte der Kreislaufwirtschaft und/oder autarke Geräte) wäre wünschenswert.
Beispiele für Technologien und Ansätze, die im Rahmen der Forschungsprojekte erforscht werden können, sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Scannen (Vision), Detektoren/Schnüffler" (Spuren), Nanotechnologie, Blockchain/DLT, künstliche Intelligenz.
Die Forschungsprojekte sollten frühere Forschungsarbeiten berücksichtigen, auf ihnen aufbauen (falls angemessen) und sie nicht duplizieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Forschungsarbeiten anderer aktueller Projekte des EU-Rahmenprogramms zur Sicherheitsforschung.
In den Vorschlägen sollten die Pläne für die weitere Entwicklung bis zu den nachfolgenden TRLs sowie für die Übernahme (Industrialisierung, Kommerzialisierung, Erwerb und/oder Einsatz) auf nationaler und EU-Ebene dargelegt werden, falls die Forschungsziele erreicht werden. Die Forschungsergebnisse sollten von den EU-Zollbehörden im Rahmen der Zollunion mit Unterstützung des Instruments für Zollkontrollausrüstung (CCEI) aufgegriffen werden, damit diese "gemeinsam handeln" können.
Die Einbeziehung der Polizeibehörden wird gefördert, ebenso wie Synergien mit relevanten Themen des Ziels "Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus".
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu einigen oder allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Beitrag zur Entwicklung von vollautomatischen Zollkontrollstellen;
- Verbesserung der Aufdeckungsmöglichkeiten für die Zollsicherheit bei gleichzeitiger Erleichterung des Handels.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat; und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Die JRC, internationale europäische Forschungseinrichtungen und nach EU-Recht gegründete Rechtspersonen gelten als in einem anderen Mitgliedstaat ansässig als die anderen an der Maßnahme beteiligten Rechtspersonen.
Anträge für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" und für "Programmkofinanzierung" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, sofern eine dieser Rechtspersonen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat.
Anträge für "Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Anträge für die Aktionen "Vorkommerzielle Auftragsvergabe" und "Öffentliche Auftragsvergabe für innovative Lösungen" müssen als Begünstigte eine "Käufergruppe" vorsehen. Diese Gruppe muss aus mindestens zwei unabhängigen juristischen Personen bestehen, die öffentliche Aufträge vergeben und jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind, wobei mindestens eine von ihnen in einem Mitgliedstaat ansässig sein muss.
Förderfähige Nicht-EU-Länder:
- mit Horizont Europa assoziierte Länder
Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
- Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.
weitere Förderkriterien
Dieses Thema erfordert die aktive Beteiligung von mindestens zwei Grenz- oder Küstenwachebehörden aus mindestens zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Begünstigte. Für diese Teilnehmer müssen die Antragsteller die Tabelle "Informationen über Sicherheitsexperten" im Antragsformular mit allen geforderten Informationen ausfüllen und dabei die im IT-Tool für die Einreichung bereitgestellte Vorlage verwenden.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Einige Aktivitäten, die sich aus diesem Thema ergeben, können die Nutzung von als Verschlusssache eingestuftem Hintergrund und/oder die Erstellung sicherheitsrelevanter Ergebnisse (EUCI und SEN) beinhalten. Bitte beachten Sie die entsprechenden Bestimmungen in Abschnitt B Sicherheit - EU-Verschlusssachen und sensible Informationen der Allgemeinen Anhänge.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Mittelausstattung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt maximal 50 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
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