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Call-Eckdaten
Integrierte risikobasierte Grenzkontrollen, die das Risiko für die öffentliche Sicherheit mindern, Fehlalarme reduzieren und den Datenschutz stärken
Call Nummer
HORIZON-CL3-2024-BM-01-04
Termine
Öffnung
27.06.2024
Deadline
20.11.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die im Rahmen dieses Themas vorgeschlagene(n) Lösung(en) sollte(n) eine einfachere und flexiblere Zuweisung und Änderung von Ressourcen bei Grenzkontrollen ermöglichen, um beispielsweise saisonalen Spitzenbelastungen gerecht zu werden.
Call-Ziele
Die Zunahme des internationalen Reiseverkehrs und der Mobilität (die wahrscheinlich wieder auf das Niveau vor der COVID-19-Pandemie zurückkehren und sogar noch darüber hinausgehen wird), die Ressourcenknappheit und die Notwendigkeit, den Grenzübertritt zu erleichtern und gleichzeitig die Sicherheit des Schengen-Raums aufrechtzuerhalten, machen zuverlässige Risikobewertungen und die Festlegung von Prioritäten für die Grenzkontrollen wichtig. In einigen Mitgliedstaaten prüfen Grenzpraktiker die Durchführbarkeit, Zuverlässigkeit und Akzeptanz optimierter Grenzkontrollen unter Anwendung des risikobasierten Managements.
Die im Rahmen dieses Themas vorgeschlagene(n) Lösung(en) sollte(n) eine einfachere und flexiblere Zuweisung und Änderung von Ressourcen bei Grenzkontrollen ermöglichen, um beispielsweise saisonalen Spitzenbelastungen gerecht zu werden. Ein möglicher Anwendungsfall ist der von Roll-on-Roll-off-Fähren. Diese Situation kann zu langen Warteschlangen bei Grenz- und Sicherheitskontrollen führen, die zudem oft saisonal bedingt sind. Eine vorgeschlagene Lösung sollte die Durchführung von Grenzkontrollen erleichtern und die Geschwindigkeit bei der Erkennung von Bedrohungen in Fahrzeugen, wie Waffen und Sprengstoff, erhöhen, ohne dass Personen aus den Fahrzeugen aussteigen und ohne dass der Ein- oder Ausstieg aus oder auf Roll-on-Roll-off-Fähren verlangsamt wird.
In jedem Fall sollten die vorgeschlagene(n) Lösung(en) sowohl die Reisenden als auch die sie begleitenden Waren berücksichtigen.
Eine stärkere Nutzung des Risikomanagements beim Grenzübertritt hat das Potenzial, auch die Verwendung personenbezogener Daten und das Risiko der Verletzung von Grundrechten zu verringern und zu minimieren. Das Projekt sollte eine strenge ethische, rechtliche und Akzeptanzbewertung beinhalten, um sicherzustellen, dass das Risiko der Voreingenommenheit (z. B. in Bezug auf ethnische Zugehörigkeit oder Geschlecht) und der Diskriminierung bei der Risikominderung minimiert wird.
Die Zusammenarbeit mit internationalen Akteuren im Bereich des Verkehrs und der Verkehrssicherheit im Luft-, See- und Schienenverkehr wird gefördert.
Sollte das Projekt sein Ziel erreichen und mit den geltenden Rechtsvorschriften vereinbar sein, sollten die Behörden der EU und der Mitgliedstaaten planen, die Forschungsergebnisse mit Unterstützung des Instruments für Grenzmanagement und Visa (BMVI) zu übernehmen.
Das vorgeschlagene System sollte eine sichere Datenerfassung, einen sicheren Zugang, eine sichere Verschlüsselung und sichere Entscheidungsprozesse gewährleisten. Es sollte eine vollständige Verschlüsselung im Transit und im Ruhezustand gewährleisten und gleichzeitig eine unscharfe Suche in allen Metriken der Dokumentendaten ermöglichen.
Das System sollte automatisierte Entscheidungshilfesysteme enthalten, die den Endnutzern vorschlagen, welcher Prozess und welche Datenbank/welches Werkzeug unter Verwendung einer bestimmten Technologie legal genutzt werden kann.
Die Lösungen sollten mit älteren und aktuellen Systemen kompatibel oder interoperabel sein und eine Interoperabilität zwischen den von verschiedenen Mitgliedstaaten verwendeten Systemen vorschlagen oder ermöglichen.
Eine Verbesserung der Energieeffizienz und der Umweltauswirkungen neuer Sicherheitstechnologien für diese Fähigkeit (z. B. geringer ökologischer Fußabdruck, geringe Emissionen, Aspekte der Kreislaufwirtschaft und/oder autarke Geräte) wäre wünschenswert.
Beispiele für Technologien und Konzepte, die im Rahmen der Forschungsprojekte untersucht werden können, sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Risikobewertungsmethoden, Datenfusion, Sensoren, künstliche Intelligenz.
Die Forschungsprojekte sollten frühere Forschungsarbeiten berücksichtigen, (gegebenenfalls) darauf aufbauen und sich nicht mit ihnen überschneiden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Forschungsarbeiten, die im Rahmen anderer aktueller EU-Rahmenprogramme zur Sicherheitsforschung durchgeführt wurden.
In den Vorschlägen sollten die Pläne für die weitere Entwicklung bis zu den nachfolgenden TRLs sowie für die Übernahme (Industrialisierung, Kommerzialisierung, Erwerb und/oder Einsatz) auf nationaler und EU-Ebene dargelegt werden, falls die Forschungsziele erreicht werden.
Von Vorschlägen zu diesem Thema wird erwartet, dass sie sich mit den Prioritäten der Europäischen Grenz- und Küstenwache und ihrer Agentur (Frontex) befassen, auch auf der Grundlage des EBCG-Fähigkeitsfahrplans, sofern verfügbar, und dass sie während der Durchführung des Projekts mit der Agentur zusammenarbeiten. Diese Perspektive sollte bei der Ausarbeitung von Vorschlägen berücksichtigt und geplant werden. In den Vorschlägen sollte eine Schlüsselrolle von Frontex bei der Validierung der Projektergebnisse vorgesehen werden, um die künftige Übernahme von Innovationen für die Grenz- und Küstenwache zu erleichtern.
Die Einbeziehung von Polizeibehörden ist erwünscht, ebenso wie Synergien mit relevanten Themen des Ziels der Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu einigen oder allen der folgenden Ergebnisse beitragen werden:
- Verbesserung der unterstützten Grenzübergangskontrollsysteme, die zwischen Grenz-, Zoll- und Sicherheitskontrollen koordiniert werden;
- Effizientere Zuweisung von Ressourcen für Grenzkontrollen, um die Sicherheit aufrechtzuerhalten und gleichzeitig den Zeitaufwand und den Aufwand für Grenzübertritte sowie Fehlalarme zu minimieren;
- Flexible Zuweisung von Grenzkontrollressourcen, wann und wo sie benötigt werden, je nach den sich ändernden Bedürfnissen (z. B. saisonal und/oder im Falle von Roll-on-Roll-off-Fähren);
- Beitrag zu Fähigkeiten, die den Schengen-Raum stärken, indem sie Sicherheit an seinen Außengrenzen bieten, die auch die Aufrechterhaltung des freien Verkehrs innerhalb seiner Grenzen gewährleisten.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat; und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Die JRC, internationale europäische Forschungseinrichtungen und nach EU-Recht gegründete Rechtspersonen gelten als in einem anderen Mitgliedstaat ansässig als die anderen an der Maßnahme beteiligten Rechtspersonen.
Anträge für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" und für "Programmkofinanzierung" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, sofern eine dieser Rechtspersonen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat.
Anträge für "Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Anträge für die Aktionen "Vorkommerzielle Auftragsvergabe" und "Öffentliche Auftragsvergabe für innovative Lösungen" müssen als Begünstigte eine "Käufergruppe" vorsehen. Diese Gruppe muss aus mindestens zwei unabhängigen juristischen Personen bestehen, die öffentliche Aufträge vergeben und jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind, wobei mindestens eine von ihnen in einem Mitgliedstaat ansässig sein muss.
Förderfähige Nicht-EU-Länder:
- mit Horizont Europa assoziierte Länder
Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
- Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.
weitere Förderkriterien
Dieses Thema erfordert die aktive Beteiligung von mindestens zwei Grenz- oder Küstenwachebehörden aus mindestens zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Begünstigte. Für diese Teilnehmer müssen die Antragsteller die Tabelle "Informationen über Sicherheitsexperten" im Antragsformular mit allen geforderten Informationen ausfüllen und dabei die im IT-Tool für die Einreichung bereitgestellte Vorlage verwenden.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Einige Aktivitäten, die sich aus diesem Thema ergeben, können die Nutzung von als Verschlusssache eingestuftem Hintergrund und/oder die Erstellung sicherheitsrelevanter Ergebnisse (EUCI und SEN) beinhalten. Bitte beachten Sie die entsprechenden Bestimmungen in Abschnitt B Sicherheit - EU-Verschlusssachen und sensible Informationen der Allgemeinen Anhänge.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Mittelausstattung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt maximal 50 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
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