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Call-Eckdaten
Backbone-Konnektivität für Digital Global Gateways - Arbeiten
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe - Digital
Call Nummer
CEF-DIG-2022-GATEWAYS-WORKS
Termine
Öffnung
12.10.2022
Deadline
23.02.2023 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
03.11.2022
Förderquote
30 - 70 %
Budget des Calls
€ 100.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
Die Projektbudgets (maximaler Zuschussbetrag) werden sich auf bis zu € 30.000.000,00 pro Projekt belaufen.
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aufforderung ist die Unterstützung des Aufbaus strategischer Netze im Rahmen der EU-Strategie für digitale globale Gateways, die zur Verbesserung der Qualität der Konnektivität innerhalb der Union und mit Drittländern beitragen soll.
Call-Ziele
Diese Aufforderung ist technologieneutral. Die Antragsteller sollten nachweisen, dass ihr Vorschlag die beste Technologie für die Ziele der Aufforderung bietet, zu denen Unterseekabelsysteme, Satelliteninfrastrukturen und die Anbindung an Internetaustauschpunkte gehören können.
Durch die Unterstützung des gezielten Aufbaus einer solchen Konnektivität wird sich die CEF Digital nicht nur positiv auf die Stärkung der Konnektivitätskapazitäten auswirken, sondern auch auf die Förderung kommerzieller Angebote für Konnektivität.
Der Zugang zur Backbone-Konnektivität ist in den EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. In bestimmten Regionen kann sich ein Mangel an angemessener Backbone-Konnektivität auf die Entwicklung von Zugangsnetzen und die von ihnen erbrachten Dienste auswirken und möglicherweise zu Ungleichgewichten bei den Dienstleistungspreisen führen, sowohl für die Netzbetreiber in diesen Regionen als auch für ihre Einwohner.
Insbesondere die Anbindungssituation für Mitgliedstaaten, die selbst Inseln sind und/oder Inseln als Teil ihres Hoheitsgebiets haben, unterscheidet sich erheblich von der anderer Mitgliedstaaten. Für abgelegene Gebiete wie Inseln, Regionen in äußerster Randlage und überseeische Länder und Gebiete können die kommerziellen Preise und andere Bedingungen der Backbone-Anbindung die uneingeschränkte Teilnahme von Bürgern und Unternehmen an der digitalen europäischen Wirtschaft behindern.
Darüber hinaus können die Infrastrukturen, die abgelegene Gebiete anbinden, Veralterungsprobleme aufweisen, die die Widerstandsfähigkeit dieser Regionen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht gefährden, insbesondere wenn die Redundanz und die verfügbare Kapazität anderer alternativer Infrastrukturen zur Anbindung der Regionen nicht ausreicht.
In solchen Gebieten können die Marktkräfte allein keine Antworten auf all diese Herausforderungen geben. Infolgedessen können bestimmte Gebiete unterversorgt bleiben oder höhere Preise für den Zugang zur Backbone-Konnektivität zahlen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Dieses Thema wird die Einrichtung von Backbone-Verbindungen für Strecken innerhalb der Mitgliedstaaten (einschließlich der ÜLG), zwischen den Mitgliedstaaten (einschließlich der ÜLG) und zwischen den Mitgliedstaaten (einschließlich der ÜLG) und Drittländern unterstützen:
- wenn es auf einer Strecke an Redundanz mangelt. Dies ist typischerweise der Fall bei Strecken, die nicht von mindestens zwei vorhandenen oder glaubhaft geplanten Backbone-Infrastrukturen bedient werden, oder
- wenn die bestehende oder glaubhaft geplante Backbone-Infrastruktur die Nachfrage nicht zuverlässig befriedigen kann, wobei erforderlichenfalls ein Anstieg der Nachfrage im Zusammenhang mit laufenden oder glaubhaft geplanten Investitionen in die Modernisierung der Zugangsnetze in den betreffenden Gebieten berücksichtigt wird. Die Auslastung der bestehenden Kapazitäten sowie die voraussichtliche Lebensdauer der bestehenden Backbone-Netze gehören zu den Elementen, die berücksichtigt werden können, um ein solches Marktversagen und die Dringlichkeit des Eingreifens zu begründen; oder
- wenn trotz des Vorhandenseins einer Backbone-Infrastruktur, die ausreichende Kapazitäten bietet und die notwendige Redundanz gewährleistet, die Nutzer in den versorgten Gebieten mangels glaubwürdiger Pläne alternativer Betreiber, in den Markt einzutreten, unter suboptimalen Diensten oder Preisen im Vergleich zu denen in wettbewerbsfähigeren, aber ansonsten vergleichbaren Gebieten oder Strecken leiden (oder leiden könnten, wenn keine angemessenen Regulierungsmaßnahmen getroffen werden). Dies könnte z. B. der Fall sein, wenn sich die Backbone-Infrastruktur oder ein wesentlicher Teil davon in den Händen eines Betreibers befindet, der nach Ansicht einer zuständigen nationalen Regulierungsbehörde über beträchtliche Marktmacht auf dem betreffenden Markt verfügt.
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Erwartete Ergebnisse
Die erwarteten Vorteile gehen über die unmittelbar mit den geförderten Projekten verbundenen Vorteile hinaus und tragen dazu bei, die digitale Kluft zu überbrücken und einen umfassenden Zugang zu Gigabit-Netzen für alle EU-Bürger und Unternehmen zu gewährleisten. Darüber hinaus kann diese Konnektivitätsinfrastruktur die Umsetzung anderer im Rahmen der CEF Digital geförderter Themen, wie die Verfügbarkeit von HPC-bezogenen Einrichtungen usw., erleichtern.
Zu den wichtigsten Leistungsindikatoren für dieses Thema gehören: i) die Gesamtlänge des Backbone oder bei drahtlosen Lösungen die Entfernung zwischen den Sende-/Empfangsstationen und ii) die zusätzliche (signifikante) Übertragungskapazität, die infolge der von der CEF unterstützten Projekte geschaffen wurde. Bei Unterseekabeln sollten auch die Anzahl der Faserpaare, die derzeitige Kapazität pro Faserpaar sowie die gewählte Technologie und die Frage, ob es sich um ein wiederholtes oder ein nicht wiederholtes System handelt, im Vorschlag erwähnt werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- mit CEF assoziierte Drittländer (Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
- Einrichtungen aus anderen Ländern sind ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales sowie für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit nach nationalem Recht können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
bis zu 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
- Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen
- obligatorische Anhänge und ergänzende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle pro Arbeitspaket
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operativen Kapazität ausgenommen)
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Unterstützungsschreiben (MS-Vereinbarung)
- Fragebogen zur Eigentumskontrolle
- von den beteiligten Stellen unterzeichnete Sicherheitserklärungen
- vom Drittland genehmigte Sicherheitsgarantien im Falle der Beteiligung von Einrichtungen aus Drittländern. Sollte ein Drittland ausnahmsweise mehr Zeit für die Genehmigung benötigen, müssen die Antragsteller bis zum Ablauf der Einreichungsfrist der Aufforderung eine Kopie der Sicherheitsgarantie und die Bestätigung des Drittlandes über den Erhalt des Antrags vorlegen. In diesem Fall sind die vom Drittland genehmigten Sicherheitsgarantien vom Koordinator des Vorschlags bis spätestens 21. April 2023, 17:00:00 Uhr MESZ (Brüssel), unter Angabe der Vorschlags-ID im E-Mail-Betreff an HADEA-CEF-DIGITAL-CALLS@ec.europa.eu zu übermitteln.
- Erklärung des Koordinators im Namen des Konsortiums, dass die geplante Backbone-Infrastruktur ein Marktversagen in Form von mangelnder Redundanz, Kapazität oder einer anderen Art von Marktversagen im Sinne von Abschnitt 2 behebt
- andere Anhänge
Maximale Seitenzahl - Teil B: 120 Seiten
Call-Dokumente
Call Document CEF-DIG-2022-GATEWAYSCall Document CEF-DIG-2022-GATEWAYS(543kB)
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