Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Spezialisierte Bildungsprogramme in den wichtigsten Kapazitätsbereichen
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2024-ADVANCED-DIGITAL-07-KEYCAPACITY
Termine
Öffnung
04.07.2024
Deadline
21.11.2024 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 55.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 10.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel der Aufforderung zu diesem Thema ist es, die Exzellenz von Hochschuleinrichtungen zu fördern, sie zu Weltmarktführern bei der Ausbildung der digitalen Fachkräfte der Zukunft zu machen und die Kapazität des Bildungsangebots im Bereich der fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen zu erhöhen. Dies sollte zur Entwicklung dynamischer digitaler Bildungsökosysteme führen, in denen Hochschuleinrichtungen sowie innovative Partner aus Industrie und Forschung zusammenarbeiten, um die besten Talente weltweit anzuziehen und zu halten.
Call-Ziele
Hauptziel dieses Themas ist die Unterstützung der Konzeption und Durchführung von Hochschulprogrammen (nachstehend "Programme" genannt) auf den ISCED-Stufen 6 (Bachelor oder gleichwertiger Abschluss), 7 (Master oder gleichwertiger Abschluss) oder 8 (Promotion oder gleichwertiger Abschluss), die zu einem Abschluss führen, sowie die Entwicklung zugehöriger eigenständiger Module (online, hybrid oder persönlich), die zu einer Zertifizierung führen. Diese(s) Programm(e) und Modul(e) müssen gemeinsam von Hochschuleinrichtungen und der Industrie sowie von Forschungspartnern und anderen Partnern im Konsortium (falls zutreffend) konzipiert werden. Die Wahl der Art des/der Programme(s) und des/der eigenständigen Module(s) sowie die genauen Lehrpläne und die Modalitäten (z. B. Bachelor-, Master- oder Promotionsprogramm; einfacher oder gemeinsamer Abschluss; akademisches oder berufliches Programm usw.) sind dem Konsortium überlassen. Der/die Studiengang/Studiengänge wird/werden von Hochschuleinrichtungen durchgeführt und verliehen und kann/können zusätzlich von Berufsbildungseinrichtungen durchgeführt und verliehen werden (wenn sie Teil des Konsortiums sind). Das/die eigenständige(n) Modul(e) kann/können von jedem Bildungsanbieter, der Teil des Konsortiums ist, angeboten und vergeben werden. Sowohl für das/die Programm(e) als auch für das/die eigenständige(n) Modul(e) wird den Konsortien dringend empfohlen, praxisorientierte Komponenten einzubeziehen (z. B. Erwerb praktischer Erfahrungen in einem Unternehmen/einer Organisation, Besuche von Industrieanlagen oder Forschungseinrichtungen usw.).
Die Vorschläge zu diesem Thema müssen die Konzeption und Durchführung einer der folgenden Programmarten betreffen:
Konsortien können mehr als ein Programm anbieten, das zu einem Abschluss führt (unabhängig davon, ob sie sich für Typ 1 oder 2 entscheiden) in dem ausgewählten digitalen Bereich oder strategischen Sektor (a.-j.) und müssen zusätzlich eigenständige Module entwickeln, die zu einer Zertifizierung führen.
Konsortien können zusätzlich Konversionsprogramme für Studierende mit einem Bachelor-Abschluss aus Nicht-IKT-Bereichen anbieten, um Zugang zu spezialisierten Master-Studiengängen zu erhalten.
Aus den Vorschlägen sollte klar hervorgehen, um welche Art von Programm es sich handelt: Typ 1 - digitaler Bereich - oder Typ 2 - strategischer Bereich - als Hauptschwerpunkt des/der Programme(s) und eigenständiger Module. Es wird erwartet, dass mindestens der höchstrangige Vorschlag aus jedem der oben aufgeführten digitalen Schlüsselbereiche und strategischen Sektoren finanziert wird, sofern alle Schwellenwerte erreicht werden und im Rahmen der für dieses Thema verfügbaren Mittel.
Typ 1: Programm(e) zum Aufbau fortgeschrittener digitaler Kompetenzen in einem der folgenden digitalen Schlüsselbereiche:
- Virtuelle Welten
- Edge-Computing
- Quanteninformatik
- Photonik
- Robotik und Automatisierung
Typ 2.1: Interdisziplinäre(s) Programm(e), das/die auf den Erwerb fortgeschrittener grüner digitaler Kompetenzen in Bezug auf spezifische Technologien wie KI, Datenanalyse, erweiterte Realität, Robotik, Cloud Computing, Internet der Dinge und maschinelles Lernen in den folgenden spezifischen Sektoren im Zusammenhang mit dem grünen Übergang abzielt/abzielen:
- Landwirtschaft
- Verkehr
- Erneuerbare Energien
- Abfallwirtschaft
Typ 2.2: Interdisziplinäre(s) Programm(e), das/die auf den Erwerb fortgeschrittener digitaler Fähigkeitenabzielt/abzielen :
- Regierung und öffentlicher Sektor
Alle Programme sollten auch Lernergebnisse im Zusammenhang mit den gesellschaftlichen Herausforderungen von heute, z. B. den Zielen für nachhaltige Entwicklung, ansprechen und das Verständnis und die Übernahme ethischer Grundsätze für vertrauenswürdige Technologien erleichtern. Vorschläge werden auch ermutigt, in die konzipierten Programme oder eigenständigen Module interdisziplinäre Kurse aus anderen relevanten akademischen Disziplinen aufzunehmen, insbesondere aus den Sozial- und Geisteswissenschaften, die sich mit spezifischen Herausforderungen und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung fortgeschrittener digitaler Technologien befassen.
Darüber hinaus sollten konzipierte Programme in den Bereichen virtuelle Welten, Edge Computing sowie Robotik und Automatisierung (a., b. und e.) und interdisziplinäre Programme, die auf den Erwerb fortgeschrittener digitaler Kompetenzen für die Regierung und den öffentlichen Sektor abzielen (j.), oder eigenständige Module in diesen Bereichen Kurse über das Wesen, die Entwicklung, die technische und wirtschaftliche Integration und die Nutzung von Open-Source-Software sowie Hardware (nur für b und e) enthalten.
Jede teilnehmende Hochschuleinrichtung (mindestens 3; siehe Abschnitt "Zielgruppen") muss das Programm für mindestens 25 Studierende pro Programmzyklus anbieten und durchführen. In dieser Hinsicht ist die Durchführung eines gemeinsamen Masterstudiengangs keine Voraussetzung für dieses Aufforderungsthema. Während der Projektlaufzeit (48 Monate) sollte mindestens ein vollständiger Zyklus des Programms durchgeführt werden und mindestens ein zweiter Zyklus des Programms beginnen. Dies bedeutet, dass während der Projektlaufzeit mindestens 150 Studierende in das/die Programm(e) eingeschrieben sind (mindestens 3 Einrichtungen, mindestens 25 Studierende pro Programmzyklus, mindestens 2 Zyklen). Die ausgezeichneten Projekte sollten darauf abzielen, mindestens 150 zusätzliche Studierende (Teilnehmende) durch eigenständige Module auszubilden, die von den Mitgliedern des Konsortiums während der Projektlaufzeit angeboten werden. Hohe Priorität wird Konsortien eingeräumt, die ehrgeizige Ziele in Bezug auf die Anzahl der ausgebildeten Studierenden und den erfolgreichen Abschluss des/der Programme(s) und Module(s) verfolgen und hervorragende Programme und Module anbieten.
Projekte, die im Rahmen dieses Themas gefördert werden, müssen mit der Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme (CSA) zusammenarbeiten, die im Rahmen des Aufforderungsthemas DIGITAL-2023-SKILLS-05-SPECIAL-PROGEDU ausgewählt wurde. Diese CSA wird verschiedene Unterstützungs- und Kooperationsaktivitäten für die unter diesem Thema ausgewählten Projekte anbieten. Darüber hinaus werden die im Rahmen dieses Aufforderungsthemas geförderten Projekte aufgefordert, mit der Plattform für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze zusammenzuarbeiten, um ihre Ergebnisse (Programme, eigenständige Module und andere) über die Kommunikationsaktivitäten der Plattform und durch die Aufnahme beschreibender Informationen in ihr Schulungsarchiv zu fördern.
Die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte werden außerdem ermutigt, Komplementaritäten mit anderen Aktionen dieses Pfeilers sowie mit Aktionen zur Technologieeinführung aufzubauen, die von anderen Pfeilern des Programms "Digitales Europa" unterstützt werden, und die Komplementarität mit Erasmus+, den Europäischen Zentren für digitale Innovation (EDIH), den Allianzen europäischer Universitäten, der Deep-Tech-Talent-Initiative, den groß angelegten Partnerschaften im Rahmen des Pakts für Kompetenzen sowie den Centres of Vocation Excellence (COVE) zu stärken.
Darüber hinaus werden die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte aufgefordert, Daten von den Teilnehmern des/der Programms/Programme und des/der eigenständigen Moduls/Module zu erheben, die sich auf die Leistungsindikatoren des Programms "Digitales Europa" beziehen, d. h. Indikator 1 (Personen, die eine Schulung zum Erwerb fortgeschrittener digitaler Fertigkeiten erhalten haben) und 3 (Personen, die über eine verbesserte Beschäftigungssituation nach Abschluss der durch das Programm geförderten Schulung berichten), sofern dies während der Projektlaufzeit möglich ist, für das spezifische Ziel 4: Förderung fortgeschrittener digitaler Fertigkeiten, um den Mangel an digitalen Expert*innen, insbesondere in technologischen Schlüsselbereichen, zu beheben.
Für die Vorschläge kann ein Beitrag von bis zu 10 Mio. EUR als Pauschalzuschuss mit einer Laufzeit von bis zu 48 Monaten und einem Kofinanzierungssatz von 50 % beantragt werden. Dies schließt die Einreichung und Auswahl von Vorschlägen mit einer anderen Laufzeit oder in anderer Höhe nicht aus.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die im Rahmen dieses Themas finanzierten Maßnahmen werden dazu beitragen, dass bis 2030 in der EU 20 Millionen IKT-Fachkräfte zur Verfügung stehen, wie im politischen Programm für das digitale Jahrzehnt festgelegt. Diese Maßnahmen werden auch dazu beitragen, die digitale Qualifikationslücke zu schließen, denn derzeit besteht in der EU eine erhebliche und systembedingte Kluft zwischen dem Marktbedarf und dem Angebot an Qualifikationen im Bereich der fortgeschrittenen digitalen Technologien. Die Vorteile, die sich aus den großen Durchbrüchen bei den digitalen Technologien ergeben, können nicht zum Tragen kommen, wenn es nicht genügend Menschen gibt, die diese Technologien und die entsprechenden Anwendungen entwickeln, einsetzen und nutzen können. Die Ergebnisse des strukturierten Dialogs mit den Mitgliedstaaten über digitale Bildung und Qualifikationen zeigen, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten sich besorgt über den Mangel an IKT-Fachkräften äußert.
Selbst in den Mitgliedstaaten, die zu den digitalen Vorreitern gehören, gibt es einen anhaltenden Mangel an Personen, die in der Lage sind, digitale Schlüsseltechnologien zu entwickeln und einzusetzen. Auch die Nachfrage nach Fachkräften, die sektorales Wissen mit digitalen Fähigkeiten kombinieren, um digitale Lösungen für spezifische Geschäftsfälle nutzen zu können, steigt deutlich an. Dies gilt beispielsweise für Beschäftigte im verarbeitenden Gewerbe, die in der Lage sind, mit Hilfe von Werkzeugen der erweiterten Realität (XR) Motoren aus der Ferne zu reparieren, oder für Fachkräfte in den Branchen des grünen Wandels, die bei der Entwicklung erneuerbarer Energien oder sauberer und intelligenter Mobilitätslösungen zunehmend auf fortschrittliche digitale Technologien zurückgreifen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Das (die) vorgeschlagene(n) Projekt(e) muss (müssen) mindestens Ziel 1 und eines oder mehrere der Ziele 2-4 betreffen:
- Konzeption und Durchführung von Programmen und eigenständigen Modulen, die den Studierenden die erforderlichen theoretischen und praktischen fortgeschrittenen digitalen Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln, um die heutige und künftige Generation digitaler Technologien und Anwendungen zu entwerfen, einzusetzen und zu nutzen;
- Gewinnung von qualifiziertem Lehrpersonal und Studenten;
- Modernisierung von digitalen Lösungen, Geräten und Infrastrukturen mit besonderem Schwerpunkt auf der Interoperabilität von IT-Systemen zwischen den beteiligten Hochschuleinrichtungen;
- Aufbau von strukturellen und nachhaltigen Partnerschaften zwischen den Mitgliedern des Konsortiums.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Seiten 9-12 des Aufforderungsdokuments.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, das sich aus mindestens 6 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 4 verschiedenen förderfähigen Ländern zusammensetzt.
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller sein:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen)
- die ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm "Digitales Europa" assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Verbände und Interessenvereinigungen: Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
Gezielte Interessengruppen:
Die teilnehmenden Mitglieder des Konsortiums sollten nachweislich komplementäre Rollen in dem Vorschlag spielen und eine herausragende Erfolgsbilanz in ihren jeweiligen Bereichen vorweisen können.
Es wird dringend empfohlen, dass dem Konsortium mindestens drei Hochschuleinrichtungen aus drei verschiedenen förderfähigen Ländern, die der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) angehören, angehören, die einen Hochschulabschluss verleihen. Hochschuleinrichtungen in anderen förderfähigen Ländern, die nicht der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung angehören, können ebenfalls in das Konsortium aufgenommen werden. In diesem Fall muss das Konsortium nachweisen, dass die betreffende Hochschuleinrichtung von der zuständigen nationalen Behörde anerkannt ist und vollständige Studiengänge anbietet, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Diplomen auf tertiärem Qualifikationsniveau führen.
Darüber hinaus wird den Konsortien dringend empfohlen, mindestens zwei Industriepartner einzubeziehen, deren Hauptsitz sich in zwei verschiedenen förderfähigen Ländern befindet. Dem Konsortium wird außerdem empfohlen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Neugründungen einzubeziehen.
Dem Konsortium wird außerdem empfohlen, mindestens eine zusätzliche unabhängige Forschungseinrichtung/einen Hub oder ein Kompetenz-/Exzellenzzentrum einzubeziehen. Das Konsortium wird ermutigt, in seinem Vorschlag die Relevanz dieses Partners bzw. dieser Partner nachzuweisen, indem es auf Aspekte wie die folgenden Punkte verweist, die jedoch nicht darauf beschränkt sind:
- Anzahl der Patentanmeldungen in den Bereichen, die im Rahmen des Themas dieser Aufforderung genannt werden (Abschnitt 2);
- die Anzahl der auf Konferenzen angenommenen und in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlichten Beiträge zu den oben genannten Bereichen;
- die Zahl der einschlägigen nationalen oder EU-finanzierten Projekte (H2020 usw.).
Um die Beteiligung von Berufsbildungseinrichtungen an der Gestaltung und Durchführung von Schulungsangeboten für fortgeschrittene digitale Fertigkeiten zu erleichtern und flexible Lernwege zu unterstützen, wird empfohlen, die Zusammenarbeit mit Berufsbildungsanbietern zu suchen, vorzugsweise als Partner im Konsortium. In den Vorschlägen sollte dargelegt werden, wie das vorgeschlagene Projekt die einzigartigen Einblicke der Berufsbildungseinrichtungen in die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes und ihre Verbindungen zur Industrie nutzen wird, um die Gestaltung und Durchführung des Programms/der Programme und der eigenständigen Module zu unterstützen.
Besondere Aufmerksamkeit sollte folgenden Aspekten gewidmet werden:
- Gewährleistung der Inklusivität in Europa und Unterstützung bei der Ausweitung des spezialisierten Bildungsangebots in allen Mitgliedstaaten mit besonderem Schwerpunkt auf den Mitgliedstaaten, die laut dem Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft ein niedriges Niveau an fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen aufweisen;
- Einbeziehung von Partnern aus der Industrie, insbesondere von Start-ups und KMU, aber auch von anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die bei der Durchführung der in dieser Aufforderung geforderten Maßnahmen eine wichtige Rolle spielen können;
- Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Akteuren, die technisches Fachwissen sowie Experimentier- und Testeinrichtungen zur Verfügung stellen (z. B. mit europäischen Zentren für digitale Innovation), wird dringend empfohlen.
Bitte beachten Sie, dass Hochschuleinrichtungen, die bereits ähnliche Programme wie die in dem Vorschlag zu diesem Aufforderungsthema genannten anbieten, teilnehmen können. Sie müssen jedoch den Mehrwert des/der neu konzipierten Programms/Programme und des/der eigenständigen Module(s) im Vergleich zum bestehenden Bildungsangebot der letzten Studienjahre erläutern.
Allianzen europäischer Universitäten, die im Rahmen des Programms Erasmus+ ausgewählt wurden, und andere Allianzen von Hochschuleinrichtungen werden ebenfalls zur Teilnahme ermutigt, vorausgesetzt, sie umfassen die erforderlichen Partner und erfüllen alle in diesem Abschnitt genannten Ziele. Die Teilnahme von Allianzen, an denen Berufsbildungseinrichtungen wie COVEs beteiligt sind, wird ebenfalls gefördert.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist für Stipendien und Preise unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen
- Die Aufforderungen müssen auf dem Portal für Finanzierungen und Ausschreibungen und auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden.
- die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben
- Wenn die Fristen für die Aufforderungen geändert werden, muss dies unverzüglich auf dem Portal veröffentlicht werden, und alle registrierten Antragsteller müssen über die Änderung informiert werden.
- Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger.
- die Aufforderungen müssen eine eindeutige europäische Dimension aufweisen.
- Finanzielle Unterstützung für Dritte wird bei Projekten akzeptiert, die Stipendien und Preise zur Unterstützung von Studierenden für die Teilnahme an dem/den Programm(en), eigenständigen Modulen und Praktika verwenden.
- Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung Dritter erforderlich ist, wie sie verwaltet werden soll und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung Dritter in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
Projekte, die EU-Verschlusssachen betreffen, müssen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden, um die Finanzierung zu genehmigen, und können besonderen Sicherheitsvorschriften unterliegen (die in einem Schreiben über Sicherheitsaspekte (SAL), das der Finanzhilfevereinbarung beigefügt ist, im Einzelnen dargelegt werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung: zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar): entfällt
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle: nicht zutreffend
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
DIGITAL-2024-ADVANCED-DIGITAL-07-KEYCAPACITYDIGITAL-2024-ADVANCED-DIGITAL-07-KEYCAPACITY(590kB)
Kontakt
Website
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren