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Call-Eckdaten
Auf dem Weg zu vernetzten lokalen digitalen Zwillingen in der EU
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2024-CLOUD-DATA-AI-07-DIGITALTWIN
Termine
Öffnung
04.07.2024
Deadline
21.11.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 20.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Aufbauend auf dem Datenraum für intelligente Städte und Gemeinden und der EU-Toolbox für lokale digitale Zwillinge (LDT), die beide im Rahmen des Arbeitsprogramms 2021-2022 unterstützt werden, und in Synergie mit der Aktion "Entwicklung von CitiVerse" besteht das Hauptziel dieser Aktion darin, die vorhandenen Ergebnisse zu konsolidieren und ein Ökosystem ausgereifter LDT-basierter Infrastrukturen und Dienste in der gesamten EU zu schaffen, um Städten und Gemeinden dabei zu helfen, Größenvorteile beim Zugang zu und der Bereitstellung von Datenplattformen und LDT-basierten Diensten zu erzielen.
Call-Ziele
Die Aktion ist in drei Ziele unterteilt, die jeweils durch einen eigenen Arbeitsbereich erreicht werden sollen. Diese Ziele werden im Rahmen von drei Arbeitsbereichen durch ein einziges Projekt umgesetzt, das je nach Bedarf über eine oder mehrere Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen eine Kaskadenfinanzierung für Dritte vorsieht.
Ziel 1: Technische Verknüpfung bestehender LDTs: Entwicklung und Verbindung bestehender städtischer Datenplattformen und LDT-basierter Infrastrukturen von Städten und Gemeinden, die bereits über eine LDT verfügen, um eine nationale cloudbasierte und datengesteuerte Infrastruktur zu schaffen, die fortschrittliche Dienste des digitalen Zwillings anbietet. Diese fortschrittlichen Dienste werden Städten und Gemeinden unterschiedlicher Größe und Reifegrade angeboten und bilden die Grundlage für einen EU-Verbund" von LDTs, die möglicherweise über die SIMPL-Middleware-Plattform miteinander verbunden sind. Eine verstärkte Interoperabilität durch die Zusammenführung von LDTs in größerem Maßstab (sektor-, stadt- und grenzübergreifend) wird dazu beitragen, die gemeinsamen Datensätze und Open-Source-Lösungen der EU zu erweitern. Dies wird auch den Weg für weniger fortgeschrittene Städte und Gemeinden ebnen, die sich dem bestehenden EU-LDT-Ökosystem und der nationalen Cloud-basierten Infrastruktur für städtische Datenplattformen und LDTs anschließen möchten.
Ziel 2: Schaffung von LDTs auf der Grundlage gemeinsamer Bedürfnisse: Entwicklung von Open-Source-Pilotprojekten für LDTs, die fortgeschrittene Dienste in neuen sektoralen Bereichen anbieten, die für Städte von grundlegender Bedeutung sind, auf der Grundlage gemeinsamer Bedürfnisse von Städten und Gemeinden, die bereits über eine lokale Datenplattform und/oder eine LDT verfügen und diese mit neuen realen Anwendungsfällen und Diensten erweitern möchten. Diese neuen sektoralen LDTs werden verschiedene politische Schlüsselszenarien und städtische Verwaltungsbereiche abdecken, wie Stadtentwicklung, städtische Mobilität, Eindämmung des Klimawandels, Optimierung der Energienetze, Eindämmung der Luftverschmutzung, Abfallwirtschaft und Verbesserung der Wasserressourcenverwaltung.
Diese Dienste sollen das Stadtmanagement verbessern, indem sie als Grundlage für fundierte Entscheidungsprozesse dienen und eine sinnvolle Interaktion zwischen den Bürgern fördern, Risiken, Kosten und Ausfallzeiten verringern, die Effizienz, Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit von LDT-Plattformen verbessern und neue Wertschöpfung ermöglichen. Darüber hinaus wird es die Schaffung gemeinsamer LDT-Infrastrukturen, die Schaffung kooperativer Dienstplattformen für die gemeinsame Nutzung durch kleinere Gemeinden, die Wartung von LDT-Tools für die Bedürfnisse von Städten und Gemeinden, kollaborative Datenräume, einschließlich des Zugangs zu High-End-Diensten wie Hochleistungsrechnen, vertrauenswürdige KI und wichtige technologische Initiativen auf EU-Ebene fördern.
Ziel 3: Ergänzung des LDT-Werkzeugkastens um neue fortschrittliche KI-basierte Werkzeuge: Ergänzung der im Rahmen von WP2021-22 eingeführten LDT-Toolbox der EU durch zusätzliche fortschrittlichere KI-basierte und innovative Open-Source-Komponenten, die neuartige Anwendungsfälle und neu entstehende Dienste unterstützen, wie sie von Initiativen wie GenAI4EU hervorgehoben werden, z. B. generative KI-Modelle, virtuelle Welten, anpassungsfähige sektorübergreifende Überlegungen, fortschrittliche Simulations- und Modellierungsansätze einschließlich selbstorganisierter Bottom-up-Modelle. Die KI-Dienste sollten in bestehenden Städten/Gemeinden entwickelt und getestet werden und auf andere Kontexte übertragbar sein.
Arbeitsschwerpunkte:
Arbeitsbereich 1: Zusammenführung bestehender städtischer Datenplattformen und LDT-basierter Infrastrukturen von Städten und Gemeinden, die bereits über eine LDT verfügen, um eine nationale Cloud-basierte Infrastruktur für intelligente Gemeinschaften zu schaffen, indem verfügbare Ressourcen von einzelnen Initiativen gemeinsam genutzt werden. Dies wird die Grundlage für ein länderübergreifendes EU-LDT-Ökosystem und fortgeschrittene Dienste bilden. Bei der Verbindung von LDTs und ihren zugehörigen Datensätzen sollten sich die Projekte an der Smart-Cloud-to-Edge-Middleware-Plattform SIMPL orientieren, um Interoperabilität zu erreichen und die im Rahmen des Programms "Digitales Europa" verfügbaren horizontalen Initiativen wie den "Data Space for Smart Communities"-Entwurf, die EU-Daten-Cloud-Infrastruktur und die EU-LDT-Toolbox zu nutzen. Dies kann geschehen, indem Allianzen zwischen Städten und Gemeinden geschmiedet werden, die bereits lokale digitale Zwillinge (LDTs) eingerichtet haben, um ihre städtischen Datenplattformen zu konsolidieren. Durch den Zusammenschluss dieser bestehenden Infrastrukturen können wir die Grundlage für die Einführung einer nationalen cloudbasierten Infrastruktur schaffen, die auf intelligente Gemeinden zugeschnitten ist. Dieser Ansatz ermöglicht es Städten und Gemeinden mit unterschiedlichem technologischen Entwicklungsstand, sich zu beteiligen und von den gemeinsamen Ressourcen und dem Fachwissen zu profitieren. Auf diese Weise können sich auch technologisch weniger fortgeschrittene Städte und Gemeinden nahtlos in das Ökosystem integrieren, was die Inklusion fördert und den kollektiven Fortschritt hin zu intelligenteren, widerstandsfähigeren Gemeinden vorantreibt. Durch die gemeinsame Nutzung von Ressourcen durch einzelne Initiativen in der gesamten EU können wir die Fähigkeiten dieser Plattformen effektiv ausbauen und verbessern und so die Zusammenarbeit und Synergie fördern, um Innovation und nachhaltige Entwicklung voranzutreiben.
Arbeitsbereich 2: Anpassung fortschrittlicher digitaler Zwillingsdienste durch Entwicklung und Erprobung von Lösungen und sektoralen LDTs auf der Grundlage gemeinsamer politischer Bedürfnisse von Städten und Gemeinden, in denen Interoperabilität und Zusammenarbeit verbessert werden sollen. Diese Pilotprojekte werden sich mit verschiedenen politischen Szenarien (für städtische Schlüsselbereiche) befassen, z. B. Stadtentwicklung, Mobilität in der Stadt, Optimierung von Energienetzen, Abschwächung von Klimaproblemen, Abfallmanagement und Verbesserung der effizienten Bewirtschaftung von Wasserressourcen.
Die maßgeschneiderten Digitalen Zwillingsdienste sollten unter realen Bedingungen getestet werden und das LDT-Ökosystem der EU erweitern, indem sie den EU LDT-Toolbox-Katalog nutzen und erweitern. Die Pilotprojekte sollten die folgenden Aktivitäten beinhalten:
- Entwicklung von realen Anwendungsfällen für Stadtplaner auf der Grundlage offener und interoperabler Datensätze in verschiedenen Sektoren. Die Nutzung dieser Datensätze sollte den Anforderungen des Data Space for Smart Cities and Communities" Blueprints entsprechen;
- Aufbau und Einsatz von Pilotdiensten auf LDT-Plattformen auf Stadt-/Gemeindeebene mit realen Anwendungsfalldaten;
- Bereitstellung und Paketierung der technischen Lösungen, die LDT-basierte kundenspezifische Dienste unterstützen, als Open Source und Bereitstellung im LDT-Toolbox-Katalog der EU.
Arbeitsbereich 3: Hinzufügen neuer fortgeschrittener KI-basierter Komponenten zur künftigen EU LDT-Toolbox, um die Bedürfnisse von Städten/Gemeinden zu erfüllen:
- Entwicklung und Bereitstellung neuer KI-basierter Dienste wie generative KI zur Erstellung von Simulationen, Vorhersagemodellen und Prognosen in einer Vielzahl von Sektoren und Anwendungsfällen, die den Zielen des Neuen Europäischen Bauhauses, öffentlichen Diensten und der Widerstandsfähigkeit von Gemeinden entsprechen.
- Entwicklung und Bereitstellung von Lösungen für den Entwurf, die Optimierung und das Testen städtischer Strategien in dynamischen, komplexen Umgebungen mit mehreren miteinander verwobenen Sektoren (z. B. Verkehrsaufkommen und Verschmutzungsgrad). Die klassische KI-Optimierung kann durch selbstorganisierte Bottom-up-Lösungen ergänzt werden, die die erforderliche Anpassungsfähigkeit und Robustheit bieten.
- Entwicklung und Bereitstellung neuer komplexer KI-gestützter Dienste im Zusammenhang mit dem Engagement der Bürger*innen, mit oder ohne Einsatz der Technologie der erweiterten Realität, um Aspekte der Initiative Neues Europäisches Bauhaus anzugehen und ein nachhaltiges, demokratisches und bürgernahes CitiVerse zu schaffen.
- Bereitstellung und Paketierung der KI-basierten Komponenten in einer Out-of-the-Box-Lösung, so dass sie wiederverwendet und Teil des EU LDT-Toolbox-Katalogs werden können.
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Erwartete Ergebnisse
- Ein EU-Ökosystem von LDTs mit einem gemeinsamen Interoperabilitätskonzept, das sich mit gemeinsamen Repositories, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und kooperativen Ansätzen befasst, die vom Konsortium, das die Gemeinschaft der Piloten verwaltet, koordiniert werden.
- Eine Erhöhung der Anzahl nationaler Infrastrukturen für städtische Datenplattformen und digitale Zwillinge, die fortschrittliche Dienste verankern, die mit der EU-Daten-Cloud-Infrastruktur kompatibel sind und interoperable und quelloffene Tools aus der EU-LDT-Toolbox wiederverwenden.
- Neue technische Lösungen der EU LDT-Toolbox, die LDT-basierte maßgeschneiderte Dienste in verschiedenen politischen Szenarien und Schlüsselbereichen des Stadtmanagements unterstützen.
- Neue KI-basierte Lösungen, die den Katalog der EU LDT-Toolbox für Städte und Gemeinden erweitern und ergänzen.
- Erweiterung und Reifung des Angebots an KI-Diensten im öffentlichen Bereich durch neue prädiktive Modellierungsdienste und immersive Lösungen, die den Weg zum CitiVerse ebnen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- einem Konsortium von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen), das die folgenden Bedingungen erfüllt
- mindestens 3 unabhängige Einrichtungen aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern
Angesprochene Interessengruppen: Öffentliche und private Einrichtungen wie (aber nicht beschränkt auf): öffentliche Verwaltungen (auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene), die EDIC "Vernetzte lokale digitale Zwillinge auf dem Weg zum CitiVerse", Technologieentwickler und -anbieter, Forschung und Hochschulen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Mitglieder eines potenziellen Konsortiums aufgrund der Art der gewählten Maßnahme keine Begünstigten des Kaskadenfonds sein können.
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller sein:
- juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen)
- die ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm "Digitales Europa" assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
- Die Einrichtungen dürfen weder direkt noch indirekt von einem Land aus kontrolliert werden, das nicht zu den förderfähigen Ländern gehört, es sei denn, sie erfüllen die Anforderungen zur Gewährleistung des Schutzes der wesentlichen Sicherheitsinteressen der Union und der Mitgliedstaaten und zur Gewährleistung des Schutzes von Verschlusssachen gemäß dem einschlägigen Arbeitsprogramm (Bedingungen für ausländisch kontrollierte Einrichtungen - Garantien).
Besondere Fälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Das Budget für dieses Thema beträgt 20 Millionen Euro; es wird ein einziges Projekt gesucht. Im Rahmen der offenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen nach dem Kaskadenprinzip sollte das ausgewählte Projekt sicherstellen, dass mindestens 85 % des Budgets für die Finanzierung nach dem Kaskadenprinzip verwendet werden, davon mindestens 30 % für Maßnahmen des Aktionsbereichs 1, mindestens 30 % für Aktionsbereich 2 und mindestens 15 % für Aktionsbereich 3. Die vorläufige Laufzeit der Aktion beträgt 42 Monate.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist in Form von Zuschüssen oder ähnlichen Formen der Unterstützung unter folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
- die Aufforderungen müssen auf dem Portal für Finanzhilfen und Ausschreibungen und auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden
- die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben
- Wenn die Fristen für die Aufforderungen geändert werden, muss dies unverzüglich auf dem Portal veröffentlicht werden, und alle registrierten Antragsteller müssen über die Änderung informiert werden.
- Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger.
- Die Aufforderungen müssen eine klare europäische Dimension haben.
- Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist, wie sie verwaltet wird und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
Projekte, die EU-Verschlusssachen betreffen, müssen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden, um die Finanzierung zu genehmigen, und können besonderen Sicherheitsvorschriften unterliegen (die in einem Schreiben über Sicherheitsaspekte (SAL), das der Finanzhilfevereinbarung beigefügt ist, im Einzelnen dargelegt werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
42 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar): nicht zutreffend
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle (auch für assoziierte Partner und Unterauftragnehmer): entfällt
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
DIGITAL-2024-CLOUD-DATA-AI-07-DIGITALTWIN call documentDIGITAL-2024-CLOUD-DATA-AI-07-DIGITALTWIN call document(626kB)
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Website
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