Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Vollprojekte im Rahmen der territorialen Strategie des Programms Interreg VI-A IPA Bulgarien-Nordmazedonien
Förderprogramm
Interreg Bulgarien-Nordmazedonien
Termine
Öffnung
30.04.2024
Deadline
30.07.2024 16:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.143.233,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 500.000,00 und € 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die aktuelle Aufforderung richtet sich an Antragsteller, die die erste Phase erfolgreich durchlaufen haben und zur Ausarbeitung und Einreichung vollständiger Projektvorschläge (FPP) im Rahmen der Programmpriorität 3 "Integrierte Entwicklung der grenzübergreifenden Region" aufgefordert wurden.
Call-Ziele
Das spezifische Ziel stützt sich auf die folgenden tourismusbezogenen Interventionsbereiche:
- Mobilität und Konnektivität, einschließlich alternativer Mobilität
- Markenbildung und Marketing für touristische Produkte in der grenzüberschreitenden Region
- Beschäftigungsfähigkeit im Tourismussektor, Stärkung der Verbindungen zwischen Kultur- und Naturstätten sowie Tourismus und Umwelt
- Maßnahmen zur Verringerung der Anfälligkeit von Dienstleistungen im Tourismussektor
Erwartete Ergebnisse
Die nicht vollständige Liste der zu fördernden Maßnahmen umfasst Folgendes:
- Gemeinsame Maßnahmen, die darauf abzielen, die Wissenskapazitäten der KMU zu verbessern, damit sie in einem umweltfreundlicheren, digitaleren und wettbewerbsfähigeren Umfeld operieren können (Erwerb neuer Kenntnisse und Fähigkeiten, einschließlich Zugang zu externen Finanzmitteln)
- Gemeinsame Lösungen, die darauf abzielen, die Produktionskapazität der KMU zu erhöhen, um umweltfreundlicher, digitaler und wettbewerbsfähiger zu werden (technologische Modernisierung)
- Aktionen, die darauf abzielen, einen effektiven Produktentwicklungsprozess aufzubauen (er umfasst alle Schritte, die notwendig sind, um ein Produkt vom Konzept bis zur Marktverfügbarkeit zu bringen) und neue Märkte zu erreichen (Marketing, Unternehmertum, Internationalisierung)
- Gemeinsame Aktionen zur Entwicklung ganzjähriger, integrierter und widerstandsfähiger touristischer Produkte, begleitet von wettbewerbsfähigen Marken- und Marketingpraktiken, mit dem Ziel, das grenzüberschreitende touristische Potenzial zu erschließen, indem der wirtschaftliche Nutzen der nachhaltigen Nutzung seiner Ressourcen gesteigert wird, wobei der Umweltschutz Vorrang hat
- Maßnahmen zur rationelleren Nutzung der touristischen Ressourcen in der Region, einschließlich der Entwicklung neuer integrierter regionaler Tourismusprodukte; Investitionen in Infrastruktur und Einrichtungen zur Unterstützung von Touristen; Stärkung der Verbindungen zwischen Natur- und Kulturstätten; Schulung des Personals von Touristenattraktionen; Verbesserung von Marketingpraktiken und Marken
- Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität und der Anbindung der Verkehrs- und Ingenieurinfrastruktur durch ein System alternativer Mobilität, einschließlich eines Netzes von Fahrradwegen, "unbefestigten" Wald- und Landstraßen, usw.
- Aktionen zur Ausarbeitung und Anwendung gemeinsamer Maßnahmen zur Verringerung der Anfälligkeit der Dienstleistungen im Tourismussektor gegenüber den Auswirkungen von Pandemien und Epidemien
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
An den Projekten müssen mindestens ein Antragsteller aus Bulgarien und ein Antragsteller aus Nordmazedonien beteiligt sein.
Die federführenden Partner und die Projektpartner müssen seit mindestens drei Jahren vor der Einreichung der Projektskizze in dem Programmgebiet registriert und tätig sein. In Fällen, in denen neue Partner Projektpartner des FPP werden, gilt diese Regel anteilig für sie. Daher müssen die neuen Projektpartner mindestens 3 Jahre vor dem Datum der Einreichung der jeweiligen Projektskizze in dem Programmgebiet registriert und tätig sein. In Fällen, in denen eine lokale/regionale/nationale Behördenstruktur nicht in der Lage ist, als juristische Person zu agieren, wird ihre rechtlich etablierte zentrale Organisation als Projektpartner fungieren.
Projektpartner, die außerhalb des Programmgebiets, aber in Bulgarien und der Republik Nordmazedonien ansässig sind, können förderfähig sein, sofern sie einen eindeutigen Nutzen für das Programmgebiet erbringen und alle Förderkriterien erfüllen. Ihre Beteiligung gilt jedoch als Ausnahme und muss ordnungsgemäß begründet werden.
Jeder Antragsteller kann als federführender Partner oder als Projektpartner an nur einem FPP teilnehmen.
Die Durchführung der Projektaktivitäten sollte im Programmgebiet erfolgen. In hinreichend begründeten Fällen können ausnahmsweise auch Aktivitäten außerhalb des Programmgebiets durchgeführt werden (ausgenommen sind jedoch Aktivitäten im Zusammenhang mit Arbeiten und Lieferungen).
Alle Partner sind direkt für die Projektdurchführung verantwortlich und dürfen nicht als Vermittler auftreten oder untereinander Verträge abschließen.
Die obligatorischen Kriterien für die Zusammenarbeit (gemeinsame Entwicklung, gemeinsame Durchführung, gemeinsames Personal, gemeinsame Finanzierung) werden erfüllt, d. h. "die Partner arbeiten bei der Entwicklung und Durchführung von Interreg-Maßnahmen sowie bei deren Personalausstattung oder Finanzierung oder beidem zusammen.
Diemaximale Anzahl der Partner ist nicht festgelegt, jedoch unterliegt die Relevanz der vorgeschlagenen Partnerschaft in diesem Stadium einer Qualitätsbewertung. Daher wird interessierten Organisationen empfohlen, den Aufbau der Projektpartnerschaft sorgfältig zu prüfen und zu rationalisieren, um sicherzustellen, dass es keinen Partner gibt, dem es an Fachwissen mangelt, das zur Bewältigung der mit der Projektidee verbundenen Herausforderungen erforderlich ist.
Förderungswürdigkeit der Projektpartner:
- Lokale/regionale Einrichtungen und Behörden (einschließlich regionaler Strukturen zentraler öffentlicher Behörden und gesetzlicher Einrichtungen);
- KMU - steht für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen gemäß der Definition im EU-Recht (EU-Empfehlung 2003/361);
- NGOs und andere sozioökonomische Partner;
- Akademische, Forschungs-, Ausbildungs- und Kultureinrichtungen
- Der federführende Partner und der/die für die Projektinvestition/en verantwortliche/n Projektpartner können nicht geändert werden.
weitere Förderkriterien
Das Programmgebiet liegt in Südosteuropa und umfasst 5 Gebietseinheiten der NUTS-Ebene III (oder einer gleichwertigen Ebene), nämlich:
- 2 Bezirke in Bulgarien - Lagoevgrad und Kyustendil und
- 3 Regionen in Nordmazedonien - Nord-Ost, Ost und Süd-Ost.
Zusätzliche Kriterien:
- Die Zielsetzung der Projektskizze wird im vollständigen Projektvorschlag nicht geändert
- Die Zusammensetzung der Partner hat sich zwischen der Projektskizze und dem FPP nicht geändert. Wenn sich die Zusammensetzung der Partner zwischen der Projektskizze und dem FPP ändert, gelten die folgenden zusätzlichen Kriterien:
- Der federführende Partner wurde zwischen der Konzeptnotiz und dem FPP nicht geändert.
- Das Ausscheiden des/der Projektpartner hat nicht zur Einstellung der Projektaktivitäten geführt.
- Es gab keine Änderungen bei den Partnern, die für die Durchführung der Projektinvestitionen verantwortlich sind.
- Eine Änderung in der Zusammensetzung der Partner, die zu den Interreg-Indikatoren RCO84, RCO116 und RCR104 beitragen, wird vorgeschlagen. Wenn ja, erfüllen die neuen Partner alle in Abschnitt 1.2.1 "Projektpartner" des Antragsformulars (AF Teil B, Teil C, Teil D) dargelegten Förderfähigkeitskriterien.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Der Einreichungsprozess für das FPP und alle Begleitdokumente, sowohl die obligatorischen als auch die optionalen, erfolgt über JEMS. Die Antragsteller müssen ihre Konzeptnotizen in das FPP-Antragsformular in ihrem JEMS-Konto übertragen, das sie während der Antragstellung mit Projektideen erstellt haben. Die Frist für die Einreichung ist der 30. Juli 2024 17:00 EEST. Alle Abschnitte des Antragsformulars müssen ausgefüllt werden, und es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, dies sicherzustellen.
Detaillierte Anweisungen zum Ausfüllen und Einreichen des gesamten FPP-Pakets finden Sie unter https://JEMS.interact-eu.net/manual/.
Außerdem müssen alle Anhänge und Anlagen, die dem AF beigefügt sind, in englischer Sprache eingereicht werden. In Fällen, in denen ein Dokument aus der Originalsprache ins Englische übersetzt wird, sollte auch die Originalversion vorgelegt werden. Die übersetzten Versionen haben Vorrang und werden bei der Bewertung oder Überprüfung des gesamten AFP berücksichtigt. Bei den beigefügten Dokumenten kann es sich um eingescannte signierte Versionen oder um elektronisch signierte Versionen handeln (die nur anerkannt werden, wenn das entsprechende Signaturzertifikat beigefügt ist und die elektronische Signatur auf den gesetzlichen Vertreter des Projektpartners zutrifft).
Die Antragsteller sollten in JEMS folgende Dokumente beifügen:
- Anhang 1 - Projektpartnerschaftsvereinbarung;
- Anhang 2 - Erklärung der Projektpartner (alle Projektpartner)
- Anhang 3 - Erklärung zur Partnerschaft und Kofinanzierung (alle Projektpartner)
- Anhang 4 - Erklärung zur E-Mail-Adresse des Hauptpartners (nur der Hauptpartner)
- Anhang 5 - KMU-Erklärung (nur KMU)
- Anhang 6 - Erklärung der staatlichen Beihilfe (alle Partner)
- Anhang 7 - Erklärung über die Kapazität und die Einhaltung der Investitionsgrundsätze (alle Partner, die Investitionen planen /nur Bauarbeiten oder Bau und Lieferung/)
- Anhang 8 - Bewertung der Klimasicherheit (Partner, die Investitionen planen)
- Anhang A7 - Begründung für die in der Budgetkategorie 4 geplanten Gesamtausgaben (alle Projektpartner mit geplanten Ausgaben in BC4)
- alle relevanten Anhänge, die die Prüfung der Förderfähigkeit und die Vorvertragsvergabe ermöglichen. Die Liste dieser Anlagen ist im Unterabschnitt Zusätzliche Unterlagen, auf deren Grundlage die Prüfung der Förderfähigkeit des FPP durchgeführt wird, in Abschnitt 1.2.4 Zusätzliche Unterlagen zu den vollständigen Projektvorschlägen im Aufforderungsdokument aufgeführt.
Call-Dokumente
Guidelines: Call 1 for concept notes of project proposals under the Territorial StrategyGuidelines: Call 1 for concept notes of project proposals under the Territorial Strategy(1270kB)
Guidelines: Call 1 for full proposals under the Territorial StrategyGuidelines: Call 1 for full proposals under the Territorial Strategy(2303kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren