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Call-Eckdaten
Interreg South Baltic - 3. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Förderprogramm
Interreg Südliche Ostsee
Termine
Öffnung
25.04.2024
Deadline
26.06.2024 16:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 3.107.939.986,00
Link zum Call
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die dritte Aufforderung zur Einreichung von Projektanträgen im Rahmen der Interreg South Baltic Programmmaßnahmen 1.1, 2.1, 2.2, 3.1, 4.1 ist jetzt geöffnet.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P1: Innovative südliche Ostsee
- SO 1.1: Digitalisierung der Region
- P2: Nachhaltige südliche Ostsee
- SO 2.1: Unterstützung des Übergangs zu grüner Energie
- SO 2.2: Förderung der nachhaltigen Nutzung von Wasser
- P3: Attraktive südliche Ostsee
- SO 3.1: Entwicklung eines nachhaltigen, widerstandsfähigen und innovativen Tourismus
- P4: Aktive südliche Ostsee
- SO 4.1: Stärkung der Kooperationsfähigkeit der Stakeholder im südlichen Ostseeraum (einschließlich der Zivilgesellschaft)
Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden Maßnahmen vorgeschlagen (die Liste ist nicht vollständig):
P1: Innovative südliche Ostsee
- SO 1.1: Digitalisierung der Region
- Entwicklung, Demonstration und Umsetzung grenzübergreifender Lösungen für die Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen (z. B. Entwicklung integrativer neuer elektronischer Dienstleistungen: im Verkehr (e-Ticket), im Gesundheitswesen (e-Care) usw.)
- Entwicklung, Demonstration und Umsetzung grenzübergreifender Lösungen für die Digitalisierung von Prozessen in verschiedenen Sektoren (z.B. im Seeverkehr (gemeinsame Sicherheitsstandards und Anwendungen für kleine Häfen), in der Logistik (Optimierung des Personen- und Gütertransports) usw.)
- Entwicklung gemeinsamer grenzüberschreitender Lernmodalitäten mit Schwerpunkt auf der Digitalisierung (z. B. Online-Tools, Apps usw.) in den wichtigsten Sektoren (z. B. blaue und grüne Wirtschaft, nachhaltiger Verkehr)
- Maßnahmen zum Aufbau von Plattformen für die Zusammenarbeit von digitalen Innovationszentren / Universitäten / FuE-Einrichtungen und KMU zur Unterstützung der Modernisierung und Digitalisierung im SBA
- Gemeinsame Maßnahmen zur Förderung von Digitalisierungsprozessen und neuen digitalen Lösungen (z. B. grenzüberschreitende Werbekampagnen usw.) Gemeinsame Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Aspekte der Digitalisierung (d. h. der digitalen Eingliederung), einschließlich der Entwicklung elektronischer Dienste für ältere Menschen und/oder Menschen mit Behinderungen
- Unterstützung der Entwicklung spezifischer digitaler Kompetenzen der Mitarbeiter von Einrichtungen des öffentlichen Sektors im Zusammenhang mit der Integration gemeinsam entwickelter digitaler Lösungen (z. B. Einführung elektronischer Lösungen im Verkehrswesen, elektronische Gesundheitsfürsorge, Plattformen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit) in Prozesse der öffentlichen Verwaltung
- Wissenstransfer und Austausch von Best Practices zu technischen Standards zwischen Regionen
P2: Nachhaltiger südlicher Ostseeraum
- SO 2.1: Unterstützung des Übergangs zu grüner Energie
- Förderung von Bereichen der gemeinsamen Zusammenarbeit in der Energiepolitik, z. B. gemeinsame Strategieentwicklung, gemeinsame grenzüberschreitende Studien, Aktionspläne und gemeinsame Entwicklung von Harmonisierungsinstrumenten, Raumordnungsplänen usw. In diesem Zusammenhang beabsichtigen wir, die Koordinierung mit anderen Programmen und Kooperationsforen im Ostseeraum zu gewährleisten, einschließlich des INTERREG-Ostseeprogramms, der makroregionalen EU-Strategie für den Ostseeraum und insbesondere des Baltic Energy Market Interconnection Plan (BEMIP), insbesondere für die Zusammenarbeit im Bereich der Offshore-Windkraft und der damit verbundenen Netzinfrastrukturen, sowie der Kommission für den Schutz der Meeresumwelt der Ostsee - HELCOM
- Entwicklung, Demonstration und Umsetzung gemeinsamer Lösungen für die Erzeugung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen; ergänzende Maßnahmen können auf die Verteilung und Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen abzielen, um ihre ordnungsgemäße Integration in die Energiesysteme zu gewährleisten. Die Erfordernisse des Umweltschutzes, insbesondere in Bezug auf das Netz geschützter Gebiete und ökologischer Korridore, sowie andere Gesetze (z.B. MSRD) sollten beachtet werden
- Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien und umweltfreundlicher Kraftstoffe (z. B. durch Pilotprojekte und den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren im maritimen Sektor) und Unterstützung der Schaffung neuer Märkte im SB-Bereich
- Ausarbeitung grenzübergreifender gemeinsamer grüner Politikstrategien und -muster zur Bewältigung von Herausforderungen und zur Mobilisierung regionaler Chancen für erneuerbare Energien, einschließlich Modellen für die Zusammenarbeit mit Energiedienstleistungsunternehmen bei umfassenden Energielösungen im SB-Gebiet
- Ausarbeitung und Erprobung gemeinsamer grenzübergreifender Standards für erneuerbare Energien durch öffentliche Einrichtungen in Zusammenarbeit mit Universitäten, Forschungszentren, Unternehmen und Genossenschaften von Landwirten und Einwohnern
- Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten, Wissenstransfer und Austausch bewährter Verfahren im Bereich erneuerbare Energien und grüne Technologien
- SO 2.2: Förderung der nachhaltigen Nutzung von Wasser
- Förderung von Bereichen der gemeinsamen Zusammenarbeit in der Wasserwirtschaftspolitik, z.B. gemeinsame Strategieentwicklung, gemeinsame grenzübergreifende Studien, Aktionspläne usw.
- Entwicklung, Demonstration und Umsetzung grenzüberschreitender grüner Technologielösungen in der Wasserwirtschaft (einschließlich nachhaltiger Flächennutzung und Abwassersammlung und -behandlung) und naturbasiertem Hochwassermanagement im SB-Gebiet
- Entwicklung und Erprobung innovativer grenzübergreifender Lösungen zur Verringerung des Nährstoffaustrags aus kleinen und diffusen Quellen in Wassereinzugsgebieten (einschl. Bewertung der Kosteneffizienz der Lösungen)
- Entwicklung und Erprobung innovativer grenzüberschreitender Lösungen für eine nachhaltige Wasserwirtschaft, die sich positiv auf die Biodiversität in Gewässern und den Naturschutz auswirkt
- Gemeinsame Entwicklung von Lösungen, die helfen, verschiedene konkurrierende Wassernutzungen im öffentlichen Interesse (z.B. Erholung und Freizeit vs. Wassernutzung sowie Schutz der Wasserressourcen) sowie die zukünftige Wasserversorgung (sowohl für Trinkwasser als auch für Brauchwasser) zu sichern
- Ausarbeitung und Erprobung gemeinsamer grenzüberschreitender Standards in der Abfall- und Wasserwirtschaft durch öffentliche Einrichtungen in Zusammenarbeit mit Universitäten, Forschungszentren, Unternehmen und Genossenschaften von Landwirten und Einwohner*innen
- Förderung von Bereichen der gemeinsamen Zusammenarbeit bei der Verbesserung der Aquakultur mit dem Hauptaugenmerk auf der Verringerung der Eutrophierung und Verschmutzung der Gewässer des südlichen Ostseegebiets
- Entwicklung, Demonstration und Umsetzung von Lösungen zur Verringerung der Verschmutzung der Ostsee durch chemische Munition und andere gefährliche Überreste von gesunkenen Ölschiffen)
- Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten, Wissenstransfer und Austausch bewährter Praktiken in den Bereichen Wasserbewirtschaftung sowie Abwassersammlung und -behandlung
P3: Attraktive südliche Ostsee
- SO 3.1: Entwicklung eines nachhaltigen, widerstandsfähigen und innovativen Tourismus
- Aufbau bzw. Stärkung von grenzüberschreitenden Netzwerken von Tourismus- und Kulturakteuren im SBA und Austausch von Wissen im Bereich der Tourismus- und Kulturentwicklung
- Steigerung des gemeinsamen touristischen Potenzials und Stärkung des gemeinsamen touristischen und kulturellen Angebots, einschließlich:
- gemeinsame Strategien und gemeinsame Lösungen für den Tourismus- und Kultursektor, einschließlich der Kreativwirtschaft, Entwicklung innovativer Lösungen im Zusammenhang mit Tourismus und Kultur (einschließlich digitaler Lösungen und Unterstützung bei der Verbesserung digitaler Kompetenzen, als ergänzender Teil von Projekten)
- Verbesserung des grenzüberschreitenden Angebots und der Produkte des nachhaltigen Tourismus, Tourismusinfrastruktur in kleinem Maßstab, einschließlich kleiner Investitionen in grenzüberschreitende Tourismusrouten und Erhaltung des gemeinsamen kulturellen Erbes, Anpassung dieser Stätten an die Bedürfnisse von Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder Behinderungen
- Maßnahmen zur Stärkung der Nachhaltigkeitsdimension des Tourismus: proökologische Lösungen, Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt, Förderung des sanften Tourismus und des Gesundheitstourismus, Maßnahmen zur Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften in die Funktionsweise des Tourismus- und Kultursektors, Nutzung sozialer Innovationen im Tourismus und in der Kultur
- Aktivitäten zur Förderung der gemeinsamen Marke des südlichen Ostseeraums und des gemeinsamen kulturellen oder natürlichen Tourismuserbes, z. B. Werbekampagnen oder Veranstaltungen
P4: Aktive südliche Ostsee
- SO 4.1: Stärkung der Kooperationskapazitäten der Akteure im südlichen Ostseeraum (einschließlich der Zivilgesellschaft)
- Durchführung von Initiativen (grenzüberschreitende Programme, Schulungen, Workshops usw.), die auf die Stärkung der Netzwerk- und Kooperationsfähigkeit der lokalen Stakeholder abzielen
- Aktivitäten zur Unterstützung gemeinsamer lokaler Selbstverwaltungen/Agenturen und anderer Institutionen (z. B. NRO), die eine Multi-Level-Governance aufbauen und den grenzüberschreitenden Dialog unterstützen,
- Maßnahmen, die darauf abzielen, stärkere Verbindungen zwischen Bürger*innen und Institutionen auf grenzüberschreitender Ebene, der Zivilgesellschaft und der Bottom-up-Beteiligung an der Entscheidungs- und Politikgestaltung zu entwickeln, z. B. im Bereich der Zusammenarbeit bei der Meeresverschmutzung oder der Zusammenarbeit zwischen Jugendsekretariaten;
- Aktivitäten zur stärkeren Einbindung lokaler Stakeholder (z. B. NRO, Kultureinrichtungen, nicht-formalisierte Organisationen, Organisationen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und aus benachteiligten Gruppen) in die grenzüberschreitende Projektentwicklung und den interkulturellen Dialog
- Unterstützung der Befähigung und des Engagements von Jugendlichen in der Zivilgesellschaft und bei Aktionen mit grenzüberschreitender Dimension
- Maßnahmen zur Unterstützung des Erfahrungsaustauschs im Bereich der sozialen Innovation zwischen Studierenden und Absolvent*innen von Hochschulen, Gymnasien und Berufsschulen, um die Kooperationsstrukturen und -kapazitäten zu verbessern
- Sensibilisierungs- und Fördermaßnahmen unter lokalen Akteursgruppen zur Stärkung des Vertrauens, zur Förderung der Kooperationskultur und der gemeinsamen Identität der Akteure
- Maßnahmen zur Unterstützung des Aufbaus der grenzübergreifenden Zusammenarbeit und der Suche nach grenzübergreifenden Partner*innen für lokale Akteure, die unter den Folgen der Aussetzung von Programmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit Russland leiden, einschließlich Partner*innen aus der Subregion Olsztyński
- Entwicklung und Förderung von Modellen und Netzwerken, die verschiedene Stakeholder zusammenbringen, insbesondere kleine Einrichtungen und solche aus ländlichen und peripheren Gebieten (z. B. Forschungseinrichtungen, KMU, Wirtschaftsförderungsorganisationen, Universitäten, öffentliche Einrichtungen), um die Kooperationsfähigkeit zu verbessern, was nicht Teil der thematischen PO1-PO4 sein wird
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Mindestanforderung für Projekte ist, dass zwei Projektpartner aus dem Programmgebiet aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten kommen. Das Programm betont nachdrücklich, dass Projekte, an denen Projektpartner aus dem Programmgebiet aus nur zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind, nicht das Hauptziel sind und nur in gut begründeten Ausnahmefällen gefördert werden können. Die Zusammenarbeit von Projektpartnern aus dem Programmgebiet, die aus mindestens drei verschiedenen Mitgliedstaaten stammen, wird durch das Programm in erster Linie unterstützt.
Generell gilt, dass sich die Größe und die Zusammensetzung der Partnerschaft an den geplanten Projektaktivitäten orientieren soll, daher kann die Anzahl der Projektpartner in einzelnen Projekten von der empfohlenen Projektgröße abweichen. Die Mindestanforderung legt die kleinste Partnerschaft fest, es wird jedoch dringend empfohlen, relevante Partner aus dem gesamten Programmgebiet einzubeziehen, um den echten grenzüberschreitenden Charakter des Projekts zu demonstrieren.
Ausgehend von früheren Erfahrungen liegt die empfohlene Partnerschaftsgröße bei 6-8 Partnern in einem regulären Projekt.
In jedem Projekt sollte ein Partner mit einer führenden Rolle vorgestellt werden, der die gesamte Partnerschaft repräsentiert und als Lead-Partner fungiert.
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Organisationen ist das Kernstück des South Baltic Programme. Von den Projekten wird erwartet, dass sie während ihrer gesamten Laufzeit angewandt werden und die vier Kriterien der Zusammenarbeit erfüllen: gemeinsame Entwicklung, Umsetzung, Personalausstattung und Finanzierung.
Um als federführender Partner in einem Projekt des South Baltic Programme auftreten zu können, muss eine Organisation die folgenden Kriterien erfüllen:
- Förderfähige Rechtsform:
- nationale, regionale und lokale Behörden;
- Einrichtungen des öffentlichen Rechts (gemäß der Definition in Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014). Damit sind Einrichtungen gemeint, die alle folgenden Merkmale aufweisen:
- sie sind nach öffentlichem oder privatem Recht zu dem besonderen Zweck gegründet worden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, und haben keinen industriellen oder kommerziellen Charakter, und
- mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind und
- überwiegend vom Staat, von regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert werden oder der Aufsicht dieser Einrichtungen über die Geschäftsführung unterliegen oder über einen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsrat verfügen, dessen Mitglieder mehrheitlich vom Staat, von regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die sich aus einer oder mehreren regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften zusammensetzen, ernannt werden;
- Vereinigungen von einer oder mehreren Einrichtungen des öffentlichen Rechts;
- Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) (gemäß der Definition in der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1302/2013).
- Förderfähiger geografischer Standort:
- Programmgebiet (unter Bezugnahme auf die juristische Adresse der Organisation)
- In begründeten Fällen Organisationen auf nationaler oder regionaler Ebene, die außerhalb des Programmgebiets, aber im Programm-Mitgliedstaat ansässig sind und erkennbare Auswirkungen und/oder funktionale Verbindungen zum Programmgebiet haben. In solchen Fällen wird dringend empfohlen, sich im Voraus mit der JS in Verbindung zu setzen, um die Förderfähigkeit zu bestätigen.
- Die nationalen/regionalen Behörden, die die territoriale Zuständigkeit für das Programmgebiet haben, können in begründeten Fällen auch als federführende Partner auftreten.
Um im Rahmen des South Baltic Programme als Projektpartner auftreten zu können, muss eine Organisation die folgenden Kriterien erfüllen.
- Förderfähige Rechtsform:
- nationale, regionale und lokale Behörden;
- Einrichtungen des öffentlichen Rechts (gemäß der Definition in Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU);
- Vereinigungen von einer oder mehreren regionalen oder lokalen Behörden;
- Zusammenschlüsse von einer oder mehreren Einrichtungen des öffentlichen Rechts;
- Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) (gemäß der Definition in der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1302/2013).
- KMU-Verbände und -Cluster;
- Handelskammern, Gewerkschaften und NROs;
- andere Einrichtungen des öffentlichen oder privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, Bedürfnisse im allgemeinen Interesse zu befriedigen, und die keinen industriellen oder kommerziellen Charakter haben;
- KMU.
- Förderfähiger geografischer Standort:
- Programmgebiet (unter Bezugnahme auf die juristische Adresse der Organisation).
- In begründeten Fällen auch Organisationen, die außerhalb des Programmgebiets, aber innerhalb der EU ansässig sind.
- Antragsteller, die außerhalb des Programmgebiets, aber in den EU-Mitgliedstaaten ansässig sind, können maximal 80 % der EFRE-Kofinanzierung erhalten.
- Für Partner aus EU-Mitgliedstaaten außerhalb des Programmgebiets sind besondere Vereinbarungen zwischen der MV und dem betreffenden EU-Mitgliedstaat erforderlich, weshalb die GK so früh wie möglich konsultiert werden sollte.
weitere Förderkriterien
Die Küstenregionen von 5 EU-Mitgliedstaaten bilden das Programmgebiet der südlichen Ostsee.
- Deutschland: Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern - Nordwestmecklenburg, Rostock, Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald und kreisfreie Stadt Rostock
- Dänemark: Regionale Kommune Bornholm und Region Seeland (Teilregionen Østsjælland, Vest- og Sydsjælland)
- Litauen: Kreise Klaipėda, Tauragė und Telšiai
- Polen: Teilregionen von Miasto Szczecin, Szczeciński, Szczecinecko-pyrzycki, Koszaliński, Słupski, Starogardzki, Chojnicki, Gdański, Trójmiejski, Elbląski und Olsztyński
- Schweden: Bezirke von Kalmar, Blekinge, Skåne und Kronoberg
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Bewerbungsformulare müssen über das WOD2021-Bewerbungssystem ausgefüllt und zusammen mit den entsprechenden Unterlagen eingereicht werden:
- Ergänzendes Antragsformular (MS Excel).
- Zusätzliche Dokumente, die ausgefüllt, unterschrieben, datiert und abgestempelt werden müssen, unter Verwendung der entsprechenden Formularvorlagen (sofern vorhanden):
- Erklärungen der Projektpartner;
- Verpflichtungserklärungen für alle assoziierten Partner (falls zutreffend);
- Widmungs- und Unterstützungsschreiben der PA EUSBSR (falls zutreffend). Projekte sollten sich bis spätestens 31. Mai 2024 an den Koordinator des Schwerpunktbereichs wenden und ihrem Antrag das Formular für die Projektidee beifügen;
- Erklärung über die Einhaltung des DNSH-Prinzips (falls zutreffend);
- Erklärungen zur Nicht-Diskriminierung (nur polnische Partner).
Call-Dokumente
Interreg South Baltic - 3rd call for proposalsInterreg South Baltic - 3rd call for proposals(518kB)
Kontakt
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