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Call-Eckdaten
Eine europäische kollaborative Cloud für das Kulturerbe - Innovative Tools für hochwertige Interaktionen mit Besuchern und Kulturgütern
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 2 - Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-HERITAGE-ECCCH-01-04
Termine
Öffnung
18.06.2024
Deadline
22.01.2025 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 4.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt auf die Entwicklung und Implementierung einer Reihe innovativer Werkzeuge und Methoden auf der European Collaborative Cloud for Cultural Heritage (ECCCH) für hochwertige Interaktionen mit Besucher*innen und Objekten des kulturellen Erbes. Konkrete Anwendungen dieser Werkzeuge und Methoden sollten zumindest für die folgenden Zwecke bereitgestellt werden: 1) Erstellung, gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung interaktiver Inhalte; 2) Analyse, Gestaltung und Test von Interaktionen mit Besucher*innen.
Call-Ziele
Erstellung, gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung interaktiver Inhalte
Einrichtungen des kulturellen Erbes erstellen regelmäßig interaktive Inhalte für Besucher*innen, um das Verständnis der ausgestellten Exponate zu erleichtern, sie zu unterhalten oder zu Forschungszwecken. Die Plattform, die für die Bereitstellung der Inhalte verwendet wird, kann ein einfaches interaktives Präsentationsgerät (z. B. ein PC, ein Tablet oder eine mobile App) oder anspruchsvollere immersive Geräte (Großbildschirme, VR-Räume, Head-Mounted-Displays, spezielle Interaktionssprachen und entsprechende Geräte usw.) sein.
Die gängige Praxis bei der Erstellung interaktiver Inhalte in Kulturerbe-Institutionen ist: ein Thema - eine Institution - keine Zusammenarbeit. Dieser Ansatz verursacht hohe, oft unerschwingliche Produktionskosten, da die Inhalte von Grund auf neu entwickelt und nur einem begrenzten Publikum präsentiert werden.
Die Herausforderung besteht darin, die Produktion und Nutzung interaktiver Inhalte für das kulturelle Erbe zu popularisieren und zu demokratisieren. Innovationen auf der Grundlage des ECCCH sollten dies ermöglichen.
Zu den entwickelten Werkzeugen und Methoden sollte ein einfach zu bedienendes Autorensystem gehören, das für eine Nutzergemeinschaft konzipiert ist, die möglicherweise nicht in der Lage ist, vollwertige kommerzielle Autorensysteme zu beherrschen. Es sollten Ressourcen entwickelt werden, die die Erstellung von Inhalten und die Annahme eines kooperativen Ansatzes erleichtern, der die Wiederverwendung von Komponenten und früheren Produktionen ermöglicht. Die entwickelten Werkzeuge sollten in der Lage sein, die gesamte Wertschöpfungskette zu unterstützen, z. B. Freiberufler*innen und kleine Unternehmen, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen usw.
Die Werkzeuge sollten die Erstellung multimedialer Inhalte auf der Grundlage von Basiskomponenten unterstützen, indem sie digitale Daten aus dem ECCCH und gegebenenfalls aus anderen Plattformen wie dem Gemeinsamen Europäischen Datenraum für das Kulturerbe nutzen. Die Verwendung vorhandener Komponenten sollte die Digitalisierungskosten für interaktive Medienproduktionen senken, da ein beträchtlicher Teil der benötigten Modelle und Bilder bereits vorhanden ist.
Die Werkzeuge sollten die Wiederverwendung von Teilen der von anderen Partner*innen zum ECCCH beigetragenen Inhalte ermöglichen. Die ECCCH-Unterstützung für die explizite Nachverfolgung der (Wieder-)Verwendung von Daten wird von zentraler Bedeutung sein. Die Daten zur Herkunft und Wiederverwendung der digitalen Bestände sollten anerkannt und gepflegt werden.
Die Werkzeuge sollten auch die Möglichkeit bieten, die Präsentation an anspruchsvollere Kontexte anzupassen, z. B. nicht-immersive Systeme, die 3D-Modelle mit hochwertigen visuellen Schnittstellen und Metadaten und Videos mischen, Virtual-Reality-Umgebungen, die ein starkes immersives Erlebnis bieten, oder virtuelle Welten/Metaverse-Umgebungen.
Die produzierten Inhalte sollten nahtlos auf interaktiven Kiosks in Ausstellungsräumen und auf webbasierten Plattformen bereitgestellt werden können, um die physischen Mauern der Institution zu überwinden und das potenzielle Publikum zu erweitern. Die Metadaten sollten es ermöglichen, dass die produzierten Inhalte auch auf anderen europäischen Plattformen und Datenräumen gemeinsam genutzt werden können.
Analysieren, Entwerfen und Testen von Interaktionen mit Besucher*innen
Eine häufige Aufgabe im Bereich des kulturellen Erbes besteht darin, zu bewerten, ob das Design einer Ausstellung - in einem realen oder digitalen Raum - funktional und ausreichend wirkungsvoll und bedeutungsvoll für das Publikum ist. Zu den häufigen Fragen gehört, wie sich die Menschen bewegen, welchen spezifischen Inhalten sie ihre Aufmerksamkeit schenken, ob sie die Exponate in angemessener Weise würdigen können, welche Bereiche am stärksten frequentiert sind, welche Punkte mehr oder weniger interessant sind, usw.
Auch die Gestaltung einer Ausstellung ist eine komplexe Aufgabe, die viele Aktivitäten umfasst, die mit dem 3D-Raum und der Wahrnehmung der Besucher*innen zusammenhängen, wie z. B. die Unterteilung des Ausstellungsraums, die Planung des Besuchswegs, die Verteilung der Exponate und der didaktischen Materialien, die Beleuchtung usw.
Eine 3D-Darstellung des Ausstellungsraums ist eine grundlegende Ressource für beide Arten von Aktionen. Zwar können in einigen Fällen architektonische CAD-Tools eine Unterstützung bieten, doch sind diese oft zu komplex und entsprechen nicht den Bedürfnissen des Kulturerbesektors.
Zu diesem Zweck sollten die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte Werkzeuge und Methoden für den Entwurf und die Bereitstellung von simulierten und realen Datenabbildungen über eine Ausstellung entwickeln. Der Schwerpunkt sollte auf den spezifischen Bedürfnissen von Fachleuten im Bereich des kulturellen Erbes und auf der Benutzerfreundlichkeit liegen.
Die Werkzeuge sollten in der Lage sein, vorläufige Bewertungen auf der Grundlage digitaler Modelle und Bewertungen auf der Grundlage realer physischer Räume zu erstellen. Digitale Modelle eines Ausstellungsraums könnten mit interaktiven oder Virtual-Reality-Geräten navigiert werden, während für die Erfassung von Daten über die Navigation und Interaktion der Nutzenden mit einem realen Raum spezielle Geräte erforderlich wären.
Die Werkzeuge sollten es auch ermöglichen, einen Ausstellungsraum zu entwerfen, indem sie Trennungen, Öffnungen und Podeste usw. einführen, die es ermöglichen, einen geplanten Weg und kleinere Räume innerhalb größerer physischer Ausstellungsräume zu schaffen, die Exponate zu positionieren und eine angemessene Beleuchtung einzustellen.
Die Werkzeuge sollten die Zusammenarbeit und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Ergebnissen durch das ECCCH unterstützen.
Um die Ressourcen effizient zu nutzen und über den Stand der Technik hinauszugehen, sollten die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte gegebenenfalls auf bereits bestehenden Forschungsarbeiten, Methoden und Lösungen aufbauen. Die Vorschläge sollten daher sicherstellen, dass bestehende Instrumente und Methoden und ihre potenzielle (Wieder-)Verwendung angemessen geprüft werden.
Die Benutzerfreundlichkeit für die Zielnutzenden ist von größter Bedeutung. Daher sollten die Instrumente und Methoden in enger Zusammenarbeit mit aktiv beteiligten repräsentativen Zielnutzenden entwickelt werden. Außerdem sollten die Instrumente und Methoden vor Abschluss des Projekts mit einer großen Zahl von Nutzenden gründlich getestet und überprüft werden. Zur Erleichterung der Zusammenarbeit mit den Nutzenden kann finanzielle Unterstützung für Dritte gewährt werden. Die finanzielle Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen erfolgen.
Um weniger gut ausgestatteten Nutzenden den Zugang zu erleichtern, sollten die entwickelten Software-Tools so weit wie möglich online zugänglich sein, ohne dass eine Installation oder eine spezielle oder besonders leistungsfähige Ausrüstung erforderlich ist. Außerdem sollten die entwickelten Software-Tools so weit wie möglich so konzipiert sein, dass sie auch bei instabilen oder eingeschränkten Verbindungen genutzt werden können und Arbeitsausfälle vermieden werden.
Die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte sollten das Potenzial der entwickelten Werkzeuge und Methoden durch repräsentative Fallstudien demonstrieren, die in Zusammenarbeit mit den betreffenden Nutzenden durchgeführt werden. Diese Fallstudien sollten einen bedeutenden Teil des Spektrums von Objekten, Materialien und Problemen des kulturellen Erbes abdecken, die mit den Werkzeugen und Methoden angegangen werden sollen. Die Ergebnisse dieser Fallstudien sollten Informationen liefern, die als Modelle für die Förderung der Wiederverwendung der Instrumente und Methoden in anderen Kontexten und durch andere Nutzende innerhalb des ECCCH und gegebenenfalls darüber hinaus dienen können.
In den Vorschlägen sollten außerdem geeignete Ressourcen für die Bereitstellung klarer Informationen und die Ausarbeitung gezielter Schulungsmodule für die Nutzenden der entwickelten Instrumente und Methoden vorgesehen werden.
Die zu entwickelnden Werkzeuge sollten unter Verwendung der Low-Level-Bibliotheken implementiert werden, die im Rahmen des unter dem Thema HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-ECCCH-01-01 finanzierten Projekts erstellt wurden. Die entwickelten Werkzeuge sollten mit dem Design des ECCCH übereinstimmen und vor Ende des Projekts in das ECCCH integriert werden, zusammen mit einer angemessenen Dokumentation. Die gesamte Software und andere damit zusammenhängende Leistungen sollten mit dem Datenmodell und den Richtlinien für die Softwareentwicklung übereinstimmen, die im Rahmen des unter dem Thema HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-ECCCH-01-01 finanzierten Projekts erarbeitet wurden. Gegebenenfalls sollten diese Werkzeuge im Hinblick auf einen breiteren Einsatz entwickelt werden, auch im Gemeinsamen Europäischen Datenraum für das Kulturerbe, sowie gegebenenfalls zur Wiederverwendung über die European Open Science Cloud. Darüber hinaus sollten die mit diesen Instrumenten für das ECCCH erstellten Inhalte interoperabel sein, damit sie gegebenenfalls über den Gemeinsamen Europäischen Datenraum für das Kulturerbe und/oder die European Open Science Cloud gemeinsam genutzt werden können.
Die Vorschläge sollten außerdem vorsehen, dass sie sich aktiv an den gemeinsamen Aktivitäten der ECCCH-Initiative beteiligen. Insbesondere sollten die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte die technischen Arbeiten mit den im Rahmen anderer Aufforderungsthemen der ECCCH-Initiative geförderten Projekten koordinieren und zu den Aktivitäten und Zielen des im Rahmen des Themas HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-ECCCH-01-01 geförderten Projekts beitragen. Die Vorschläge sollten ein Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Koordinierungssitzungen enthalten und können die Übernahme der Kosten für andere gemeinsame Aktivitäten in Betracht ziehen, ohne dass zu diesem Zeitpunkt konkrete gemeinsame Aktivitäten im Einzelnen genannt werden müssen.
Im Rahmen dieses Themas geförderte Projekte sollten darüber hinaus ihre Projektwebseiten auf der gemeinsamen ECCCH-Webseite einrichten, die von dem im Rahmen des Themas HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-ECCCH-01-01 geförderten Projekt verwaltet wird.
Darüber hinaus erwartet die Kommission, dass die im Rahmen dieses Themas finanzierten Projekte regelmäßige Koordinierungsmechanismen einrichten, um eine synchronisierte Planung sowie Synergien und/oder Komplementarität der Leistungen und Ergebnisse zu gewährleisten.
Die Kommission empfiehlt, bei der Ausarbeitung von Vorschlägen Berichtszeiträume von 12 Monaten zu berücksichtigen.
Bitte beachten Sie auch den Einleitungstext zur Bestimmung, um einige Schlüsselmerkmale der Vision für das ECCCH zu berücksichtigen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Die European Collaborative Cloud for Cultural Heritage (ECCCH) wird von europäischen Kulturerbe-Fachleuten und Forschenden für die Erstellung, den Austausch und die Wiederverwendung interaktiver Inhalte für hochwertige Interaktionen mit Besuchern und Objekten des kulturellen Erbes genutzt.
- Die ECCCH wird von europäischen Fachleuten und Forschenden im Bereich des kulturellen Erbes für die Planung, Simulation und Gestaltung von realen und virtuellen Ausstellungsräumen genutzt.
- Das ECCCH wird von Fachleuten und Forschenden aus dem Bereich des europäischen Kulturerbes bei der Analyse der effektiven Nutzung realer und virtueller Ausstellungsräume unter Einbeziehung innovativer virtueller Präsentationstools und Technologien zur Besucherverfolgung eingesetzt.
- Fachleute und Forschende im Bereich des europäischen Kulturerbes erhalten klare Informationen sowie gezielte Schulungsmodule zu den entwickelten innovativen Werkzeugen und Methoden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste nutzen, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS verwenden (andere Daten und Dienste können zusätzlich genutzt werden).
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Die Begünstigten können Dritte, die Einrichtungen des kulturellen Erbes unterstützen, bei der Einführung von Werkzeugen und Technologien sowie bei der Auffüllung und Validierung der relevanten Anwendungsfälle durch Experimente finanziell unterstützen. Maximal 15 % des Budgets können für die finanzielle Unterstützung von Dritten verwendet werden. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60 000 EUR. Für die Begünstigten gelten die folgenden zusätzlichen Anforderungen an die Ergebnisse: Die gesamte entwickelte Software sollte quelloffen sein, unter einer CC0-Lizenz für den öffentlichen Bereich oder unter einer Open-Source-Lizenz, wie sie von der Free Software Foundation und der Open-Source-Initiative empfohlen wird. Wenn die Verwendung von Open-Source-Softwarekomponenten einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern oder die Qualität oder Leistung der Software erheblich beeinträchtigen würde, können proprietäre Komponenten verwendet werden, sofern ein offener funktionaler Ersatz verfügbar ist, keine proprietären Datenformate oder Anwendungsprogrammierschnittstellen eingeführt werden und dem für das ECCCH verantwortlichen Konsortium und allen seinen Nutzern eine vollständige, kostenlose und zeitlich unbegrenzte Benutzerlizenz gewährt wird.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 60 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Europe Cluster 2 Work Programme 2024Horizon Europe Cluster 2 Work Programme 2024(1503kB)
Kontakt
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