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Call-Eckdaten
Eine europäische kollaborative Cloud für das kulturelle Erbe - Innovative Werkzeuge für die Dokumentation, Verknüpfung und Organisation von Daten
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 2 - Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-HERITAGE-ECCCH-01-02
Termine
Öffnung
18.06.2024
Deadline
22.01.2025 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 4.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt auf die Entwicklung und Umsetzung einer Reihe innovativer Werkzeuge und Methoden in der European Collaborative Cloud for Cultural Heritage (ECCCH) zur Dokumentation, Verknüpfung und Organisation von Daten ab. Konkrete Anwendungen dieser Werkzeuge und Methoden sollten zumindest für die folgenden Zwecke bereitgestellt werden: 1) Erstellung, Anreicherung und Verfeinerung von kommentierten Bibliografien; 2) Dokumentation der Ergebnisse von Feldarbeiten wie archäologischen oder paläontologischen Ausgrabungen oder anderen Sammlungsprozessen und Studien.
Call-Ziele
Erstellen, Anreichern und Verfeinern von kommentierten Bibliographien
Die Erstellung von Bibliographien ist eine wichtige Aufgabe sowohl in der Ausbildung als auch in der beruflichen Tätigkeit im Bereich des kulturellen Erbes. Bei dieser zeitaufwändigen Tätigkeit geht es darum, relevante Literatur zu einem Kulturgut zu sammeln, bibliografische Hinweise in eine Liste einzutragen, jedes Dokument zu bewerten und Anmerkungen zu machen, die anschließend in der Bibliografie gespeichert werden. Diese Arbeit hat einen eigenständigen Wert, nicht nur als Teil der erstellten Papiere oder Berichte. Die Bibliographien sollten daher im ECCCH gespeichert, zugänglich gemacht und durch gemeinsame und betreute Arbeiten weiter angereichert, verfeinert und erweitert werden.
Zu diesem Zweck sollten die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte sicherstellen, dass das ECCCH Werkzeuge anbietet, die einen Großteil der mühsamen Aufgaben automatisieren und die gemeinsame Arbeit und Wiederverwendung unterstützen. Bestehende Werkzeuge und bibliografische Rahmenwerke sollten evaluiert und gegebenenfalls ausgebaut werden. Die zu entwickelnden Werkzeuge sollten ihren Nutzenden einen erheblichen Mehrwert bieten, der über das hinausgeht, was derzeit verfügbar ist, und sie sollten auf der Grundlage des Datenmodells des ECCCH entwickelt werden, indem sie Daten aus dem ECCCH sammeln und in dieses einbeziehen. Diese Werkzeuge können, soweit dies möglich ist, Funktionen zum Parsen und Anreichern von Daten enthalten, beispielsweise von retrodigitalisierten Quellen, die nicht ohne weiteres maschinenlesbar sind. Ausgehend von einem Thema oder einem bestimmten Kulturgut und/oder einer kleinen, von Nutzenden ausgewählten Auswahl von Dokumenten sollten verbesserte KI-Technologien, die mit Text und/oder Bildern arbeiten, in der Lage sein, verwandte Werke zu finden, die Übereinstimmung eines bestimmten Dokuments mit dem Forschungsgegenstand zu bewerten und eine vorläufige Bibliografie zu erstellen. Das Autor*innensystem sollte die Erstellung, Bearbeitung und Kommentierung von Bibliographien unterstützen. Es sollte möglich sein, festzulegen, mit wem die Ergebnisse geteilt werden (z. B. mit einer begrenzten Gruppe von Fachleuten oder mit allen Benutzenden).
Dokumentation der Ergebnisse von Feldarbeiten wie archäologischen oder paläontologischen Ausgrabungen oder anderen Sammlungsprozessen und Studien
Bei Feldarbeiten wie archäologischen oder paläontologischen Untersuchungen und Forschungen fallen in der Regel große Mengen verschiedener Daten an, z. B. Vermessungsunterlagen und Dokumente, in denen die Ergebnisse dargestellt, beschrieben und interpretiert werden, Fotodaten, 3D-Modelle, Zeichnungen, Karten und Daten aus geografischen Informationssystemen. In einem späteren Stadium werden die meisten der Funde zu Vermögenswerten für Kulturerbeeinrichtungen wie Museen. Solche Aktivitäten (Ausgrabungen, Studien usw.) sind daher eine entscheidende Phase des Musealisierungsprozesses. Darüber hinaus sind die meisten Länder gesetzlich verpflichtet, die bei Ausgrabungen gewonnenen Daten zu archivieren und regelmäßige Berichte zu erstellen.
Zu diesem Zweck sollten die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte eine Reihe von Instrumenten anbieten, die das ECCCH zu einer wertvollen Ressource für die an solchen Ausgrabungen und Studien beteiligte Gemeinschaft machen, wobei ein erweiterbares, auf semantischer Technologie basierendes Datenmodell sowie ein Repository für die erzeugten Daten zusammen mit geeigneten Instrumenten zur Datenvisualisierung und -analyse verwendet werden. Die in den verschiedenen Ländern geltenden Berichterstattungs- und Archivierungspflichten sollten analysiert und so weit wie möglich halbautomatisiert werden.
Ontologien und Vokabulare sollten bei Bedarf erweitert werden, um die Datenstrukturen und Beziehungen zwischen verschiedenen Daten zu definieren, damit Interoperabilität erreicht wird. Repositories aus verschiedenen Institutionen und Ländern sollten interoperabel und miteinander verbunden sein. Die semantische Informationsebene sollte es KI-Technologien ermöglichen, auf das Archiv zuzugreifen und daraus zu "lernen". Eine Erweiterung des ECCCH-3D-Browsers sollte eine interaktive und visuelle Schnittstelle zu Ausgrabungsdaten und den zugehörigen Funden bieten.
Außerdem sollten Zitierfunktionen integriert werden, um die Veröffentlichung, gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Daten zu erleichtern. Autor*innentools sollten Nutzenden die Möglichkeit bieten, ausgehend von den Archivdaten "Erzählungen" zu erstellen.
Um die Ressourcen effizient zu nutzen und über den Stand der Technik hinauszugehen, sollten die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte gegebenenfalls auf bereits bestehenden Forschungsarbeiten, Methoden und Lösungen aufbauen. Die Vorschläge sollten daher sicherstellen, dass bestehende Instrumente und Methoden und ihre potenzielle (Wieder-)Verwendung angemessen geprüft werden.
Um potenzielle Synergien zu nutzen, können die Vorschläge gegebenenfalls auf den Arbeiten der im Rahmen der Themen HORIZON-INFRA-2021-EOSC-01-04 und HORIZON-INFRA-2023-EOSC-01-03 geförderten Projekte aufbauen, insbesondere im Hinblick auf Science Knowledge Graphs (SKGs) als flexible Instrumente zur Überwachung und Verfolgung wissenschaftlicher Ereignisse im Zusammenhang mit Herkunft, Veröffentlichung, Zitierung, Datenverarbeitung, Daten- und Softwarenutzung sowie Dienstleistungsnutzung.
Die Benutzerfreundlichkeit für die Zielnutzenden ist von größter Bedeutung. Daher sollten die Werkzeuge und Methoden in enger Zusammenarbeit mit aktiv beteiligten repräsentativen Zielnutzenden entwickelt werden. Außerdem sollten die Instrumente und Methoden vor Abschluss des Projekts mit einer großen Zahl von Nutzenden gründlich getestet und überprüft werden. Zur Erleichterung der Zusammenarbeit mit den Nutzenden kann finanzielle Unterstützung für Dritte gewährt werden. Die finanzielle Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen erfolgen.
Um weniger gut ausgestatteten Nutzenden den Zugang zu erleichtern, sollten die entwickelten Software-Tools so weit wie möglich online zugänglich sein, ohne dass eine Installation oder eine spezielle oder besonders leistungsfähige Ausrüstung erforderlich ist. Außerdem sollten die entwickelten Software-Tools so weit wie möglich so konzipiert sein, dass sie auch bei instabilen oder eingeschränkten Verbindungen genutzt werden können und Arbeitsausfälle vermieden werden.
Die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte sollten das Potenzial der entwickelten Werkzeuge und Methoden durch repräsentative Fallstudien demonstrieren, die in Zusammenarbeit mit den betreffenden Nutzenden durchgeführt werden. Diese Fallstudien sollten einen bedeutenden Teil des Spektrums von Objekten, Materialien und Problemen des kulturellen Erbes abdecken, die mit den Werkzeugen und Methoden angegangen werden sollen. Die Ergebnisse dieser Fallstudien sollten Informationen liefern, die als Modelle für die Förderung der Wiederverwendung der Instrumente und Methoden in anderen Kontexten und durch andere Nutzende innerhalb des ECCCH und gegebenenfalls darüber hinaus dienen können.
In den Vorschlägen sollten außerdem geeignete Ressourcen für die Bereitstellung klarer Informationen und die Ausarbeitung gezielter Schulungsmodule für die Nutzenden der entwickelten Instrumente und Methoden vorgesehen werden.
Die zu entwickelnden Werkzeuge sollten unter Verwendung der Low-Level-Bibliotheken implementiert werden, die im Rahmen des unter dem Thema HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-ECCCH-01-01 finanzierten Projekts erstellt wurden. Die entwickelten Werkzeuge sollten mit dem Design des ECCCH übereinstimmen und vor Ende des Projekts in das ECCCH integriert werden, zusammen mit einer angemessenen Dokumentation. Die gesamte Software und andere damit zusammenhängende Leistungen sollten mit dem Datenmodell und den Richtlinien für die Softwareentwicklung übereinstimmen, die im Rahmen des unter dem Thema HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-ECCCH-01-01 finanzierten Projekts erarbeitet wurden. Gegebenenfalls sollten diese Werkzeuge im Hinblick auf einen breiteren Einsatz entwickelt werden, auch im Gemeinsamen Europäischen Datenraum für das Kulturerbe, sowie gegebenenfalls zur Wiederverwendung über die European Open Science Cloud. Darüber hinaus sollten die mit diesen Instrumenten für das ECCCH erstellten Inhalte interoperabel sein, damit sie gegebenenfalls über den Gemeinsamen Europäischen Datenraum für das Kulturerbe und/oder die European Open Science Cloud gemeinsam genutzt werden können.
Die Vorschläge sollten außerdem vorsehen, dass sie sich aktiv an den gemeinsamen Aktivitäten der ECCCH-Initiative beteiligen. Insbesondere sollten die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte die technischen Arbeiten mit den im Rahmen anderer Aufforderungsthemen der ECCCH-Initiative geförderten Projekten koordinieren und zu den Aktivitäten und Zielen des im Rahmen des Themas HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-ECCCH-01-01 geförderten Projekts beitragen. Die Vorschläge sollten ein Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Koordinierungssitzungen enthalten und können die Übernahme der Kosten für andere gemeinsame Aktivitäten in Betracht ziehen, ohne dass zu diesem Zeitpunkt konkrete gemeinsame Aktivitäten im Detail beschrieben werden müssen.
Im Rahmen dieses Themas geförderte Projekte sollten darüber hinaus ihre Projektwebseiten auf der gemeinsamen ECCCH-Webseite einrichten, die von dem im Rahmen des Themas HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-ECCCH-01-01 geförderten Projekt verwaltet wird.
Darüber hinaus erwartet die Kommission, dass die im Rahmen dieses Themas finanzierten Projekte regelmäßige Koordinierungsmechanismen einrichten, um eine synchronisierte Planung sowie Synergien und/oder Komplementarität der Leistungen und Ergebnisse zu gewährleisten.
Die Kommission empfiehlt, bei der Ausarbeitung von Vorschlägen Berichtszeiträume von 12 Monaten zu berücksichtigen.
Bitte beachten Sie auch den Einleitungstext zur Bestimmung, um einige Schlüsselmerkmale der Vision für das ECCCH zu berücksichtigen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Die European Collaborative Cloud for Cultural Heritage (ECCCH) wird von europäischen Kulturerbe-Fachleuten und -Forschenden in großem Umfang für die Erstellung, Anreicherung und Verfeinerung von kommentierten Bibliografien genutzt, die mit digitalen Kulturerbe-Objekten verknüpft sind.
- Die ECCCH wird von europäischen Kulturerbe-Fachleuten und -Forschenden häufig zur Dokumentation der Ergebnisse von Feldarbeiten wie archäologischen oder paläontologischen Ausgrabungen und Studien genutzt.
- Fachleute und Forschende im Bereich des europäischen Kulturerbes erhalten klare Informationen sowie gezielte Schulungsmodule zu den entwickelten innovativen Werkzeugen und Methoden.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste nutzen, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS verwenden (andere Daten und Dienste können zusätzlich genutzt werden).
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Die Begünstigten können Dritte, die Einrichtungen des kulturellen Erbes unterstützen, bei der Einführung von Werkzeugen und Technologien sowie bei der Auffüllung und Validierung der relevanten Anwendungsfälle durch Experimente finanziell unterstützen. Maximal 15 % des Budgets können für die finanzielle Unterstützung von Dritten verwendet werden. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60 000 EUR. Für die Begünstigten gelten die folgenden zusätzlichen Anforderungen an die Ergebnisse: Die gesamte entwickelte Software sollte quelloffen sein, unter einer CC0-Lizenz für den öffentlichen Bereich oder unter einer Open-Source-Lizenz, wie sie von der Free Software Foundation und der Open-Source-Initiative empfohlen wird. Wenn die Verwendung von Open-Source-Softwarekomponenten einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern oder die Qualität oder Leistung der Software erheblich beeinträchtigen würde, können proprietäre Komponenten verwendet werden, sofern ein offener funktionaler Ersatz verfügbar ist, keine proprietären Datenformate oder Anwendungsprogrammierschnittstellen eingeführt werden und dem für das ECCCH verantwortlichen Konsortium und allen seinen Nutzern eine vollständige, kostenlose und zeitlich unbegrenzte Benutzerlizenz gewährt wird.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 60 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Europe Cluster 2 Work Programme 2024Horizon Europe Cluster 2 Work Programme 2024(1503kB)
Kontakt
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