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Call-Eckdaten
Eine europäische kollaborative Cloud für das kulturelle Erbe - Innovative Werkzeuge für die Untersuchung, Erhaltung und Restaurierung von Kulturgütern
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 2 - Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-HERITAGE-ECCCH-01-05
Termine
Öffnung
18.06.2024
Deadline
22.01.2025 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 4.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt darauf ab, eine Reihe innovativer Werkzeuge und Methoden auf der European Collaborative Cloud for Cultural Heritage (ECCCH) zu entwickeln und zu implementieren, die auf den in der ECCCH gespeicherten digitalen Zwillingen von Objekten des kulturellen Erbes basieren und der Untersuchung, Erhaltung und Restaurierung von Objekten des kulturellen Erbes dienen. Konkrete Anwendungen dieser Werkzeuge und Methoden sollten zumindest für die folgenden Zwecke bereitgestellt werden: 1) Unterstützung der Untersuchung von Objekten des kulturellen Erbes; 2) Unterstützung von Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten.
Call-Ziele
Unterstützung der Erforschung von Objekten des kulturellen Erbes
Zu diesem Zweck sollten die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte Werkzeuge und Methoden entwickeln, die auf den im ECCCH gespeicherten digitalen Zwillingen von Objekten des kulturellen Erbes aufbauen, um Fachleuten des kulturellen Erbes und Forschenden die Möglichkeit zu geben, alle für die Untersuchung eines Objekts des kulturellen Erbes wie Kunstwerke, Drucke, Zeichnungen usw. erforderlichen Kenntnisse zu strukturieren, zu kodieren, zu speichern und zu analysieren. Eine solche kombinierte Nutzung verschiedener Arten von digitalen visuellen und anderen Daten, die im ECCCH verfügbar sind, könnte die derzeitigen Methoden der Forschung, Dokumentation und Didaktik im Zusammenhang mit der Untersuchung von Objekten des kulturellen Erbes revolutionieren. Die Werkzeuge würden die Visualisierung und Messung ermöglichen, die Analyse und Dokumentation des Denkprozesses unterstützen (z. B. durch Anmerkungen oder Metadaten) und auf hochpräzisen digitalen Darstellungen des Objekts (2D, 3D, 4D) aufbauen, die im ECCCH gespeichert sind. Die Werkzeuge sollten es ermöglichen, auf das gesamte erforderliche Wissen zuzugreifen, es zu verknüpfen, zu erweitern, anzureichern und zu archivieren. Auf der Grundlage innovativer KI-Lösungen sollten über das ECCCH Abfragen nach Ähnlichkeit möglich sein.
Der Schwerpunkt liegt nicht nur auf der Dokumentation und Archivierung mehrerer heterogener Dokumente, sondern auch auf der Identifizierung, Speicherung und Visualisierung von Verbindungen zwischen diesen Objekten. Der digitale Zwilling des Kulturerbeobjekts sollte ein räumlicher Index zur Strukturierung und Präsentation all dieses Wissens sein. Es sollte ein kooperativer Ansatz ermöglicht werden, bei dem die volle Kontrolle darüber besteht, wer auf was zugreifen kann.
Unterstützung von Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten
Im Bereich des kulturellen Erbes werden in der Regel viele verschiedene Arten von Daten verwendet, um den Zustand von Objekten für Konservierungs- und Restaurierungszwecke zu beschreiben und zu überwachen, wie z. B. Vermessungsdaten, wissenschaftliche Bildgebung, Berichte, Karten über den Verfall, Fotosammlungen, historische Archive, Analysen von Materialproben usw. An der Datenerfassung, -verarbeitung und -analyse sind viele verschiedene Fachdisziplinen beteiligt (z. B. Kunstgeschichte, Architektur, Konservierung, Materialwissenschaft und Technik). Die Datenerfassung, -verarbeitung und -analyse ist eine äußerst komplexe Aufgabe, die sowohl vor als auch während der Restaurierungs-/Konservierungsarbeiten durchgeführt wird.
Zu diesem Zweck sollten die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte Werkzeuge und Methoden zur Sammlung, Verwaltung und Nutzung von Daten - mit dem dazugehörigen Wissen - für Konservierungs- und Restaurierungszwecke entwickeln. Diese Werkzeuge sollten auf den im ECCCH gespeicherten digitalen Zwillingen von Objekten des kulturellen Erbes aufbauen und es den Nutzern ermöglichen, alle für die Erhaltungsbewertung, die Restaurierungsplanung und die Dokumentation der Restaurierungsergebnisse erforderlichen Ressourcen innerhalb eines genau definierten und dynamischen Kooperationsrahmens zu strukturieren, zu kodieren, zu speichern und zu analysieren.
Um den Bedürfnissen der vielen beteiligten Fachleute gerecht zu werden, sollten die Werkzeuge mindestens folgende Bereiche abdecken
- Erfassung und Verwaltung von Informationen über materielle Objekte (einschließlich statischer und dynamischer Sensornetzwerke), um eine kontinuierliche Aktualisierung der digitalen Zwillinge im ECCCH zu gewährleisten.
- Charakterisierung des physischen Zustands von Artefakten durch Analyse von Materialproben, wissenschaftliche Bildgebung, Simulation von Verhaltensweisen usw.
- Effiziente digitale Werkzeuge zur Unterstützung der Nutzenden bei der Analyse, Diagnose und Entscheidungsfindung.
- Bewertung und Validierung der Dokumentation (einschließlich der Prüfung von Diagnosestudien), um reproduzierbare Protokolle für andere (zukünftige) Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen zu erstellen.
- Überwachung und Archivierung des Konservierungs-/Restaurierungsprozesses im Laufe der Zeit mit einer Langzeitperspektive, um eine unnötige Verschlechterung zu verhindern und zukünftige Restaurierungsmaßnahmen zu planen.
KI-basierte Methoden haben das Potenzial, eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung verbesserter Methoden zur Lösung von Forschungsfragen oder zur Gewinnung von Erkenntnissen über Daten zu spielen, z. B. bei der Kategorisierung, Segmentierung, Erkennung, Analyse und dem Verständnis. Ziel sollte es sein, arbeitsintensive Tätigkeiten, die in der Konservierung und Restaurierung üblich sind, teilweise zu automatisieren.
Um die Ressourcen effizient zu nutzen und über den Stand der Technik hinauszugehen, sollten die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte gegebenenfalls auf bereits bestehenden Forschungsarbeiten, Methoden und Lösungen aufbauen. Die Vorschläge sollten daher sicherstellen, dass bestehende Instrumente und Methoden und ihre potenzielle (Wieder-)Verwendung angemessen geprüft werden.
Die Benutzerfreundlichkeit für die Zielnutzenden ist von größter Bedeutung. Daher sollten die Instrumente und Methoden in enger Zusammenarbeit mit aktiv beteiligten repräsentativen Zielnutzenden entwickelt werden. Außerdem sollten die Instrumente und Methoden vor Abschluss des Projekts mit einer großen Zahl von Nutzenden gründlich getestet und überprüft werden. Zur Erleichterung der Zusammenarbeit mit den Nutzenden kann finanzielle Unterstützung für Dritte gewährt werden. Die finanzielle Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen erfolgen.
Um weniger gut ausgestatteten Nutzenden den Zugang zu erleichtern, sollten die entwickelten Software-Tools so weit wie möglich online zugänglich sein, ohne dass eine Installation oder eine spezielle oder besonders leistungsfähige Ausrüstung erforderlich ist. Außerdem sollten die entwickelten Software-Tools so weit wie möglich so konzipiert sein, dass sie auch bei instabilen oder eingeschränkten Verbindungen genutzt werden können und Arbeitsausfälle vermieden werden.
Die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte sollten das Potenzial der entwickelten Werkzeuge und Methoden durch repräsentative Fallstudien demonstrieren, die in Zusammenarbeit mit den betreffenden Nutzenden durchgeführt werden. Diese Fallstudien sollten einen bedeutenden Teil des Spektrums von Objekten, Materialien und Problemen des kulturellen Erbes abdecken, die mit den Werkzeugen und Methoden angegangen werden sollen. Die Ergebnisse dieser Fallstudien sollten Informationen liefern, die als Modelle für die Förderung der Wiederverwendung der Instrumente und Methoden in anderen Kontexten und durch andere Nutzende innerhalb des ECCCH und gegebenenfalls darüber hinaus dienen können.
In den Vorschlägen sollten außerdem geeignete Ressourcen für die Bereitstellung klarer Informationen und die Ausarbeitung gezielter Schulungsmodule für die Nutzenden der entwickelten Instrumente und Methoden vorgesehen werden.
Die zu entwickelnden Werkzeuge sollten unter Verwendung der Low-Level-Bibliotheken implementiert werden, die im Rahmen des unter dem Thema HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-ECCCH-01-01 finanzierten Projekts erstellt wurden. Die entwickelten Werkzeuge sollten mit dem Design des ECCCH übereinstimmen und vor Ende des Projekts in das ECCCH integriert werden, zusammen mit einer angemessenen Dokumentation. Die gesamte Software und andere damit zusammenhängende Leistungen sollten mit dem Datenmodell und den Richtlinien für die Softwareentwicklung übereinstimmen, die im Rahmen des unter dem Thema HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-ECCCH-01-01 finanzierten Projekts erarbeitet wurden. Gegebenenfalls sollten diese Werkzeuge im Hinblick auf einen breiteren Einsatz entwickelt werden, auch im Gemeinsamen Europäischen Datenraum für das Kulturerbe, sowie gegebenenfalls zur Wiederverwendung über die European Open Science Cloud. Darüber hinaus sollten die mit diesen Instrumenten für das ECCCH erstellten Inhalte interoperabel sein, damit sie gegebenenfalls über den Gemeinsamen Europäischen Datenraum für das Kulturerbe und/oder die European Open Science Cloud gemeinsam genutzt werden können.
Die Vorschläge sollten außerdem vorsehen, dass sie sich aktiv an den gemeinsamen Aktivitäten der ECCCH-Initiative beteiligen. Insbesondere sollten die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte die technischen Arbeiten mit den im Rahmen anderer Aufforderungsthemen der ECCCH-Initiative geförderten Projekten koordinieren und zu den Aktivitäten und Zielen des im Rahmen des Themas HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-ECCCH-01-01 geförderten Projekts beitragen. Die Vorschläge sollten ein Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Koordinierungssitzungen enthalten und können die Übernahme der Kosten für andere gemeinsame Aktivitäten in Betracht ziehen, ohne dass zu diesem Zeitpunkt konkrete gemeinsame Aktivitäten im Detail beschrieben werden müssen.
Im Rahmen dieses Themas geförderte Projekte sollten darüber hinaus ihre Projektwebseiten auf der gemeinsamen ECCCH-Webseite einrichten, die von dem im Rahmen des Themas HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-ECCCH-01-01 geförderten Projekt verwaltet wird.
Darüber hinaus erwartet die Kommission, dass die im Rahmen dieses Themas finanzierten Projekte regelmäßige Koordinierungsmechanismen einrichten, um eine synchronisierte Planung sowie Synergien und/oder Komplementarität der Leistungen und Ergebnisse zu gewährleisten.
Die Kommission empfiehlt, bei der Ausarbeitung von Vorschlägen Berichtszeiträume von 12 Monaten zu berücksichtigen.
Bitte beachten Sie auch den Einleitungstext zur Bestimmung, um einige Schlüsselmerkmale der Vision für das ECCCH zu berücksichtigen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Die European Collaborative Cloud for Cultural Heritage (ECCCH) wird von Fachleuten und Forschenden des europäischen Kulturerbes in großem Umfang für die Untersuchung von Objekten des kulturellen Erbes genutzt und unterstützt Forschung, Innovation und didaktische Zwecke.
- Die ECCCH wird von Fachleuten und Forschenden des europäischen Kulturerbes in großem Umfang zur Unterstützung von Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten genutzt, sowohl für die Planung und Durchführung als auch für die Dokumentation.
- Fachleute und Forschende im Bereich des europäischen Kulturerbes erhalten klare Informationen sowie gezielte Schulungsmodule zu den entwickelten innovativen Werkzeugen und Methoden.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste nutzen, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS verwenden (andere Daten und Dienste können zusätzlich genutzt werden).
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Die Begünstigten können Dritte, die Einrichtungen des kulturellen Erbes unterstützen, bei der Einführung von Werkzeugen und Technologien sowie bei der Auffüllung und Validierung der relevanten Anwendungsfälle durch Experimente finanziell unterstützen. Maximal 15 % des Budgets können für die finanzielle Unterstützung von Dritten verwendet werden. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60 000 EUR. Für die Begünstigten gelten die folgenden zusätzlichen Anforderungen an die Ergebnisse: Die gesamte entwickelte Software sollte quelloffen sein, unter einer CC0-Lizenz für den öffentlichen Bereich oder unter einer Open-Source-Lizenz, wie sie von der Free Software Foundation und der Open-Source-Initiative empfohlen wird. Wenn die Verwendung von Open-Source-Softwarekomponenten einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern oder die Qualität oder Leistung der Software erheblich beeinträchtigen würde, können proprietäre Komponenten verwendet werden, sofern ein offener funktionaler Ersatz verfügbar ist, keine proprietären Datenformate oder Anwendungsprogrammierschnittstellen eingeführt werden und dem für das ECCCH verantwortlichen Konsortium und allen seinen Nutzern eine vollständige, kostenlose und zeitlich unbegrenzte Benutzerlizenz gewährt wird.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 60 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Europe Cluster 2 Work Programme 2024Horizon Europe Cluster 2 Work Programme 2024(1503kB)
Kontakt
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