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Call-Eckdaten
Eine europäische kollaborative Cloud für das kulturelle Erbe - Innovative Werkzeuge für eine fortschrittliche Datenanreicherung
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 2 - Ziel 2: Innovative Forschung über das europäische Kulturerbe und die Kultur- und Kreativwirtschaft
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-HERITAGE-ECCCH-01-03
Termine
Öffnung
18.06.2024
Deadline
22.01.2025 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 5.000.000,00 und € 6.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt auf die Entwicklung und Implementierung einer Reihe innovativer Werkzeuge und Methoden auf der European Collaborative Cloud for Cultural Heritage (ECCCH) zur fortgeschrittenen Datenanreicherung. Konkrete Anwendungen dieser Werkzeuge und Methoden sollten zumindest für die folgenden Zwecke bereitgestellt werden: 1) Anreicherung von Metadaten; 2) Einbettung von wissenschaftlichem und professionellem Wert sowie von geistigem Eigentum und anderen damit verbundenen Rechten in der gesamten Produktionskette digitaler Inhalte; 3) Kooperations- und Geschäftsmodelle auf der Grundlage der Multi-Akteurs-Wertschöpfungskette.
Call-Ziele
Anreicherung von Metadaten
In den letzten Jahrzehnten ist eine wachsende Menge an nicht oder falsch interpretierten Daten über Kulturgüter entstanden. Es bedarf innovativer Methoden, um eine massive Produktion semantisch angereicherter digitaler Ressourcen im Rahmen multidisziplinärer Forschungs- und Berufsaktivitäten zu erreichen.
Um Inhalte des kulturellen Erbes auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar (FAIR) zu machen und die Auffindbarkeit zu erleichtern, müssen die digitalen Objekte mit qualitativ hochwertigen Metadaten versehen werden. Dies wirft verschiedene Fragen auf, die bei der Gestaltung und Nutzung des ECCCH berücksichtigt werden müssen, z. B. Metadatenmodelle für verschiedene Anwendungsbereiche, Vokabulare und ontologische Strukturen, Mehrsprachigkeit, effiziente Schnittstellen für den Zugriff auf und die Verwaltung von Metadaten und Paradaten, effektive Implementierung und Wiederverwendung bestehender Modelle für heterogene Anwendungen sowie nachhaltige Pflege von Metadaten, da sich die reale Welt und ihre Konzeptualisierungen im Laufe der Zeit weiterentwickeln.
Zu diesem Zweck sollten die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte innovative Werkzeuge für die menschengesteuerte Erfassung, Kategorisierung und Kommentierung digitaler Objekte (z. B. Texte, Bilder, 3D-Modelle, Töne oder Videos) in Kombination mit neuen KI-gestützten Ansätzen entwickeln und testen, die zu hochwertigen Inhalten und Metadaten führen. Auch Methoden, die auf bürgerwissenschaftlichen Ansätzen aufbauen, können in Betracht gezogen werden. Die Werkzeuge sollten das Entstehen neuer Szenarien für die kollaborative Datenpflege in einem multidisziplinären und multisektoralen Rahmen fördern. Sie sollten darüber hinaus innovative Datenverknüpfungen zwischen Objekten des kulturellen Erbes und damit verbundenen Akteuren unterstützen und einen halbautomatischen Prozess der gegenseitigen Anreicherung ermöglichen, bei dem Daten durch das Aufspüren und die Integration verwandter Wissensquellen ergänzt und verbessert werden.
Einbettung des wissenschaftlichen und fachlichen Werts sowie des geistigen Eigentums und anderer damit verbundener Rechte in die gesamte Produktionskette digitaler Inhalte
Mit der digitalen Transformation des kulturellen Erbes entstehen große Mengen an digitalen Ressourcen. Ein beträchtlicher Teil dieser Daten bleibt jedoch in privaten Repositorien unzugänglich.
Das ECCCH sollte den Übergang von der massiven Produktion von Rohdaten im Zusammenhang mit Aktivitäten an Objekten des kulturellen Erbes zu semantisch reichhaltigen und kollektiv produzierten digitalen Ressourcen (digital commons) unterstützen. In diesem Zusammenhang ist ein Schlüssel zur Förderung der gemeinsamen Nutzung von Daten die angemessene Kontrolle darüber, wer das erstellte und/oder kuratierte Material verwenden darf und wie es genutzt wird.
Zu diesem Zweck sollten die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte innovative Werkzeuge und Methoden entwickeln, um die massiven Digitalisierungsanstrengungen in eine Gelegenheit zu verwandeln, nicht nur die digitalen Ressourcen (mit grundlegenden Metadaten) zu erfassen und gemeinsam zu nutzen, sondern auch die Methoden und Prozesse, die zu ihrer Erstellung geführt haben (z. B. menschliche Fähigkeiten, technologische und kognitive Prozesse oder wissenschaftliche Protokolle). Die Werkzeuge sollten Forschende und Fachleute im Bereich des kulturellen Erbes dabei unterstützen, die wichtigsten Schritte ihrer Aktivitäten an Objekten des kulturellen Erbes aufzuzeichnen, angefangen bei den historischen Kenntnissen bis hin zu den Bereichen Erhaltung, Restaurierung und Verbreitung. Die Werkzeuge sollten Datenketten erzeugen, die in der Lage sind, die komplexen Arbeitsabläufe darzustellen, die oft aus Kombinationen individueller Fähigkeiten und kollektiver Entscheidungen bestehen und die die Schaffung digitaler Ressourcen sowie deren fortschreitende Anreicherung, Umwandlung und Wiederverwendung ausmachen. Diese Informationen sollten mit jedem Datentyp/Datenelement verknüpft werden. Die Datenketten sollten auch Informationen zur Verwaltung von Eigentums- und Nutzungsrechten sowie zur effektiven Weiterverwendung digitaler Ressourcen enthalten, um Beiträge zu und die Nutzung von gemeinsamen Repositories zu ermöglichen und zu fördern. Diese Instrumente sollten in angemessenem Umfang in der Lage sein, mit den verschiedenen Fällen von unklaren oder strittigen Rechten des geistigen Eigentums, die auftreten können, korrekt umzugehen. Die gesamte Produktions- und Anreicherungskette digitaler Ressourcen sollte kodiert werden, als impliziter Mechanismus zur Offenlegung der Wertschöpfungsketten kollaborativer Produktionen mehrerer Akteure. Es können Blockchains oder andere Methoden verwendet werden, die in der Lage sind, einen Strom von Änderungen, Modifikationen und Wiederverwendungen der digitalen Objekte zu kodieren.
Um diese Informationen zu kodieren, könnten Erweiterungen des ECCCH-Datenmodells erforderlich sein. Wenn dies der Fall ist, sollten diese Erweiterungen in Zusammenarbeit mit dem ECCCH-Hauptkonsortium entwickelt werden.
Kollaborations- und Geschäftsmodelle auf der Grundlage der Multi-Akteurs-Wertschöpfungskette
Solche kodierten Wertschöpfungsketten sollen innovative Geschäftsmodelle in Zusammenarbeit mit z.B. der Kultur- und Kreativwirtschaft ermöglichen. Zu diesem Zweck sollten im Rahmen dieses Themas geförderte Projekte Kooperations- und Geschäftsmodelle für die im ECCCH gespeicherten Datenobjekte einführen und erproben, ebenso wie die erforderliche webbasierte Infrastruktur, die kommerzielle Kooperationen ermöglicht. Solche Aktionen sollten der ausdrücklichen Genehmigung der Eigentümerinstitutionen unterliegen, und die Einnahmen sollten auf der Grundlage der IPR-Informationen aus den Datenwertschöpfungsketten mit diesen Institutionen geteilt werden.
Insbesondere im Zusammenhang mit der gemeinsamen Nutzung und Wiederverwendung digitaler Kulturressourcen könnten der Gemeinsame Europäische Datenraum für das Kulturerbe sowie die European Open Science Cloud wertvolle Ressourcen darstellen. Die Entwicklungen im Rahmen dieser Initiativen sollten gegebenenfalls berücksichtigt werden, um potenzielle Synergien zu untersuchen und Komplementarität zu gewährleisten.
Um die Ressourcen effizient zu nutzen und über den Stand der Technik hinauszugehen, sollten die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte gegebenenfalls auf bereits bestehenden Forschungsarbeiten, Methoden und Lösungen aufbauen. Die Vorschläge sollten daher sicherstellen, dass bestehende Instrumente und Methoden und ihre potenzielle (Wieder-)Verwendung angemessen geprüft werden.
Im Rahmen dieses Themas geförderte Projekte können gegebenenfalls den Rahmen für die bereichsübergreifende Interoperabilität der European Open Science Cloud nutzen und dazu beitragen und auf der Arbeit früherer Großprojekte wie PARTHENOS und SSHOC sowie auf Werkzeugen und Aktivitäten zur Datenanreicherung im Zusammenhang mit dem gemeinsamen europäischen Datenraum für das Kulturerbe aufbauen. Um potenzielle Synergien zu nutzen, sollten die Vorschläge gegebenenfalls auf den Arbeiten des Koordinierungsprojekts zur europäischen Cloud-Architektur für offene Wissenschaft und zum Interoperabilitätsrahmen aufbauen, das sich aus dem Thema HORIZON-INFRA-2023-EOSC-01-05 ergibt.
Die Benutzerfreundlichkeit für die Zielnutzenden ist von entscheidender Bedeutung. Daher sollten die Werkzeuge und Methoden in enger Zusammenarbeit mit aktiv beteiligten repräsentativen Zielnutzenden entwickelt werden. Darüber hinaus sollten die Instrumente und Methoden vor Abschluss des Projekts mit einer großen Zahl von Nutzenden gründlich getestet und überprüft werden. Zur Erleichterung der Zusammenarbeit mit den Nutzenden kann finanzielle Unterstützung für Dritte gewährt werden. Die finanzielle Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen erfolgen.
Um weniger gut ausgestatteten Nutzenden den Zugang zu erleichtern, sollten die entwickelten Software-Tools so weit wie möglich online zugänglich sein, ohne dass eine Installation oder eine spezielle oder besonders leistungsfähige Ausrüstung erforderlich ist. Außerdem sollten die entwickelten Software-Tools so weit wie möglich so konzipiert sein, dass sie auch bei instabilen oder eingeschränkten Verbindungen genutzt werden können und Arbeitsausfälle vermieden werden.
Die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte sollten das Potenzial der entwickelten Instrumente und Methoden durch repräsentative Fallstudien demonstrieren, die in Zusammenarbeit mit den betreffenden Nutzenden durchgeführt werden. Diese Fallstudien sollten einen bedeutenden Teil des Spektrums an Objekten, Materialien und Problemen des kulturellen Erbes abdecken, die mit den Werkzeugen und Methoden angegangen werden sollen. Die Ergebnisse dieser Fallstudien sollten Informationen liefern, die als Modelle für die Förderung der Wiederverwendung der Instrumente und Methoden in anderen Kontexten und durch andere Nutzende innerhalb des ECCCH und gegebenenfalls darüber hinaus dienen können.
In den Vorschlägen sollten außerdem geeignete Ressourcen für die Bereitstellung klarer Informationen und die Ausarbeitung gezielter Schulungsmodule für die Nutzenden der entwickelten Instrumente und Methoden vorgesehen werden.
Die zu entwickelnden Werkzeuge sollten unter Verwendung der Low-Level-Bibliotheken implementiert werden, die im Rahmen des unter dem Thema HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-ECCCH-01-01 finanzierten Projekts erstellt wurden. Die entwickelten Werkzeuge sollten mit dem Design des ECCCH übereinstimmen und vor Ende des Projekts in das ECCCH integriert werden, zusammen mit einer angemessenen Dokumentation. Die gesamte Software und andere damit zusammenhängende Leistungen sollten mit dem Datenmodell und den Richtlinien für die Softwareentwicklung übereinstimmen, die im Rahmen des unter dem Thema HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-ECCCH-01-01 finanzierten Projekts erarbeitet wurden. Gegebenenfalls sollten diese Werkzeuge im Hinblick auf einen breiteren Einsatz entwickelt werden, auch im Gemeinsamen Europäischen Datenraum für das Kulturerbe, sowie gegebenenfalls zur Wiederverwendung über die European Open Science Cloud. Darüber hinaus sollten die mit diesen Instrumenten für das ECCCH erstellten Inhalte interoperabel sein, damit sie gegebenenfalls über den Gemeinsamen Europäischen Datenraum für das Kulturerbe und/oder die European Open Science Cloud gemeinsam genutzt werden können.
Die Vorschläge sollten außerdem vorsehen, dass sie sich aktiv an den gemeinsamen Aktivitäten der ECCCH-Initiative beteiligen. Insbesondere sollten die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte die technischen Arbeiten mit den im Rahmen anderer Aufforderungsthemen der ECCCH-Initiative geförderten Projekten koordinieren und zu den Aktivitäten und Zielen des im Rahmen des Themas HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-ECCCH-01-01 geförderten Projekts beitragen. Die Vorschläge sollten ein Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Koordinierungssitzungen enthalten und können die Übernahme der Kosten für andere gemeinsame Aktivitäten in Betracht ziehen, ohne dass zu diesem Zeitpunkt konkrete gemeinsame Aktivitäten im Einzelnen genannt werden müssen.
Im Rahmen dieses Themas geförderte Projekte sollten darüber hinaus ihre Projektwebseiten auf der gemeinsamen ECCCH-Webseite einrichten, die von dem im Rahmen des Themas HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-ECCCH-01-01 geförderten Projekt verwaltet wird.
Darüber hinaus erwartet die Kommission, dass die im Rahmen dieses Themas finanzierten Projekte regelmäßige Koordinierungsmechanismen einrichten, um eine synchronisierte Planung sowie Synergien und/oder Komplementarität der Leistungen und Ergebnisse zu gewährleisten.
Die Kommission empfiehlt, bei der Ausarbeitung von Vorschlägen Berichtszeiträume von 12 Monaten zu berücksichtigen.
Bitte beachten Sie auch den Einleitungstext zur Bestimmung, um einige Schlüsselmerkmale der Vision für das ECCCH zu berücksichtigen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Die European Collaborative Cloud for Cultural Heritage (ECCCH) wird von Fachleuten und Forschenden des europäischen Kulturerbes in großem Umfang zur Anreicherung von Metadaten für digitale Kulturerbeobjekte genutzt.
- Der wissenschaftliche und fachliche Wert sowie das geistige Eigentum und andere damit verbundene Rechte sind in den digitalen Objekten der ECCCH über die gesamte Produktionskette digitaler Inhalte hinweg wirksam eingebettet, wodurch Zusammenarbeit, gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung ermöglicht und gefördert werden.
- Fachleute und Forschende des europäischen Kulturerbes kennen und nutzen neue Kooperations- und Geschäftsmodelle, die auf den in den digitalen Objekten eingebetteten Werten und Rechten über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg basieren.
- Fachleute und Forschende des europäischen Kulturerbes erhalten klare Informationen sowie gezielte Schulungsmodule zu den entwickelten innovativen Werkzeugen und Methoden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste nutzen, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS verwenden (andere Daten und Dienste können zusätzlich genutzt werden).
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Die Begünstigten können Dritte, die Einrichtungen des kulturellen Erbes unterstützen, bei der Einführung von Werkzeugen und Technologien sowie bei der Auffüllung und Validierung der relevanten Anwendungsfälle durch Experimente finanziell unterstützen. Maximal 15 % des Budgets können für die finanzielle Unterstützung von Dritten verwendet werden. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60 000 EUR. Für die Begünstigten gelten die folgenden zusätzlichen Anforderungen an die Ergebnisse: Die gesamte entwickelte Software sollte quelloffen sein, unter einer CC0-Lizenz für den öffentlichen Bereich oder unter einer Open-Source-Lizenz, wie sie von der Free Software Foundation und der Open-Source-Initiative empfohlen wird. Wenn die Verwendung von Open-Source-Softwarekomponenten einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern oder die Qualität oder Leistung der Software erheblich beeinträchtigen würde, können proprietäre Komponenten verwendet werden, sofern ein offener funktionaler Ersatz verfügbar ist, keine proprietären Datenformate oder Anwendungsprogrammierschnittstellen eingeführt werden und dem für das ECCCH verantwortlichen Konsortium und allen seinen Nutzern eine vollständige, kostenlose und zeitlich unbegrenzte Benutzerlizenz gewährt wird.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 60 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Europe Cluster 2 Work Programme 2024Horizon Europe Cluster 2 Work Programme 2024(1503kB)
Kontakt
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