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Call-Eckdaten
Interreg AT-CZ: Kleinprojektefonds Erster Stichtag
Förderprogramm
Interreg Österreich-Tschechien
Termine
Öffnung
13.05.2024
Deadline
08.07.2024 14:00
Förderquote
80 %
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Interreg-Programm Österreich-Tschechien öffnet im Frühling 2024 zwei Kleinprojektefonds. Der KPF für Kultur und Tourismus hat zum Ziel, Kleinprojekte zu fördern, welche die Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Innovation und Inklusion stärken sowie das kulturelle und touristische Angebot im jeweiligen grenzüberschreitenden Standort ergänzen, um ein einheitliches und umfassendes Produkt zu bilden. Der KPF für Bürger*innenbegegnungen (People to People) hat zum Ziel, die grenzüberschreitenden Interaktionen zwischen Bürger*innen auszubauen, das gegenseitige Verständnis zu fördern und die Kommunikation zwischen den Menschen im Grenzgebiet zu stärken. Investitionsmaßnahmen sind in diesem Schwerpunkt nicht möglich.
Call-Ziele
Beispiele für geförderte Aktivitäten:
- KPF für Kultur und Tourismus:
- Sanierung, Revitalisierung und/oder Erschließung von Kulturdenkmälern,
- Förderung der Entwicklung von Museen, Ausstellungen, Galerien, Bibliotheken,
- Verbesserung der Qualität des bestehenden Radwege-/Radstrecken-/Singletracknetzes,
- Verbesserung der Qualität von bestehenden Bootsrouten, Wanderwegen, Reitwegen,
- Ergänzungen der öffentlichen touristischen Infrastruktur,
- Förderung, Erneuerung und Bewerbung des immateriellen Kulturerbes,
- Förderung interaktiver innovativer Ausstellungen,
- Digitalisierung des touristischen Angebotes (Erstellung von Apps, Modernisierung und Aktualisierung von Webseiten)
- Förderung innovativer Formen der Präsentation der Kultur im grenzübergreifenden Kontext,
- Förderung von Aktivitäten zum besseren Kennenlernen der Kultur im grenzübergreifenden Kontext.
- KPF für Bürger*innenbegegnungen:
- "People-to-People"- Aktivitäten zur Verbesserung der kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen im Grenzgebiet mit klarem grenzüberschreitendem Fokus, insbesondere zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens, Aufbau von Kapazitäten (Wissenserweiterung, Fähigkeiten, Engagement, Aufbau von Strukturen, Systemen und Führungsqualitäten).
- Erforschung und Entwicklung von gemeinsamen Lösungen auf lokaler Ebene, Überwindung von Hindernissen in Bereichen der öffentlichen Verwaltung oder zur Erleichterung des Austauschs zwischen Vereinen, in den Bereichen Bildung oder Natur- und Kulturerbe, im Sozialbereich, im Wirtschaftssektor oder im Gesundheitssektor.
- Weiterbildungen, Vorträge, Workshops, Seminare, Kurse, Fach- oder Weiterbildungsexkursionen, Konferenzen, Austauschaufenthalte, Studienaufenthalte, Studienreisen, Reisen und Aufenthalte mit Bildungs- und Berufscharakter, gemeinsame praktische Übungen, in deren Rahmen die Teilnehmenden ihre Fertigkeiten oder Erkenntnisse gewinnen oder austauschen (z.B. gemeinsame Übungen von ähnlichen Berufen).
- Wettbewerbe, Spiele und Turniere, Übungen in unterschiedlichen Bereichen. Des Weiteren kulturelle Darbietungen und Veranstaltungen (Festivals und Konzerte, Ausstellungen und thematische Präsentationen, öffentliche Feierlichkeiten, große Sportereignisse), Camps für Kinder, Sport- und Kulturcamps. Hierher gehören ebenfalls gemeinsame Feierlichkeiten und Jahrestage der Partnerschaft, sowie Begegnungen und gemeinsame Veranstaltungen von Vereinen, formeller sowie informeller Gruppen, gemeinsame Ausflüge, Reisen oder Exkursionen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Kleinprojekte sind mindestens durch eine österreichische und eine tschechische Partnerorganisation bzw. durch einen Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) durchzuführen.
Der KPF richtet sich insbesondere an öffentlich-rechtliche Einrichtungen und nicht gewinnorientierte Einrichtungen, also an Einrichtungen, die nicht zum Zwecke der Erwirtschaftung eines Gewinns gegründet wurden (z.B. Städte und Gemeinden, NGO, Verbände, Vereine, Kammern und Vereinigungen, Bildungseinrichtungen etc.).
Für österreichische Antragsteller gilt: Private Partnerorganisationen können grundsätzlich in ein Kleinprojekt eingebunden werden. (Physische) Privatpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, politische Parteien und Ein- Personen-Unternehmen sind nicht förderfähig.
Die Projektpartner des Kleinprojekts müssen ihren Sitz im Programmgebiet haben. Eine Ausnahme gilt für Organisationseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit, bei denen es sich um Einheiten von Einrichtungen handelt, die außerhalb des Programmgebiets ansässig, aber im Programmgebiet tätig sind.
Typen der Kleinprojekte:
- Typ A: Diese Kleinprojekte werden nur auf einer Seite der Grenze eingereicht, die Partnerorganisation im Nachbarland reicht keinen Projektantrag ein. Auch diese Kleinprojekte müssen jedoch eine klare grenzübergreifende Wirkung haben. Die Einbindung der Partnerorganisation aus dem Nachbarland in die gemeinsame Vorbereitung und Durchführung eines Kleinprojektes ist nachzuweisen (siehe Punkt 1.10).
- 1 Projektantrag
- 1 Antragsteller
- mind. 1 Projektpartner auf der anderen Seite der Grenze
- Typ B: Diese Kleinprojekte verfolgen ein gemeinsames Ziel, ihre Aktivitäten finden auf beiden Seiten der Grenze gleichzeitig statt oder sie knüpfen unmittelbar aneinander an. Jeder Partner trägt die Verantwortung für eine ordentliche Durchführung seiner Aufgaben und Aktivitäten. Im Fall von Projekten des Typs B ist eine Überlappung der Kostenpläne zu vermeiden; es muss vollkommen klar sein, welche Ausgaben an welcher Seite der Grenze entstehen. Im Antrag ist der genaue Zusammenhang zum Projekt der Partnerorganisation darzustellen.
- 2 selbständige Projektanträge (der Antragsteller im ersten Projekt tritt gleichzeitig als Partner des zweiten Projektes auf)
- 2 Antragsteller
- die Höhe der Gesamtausgaben für beide Projektanträge darf den finanziellen Rahmen von Kleinprojekten nicht überschreiten (siehe Punkt 1.7)
- Beide Anträge müssen in derselben KPF-Runde eingereicht und im selben im Regionalen Lenkungsausschuss behandelt werden.
weitere Förderkriterien
Die KPFs decken das gesamte Fördergebiet des Programms lt. dem Programmdokument ab. Wien ist in das Programmgebiet einbezogen, aber an der Umsetzung der beiden Kleinprojektefonds nicht beteiligt. Das Kleinprojekt muss im Programmgebiet, welches durch folg. NUTS 3 Regionen der Mitgliedstaaten Österreich und Tschechien gebildet wird, umgesetzt werden.
- Österreich: Mostviertel-Eisenwurzen, Sankt Pölten, Waldviertel, Weinviertel, Wiener Umland/Nordteil, (Wien), Innviertel, Linz-Wels, Mühlviertel, Steyr-Kirchdorf.
- Tschechien: Jihočeský kraj, Kraj Vysočina a Jihomoravský kraj.
Der KPF ermöglicht die Projekteinreichung im Bereich „People to People“ mit einem Gesamtkostenvolumen bis max.30.000 EUR und im Bereich „Kultur und Tourismus“ bis max. 50.000 EUR.
Jedes Projekt muss seine Wirkung im Programmgebiet entfalten und mindestens drei von vier Kooperationskriterien erfüllen. Die folgenden beiden Kooperationskriterien sind jedenfalls zu erfüllen:
- Gemeinsame Vorbereitung (verpflichtend)
- Gemeinsame Umsetzung (verpflichtend)
- Gemeinsames Personal (optional)
- Gemeinsame Finanzierung (optional)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
12 Monate
Zusätzliche Informationen
- Im Rahmen des KPFs werden in der gesamten Förderperiode für beide Prioritäten laufende Aufrufe zur Einreichung von Anträgen für Kleinprojekte durchgeführt.
- Die Anträge werden laufend während der einzelnen Runden der laufenden Aufrufe entgegengenommen.
- Auf den Webseiten der KPF-Verwalter und der Regionalpartner werden regelmäßig die Termine der einzelnen Einreichrunden sowie die Stichtage veröffentlicht, bis zu denen der Antrag im Rahmen der entsprechenden Runde im elektronischen KPF-System registriert sein muss. Daneben werden laufend auch die Termine der Sitzungen des Regionalen Lenkungsausschusses veröffentlicht
- Vor der Einreichung des Projektantrags besteht für den Antragsteller die Möglichkeit, sein Projektvorhaben oder den ausgearbeiteten Antrag mit den MitarbeiterInnen der KPF-Verwalter oder der Regionalpartner zu konsultieren.
Antragsformular:
- Für die Einreichung von Kleinprojektanträgen wird ein elektronisches KPF-System verwendet.
- Das elektronische KPF-System steht auf den Webseiten der KPF-Verwalter sowie der Regionalpartner zur Verfügung.
- Der Antrag und die die textliche Beschreibung der Kostenpositionen (Anlage B5) müssen in beiden Sprachen ausgefüllt werden.
- Der Antragsteller muss beim Ausfüllen des Antrags das Projekt dem richtigen KPF (People to People oder Kultur und Tourismus) zuordnen. Kombiniert das Projekt Aktivitäten beider KPFs, muss der Antragsteller das Projekt jenem KPF zuordnen, in dem die Aktivitäten überwiegen.
- Die Liste der Anhänge zum Projektantrag ist nachstehend aufgeführt, die Anhänge auf vorgeschriebenen Formularen finden Sie als Anhang B3-B6. Die Anhänge zum Antrag werden im PDF-Format, das Projektbudget (Anhang B5) auch im XLSX-Format hochgeladen, größere Dateien können in eine *.zip- oder *.rar-Datei komprimiert werden. Die Namen der hochgeladenen Dateien beginnen mit dem Code, der in der Liste der Anhänge angegeben ist (z. B. B5-Projektbudget.pdf).
- Partnerschaftserklärung (siehe Anlage B3): Jeder Projektpartner hat eine klar definierte Rolle innerhalb der Projektpartnerschaft. Die Partnerschaftserklärung muss von allen Projektpartnerorganisationen unterzeichnet werden. Wenn eine elektronische Signatur verwendet wird, ist es wichtig, dass alle Partnerorganisationen eine elektronische Signatur verwenden. Die Kombination von elektronischer und handschriftlicher Unterschrift in einem Dokument ist nicht zulässig.
- Nachdem der Antrag ausgefüllt und sämtliche notwendigen Anhänge zusammengestellt wurden, wird empfohlen, die Vollständigkeit des Kleinprojektantrages sowie der Anhänge anhand der Kriterien lt. der Checkliste zur Prüfung der Förderfähigkeit zu überprüfen. (siehe Anhang A2)
- Sobald der Antrag durch den Antragsteller auf Vollständigkeit geprüft wurde, reicht er ihn mittels des elektronischen KPF-Systems ein. Damit gilt der Antrag als beim KPF-Verwalter registriert.
Call-Dokumente
Interreg Österreich Tschechien KPF 2024 HandbuchInterreg Österreich Tschechien KPF 2024 Handbuch(718kB)
Kontakt
+43 2742 9005 14260
Kathrin.Huber@noel.gv.at
Website
Interreg Österreich-Tschechische Republik Joint Secretariat
+43 2742 9005 14929
christoph.grandits@noel.gv.at
Website
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