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Call-Eckdaten
5G für smarte Kommunen - Arbeiten
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe - Digital
Call Nummer
CEF-DIG-2022-5GSMARTCOM-WORKS
Termine
Öffnung
12.10.2022
Deadline
23.02.2023 17:00
Förderquote
75 %
Budget des Calls
€ 50.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
Die Projektbudgets (maximaler Zuschussbetrag) werden voraussichtlich zwischen € 300.000,00 und € 5.000.000,00 pro Projekt liegen.
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aufforderung ist es, die frühzeitige Einführung von 5G-basierten Systemen zu unterstützen, die Anwendungsfälle für bestimmte sozioökonomische Treiber (SEDs) ermöglichen. Im Rahmen dieser Aufforderung handelt es sich bei den anvisierten SEDs um Behörden, die öffentliche Befugnisse ausüben, und um öffentliche oder private Einrichtungen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse oder von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut sind.
Call-Ziele
Die CEF-Finanzierung deckt die Einführung von 5G-Infrastrukturelementen ab, die für die Umsetzung innovativer Anwendungsfälle durch öffentliche Behörden und Anbieter von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erforderlich sind. Die im Rahmen der Aufforderung geförderten Vorschläge müssen sich auf Leistungsmerkmale der 5G-Technologie stützen, die für die Umsetzung eines oder mehrerer Anwendungsfälle unerlässlich sind, die es der betreffenden Behörde oder dem/den betreffenden Anbieter(n) von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ermöglichen, neue oder effizientere Dienste anzubieten.
Die CEF-Finanzierung wird die Netzinfrastrukturelemente des Projekts unterstützen, und zwar sowohl aktive (5G-Funkgeräte) als auch passive (wenn die Installation und der Anschluss zusätzlicher Basisstationen erforderlich ist). Wie unten angegeben, ist auch eine begrenzte Investition (in der Größenordnung von 10 % des Schwellenwerts für die förderfähigen Gesamtkosten) zur Vervollständigung oder Modernisierung der Verbindung des Projekts mit öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzen förderfähig.
Die Modernisierung der bestehenden Infrastruktur, die derzeit keine ausreichende Qualität für den Anwendungsfall bietet, ist förderfähig.
Die Einrichtung oder Aufrüstung von Backhaul- und Zugangsnetzen, die die Räumlichkeiten, in denen das 5G-geförderte Projekt eingeführt wird, mit öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzen verbinden, steht nicht im Mittelpunkt dieser Aufforderung. Grundsätzlich sollte ein Gigabit-Zugangsnetz, das das Projekt verbindet, entweder bereits bestehen oder parallel zum Projekt geplant werden. Der Vorschlag kann jedoch eine begrenzte Investition zur Vervollständigung oder Aufrüstung eines solchen Zugangs beinhalten (in der Größenordnung von 10 % der gesamten förderfähigen Kosten).
Wenn es für die Umsetzung des Anwendungsfalls erforderlich ist, kann das Projekt außerdem die Zusammenschaltung mit föderierten Cloud- und Edge-Computing-Infrastrukturen umfassen.
In beiden Fällen, d. h. bei Backhaul-/Zugangsnetzen und bei der Zusammenschaltung mit Cloud-/Edge-Computing-Infrastrukturen, müssen diese Investitionen notwendig sein, um die Durchführung des 5G-Projekts im Zusammenhang mit der Tätigkeit der öffentlichen Behörde oder des vom Vorschlag betroffenen Anbieters von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse bzw. Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu unterstützen. Im Rahmen dieser Höchstgrenze von 10 % darf die CEF-Finanzierung die Nettokosten nicht übersteigen, die für die Einrichtung des Backhaul-/Zugangsnetzes oder der Cloud-/Edge-Computing-Infrastruktur im Zusammenhang mit dem betreffenden 5G-Anwendungsfall anfallen.
Die CEF finanziert die Kosten für den Aufbau der Infrastruktur, die für die Erbringung der 5G-Dienste für die förderfähigen öffentlichen Verwaltungen oder öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die mit dem Betrieb von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse oder von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, verwendet wird; die Berechnung erfolgt auf der Grundlage allgemein anerkannter Kostenrechnungsgrundsätze.
Förderfähig sind Konnektivitätselemente mobiler oder fester Geräte wie Antennenanlagen, Sende- und Empfangsgeräte und angeschlossene Sensoren.
Lizenzen und Software für 5G-Konnektivität sind förderfähig. Die Anwendungsdienstebene und die damit verbundenen Softwaredienste, die die unterstützte Netzinfrastruktur nutzen, fallen jedoch nicht in den Anwendungsbereich dieser Aufforderung.
Die Projekte müssen außerdem nachweisen, dass die Infrastruktur vorausschauend und zukunftssicher auf der Grundlage der neuesten Protokolle und Standards (wie z. B. IPv6) betrieben wird.
Die Vorschläge müssen die Verfügbarkeit der erforderlichen Kofinanzierung für die Einführung der 5G-Konnektivität sowie die Finanzierung aller Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des gesamten 5G-Anwendungsfallprojekts (z. B. Endnutzergeräte, Sensoren, Konnektivitätsabonnements usw.) nachweisen, die nicht unter diese Aufforderung fallen.
Das Projekt muss in einem Gebiet angesiedelt sein, in dem kein 5G-Netz kommerziell verfügbar ist, das die für den unterstützten Anwendungsfall erforderliche Leistung und Dienstqualität bieten kann. Aus diesem Grund muss der Beschreibung des im vorigen Absatz genannten innovativen 5G-Anwendungsfalls eine Erklärung beigefügt werden, in der erklärt wird, dass die erforderliche 5G-Konnektivität am Standort des Endnutzers nach Überprüfung bei jedem der in dem Gebiet tätigen Mobilfunknetzbetreiber nicht kommerziell verfügbar ist.
Darüber hinaus sollte jeder Vorschlag von den lokalen und/oder regionalen Behörden in dem Gebiet, in dem die Einführung vorgesehen ist, unterstützt werden. Diese Unterstützung kann in Form von Begleitdokumenten wie Verwaltungsschreiben, Absichtserklärungen, Absichtserklärungen oder anderen erfolgen und sollte einen Hinweis auf Pläne für andere Arten der öffentlichen finanziellen Unterstützung für den Ausbau eines 5G-Netzes in dem betreffenden Gebiet enthalten, die den oben genannten Behörden bekannt sind.
Mobilfunknetzbetreiber, die sich an dem Konsortium beteiligen, sollten sich verpflichten, den zuständigen Behörden keine zusätzliche Mobilfunkabdeckung zu melden, die sich aus der Durchführung des Projekts ergibt, um die Erfüllung geltender Abdeckungsverpflichtungen zu rechtfertigen (z. B. wenn sie einer Abdeckungsverpflichtung unterliegen, die mit einer Frequenzlizenz verbunden ist).
Vorschläge, die Anwendungsfälle im Gesundheits- und Bildungssektor unterstützen, werden als besonders wichtig eingestuft. Die Beschreibung des vorgeschlagenen Anwendungsfalls muss alle Elemente enthalten, die seine Durchführbarkeit, die künftige Verfügbarkeit von Diensten und Geräten, die zusätzlich zur Konnektivität benötigt werden, den Geschäftsplan, die technische Architektur und die technologische Bereitschaftsstufe (TRL) belegen. Wenn ein Begünstigter ein öffentliches Vergabeverfahren einleiten muss, um die Projektziele zu erreichen, muss dies in der Beschreibung angegeben werden. Die Beschreibung der Anwendungsfälle sollte den bereitgestellten Dienst enthalten und zeigen, dass er 5G-Konnektivität erfordert.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Es wird erwartet, dass die CEF-Förderung die Einführung von 5G-Konnektivität für die Bereitstellung innovativer Dienste beschleunigt und gleichzeitig zu einer breiteren Einführung und Nutzung von 5G beiträgt. Solche Dienste können dazu beitragen, die Gesamtwirtschaft nach der COVID-Krise wieder anzukurbeln und den Übergang zu einer intelligenten Bereitstellung von Diensten im Einklang mit den Zielen des europäischen Green Deal zu unterstützen. Solche 5G-gestützten Innovationen können Folgendes umfassen:
- IoT-Infrastrukturen und kommunale Dienste, die eine flexible, zuverlässige Konnektivitätsinfrastruktur mit geringer Latenz und hoher Nutzerdichte erfordern, z. B. durch eine Kombination aus Glasfaser und drahtloser Konnektivität (5G, kleine Zellen und Wi-Fi), die IPv6-fähig ist.
- 5G-basierte Anwendungsfälle, die neue 5G-Merkmale nutzen, z. B.: höhere Bandbreite und flächendeckende Abdeckung (eMBB), extrem niedrige Latenz (uRLLC), massive Maschinen (mMTC).
- Prozess- und Dateninnovationen, die Konnektivitätsinfrastrukturen mit fortgeschrittenen Dienstmerkmalen erfordern, z. B. Dienstqualitätsgarantien, die durch Edge-Computing-Einrichtungen und Unterstützung durch Netzaufteilung ermöglicht werden.
- Projekte, die offene, disaggregierte, interoperable Technologielösungen verwenden und die die Entstehung eines europäischen Ökosystems von 5G-Anbietern ermöglichen.
Neben der Unterstützung lokaler Innovationen beruht der EU-Mehrwert auch auf der Verbreitung der Erfahrungen, die durch die frühzeitige Einführung konkreter 5G-Anwendungsfälle gewonnen werden. Dies wird dazu beitragen, Erkenntnisse zu gewinnen und die Reife von 5G-basierten Anwendungen in verschiedenen Sektoren zu erhöhen. Es wird erwartet, dass die Projekte einen Beitrag zu der speziellen Programmunterstützungsaktion leisten (siehe Abschnitt 5.3 des Arbeitsprogramms).
Zu den wichtigsten Leistungsindikatoren für diese Aufforderung gehören die Zahl der neuen Nutzer der 5G-Netze und die Zahl der 5G-basierten Anwendungsfälle, die durch die Unterstützung der CEF Digital ermöglicht wurden.
Die Begünstigten müssen ihr Wissen, ihre Errungenschaften und ihre Erfahrungen weitergeben, um den Bürgern die Vorteile von 5G anhand konkreter Beispiele für 5G-basierte Anwendungsfälle für Behörden oder Anbieter von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse aufzuzeigen.
Es wird erwartet, dass die im Rahmen dieser Aufforderung geförderten Vorschläge eine breitere Einführung und Übernahme von 5G-Anwendungsfällen anregen werden. Dies könnte möglicherweise auch im Rahmen der RRF unterstützt werden, um bewährte Verfahren zu replizieren. Die Synergie mit der RRF könnte umfassendere "lokale digitale Übergangsprojekte" umfassen, bei denen die 5G-Konnektivität im Rahmen dieser Aufforderung (mit-)finanziert würde und die übrigen Module, die nicht von dieser Aufforderung abgedeckt werden (z. B. die Einführung lokaler Rechen-, Daten- oder anderer digitaler Kapazitäten und Lösungen), im Rahmen der RRF oder anderer Programme finanziert würden.
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Erwartete Ergebnisse
Von den im Rahmen dieser Aufforderung geförderten Projekten wird erwartet, dass sie:
- Aufbau von 5G-Infrastrukturen, die in der Lage sind, modernste Konnektivität mit Merkmalen (wie Gigabit-Leistung, hohe Nutzerdichte, flächendeckende Abdeckung, Kapazität zur Anbindung von IoT-Geräten, geringe Latenz und Zuverlässigkeit) bereitzustellen, die innovative Wege zur Verbesserung der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen und DAI oder DAWI unterstützen können;
- Gegebenenfalls Bündelung der eingesetzten 5G-Netze mit einem Cloud-to-Edge-Middleware-Stack, der in der Lage ist, die datenintensiven Anwendungsfälle und Anwendungen zu unterstützen, die von den beteiligten SEDs benötigt werden.
Die Aufforderung zielt darauf ab, 5G-Best-Practice-Projekte in verschiedenen Sektoren zu unterstützen, die als Vorlagen für eine mögliche Replikation mit anderen Ressourcen auf nationaler oder EU-Ebene oder im Rahmen anderer Programme (insbesondere der RRF) dienen können.
Von diesen Projekten wird indirekt erwartet, dass sie die potenziellen Fähigkeiten und Vorteile von 5G-Netzen demonstrieren und somit die breitere und schnellere Einführung und Übernahme von 5G in ganz Europa fördern. Die Projekte werden auch dazu beitragen, die Grundlage für die Entwicklung von "Leitmärkten" für 5G- und Cloud-to-Edge-Systeme zu schaffen, die sich letztlich auf Technologien und Normen stützen, die im Rahmen anderer EU-Programme, insbesondere des Programms "Digitales Europa" und "Horizont Europa", entwickelt wurden.
Gefördert werden Projekte, die offene, disaggregierte und interoperable Technologielösungen verwenden und die die Entstehung eines europäischen Ökosystems von 5G-Anbietern ermöglichen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 2 Antragstellern (Begünstigte; keine verbundenen Unternehmen) eingereicht werden, darunter mindestens:
- eine Einrichtung, die Mobilfunknetze aufbaut und betreibt (im Folgenden als "Betreiber" oder "MNO" bezeichnet) und
- eine öffentliche Behörde oder ein Erbringer von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse.
Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kommen Einrichtungen, die Konnektivitätsdienste für Kunden erbringen, auch als "private Netze" bezeichnet, als Betreiber in Frage.
Darüber hinaus sollten Unternehmen, die selbst nicht das Recht zur Nutzung des Frequenzspektrums haben, begründen, ob sie z. B. unlizenzierte Frequenzen nutzen oder mit einem Unternehmen zusammenarbeiten, das das Recht zur Nutzung des erforderlichen Frequenzspektrums hat.
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- mit CEF assoziierte Drittländer (Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
- Einrichtungen aus anderen Ländern sind ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales sowie für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit nach nationalem Recht können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
bis zu 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
- Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen
- obligatorische Anhänge und ergänzende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle pro Arbeitspaket
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operativen Kapazität ausgenommen)
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Unterstützungsschreiben (MS-Vereinbarung)
- von den teilnehmenden Einrichtungen unterzeichnete Sicherheitserklärungen
- von den jeweiligen Mitgliedstaaten genehmigte Sicherheitsgarantien (sollte ein Mitgliedstaat ausnahmsweise mehr Zeit für die Genehmigung benötigen, müssen die Antragsteller bis zum Ablauf der Einreichungsfrist eine
- Kopie der Sicherheitsgarantie und der Empfangsbestätigung des Antrags durch die Mitgliedstaaten vorlegen. In diesem Fall sind die von den Mitgliedstaaten genehmigten Sicherheitsgarantien vom Koordinator des Vorschlags bis spätestens 21. April 2023, 17:00:00 Uhr MESZ (Brüssel), unter Angabe der Vorschlags-ID im E-Mail-Betreff an HADEA-CEF-DIGITAL-CALLS@ec.europa.eu zu übermitteln.
- Selbsterklärung jedes Nutzers der geplanten geförderten 5G-Konnektivitätsdienste, dass er eine Behörde oder ein Anbieter von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse oder von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse ist
- Selbsterklärung jedes Nutzers der geplanten geförderten 5G-Konnektivitätsdienste, dass ihm auf dem Markt kein 5G-Konnektivitätsdienst zur Verfügung steht, der eine ausreichende Leistung und Qualität für den/die innovativen Anwendungsfall(e) gewährleistet
- Selbsterklärung eines geförderten Mobilfunknetzbetreibers, dass er die Versorgung durch den/die am Konsortium beteiligten Anbieter von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse nicht auf die Erfüllung seiner Versorgungsverpflichtung anrechnen wird (falls er einer Versorgungsverpflichtung unterliegt, die beispielsweise mit einer Frequenzlizenz verbunden ist)
- Schreiben der lokalen und/oder regionalen Behörden in dem Gebiet, in dem der Ausbau erfolgen soll. Dies kann in Form von Verwaltungsschreiben, Absichtserklärungen, Absichtserklärungen oder ähnlichen Unterstützungsdokumenten erfolgen und einen Hinweis darauf enthalten, dass den oben genannten Behörden keine Pläne für eine andere Art der öffentlichen Unterstützung für den Aufbau eines 5G-Netzes bekannt sind
- sonstige Anhänge
Maximale Seitenzahl - Teil B: 120 Seiten
Call-Dokumente
Call Document CEF-DIG-2022-5GSMARTCOMCall Document CEF-DIG-2022-5GSMARTCOM(618kB)
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