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Call-Eckdaten
Interreg LIT-PL: Dritte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Förderprogramm
Interreg Litauen-Polen
Termine
Öffnung
07.05.2024
Deadline
31.07.2024 16:00
Förderquote
80%
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 160.000,00 und € 2.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Gesamtziel des Programms für grenzübergreifende Zusammenarbeit Interreg VI-A Litauen-Polen 2021-2027 ist die Verbesserung des Wohlergehens der grenzübergreifenden Gemeinschaften durch grenzübergreifende Zusammenarbeit und nachhaltige Nutzung des kulturellen und natürlichen Erbes im Grenzgebiet von Litauen und Polen. Diese Aufforderung ist für die Prioritäten 1-3 offen.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P1: Förderung des Wohlbefindens der Umwelt und Stärkung des Krisenmanagements
- SO 1.1: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung
- P2 : Förderung des physischen, emotionalen und kulturellen Wohlbefindens
- SO 2.1: Sicherstellung des gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung und Förderung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme, einschließlich der Primärversorgung, sowie Förderung des Übergangs von der institutionellen zur familiären und gemeindenahen Versorgung
- SO 2.2: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation
- P3: Stärkung der Zusammenarbeit der lokalen, regionalen und nationalen Akteure
- SO 3.1: Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch die Förderung von Aktionen von Mensch zu Mensch
- SO 3.2: Weitere Maßnahmen zur Unterstützung einer besseren Steuerung der Zusammenarbeit
- SO 3.3: Verwaltung der Grenzübergänge
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Erwartete Ergebnisse
Das Programm schlägt die folgenden Maßnahmen vor (nicht vollständige Liste):
P1: Förderung des Wohlbefindens der Umwelt und Stärkung des Krisenmanagements
- SO 1.1: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung
- Erfahrungsaustausch über politische Maßnahmen in den Bereichen Naturschutz, Erhaltung der biologischen Vielfalt, Verringerung der Umweltverschmutzung, Entwicklung grüner Infrastrukturen, Umweltauswirkungen auf das Naturkapital, Ökosystemleistungen;
- Gemeinsame Aktionen und Zusammenarbeit bei der Umwelterziehung und Bewusstseinsbildung;
- Pflege und Verbesserung von öffentlichen Grünflächen;
- Gemeinsame Maßnahmen zur Verringerung der Wasserverschmutzung (Pestizide, Schwermetalle, andere Schadstoffe), einschließlich der Wasserverschmutzung in Flusseinzugsgebieten;
- Gemeinsame Entwicklung von Wasser- und Abwasserlösungen, Nutzung von Regenwasser;
- Zusammenarbeit und gemeinsame Aktionen zur Identifizierung und Stärkung funktionaler Verbindungen und/oder Gebiete im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes im Programmgebiet und in dessen nächster Umgebung, wodurch die Möglichkeiten für positive Umweltauswirkungen im grenzüberschreitenden Gebiet verbessert werden;
- Austausch von Praktiken zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen (RES) durch Haushalte, Gemeinden und Institutionen, d.h. Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Pflegeheime usw.
- Entwicklung oder Verbesserung von öffentlichen Grünflächen und grüner Infrastruktur (Parks mit großer biologischer Vielfalt, grüne Wände, grüne Dächer, grüne Schulhöfe usw.);
- Investitionen in neue oder verbesserte Systeme zur Überwachung von Krisensituationen, zur Bereitschaft, Warnung und Reaktion auf nicht klimabedingte natürliche Risiken und Risiken im Zusammenhang mit menschlichen Tätigkeiten;
- Diese Arten von Maßnahmen wurden als mit dem DNSH-Prinzip vereinbar eingestuft, da aufgrund ihrer Beschaffenheit keine nennenswerten negativen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
P2: Förderung des physischen, emotionalen und kulturellen Wohlbefindens
- SO 2.1: Sicherstellung des gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung und Förderung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme, einschließlich der Primärversorgung, sowie Förderung des Übergangs von der institutionellen zur familiären und gemeindenahen Versorgung
- Gemeinsame Entwicklung oder Verbesserung von Gesundheitseinrichtungen und -diensten, Langzeitpflegediensten, Beratungsstellen, Online-Diensten im Zusammenhang mit der Gesundheit, Notdiensten, gemeinsamen Schulungen für medizinisches, unterstützendes Personal und Freiwillige;
- Gemeinsame Maßnahmen und Zusammenarbeit zur Förderung des aktiven und gesunden Alterns (z. B. Förderung körperlicher Aktivität, regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen, medizinische Betreuung usw.);
- Entwicklung von mobilen Gesundheitsdiensten (z. B. grenzüberschreitender Mammogrammbus, grenzüberschreitender Blutspendebus usw.);
- Gemeinsame Aktionen und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der psychischen Gesundheit;
- Maßnahmen zu innovativen technologischen Lösungen; grenzüberschreitende Informationsdienste; Maßnahmen zu Online-Registrierungsdiensten für medizinische Einrichtungen; Studien zur Erfassung von Daten zur Patient*innenmobilität und zu Patient*innenströmen; Verbesserung des Informationszugangs für Patient*innen mit Behinderungen sowie für deren Betreuende.
- SO 2.2: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation
- Entwicklung von gemeinsamen Marketingstrategien und deren Umsetzung;
- Entwicklung von gemeinsamen Tourismus- und Kulturrouten, Produkten und Dienstleistungen;
- Gemeinsame kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten, einschließlich der Suche nach Partnern auf der anderen Seite der Grenze mit entsprechenden Aktivitäten; Förderung des Ökotourismus und Lösungen für Verhaltensänderungen in Bezug auf die Erhaltung des Natur- und Kulturerbes;
- Nachhaltige Entwicklung des natürlichen und kulturellen Erbes, einschließlich immaterieller Güter, für nachhaltigen Tourismus, Kultur und Bedürfnisse der Gemeinschaft (Soziales, Bildung);
- Gemeinsame Initiativen im Bereich der Erhaltung und Restaurierung von Stätten des Kultur- und Naturerbes;
- Einführung neuer Technologien und digitaler Lösungen für die Erhaltung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes;
- Zusammenarbeit und gemeinsame Aktionen zur Umsetzung der Konzepte des grenzüberschreitenden funktionalen Tourismusgebiets, die in der EU-Studie "Identifizierung von Schlüsselelementen für die Schaffung eines grenzüberschreitenden funktionalen Tourismusgebiets an der litauisch-polnischen Grenze" vorgeschlagen wurden
- Gemeinsame Lösungen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit des Kultursektors, Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs für gefährdete Gruppen, mit Schwerpunkt auf Inklusion und Zugänglichkeit;
- Investitionen in die Zugänglichkeit von Tourismus- oder Kulturstätten (Parkplätze, Rad- und Fußwege, andere Zugänglichkeitsmaßnahmen usw.) im Rahmen gemeinsamer Tourismus- und Kulturprojekte.
P3: Stärkung der Zusammenarbeit zwischen lokalen, regionalen und nationalen Akteuren
- SO 3.1: Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch die Förderung von Aktionen von Mensch zu Mensch
- Durchführung von Initiativen (Konferenzen, Workshops usw.), die darauf abzielen, die Vernetzungs- und Kooperationskapazitäten der lokalen Stakeholder zu stärken;
- Gemeinsame Schulungen, gemeinsame öffentliche Veranstaltungen und andere Arten des Kapazitätsaufbaus im Zusammenhang mit der Verbesserung der Verwaltungskapazitäten der lokalen Stakeholder;
- Identifizierung und Abbau von Hindernissen für die Zusammenarbeit zwischen Stakeholdern aus verschiedenen Verwaltungseinheiten und Sektoren, um gemeinsame Lösungen umzusetzen;
- Aktivitäten zur Unterstützung der Bürger*innenbeteiligung an der Entscheidungsfindung, der politischen Partizipation, der Durchsetzung lokaler Gemeindeorganisationen, der Stärkung der Bürger*innenrechte und des Engagements der Bürger*innen;
- Austausch von Wissen und bewährten Verfahren im Bereich der partizipativen Governance, einschließlich der Erprobung digitaler Lösungen zur weiteren Verbreitung auf territorialer Ebene;
- Anschaffung von Kleingeräten und Investitionen von geringem Umfang, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, die für Kooperationsprojekte und Nachhaltigkeitsaktivitäten erforderlich sind und Pilot- und Demonstrationscharakter haben müssen;
- Entwicklung von Strategien und Erprobung möglicher Lösungen für die Förderung von Sport und gesundem Lebensstil in grenzüberschreitenden Gemeinschaften;
- Gemeinsame Planung und Vorbereitung von Aktivitäten zur Abschwächung des Klimarisikos;
- Gemeinsame öffentliche Veranstaltungen, die darauf abzielen, robustere grenzüberschreitende Nachbarschaften zu schaffen.
- SO 3.2: Weitere Maßnahmen zur Unterstützung einer besseren Governance der Zusammenarbeit
- Erfahrungsaustausch und Kooperationsaktivitäten zwischen lokalen, regionalen und nationalen Behörden und öffentlichen Dienstleistern;
- Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Strategien und Umsetzungspläne zur Verbesserung der Qualität öffentlicher Dienstleistungen im Zusammenhang mit digitalen Bildungslösungen;
- Gemeinsame Maßnahmen und Zusammenarbeit im Bereich der Brandbekämpfung, des Rettungswesens und der uniformierten Dienste;
- Erfahrungsaustausch über politische Maßnahmen und anschließende Umsetzung und Erprobung möglicher Lösungen in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Energieeffizienz;
- Austausch bewährter Praktiken im Bereich der sozialen Integration und der Arbeit mit benachteiligten Gruppen (z. B. Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen), gemeinsame Entwicklung oder Verbesserung von Sozialdienstleistungen, einschließlich Pilotprojekten und sozialer Innovation im Zusammenhang mit diesen Pilotprojekten; gemeinsame Schulungen für Anbieter von Sozialdienstleistungen und andere Fachleute, die mit den Zielgruppen arbeiten;
- Kleine Investitionen und Pilotprojekte, die für das Kooperationsprojekt und die Nachhaltigkeit seiner Ergebnisse erforderlich sind;
- Gemeinsame Aktionen zur Identifizierung und Stärkung funktionaler thematischer Beziehungen im Programmgebiet und in dessen nächster Umgebung, um die Auswirkungen auf das grenzüberschreitende Gebiet zu verstärken;
- Entwicklung von Lösungen für die digitale Verwaltung zur Bereitstellung besserer öffentlicher Dienstleistungen im Programmgebiet;
- Unterstützung des Informationsaustauschs und des Wissenstransfers auf grenzüberschreitender/regionaler/lokaler Ebene über mögliche Maßnahmen zur Abschwächung klimabezogener Risiken und zur Sensibilisierung von politischen Entscheidungsträger*innen und Bürger*innen.
- SO 3.3: Verwaltung der Grenzübergänge
- Stärkung der Fähigkeiten von Grenzschutzbeamten für gemeinsame Operationen;
- Verbesserung der Grenzschutzeinrichtungen und -ausrüstung.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
An jedem Projekt muss mindestens ein Partner aus jedem Land (Litauen und Polen) beteiligt sein. Ausnahmsweise kann es in einem Projekt nur einen Partner geben, wenn der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit der einzige Antragsteller ist.
Um grenzüberschreitende Wirkung zu haben, müssen die Projekte der offenen Ausschreibung mindestens drei obligatorische Kooperationskriterien zwischen den Projektpartnern erfüllen:
- Gemeinsame Entwicklung des Projekts (obligatorisch) - der Projektantrag wird von den Vertretern aller Partnerorganisationen gemeinsam erstellt. Ideen, Prioritäten, Bedürfnisse und Erwartungen sowie Beiträge aller Partner müssen in den Projektvorschlag integriert werden.
- Gemeinsame Durchführung (obligatorisch) - jede Projektaktivität wird in enger Zusammenarbeit zwischen allen Partnern durchgeführt und es muss eine ausgewogene Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen den Partnern geben.
- Gemeinsame Finanzierung (obligatorisch) - das Projektbudget ist gut strukturiert und mit den Projektaktivitäten klar verknüpft.
- Gemeinsame Personalausstattung - das Projekt verfügt über Personal mit klarer Aufgabenteilung zwischen den Partnern und seine Struktur sollte keine Doppelfunktionen aufweisen.
Partner, die außerhalb des Programmgebiets, aber innerhalb der EU ansässig sind, können ebenfalls eine Finanzierung als federführender Partner/Projektpartner beantragen; diese Partner müssen jedoch einen klaren Nutzen für das Programm erbringen.
Die wichtigsten Arten von Partnern, die an dem Programm teilnehmen können, sind
- lokale, regionale und nationale Behörden;
- öffentliche Einrichtungen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts;
- Nichtregierungsorganisationen und gemeinnützige Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit (z. B. Vereine, Stiftungen, Unterstützungsfonds, Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ), öffentliche Organisationen)
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Definitionen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/growth/smes/sme-definition_en - nur als Projektpartner für Priorität 2, Spezifisches Ziel 2.2/RSO4.6.
weitere Förderkriterien
Auf litauischer Seite gibt es fünf Kreise, die im Rahmen des Programms förderfähig sind:
- Landkreis Alytus: Stadtgemeinde Alytus, Kreisgemeinde Alytus, Kreisgemeinde Lazdijai, Kreisgemeinde Varėna, Kreisgemeinde Druskininkai;
- Kreis Marijampolė: Gemeinde Marijampolė, Gemeinde Kalvarija, Gemeinde Kazlų Rūda, Gemeinde des Bezirks Vilkaviškis, Gemeinde des Bezirks Šakiai;
- Landkreis Tauragė: Gemeinde des Bezirks Tauragė, Gemeinde des Bezirks Šilalė, Gemeinde des Bezirks Jurbarkas, Gemeinde des Bezirks Pagėgiai;
- Kreis Kaunas: Stadtgemeinde Kaunas, Kreisgemeinde Kaunas, Kreisgemeinde Kaišiadorys, Kreisgemeinde Prienai, Kreisgemeinde Jonava, Kreisgemeinde Kėdainiai, Kreisgemeinde Raseiniai, Kreisgemeinde Birštonas;
- Bezirk Vilnius (die Stadt Vilnius ist nicht enthalten): Kreisgemeinde Šalčininkai, Kreisgemeinde Širvintos, Kreisgemeinde Švenčionys, Kreisgemeinde Trakai, Kreisgemeinde Ukmergė, Kreisgemeinde Vilnius, Kreisgemeinde Elektrėnai.
Auf polnischer Seite gibt es 5 Teilregionen, die im Rahmen des Programms förderfähig sind:
- Teilregion Ełcki (Teil der Woiwodschaft Warmińsko-Mazurskie): Kreis ełcki, Kreis giżycki, Kreis gołdapski, Kreis olecki, Kreis piski, Kreis węgorzewski;
- Subregion Olsztyński (Teil der Woiwodschaft Warmińsko-Mazurskie): Kreis Bartoszycki, Kreis Kętrzyński, Kreis Lidzbarski, Kreis Mrągowski, Kreis Nidzicki, Kreis Olsztyński, Kreis Szczycieński, Stadt Olsztyn;
- Subregion Suwalski (Teil der Woiwodschaft Podlachien): Kreis Augustowski, Kreis Grajewski, Kreis Moniecki, Kreis Sejneński, Kreis Suwalski, Stadt Suwałki;
- Subregion Łomżyński (Teil der Woiwodschaft Podlachien): Kreis Bielski, Kreis Hajnowski, Kreis Kolneński, Kreis łomżyński, Kreis Siemiatycki, Kreis Wysokomazowiecki, Kreis Zambrowski, Stadt Łomża;
- Subregion Białostocki (Teil der Woiwodschaft Podlachien): Kreis Białostocki, Kreis Sokólski, Stadt Białystok.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Das Programm verwendet ein Online-Überwachungssystem namens JEMS (Joint Electronic Monitoring System), um Projektanträge zu erhalten. Das System kann unter jems.lietuva-polska.eu aufgerufen werden. JEMS deckt die vorvertraglichen (Anträge auf Projektfinanzierung) und die nachvertraglichen Beziehungen (nach Projektgenehmigung und Unterzeichnung des Subventionsvertrags) zwischen dem Projekt und den Programmstellen ab. Der JEMS-Benutzerleitfaden ist Anhang 2 des PM.
Das Programmantragsformular (AF) basiert auf der harmonisierten Vorlage, die von der Gemeinschaft der Interreg-Programme unter dem Dach von Interact entwickelt wurde. Der Projektantrag wird über JEMS vorbereitet und eingereicht. Auf der Programm-Website steht jedoch ein inoffizielles Offline-AF zum Herunterladen zur Verfügung - bitte beachten Sie, dass es sich um ein inoffizielles Dokument handelt, das Antragstellern bei der Vorbereitung ihrer Projektvorschläge helfen soll, die über JEMS eingereicht werden müssen.
In der Online-AF werden einige Felder/Unterabschnitte automatisch vom System generiert und zeigen bereits eingegebene Daten an. Das AF ist in die folgenden Teile gegliedert:
- Projektidentifizierung
- Projektpartner
- Projektbeschreibung
- Projektbudget
- Pauschalbeträge
- Antragsanhänge (im Programmhandbuch ist angegeben, welche Anhänge mit dem Antrag einzureichen sind)
Call-Dokumente
Interreg Lithuania Poland Programme Manual 3rd callInterreg Lithuania Poland Programme Manual 3rd call(1684kB)
Kontakt
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