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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

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    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung, Betreuung und Integration von Drittstaatsangehörigen, die Opfer des Menschenhandels sind

Förderprogramm

Fonds für Asyl, Migration und Integration

Call Nummer

AMIF-2024-TF2-AG-THB-01

Termine

Öffnung
21.05.2024

Deadline
21.08.2024 17:00

Förderquote

90%

Budget des Calls

€ 6.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

zwischen € 500.000,00 und € 1.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Diese Aufforderung zielt darauf ab, die Maßnahmen der einschlägigen Akteure im Zusammenhang mit der Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels 2021-2025 zu stärken, insbesondere in Bezug auf die Opfer.

Call-Ziele

Die Aufforderung soll dazu beitragen, die Identifizierung, Unterstützung, Betreuung und Integration von Drittstaatsangehörigen, die Opfer des Menschenhandels sind, zu verbessern und die im Vierten Bericht der Kommission über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels und die bei der EU-weiten Datenerhebung festgestellten Trends zu bewältigen. Die spezifischen Ziele dieses Aufrufs sind:

  • Erleichterung der Verhinderung der Ausbeutung von Drittstaatsangehörigen auf dem Arbeitsmarkt sowie der Sensibilisierung, auch in Drittländern, für die Risiken der Ausbeutung von Arbeitskräften und gefälschter Stellenangebote;
  • Erleichterung der Verhinderung der sexuellen Ausbeutung von Drittstaatsangehörigen sowie Sensibilisierung - auch in Drittländern - für die Risiken des Menschenhandels unter Berücksichtigung der Online-Dimension dieses Verbrechens;
  • Sensibilisierung für die Nachfrage, die den Menschenhandel zum Zwecke der Arbeit und der sexuellen Ausbeutung begünstigt;
  • Erleichterung der frühzeitigen Identifizierung von Opfern aus Drittstaaten, die Opfer des Menschenhandels zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft geworden sind, unter anderem im Rahmen von Arbeitsinspektionen und durch Zusammenarbeit mit dem Privatsektor;
  • Erleichterung der Identifizierung von Opfern des Menschenhandels aus Drittstaaten, insbesondere von Kindern, die zum Zwecke der Ausbeutung krimineller Aktivitäten gehandelt werden;
  • spezialisierte Hilfe und Unterstützung, auch in spezialisierten Einrichtungen/Unterkünften, für Drittstaatsangehörige, die Opfer von Menschenhandel zu allen Ausbeutungszwecken geworden sind, unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse, wie Alter, Geschlecht und der physischen und psychischen Folgen der Ausbeutungsform(en), der sie ausgesetzt waren;
  • mit Hilfe der oben genannten Maßnahmen dauerhafte Lösungen zu erleichtern:
    • die Integration von Drittstaatsangehörigen, die Opfer von Menschenhandel sind, in die Gesellschaft des Aufnahmelandes, wobei die individuellen Bedürfnisse der Opfer zu berücksichtigen sind und ein erneuter Menschenhandel verhindert werden soll; oder
    • die sichere und dauerhafte freiwillige Rückkehr von Opfern des Menschenhandels aus Drittstaaten, die auf einer angemessenen Risikobewertung beruhen und einen erneuten Menschenhandel verhindern.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die Vorschläge sollten konkrete operative Auswirkungen auf die Identifizierung, Unterstützung und Betreuung von Drittstaatsangehörigen haben, die Opfer des Menschenhandels sind, sei es im Zusammenhang mit der Integration oder der sicheren Rückkehr.

Die Vorschläge sollten sich darauf konzentrieren, zur Erreichung von mindestens einem, idealerweise aber mehreren der folgenden Ergebnisse beizutragen:

  • Verbesserung der Identifizierung, des Schutzes, der Unterstützung, der Betreuung und der Integration von Drittstaatsangehörigen, die Opfer von Menschenhandel sind, auch im Rahmen von Arbeitskontrollen und bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, unter besonderer Berücksichtigung von Kindern und anderen gefährdeten Gruppen sowie von Hochrisikosektoren und Hochrisikomilieus;
  • verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen lokalen und regionalen Behörden und der Zivilgesellschaft bei der Identifizierung, Integration sowie der freiwilligen und sicheren Rückkehr von Opfern des Menschenhandels aus Drittstaaten und bei der Suche nach dauerhaften Lösungen für besonders schutzbedürftige Opfer des Menschenhandels, einschließlich Kindern;
  • Verbesserung der Identifizierung, des Schutzes, der Hilfe und der Unterstützung für die Opfer durch stärkere Berücksichtigung der Online-Dimension des Menschenhandels;
  • Entwicklung von praktischen Konzepten, Instrumenten und Leitlinien, soweit dies sachdienlich und angemessen ist, wobei auf den Ergebnissen früherer Projekte aufgebaut wird.

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Erwartete Ergebnisse

Die Kommission bemüht sich um die Finanzierung von Vorschlägen mit greifbaren und konkreten Ergebnissen, die sich auf die folgenden Aktivitäten konzentrieren:

  • Initiativen zur Einrichtung und Verbesserung der länderübergreifenden Koordinierung zwischen verschiedenen Akteuren und Disziplinen, insbesondere im Bereich der Identifizierung. Diese Initiativen sollten den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den einschlägigen Akteuren wie Strafverfolgungs-, Justiz-, Migrations- und Asylbehörden, Sozialarbeitern, Arbeitsinspektoren, Grenzschutzbeamten, Organisationen der Zivilgesellschaft und anderen Diensten oder internationalen Organisationen erleichtern. Dazu können gehören:
    • Aufbau von Kapazitäten und Austausch bewährter Praktiken zur Identifizierung von Opfern, einschließlich derjenigen, die zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft oder zum Zwecke krimineller Aktivitäten gehandelt werden, unter besonderer Berücksichtigung von Kindern und anderen gefährdeten Gruppen;
    • Schaffung eines sicheren Umfelds für die Opfer des Menschenhandels mit dem Ziel, i) die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Straftat, deren Opfer sie waren, zu fördern; ii) zu vermeiden, dass sie im Rahmen von Strafverfahren einer sekundären Viktimisierung, Einschüchterung oder Vergeltung ausgesetzt werden;
    • spezielle Schulungen für Beamte und alle Fachkräfte, die mit Opfern des Menschenhandels in Berührung kommen können, einschließlich derjenigen, die zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft und zur Ausnutzung krimineller Aktivitäten gehandelt werden. Diese Schulungen sollten geschlechtersensibel und auf der Grundlage der Rechte des Kindes erfolgen und an die Bedürfnisse der Opfer des Menschenhandels, die Migrant*innen sind, angepasst werden;
  • Initiativen zur Verbesserung der Prävention des Menschenhandels, insbesondere zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft und der sexuellen Ausbeutung. Diese Initiativen können Sensibilisierungskampagnen, auch in Zusammenarbeit mit Drittländern, umfassen:
    • über die Risiken des Menschenhandels für Drittstaatsangehörige;
    • zur Verringerung der Nachfrage, die den Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft sowohl in der EU als auch in Drittländern begünstigt;
  • Initiativen, die darauf abzielen, die Überweisung von Opfern des Menschenhandels zu allen Ausbeutungszwecken an Schutz-, Hilfs- und Unterstützungsdienste zu verbessern, wobei die persönlichen Umstände und spezifischen Bedürfnisse der Opfer, insbesondere in Bezug auf gesundheitliche, psychologische und rechtliche Dienste, berücksichtigt werden. Dies kann Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise nationaler und transnationaler Verweisungsmechanismen sowohl innerhalb der EU als auch mit Nicht-EU-Ländern umfassen;
  • Initiativen, die darauf abzielen, das Angebot an spezialisierten Hilfs- und Unterstützungsdiensten, auch in spezialisierten Einrichtungen/Unterkünften, zu verbessern. Dazu könnten die Zusammenarbeit und der Austausch bewährter Praktiken zwischen bestehenden Unterkünften in verschiedenen Mitgliedstaaten gehören, insbesondere in Bezug auf die Bereitstellung von Hilfe und Unterstützung für Opfer des Menschenhandels, einschließlich derjenigen, die zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft und zum Zwecke der Zwangskriminalität gehandelt werden;
  • länderübergreifende Maßnahmen zur Erleichterung der Integration von Opfern, unter anderem durch den Zugang zu Bildungs-, Sprach- und Berufsbildungsmaßnahmen, Lehrlingsprogrammen, Arbeitsvermittlungsdiensten, Qualifizierungsmaßnahmen, Schulungen am Arbeitsplatz und Mentoring, Unternehmerschulungen, gemeindegeführten Programmen und Peer-Mentoring-Programmen, an denen Opfer des Menschenhandels beteiligt sind. Dies sollte auch die Weitergabe und den Austausch von Erfahrungen, Informationen, Kenntnissen und bewährten Praktiken in Bezug auf die Integration von Opfern des Menschenhandels aus Drittstaaten umfassen;
  • Initiativen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in konkreten Fällen, z. B. im Zusammenhang mit der Überstellung von Opfern aus Drittstaaten in den Mitgliedstaat, in dem sie zuerst angekommen sind, oder der sicheren und freiwilligen Rückkehr von Opfern in ihr Herkunftsland außerhalb der EU. Dies kann durch nationale und länderübergreifende Verweisungsmechanismen sowie durch einschlägige Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft, die an der Identifizierung, dem Schutz, der Hilfe und der Unterstützung beteiligt sind, erleichtert werden. Die Vorschläge sollten zielgerichtet sein und nicht versuchen, alle oben aufgeführten Aktivitäten abzudecken.

Die Vorschläge sollten den Online-Aspekt des Menschenhandels und die zunehmende Nutzung des digitalen Raums für die Anwerbung und Ausbeutung der Opfer berücksichtigen.

Die Vorschläge können Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen und zur Verbesserung der Nutzung neuer Technologien nicht nur zur Identifizierung von Opfern, sondern gegebenenfalls auch zur Bereitstellung von Hilfs- und Unterstützungsdiensten über das Internet umfassen.

Aktivitäten wie Hintergrundrecherchen und die Erfassung von vorhandenem Material sollten nur einen sehr geringen Anteil an den Vorschlägen ausmachen, und wenn sie enthalten sind, ist eine solide Begründung erforderlich, es sei denn, es wird eindeutig etwas anderes angegeben. Da diese Aufforderung nicht darauf abzielt, die Fähigkeit zur Erhebung, Analyse und Verbreitung detaillierter Daten und Statistiken zu verbessern, sollte der Umfang der Datenerhebung auf den alleinigen Zweck beschränkt werden, die Notwendigkeit der vorgesehenen Maßnahmen zu begründen und die erwarteten Auswirkungen des Projekts darzustellen.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:

  • mindestens drei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus drei verschiedenen teilnehmenden Mitgliedstaaten
  • Die folgenden Einrichtungen können sich NICHT als Koordinator bewerben:
    • Einrichtungen mit Erwerbszweck
    • internationale Organisationen
  • Die folgenden Einrichtungen können sich NICHT als Begünstigte/verbundene Einrichtungen/assoziierte Partner bewerben:
    • gewinnorientierte Organisationen

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angegliederte Einrichtungen)

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)), ausgenommen Dänemark
    • mit der AMIF assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt

Sonderfälle:

  • Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
  • Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie. Internationale Organisationen können als Begünstigte teilnehmen, unabhängig von ihrem geografischen Standort. Die Tatsache, dass sie ihren Sitz in einem förderfähigen Land haben, trägt jedoch nicht dazu bei, dass die in den Förderkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums geforderte Mindestzahl förderfähiger Länder erreicht wird.
  • Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
  • Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

weitere Förderkriterien

Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.

Zusatzinformationen

Themen

Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum

Projektlaufzeit

24 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
  • Antragsformular Teil C - enthält den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
  • obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
    • detaillierte Budgettabelle: nicht zutreffend
    • Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
    • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
    • Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre): Vorlage ist in Teil B verfügbar, muss aber als separater Anhang eingereicht werden

Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B ohne Anhänge).

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