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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung, Betreuung und Integration von Drittstaatsangehörigen, die Opfer des Menschenhandels sind
Förderprogramm
Fonds für Asyl, Migration und Integration
Call Nummer
AMIF-2024-TF2-AG-THB-01
Termine
Öffnung
21.05.2024
Deadline
21.08.2024 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 500.000,00 und € 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aufforderung zielt darauf ab, die Maßnahmen der einschlägigen Akteure im Zusammenhang mit der Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels 2021-2025 zu stärken, insbesondere in Bezug auf die Opfer.
Call-Ziele
Die Aufforderung soll dazu beitragen, die Identifizierung, Unterstützung, Betreuung und Integration von Drittstaatsangehörigen, die Opfer des Menschenhandels sind, zu verbessern und die im Vierten Bericht der Kommission über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels und die bei der EU-weiten Datenerhebung festgestellten Trends zu bewältigen. Die spezifischen Ziele dieses Aufrufs sind:
- Erleichterung der Verhinderung der Ausbeutung von Drittstaatsangehörigen auf dem Arbeitsmarkt sowie der Sensibilisierung, auch in Drittländern, für die Risiken der Ausbeutung von Arbeitskräften und gefälschter Stellenangebote;
- Erleichterung der Verhinderung der sexuellen Ausbeutung von Drittstaatsangehörigen sowie Sensibilisierung - auch in Drittländern - für die Risiken des Menschenhandels unter Berücksichtigung der Online-Dimension dieses Verbrechens;
- Sensibilisierung für die Nachfrage, die den Menschenhandel zum Zwecke der Arbeit und der sexuellen Ausbeutung begünstigt;
- Erleichterung der frühzeitigen Identifizierung von Opfern aus Drittstaaten, die Opfer des Menschenhandels zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft geworden sind, unter anderem im Rahmen von Arbeitsinspektionen und durch Zusammenarbeit mit dem Privatsektor;
- Erleichterung der Identifizierung von Opfern des Menschenhandels aus Drittstaaten, insbesondere von Kindern, die zum Zwecke der Ausbeutung krimineller Aktivitäten gehandelt werden;
- spezialisierte Hilfe und Unterstützung, auch in spezialisierten Einrichtungen/Unterkünften, für Drittstaatsangehörige, die Opfer von Menschenhandel zu allen Ausbeutungszwecken geworden sind, unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse, wie Alter, Geschlecht und der physischen und psychischen Folgen der Ausbeutungsform(en), der sie ausgesetzt waren;
- mit Hilfe der oben genannten Maßnahmen dauerhafte Lösungen zu erleichtern:
- die Integration von Drittstaatsangehörigen, die Opfer von Menschenhandel sind, in die Gesellschaft des Aufnahmelandes, wobei die individuellen Bedürfnisse der Opfer zu berücksichtigen sind und ein erneuter Menschenhandel verhindert werden soll; oder
- die sichere und dauerhafte freiwillige Rückkehr von Opfern des Menschenhandels aus Drittstaaten, die auf einer angemessenen Risikobewertung beruhen und einen erneuten Menschenhandel verhindern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten konkrete operative Auswirkungen auf die Identifizierung, Unterstützung und Betreuung von Drittstaatsangehörigen haben, die Opfer des Menschenhandels sind, sei es im Zusammenhang mit der Integration oder der sicheren Rückkehr.
Die Vorschläge sollten sich darauf konzentrieren, zur Erreichung von mindestens einem, idealerweise aber mehreren der folgenden Ergebnisse beizutragen:
- Verbesserung der Identifizierung, des Schutzes, der Unterstützung, der Betreuung und der Integration von Drittstaatsangehörigen, die Opfer von Menschenhandel sind, auch im Rahmen von Arbeitskontrollen und bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, unter besonderer Berücksichtigung von Kindern und anderen gefährdeten Gruppen sowie von Hochrisikosektoren und Hochrisikomilieus;
- verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen lokalen und regionalen Behörden und der Zivilgesellschaft bei der Identifizierung, Integration sowie der freiwilligen und sicheren Rückkehr von Opfern des Menschenhandels aus Drittstaaten und bei der Suche nach dauerhaften Lösungen für besonders schutzbedürftige Opfer des Menschenhandels, einschließlich Kindern;
- Verbesserung der Identifizierung, des Schutzes, der Hilfe und der Unterstützung für die Opfer durch stärkere Berücksichtigung der Online-Dimension des Menschenhandels;
- Entwicklung von praktischen Konzepten, Instrumenten und Leitlinien, soweit dies sachdienlich und angemessen ist, wobei auf den Ergebnissen früherer Projekte aufgebaut wird.
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Erwartete Ergebnisse
Die Kommission bemüht sich um die Finanzierung von Vorschlägen mit greifbaren und konkreten Ergebnissen, die sich auf die folgenden Aktivitäten konzentrieren:
- Initiativen zur Einrichtung und Verbesserung der länderübergreifenden Koordinierung zwischen verschiedenen Akteuren und Disziplinen, insbesondere im Bereich der Identifizierung. Diese Initiativen sollten den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den einschlägigen Akteuren wie Strafverfolgungs-, Justiz-, Migrations- und Asylbehörden, Sozialarbeitern, Arbeitsinspektoren, Grenzschutzbeamten, Organisationen der Zivilgesellschaft und anderen Diensten oder internationalen Organisationen erleichtern. Dazu können gehören:
- Aufbau von Kapazitäten und Austausch bewährter Praktiken zur Identifizierung von Opfern, einschließlich derjenigen, die zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft oder zum Zwecke krimineller Aktivitäten gehandelt werden, unter besonderer Berücksichtigung von Kindern und anderen gefährdeten Gruppen;
- Schaffung eines sicheren Umfelds für die Opfer des Menschenhandels mit dem Ziel, i) die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Straftat, deren Opfer sie waren, zu fördern; ii) zu vermeiden, dass sie im Rahmen von Strafverfahren einer sekundären Viktimisierung, Einschüchterung oder Vergeltung ausgesetzt werden;
- spezielle Schulungen für Beamte und alle Fachkräfte, die mit Opfern des Menschenhandels in Berührung kommen können, einschließlich derjenigen, die zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft und zur Ausnutzung krimineller Aktivitäten gehandelt werden. Diese Schulungen sollten geschlechtersensibel und auf der Grundlage der Rechte des Kindes erfolgen und an die Bedürfnisse der Opfer des Menschenhandels, die Migrant*innen sind, angepasst werden;
- Initiativen zur Verbesserung der Prävention des Menschenhandels, insbesondere zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft und der sexuellen Ausbeutung. Diese Initiativen können Sensibilisierungskampagnen, auch in Zusammenarbeit mit Drittländern, umfassen:
- über die Risiken des Menschenhandels für Drittstaatsangehörige;
- zur Verringerung der Nachfrage, die den Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft sowohl in der EU als auch in Drittländern begünstigt;
- Initiativen, die darauf abzielen, die Überweisung von Opfern des Menschenhandels zu allen Ausbeutungszwecken an Schutz-, Hilfs- und Unterstützungsdienste zu verbessern, wobei die persönlichen Umstände und spezifischen Bedürfnisse der Opfer, insbesondere in Bezug auf gesundheitliche, psychologische und rechtliche Dienste, berücksichtigt werden. Dies kann Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise nationaler und transnationaler Verweisungsmechanismen sowohl innerhalb der EU als auch mit Nicht-EU-Ländern umfassen;
- Initiativen, die darauf abzielen, das Angebot an spezialisierten Hilfs- und Unterstützungsdiensten, auch in spezialisierten Einrichtungen/Unterkünften, zu verbessern. Dazu könnten die Zusammenarbeit und der Austausch bewährter Praktiken zwischen bestehenden Unterkünften in verschiedenen Mitgliedstaaten gehören, insbesondere in Bezug auf die Bereitstellung von Hilfe und Unterstützung für Opfer des Menschenhandels, einschließlich derjenigen, die zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft und zum Zwecke der Zwangskriminalität gehandelt werden;
- länderübergreifende Maßnahmen zur Erleichterung der Integration von Opfern, unter anderem durch den Zugang zu Bildungs-, Sprach- und Berufsbildungsmaßnahmen, Lehrlingsprogrammen, Arbeitsvermittlungsdiensten, Qualifizierungsmaßnahmen, Schulungen am Arbeitsplatz und Mentoring, Unternehmerschulungen, gemeindegeführten Programmen und Peer-Mentoring-Programmen, an denen Opfer des Menschenhandels beteiligt sind. Dies sollte auch die Weitergabe und den Austausch von Erfahrungen, Informationen, Kenntnissen und bewährten Praktiken in Bezug auf die Integration von Opfern des Menschenhandels aus Drittstaaten umfassen;
- Initiativen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in konkreten Fällen, z. B. im Zusammenhang mit der Überstellung von Opfern aus Drittstaaten in den Mitgliedstaat, in dem sie zuerst angekommen sind, oder der sicheren und freiwilligen Rückkehr von Opfern in ihr Herkunftsland außerhalb der EU. Dies kann durch nationale und länderübergreifende Verweisungsmechanismen sowie durch einschlägige Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft, die an der Identifizierung, dem Schutz, der Hilfe und der Unterstützung beteiligt sind, erleichtert werden. Die Vorschläge sollten zielgerichtet sein und nicht versuchen, alle oben aufgeführten Aktivitäten abzudecken.
Die Vorschläge sollten den Online-Aspekt des Menschenhandels und die zunehmende Nutzung des digitalen Raums für die Anwerbung und Ausbeutung der Opfer berücksichtigen.
Die Vorschläge können Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen und zur Verbesserung der Nutzung neuer Technologien nicht nur zur Identifizierung von Opfern, sondern gegebenenfalls auch zur Bereitstellung von Hilfs- und Unterstützungsdiensten über das Internet umfassen.
Aktivitäten wie Hintergrundrecherchen und die Erfassung von vorhandenem Material sollten nur einen sehr geringen Anteil an den Vorschlägen ausmachen, und wenn sie enthalten sind, ist eine solide Begründung erforderlich, es sei denn, es wird eindeutig etwas anderes angegeben. Da diese Aufforderung nicht darauf abzielt, die Fähigkeit zur Erhebung, Analyse und Verbreitung detaillierter Daten und Statistiken zu verbessern, sollte der Umfang der Datenerhebung auf den alleinigen Zweck beschränkt werden, die Notwendigkeit der vorgesehenen Maßnahmen zu begründen und die erwarteten Auswirkungen des Projekts darzustellen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens drei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus drei verschiedenen teilnehmenden Mitgliedstaaten
- Die folgenden Einrichtungen können sich NICHT als Koordinator bewerben:
- Einrichtungen mit Erwerbszweck
- internationale Organisationen
- Die folgenden Einrichtungen können sich NICHT als Begünstigte/verbundene Einrichtungen/assoziierte Partner bewerben:
- gewinnorientierte Organisationen
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angegliederte Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)), ausgenommen Dänemark
- mit der AMIF assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie. Internationale Organisationen können als Begünstigte teilnehmen, unabhängig von ihrem geografischen Standort. Die Tatsache, dass sie ihren Sitz in einem förderfähigen Land haben, trägt jedoch nicht dazu bei, dass die in den Förderkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums geforderte Mindestzahl förderfähiger Länder erreicht wird.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Antragsformular Teil C - enthält den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre): Vorlage ist in Teil B verfügbar, muss aber als separater Anhang eingereicht werden
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B ohne Anhänge).
Call-Dokumente
Call document AMIF-2024-TF2-AG-THBCall document AMIF-2024-TF2-AG-THB(568kB)
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