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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung der Entwicklung neuartiger antiviraler Mittel (HERA)
Förderprogramm
EU4Health-Programm 2021-2027
Call Nummer
EU4H-2024-PJ-01-4
Termine
Öffnung
23.05.2024
Deadline
05.09.2024 17:00
Förderquote
60-80%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 10.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Maßnahme unterstützt die politische Priorität, besser auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen vorbereitet zu sein. Sie trägt zur Verwirklichung des allgemeinen Ziels des EU4Health-Programms bei, die Menschen in der Union vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen zu schützen und die Reaktionsfähigkeit der Gesundheitssysteme und die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken, um schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen zu begegnen (Artikel 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/522), und zwar durch die in Artikel 4 Buchstaben b und c der Verordnung (EU) 2021/522 festgelegten spezifischen Ziele.
Call-Ziele
Diese Aktion zielt darauf ab, die Pipeline der BSA-Kandidaten zu diversifizieren und voranzutreiben. Genauer gesagt wird sie die Entwicklung und weitere Charakterisierung von Breitspektrum-Antiviralen unterstützen, die auf identifizierte prioritäre HERA-Virenfamilien abzielen, die weitgehend in Familien von Atemwegs-RNA-Viren wie Paramyxo-, Orthomyxo- und Coronaviridae unterteilt werden können, sowie in solche, die auf Virenfamilien abzielen, die für die Verursachung des viralen hämorrhagischen Fiebers (VHF) bekannt sind, wie Arena-, Bunya-, Flavi- und Filoviridae. Ziel der Aktion ist es, einen wirksamen BSA-Kandidaten zu identifizieren, um dessen klinische Entwicklung voranzutreiben. Eine robuste Pipeline sollte mehrere BSA-Kandidaten für jede Virusfamilie enthalten, die parallel entwickelt werden. Bei der Auswahl des BSA-Kandidaten wird auf die Komplementarität mit bestehenden Horizon Europe-Projekten geachtet.
Der Vorschlag müsste frühe Sicherheits- und Wirksamkeitsversuche zur Erprobung neuer oder verbesserter antiviraler Therapeutika umfassen, mit einem klaren regulatorischen und klinischen Weg, einschließlich erster Versuche am Menschen.
Innovative Verabreichungssysteme und geeignete Sicherheitsprofile für einen breiten Einsatz sollten nach Möglichkeit ebenso berücksichtigt werden wie die Anwendung neuartiger Konzepte und breit anwendbarer Arbeitsabläufe (z. B. künstliche Intelligenz) zur schnellen und zuverlässigen Identifizierung antiviraler Therapeutika mit breitem Wirkungsspektrum.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die HERA-Bedrohungsanalyse für das Jahr 2022 umfasste auch eine Schwachstellenanalyse im Hinblick auf die Verfügbarkeit oder das Fehlen medizinischer Gegenmaßnahmen, insbesondere die Verfügbarkeit von Impfstoffen und Behandlungsmöglichkeiten. Da für die große Mehrheit der identifizierten Virusfamilien auf EU- und globaler Ebene keine wirksamen Impfstoffe und/oder wirksamen Therapeutika zur Verfügung stehen, besteht das langfristige Ziel von HERA unter anderem darin, die Schaffung eines vielfältigen Portfolios von BSA und BCC zu unterstützen, die in der Klinik weiterentwickelt werden können, indem die vielversprechendsten Kandidaten ermittelt werden und ihre Charakterisierung und Bewertung, auch durch klinische Versuche, unterstützt wird. Von den im Rahmen dieses Themas finanzierten Maßnahmen wird daher erwartet, dass sie entweder innovative, neu entstehende und hochmoderne Elemente mit erheblichem wirtschaftlichem Potenzial auf den Binnenmarkt bringen oder strategische Abhängigkeiten der Union verringern oder verhindern, indem sie unter anderem zur technologischen Führungsrolle der Union bei der Innovation und Entwicklung von BSA beitragen und den Zugang zu diesen Produkten in der EU verbessern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Anträge können entweder von einem einzelnen Antragsteller oder von einem Konsortium von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
- förderfähige Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem EU4Health-Programm assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.
Sonderfälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Europäische Referenznetzwerke (ERN) - Hierbei handelt es sich um Netzwerke zwischen Gesundheitsdienstleistern und Fachzentren in den Mitgliedstaaten zur Stärkung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich seltener Krankheiten, im Einklang mit den in Artikel 12 der Richtlinie 2011/24 festgelegten Zielen.
weitere Förderkriterien
Spezifische Zulassungskriterien: Private, akademische und öffentliche Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Innovation tätig sind und nachweislich über Fachwissen auf dem Gebiet der Entwicklung von Virostatika verfügen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Die Kosten werden in Höhe des in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Finanzierungssatzes (60 %) erstattet.
Sie können eine höhere Projektfinanzierungsrate (80 %) beantragen, wenn Ihr Projekt von "außergewöhnlichem Nutzen" ist, d. h:
- Maßnahmen, bei denen mindestens 30 % des Budgets auf Mitgliedstaaten entfallen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt oder
- Maßnahmen, an denen Einrichtungen aus mindestens 14 Mitgliedstaaten beteiligt sind und von denen mindestens vier aus Mitgliedstaaten stammen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Für die Einreichung der Vorschläge (einschließlich der Anhänge und Begleitdokumente) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
-
Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
-
Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
-
obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
-
detaillierte Budgettabelle/-berechnung
-
Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
-
Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
-
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Call document EU4H -2024-PJ-01Call document EU4H -2024-PJ-01(1059kB)
Kontakt
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