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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Atemschutz der nächsten Generation (HERA)
Förderprogramm
EU4Health-Programm 2021-2027
Call Nummer
EU4H-2024-PJ-01-2
Termine
Öffnung
23.05.2024
Deadline
05.09.2024 17:00
Förderquote
60-80%
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Maßnahme wird HERA die Entwicklung von Atemschutzgeräten der nächsten Generation unterstützen, die die oben genannten Probleme angehen und/oder abmildern (siehe Abschnitt 1.2). Damit wird ein Zeitraum von 30 Jahren ohne nennenswerte Innovationen in diesem Bereich beendet und letztlich eine wirksamere Reaktion auf künftige grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen mit einem alle Bedrohungen umfassenden Ansatz gewährleistet. In diesem Zusammenhang wird das allgemeine Ziel von EU4Health, die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie von krisenrelevanten Produkten in der Union zu verbessern, umgesetzt und die Innovation solcher Produkte (Artikel 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/522) durch die in Artikel 4 Buchstaben b und c der Verordnung (EU) 2021/522 festgelegten spezifischen Ziele unterstützt.
Call-Ziele
Die Antragstellenden können völlig neue Technologien entwickeln oder sich auf neu formulierte Designs und neuartige Anwendungen bestehender Materialien und Technologien stützen. Die Antragstellenden müssen einen detaillierten Plan für den Entwurf, den Prototyp, die Validierung und die CE-Kennzeichnung innovativer, kostengünstiger und nachhaltiger Atemschutzmasken der nächsten Generation vorlegen. Um die oben genannten Einschränkungen zu überwinden, müssen sie ein höheres Schutzniveau als FFP2-Atemschutzmasken bieten und gleichzeitig universell einsetzbar sein, um einen bequemen mehrstündigen Einsatz zu ermöglichen.
Verschiedene Lösungen können sich an unterschiedliche Zielgruppen richten (z. B. Kliniker, kritische Arbeitskräfte, die Öffentlichkeit usw.). Die Vorschläge sollten einen Verbreitungs- und Marktbereitschaftsplan enthalten, der einen Markt für das Produkt in Bereitschaftszeiten sicherstellt - z. B. durch Bevorratung oder aktive Nutzung. Dieser Plan sollte eine ausreichende Nachfrage erzeugen, um die Produktion in Gang zu setzen.
Wichtig ist auch, dass die Entwickler*innen nachweisen, dass eine rasche Ausweitung der Produktion möglich ist, sobald ein gesundheitlicher Notfall eintritt, wobei sie sich möglicherweise auf dezentrale Herstellungslösungen und die Verwendung zugänglicher Rohstoffe stützen. Die Produkte sollten nachweislich so günstig sein, dass ein Umstieg von der derzeit verwendeten PSA möglich ist. Um die Nachhaltigkeit zu fördern, sollten die Produkte wiederverwendbar und weniger umweltschädlich sein und idealerweise eine umweltfreundliche Produktion begünstigen. Bei den Vorschlägen ist zu berücksichtigen, dass die Atemschutzgeräte der nächsten Generation leicht zu lagern sein sollten (z. B. möglichst wenig Platz in den Lagern beanspruchen und ein langes Verfallsdatum haben) und von der Zielgruppe einfach zu verwenden sind.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Diese Maßnahme wird dazu beitragen, die nächste Generation von PSA auf den Markt zu bringen, um nachhaltige, universelle und wirksame Optionen für den persönlichen Schutz von Beschäftigten im Gesundheitswesen und anderen wichtigen Arbeitskräften, Patient*inneen und der Öffentlichkeit zu bieten. Überlegener Atemschutz wird für die Bevorratung, Ausweitung und Übernahme durch Gesundheitssysteme und die Öffentlichkeit als Reaktion auf künftige Pandemien oder Epidemien zur Verfügung stehen. Die Verringerung der Verwendung von Einwegprodukten wird die EU weniger anfällig für Unterbrechungen der Lieferkette machen.
Kostengünstige und benutzerfreundliche Atemschutzgeräte der nächsten Generation werden nach und nach die herkömmlichen Atemschutzgeräte ersetzen und auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene eingesetzt werden, um eine bessere Vorbereitung auf künftige Pandemien und andere grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen zu gewährleisten. Die breite Einführung verbesserter Atemschutzmasken in die klinische Praxis wird auch zu einem besseren Schutz für Mitarbeiter des Gesundheitswesens und Patienten führen, die sich bereits in der Vorbereitungsphase befinden, und insgesamt zu besseren Gesundheitsergebnissen.
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Erwartete Ergebnisse
Ziel dieser Aktion ist die Förderung von Innovationen und die Unterstützung der Entwicklung von Atemwegs-PSA der nächsten Generation, die die oben genannten Einschränkungen überwinden und zu einer erhöhten Verfügbarkeit von verbesserten medizinischen Gegenmaßnahmen für die Pandemievorsorge und -reaktion führen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen entweder von einem Einzelbewerber oder einem Konsortium von mindestens 3 Bewerbern (Begünstigte; keine verbundenen Unternehmen) eingereicht werden, die die folgenden Bedingungen erfüllen: Einzelbewerber (oder mindestens eines der Mitglieder eines Konsortiums) müssen über Fachwissen (nachgewiesen durch einschlägige frühere Projekte) in mindestens einem der folgenden Bereiche verfügen:
- Atemschutzausrüstung
- Krankenhausmanagement
- Technik für medizinische Geräte
- oder Bevorratung.
Das Fachwissen muss im Vorschlag deutlich hervorgehoben werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
- förderfähige Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem EU4Health-Programm assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.
Sonderfälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Europäische Referenznetzwerke (ERN) - Hierbei handelt es sich um Netzwerke zwischen Gesundheitsdienstleistern und Fachzentren in den Mitgliedstaaten zur Stärkung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich seltener Krankheiten, im Einklang mit den in Artikel 12 der Richtlinie 2011/24 festgelegten Zielen.
weitere Förderkriterien
Spezifische Zulassungskriterien: Juristische Personen, die auf dem Gebiet der Innovation tätig sind und über angemessene Fachkenntnisse im Bereich PSA verfügen, die durch Erfahrung in diesem Sektor nachgewiesen wurden (z. B. frühere Entwicklungstätigkeiten, akademische Forschung). Krankenhäuser, andere Arbeitgeber kritischer Arbeitskräfte oder Einrichtungen, die Vorräte anlegen, können Teil eines Konsortiums sein, um die Validierung, Erprobung und Einführung der entwickelten Produkte sicherzustellen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Die Kosten werden zu dem in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersatz (60 %) erstattet.
Sie können eine höhere Projektfinanzierungsrate (80 %) beantragen, wenn Ihr Projekt von "außergewöhnlichem Nutzen" ist, d. h:
- Maßnahmen, bei denen mindestens 30 % des Budgets auf Mitgliedstaaten entfallen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt oder
- Maßnahmen, an denen Einrichtungen aus mindestens 14 Mitgliedstaaten beteiligt sind und von denen mindestens vier aus Mitgliedstaaten stammen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Für die Einreichung der Vorschläge (einschließlich der Anhänge und Begleitdokumente) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
-
Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
-
Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
-
obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
-
detaillierte Budgettabelle/-berechnung
-
Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
-
Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
-
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Call document EU4H -2024-PJ-01Call document EU4H -2024-PJ-01(1059kB)
Kontakt
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