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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Europäische Zentrum für die Entwicklung von Impfstoffen (HERA)
Förderprogramm
EU4Health-Programm 2021-2027
Call Nummer
EU4H-2024-PJ-01-1
Termine
Öffnung
23.05.2024
Deadline
05.09.2024 17:00
Förderquote
60-80%
Budget des Calls
€ 102.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 102.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Maßnahme unterstützt die politische Priorität, die Krisenbereitschaft und die Reaktion auf künftige gesundheitliche Notfälle in Bezug auf medizinische Gegenmaßnahmen zu verbessern, wobei der Schwerpunkt auf vorrangigen Erregern mit Pandemiepotenzial liegt. Sie dient der Umsetzung des allgemeinen Ziels des EU4Health-Programms, die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit krisenrelevanter Produkte zu verbessern (Artikel 3 Buchstabe c), durch die in Artikel 4 Buchstaben b und c der Verordnung (EU) 2021/522 festgelegten spezifischen Ziele.
Call-Ziele
Mit dieser Maßnahme soll ein europäisches Zentrum für die Entwicklung von Impfstoffen im Bereich der öffentlichen Gesundheit geschaffen werden, das Spitzenleistungen in der Impfstoffentwicklung mit klinischen Versuchen und Aktivitäten zur Skalierung der Herstellung verbindet. Diese Aufforderung richtet sich an Konsortien von Impfstoffentwicklern, die über Fachwissen in der Entwicklung verfügen, einschließlich öffentlich finanzierter und industrieller Organisationen.
Die Drehscheibe wird einen strategischen Impfstoffplan für Europa entwickeln und in der Folge Impfstoffprototypen insbesondere für vorrangige Krankheitserreger mit epidemischem und pandemischem Potenzial entwickeln, modernste Technologien weiterentwickeln, die schnell angepasst werden können, relevante Protokolle für klinische Hauptprüfungen erstellen und ihre Aktivitäten kombinieren, um Kapazitäten/Netzwerke für klinische Prüfungen und Initiativen für die Herstellung in großem Maßstab auf nationaler und europäischer Ebene zu erreichen. Die Drehscheibe sollte Verbindungen zu privaten Herstellern herstellen, auch durch spezielle Produktionsvereinbarungen wie EUFAB oder vergleichbare nationale Modelle.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Es wird erwartet, dass diese Maßnahme:
a) zu einer besseren Bereitschaft und frühzeitigen Reaktion auf gesundheitliche Notfälle beitragen;
b) die Verfügbarkeit und Akzeptanz von für die öffentliche Gesundheit relevanten Impfstoffen und Antikörpern zu erhöhen;
c) einen Beitrag zur Verfügbarkeit von Präventivmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung ausgewählter Krankheitserreger leisten;
d) Verringerung strategischer Abhängigkeiten und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und strategischen Autonomie Europas.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Anträge können entweder von einem einzelnen Antragsteller oder von einem Konsortium gestellt werden (keine Mindestanforderungen).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
- förderfähige Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem EU4Health-Programm assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.
Sonderfälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Europäische Referenznetzwerke (ERN) - Hierbei handelt es sich um Netzwerke zwischen Gesundheitsdienstleistern und Fachzentren in den Mitgliedstaaten zur Stärkung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich seltener Krankheiten, im Einklang mit den in Artikel 12 der Richtlinie 2011/24 festgelegten Zielen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Für die Einreichung der Vorschläge (einschließlich der Anhänge und Begleitdokumente) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
-
Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
-
Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
-
obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
-
detaillierte Budgettabelle/-berechnung
-
Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
-
Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
-
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Call document EU4H -2024-PJ-01Call document EU4H -2024-PJ-01(1059kB)
Kontakt
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