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Call-Eckdaten
5G-Abdeckung entlang von Verkehrskorridoren - Arbeiten
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe - Digital
Call Nummer
CEF-DIG-2022-5GCORRIDORS-WORKS
Termine
Öffnung
12.10.2022
Deadline
23.02.2023 17:00
Förderquote
30 - 70 %
Budget des Calls
€ 25.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
Die Projektbudgets (maximaler Zuschussbetrag) werden voraussichtlich zwischen € 10.00.000,00 und € 25.000.000,00 pro Projekt liegen.
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt darauf ab, die erste Welle von Maßnahmen zur Einführung von 5G-Systemen entlang von Verkehrswegen für die vernetzte und automatisierte Mobilität (CAM), einschließlich sicherheitsrelevanter und nicht sicherheitsrelevanter Dienste, zu ergänzen.
Call-Ziele
Dieses Thema zielt darauf ab, die erste Welle von Maßnahmen zur Einführung von 5G-Systemen entlang von Verkehrswegen für die vernetzte und automatisierte Mobilität (CAM), einschließlich sicherheitsrelevanter und nicht sicherheitsrelevanter Dienste, zu ergänzen. Diese können Straßen, Schienen und Binnenwasserstraßen umfassen, gegebenenfalls in Kombination mit anderen Verkehrsträgern auf der Grundlage früher Vorbereitungsarbeiten, die bereits vor der Einreichung des Vorschlags begonnen haben. Anders als bei den Aufforderungen für die Jahre 2023 und später können sich die Antragsteller nicht auf frühere, von der CEF finanzierte Vorstudien stützen. Falls verfügbar, sollten die Ergebnisse der vorbereitenden Arbeiten/Studien, die eine Grundlage für die Einführungspläne bilden, in den Vorschlag aufgenommen werden, und zwar aufbauend auf anderen Arten von Studien oder auf der Grundlage der Ergebnisse laufender grenzüberschreitender F&I-Projekte für 5G-Korridore, die in der gesamten EU im Rahmen von Horizont 2020 durchgeführt werden.
Ziel ist es, die erforderlichen privaten Investitionen zu mobilisieren, um bis zum Ende des CEF-Programms (2027) ein vollständiges europaweites Straßen- und Schienennetz von 5G-Korridoren zu schaffen.
Dieses Thema zielt auf Maßnahmen zur Unterstützung von Investitionen in schwierigen Gebieten ab, in denen die Marktkräfte allein keine 5G-Dienste mit der erforderlichen Dienstqualität bereitstellen werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Bereitstellung einer solchen Konnektivität entlang wichtiger europäischer Verkehrswege, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die indikative Liste der 5G-Korridore in Teil V des Anhangs zur CEF-Verordnung.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Es wird erwartet, dass die Finanzierung der CEF Digital die großflächige Einführung von 5G-Korridoren vorantreibt und beschleunigt, um die Einführung von CAM zu unterstützen, einschließlich des Fahrens mit höherem Automatisierungsgrad und der Digitalisierung des Bahnbetriebs sowie anderer relevanter Verkehrsträger. Die Finanzierung kann auch die Einführung des künftigen mobilen Kommunikationssystems für den Schienenverkehr (Future Rail Mobile Communication System, FRMCS) und der streckenseitigen und zugehörigen fahrzeugseitigen Ausrüstung im Zusammenhang mit kritischen automatischen Zugsteuerungssystemen und -anwendungen (ETCS und/oder ATO) unterstützen.
Durch die Schließung von Einführungslücken, die Beseitigung von Kapazitätsengpässen und technischen Hindernissen sowie die Gewährleistung der Dienstkontinuität über die Grenzen hinweg würde die Einführung von 5G-Korridoren zur Stärkung des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts in der EU beitragen.
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Erwartete Ergebnisse
Antragsteller können Zuschüsse für Arbeiten, einschließlich Studien, im Zusammenhang mit den Projektkosten in den folgenden Kategorien beantragen:
- Aufbau passiver Netzelemente einschließlich Bauarbeiten, z. B. Leerrohre, Dark Fibre, 5G-Funkstationen, Masten und Pylone.
- Bereitstellung und Installation aktiver Netzelemente, z. B. Antennen, Speicher- und Rechenkapazitäten wie Netzcontroller, Router, Switches, Vermittlungsstellen, Edge-MEC/Knoten usw.
- Bereitstellung und Installation spezifischer streckenseitiger Geräte (z. B. Straße, Schiene) für CAM-Anwendungsfälle, wie Sensoren, Kameras usw. für die Verkehrsüberwachung, einschließlich angeschlossener straßenseitiger Einheiten.
- Vorbereitende Arbeiten, einschließlich Netzplanung.
Der Aufbau der 5G-Konnektivitätsinfrastruktur, der im Rahmen dieser Aufforderung zur Finanzierung vorgeschlagen wird, kann sowohl passive als auch aktive Netzelemente entlang von Verkehrswegen umfassen, die mindestens eine Grenze zwischen zwei Mitgliedstaaten überschreiten.
Die Länge des Korridors, der für den Aufbau oder die Untersuchung auf beiden/allen Seiten der Grenze vorgesehen ist, kann je nach den nationalen Gegebenheiten, einschließlich der Länge der TEN-V-Gesamtnetze in dem betreffenden Mitgliedstaat, der Verkehrsmittel, der geografischen Lage und der maximalen Größe des Projekts/der EU-Finanzierung variieren.
Die Vorschläge müssen grenzüberschreitende Abschnitte von 5G-Korridoren mit anderen Mitgliedstaaten umfassen, die nicht mehr als 15 % der Gesamtlänge aller TEN-V-Gesamtkorridore derselben Kategorie (Straße, Schiene oder Wasserstraßen) in dem von dem Vorschlag betroffenen Mitgliedstaat ausmachen, sowie andere durch das Programm CEF Digital finanzierte Projekte.
Bei nachgewiesenem Marktversagen könnten längere grenzüberschreitende Abschnitte (d. h. über den oben genannten Schwellenwert von 15 % hinaus) sowie zusätzliche Abschnitte innerhalb des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats in Betracht gezogen werden. Diese Möglichkeit kann insbesondere für Mitgliedstaaten von Bedeutung sein, in denen die Länge der umfassenden TEN-V-Korridore begrenzt ist. Die Notwendigkeit, das Vorliegen eines Marktversagens zu begründen, wenn die 15 %-Schwelle überschritten wird, gilt nicht für Vorschläge, die als marktkonforme Maßnahmen konzipiert sind.
Projekte zur Einführung von 5G-Korridoren, die die Grenze zu einem Drittland überschreiten oder in einem Hafen mit Seeverbindungen zu anderen EU-Mitgliedstaaten enden, fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich dieser Aufforderung. In solchen Fällen muss eine starke grenzüberschreitende Dimension nachgewiesen werden, und die CEF-Kofinanzierung ist auf die Korridorabschnitte in den förderfähigen Ländern beschränkt.
Infrastrukturen, die im Rahmen dieser Aufforderung eingerichtet werden, können unter bestimmten Bedingungen, bei denen ein Marktversagen nachgewiesen ist, auch für Dienste außerhalb der Verkehrswege genutzt werden, z. B. in Gebieten, die den Korridor umgeben, einschließlich besiedelter Gebiete oder dort, wo sozioökonomische Faktoren angesiedelt sind.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge sind einzureichen von:
- mindestens 2 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Unternehmen) aus 2 verschiedenen förderfähigen Ländern
- bei 5G-Korridorprojekten, die die Grenze zu einem Drittland überschreiten oder in einem Hafen mit Seeverbindungen zu anderen EU-Mitgliedstaaten enden, ausnahmsweise mindestens 2 Antragsteller (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens einem förderfähigen Land.
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- mit CEF assoziierte Drittländer (Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
- Einrichtungen aus anderen Ländern sind ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales sowie für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit nach nationalem Recht können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
bis zu 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
- Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen
- obligatorische Anhänge und ergänzende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle pro Arbeitspaket
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operativen Kapazität ausgenommen)
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Unterstützungsschreiben (MS-Vereinbarung)
- Erklärung des Koordinators im Namen des Konsortiums, dass keine vorhandene oder glaubhaft geplante 5G-Infrastruktur in der Lage ist, eine ununterbrochene, für CAM-Dienste geeignete Mobilfunkabdeckung in dem betreffenden Korridorabschnitt bereitzustellen (bei Bauvorschlägen im Einreichungssystem unter "Sonstige Anhänge" hochzuladen)
- Selbsterklärung aller an dem Vorschlag beteiligten Mobilfunknetzbetreiber, dass die öffentliche Finanzierung der CEF-Maßnahme von den beteiligten Mobilfunknetzbetreibern nicht zur Erfüllung einschlägiger Versorgungsverpflichtungen, z. B. im Zusammenhang mit Frequenzlizenzen, verwendet wird (bei Bauvorschlägen im Einreichungssystem unter "Sonstige Anhänge" hochzuladen)
- von den teilnehmenden Einrichtungen unterzeichnete Sicherheitserklärungen (für Bauvorhaben, Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- von den jeweiligen Mitgliedstaaten genehmigte Sicherheitsgarantien (sollte ein Mitgliedstaat ausnahmsweise mehr Zeit für die Genehmigung benötigen, müssen die Antragsteller bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Aufforderung eine Kopie der Sicherheitsgarantie und der Empfangsbestätigung des Antrags durch die Mitgliedstaaten vorlegen. In diesem Fall sind die von den Mitgliedstaaten genehmigten Sicherheitsgarantien vom Koordinator des Vorschlags bis spätestens 21. April 2023, 17:00:00 Uhr MESZ (Brüssel), unter Angabe der Vorschlags-ID im E-Mail-Betreff an HADEA-CEF-DIGITAL-CALLS@ec.europa.eu zu übermitteln.
- andere Anhänge
Maximale Seitenzahl - Teil B: 120 Seiten
Call-Dokumente
Call Document CEF-DIG-2022-5GCORRIDORSCall Document CEF-DIG-2022-5GCORRIDORS(617kB)
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