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Call-Eckdaten
5G-Abdeckung entlang von Verkehrskorridoren - Studien
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe - Digital
Call Nummer
CEF-DIG-2022-5GCORRIDORS-STUDIES
Termine
Öffnung
12.10.2022
Deadline
23.02.2023 17:00
Förderquote
50 %
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
Die Projektbudgets (maximaler Zuschussbetrag) werden voraussichtlich zwischen € 300.000,00 und € 1.000.000,00 pro Projekt liegen.
Link zum Call
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt auf vorbereitende Maßnahmen für geplante Einführungsprojekte ab, die Investitionen in schwierigen Gebieten unterstützen, in denen die Marktkräfte allein keine 5G-Dienste mit der erforderlichen Dienstqualität erbringen werden, und konzentriert sich auf wichtige europäische Verkehrswege, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die indikative Liste der 5G-Korridore in Teil V des Anhangs der CEF-Verordnung 2021/1153.
Call-Ziele
Bis 2021 gab es in Europa noch keine betriebsbereiten 5G-Korridore. Allerdings wurden an verschiedenen Orten in Europa mit Unterstützung europäischer und nationaler/lokaler öffentlicher Mittel groß angelegte Versuche zu Test-, Demonstrations- und Validierungszwecken durchgeführt.
Daher werden im Rahmen dieser Aufforderung Einführungsstudien finanziert, um die eigentlichen Arbeiten der nächsten großen Einführungswellen vorzubereiten, die nach Abschluss der Studien eingeleitet werden sollen; eine Aufforderung zur Einführung ist für 2023 geplant.
Einzelne Studien, die mehrere Einführungsprojekte abdecken (z. B. in demselben geografischen Gebiet oder unter Einbeziehung mehrerer Verkehrsträger), werden gefördert, sofern sie relevant sind.
Im Rahmen dieser Aufforderung sollen vorrangig Investitionen in grenzüberschreitende Abschnitte gefördert werden, die zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffen, aber auch weitere Abschnitte, die aus europäischer Sicht als relevant erachtet werden, fallen in den Anwendungsbereich dieser Aufforderung.
Der Korridor, der Gegenstand der Studie ist, muss mindestens eine Grenze zwischen zwei Mitgliedstaaten überschreiten. Die Länge der Korridore, die für die Einführung oder Untersuchung auf beiden/allen Seiten der Grenze vorgesehen sind, kann je nach den nationalen Gegebenheiten, einschließlich der Verkehrsmittel, der geografischen Lage und des maximalen Umfangs des Projekts/der EU-Finanzierung variieren.
Die Kombination mehrerer Einführungsprojekte für dieselbe oder verschiedene Aufforderungen, z. B. nach Regionen, wird in dieser Aufforderung gefördert.
Die Nutzung von Modellen zur gemeinsamen Nutzung von passiver und aktiver Infrastruktur, um die Effizienz der im Rahmen dieses Programms bereitgestellten Mittel zu erhöhen, wird ebenfalls gefördert. Die gemeinsame Nutzung von passiver und aktiver Ausrüstung durch Netzbetreiber (z. B. durch ein neutrales Host-Modell) sollte darauf abzielen, die Kosten für den Netzaufbau erheblich zu senken und gleichzeitig die energieeffiziente Nutzung von Ressourcen beim Aufbau und Betrieb der 5G-Infrastruktur zu erleichtern. Außerdem sollten nach Möglichkeit bestehende Infrastrukturen wie Leerrohre, Glasfaserkabel, Geräteunterstände, Stromversorgungs- und Versorgungsmasten genutzt werden.
Grenzüberschreitende Abschnitte, die nationale 5G-Korridorabschnitte ergänzen, die bereits für die Einführung durch den Privatsektor geplant sind oder im Rahmen der RRF oder anderer nationaler Programme im Einklang mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen ermittelt wurden, werden im Rahmen dieser Aufforderung besonders gefördert, da sie bereits in einem frühen Stadium zusätzliche Auswirkungen haben können.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den zu diesem Thema eingereichten Vorschlägen wird erwartet, dass sie Arbeiten für 5G-Korridore vorbereiten, die zu einem umfassenderen Plan für die Einführung einer ununterbrochenen, durchgehenden 5G-Konnektivität im gesamten CEF-Korridor, der von dem Vorschlag abgedeckt wird, beitragen, gegebenenfalls in Synergie mit nationalen Maßnahmen, wie sie im Rahmen der RRF festgelegt wurden.
In der Studie sollten Schlüsselparameter vorgeschlagen werden, die die verschiedenen Merkmale des vorgeschlagenen 5G-Korridors am besten beschreiben, einschließlich der Gesamtlänge der von 5G abgedeckten Korridore, der entlang der Abschnitte zu nutzenden Frequenzbänder, der Entfernung zwischen den Funkstandorten, der Verfügbarkeit verschiedener Dienstmerkmale entlang der Verkehrswege, der Kontinuität des Dienstes über die Grenze hinweg sowie der verfügbaren Leistung wie Datenrate und Latenzzeit für jedes Fahrzeug als Ergebnis der digitalen Unterstützung der CEF.
Die Ermöglichung von Modellen zur gemeinsamen Nutzung sowohl passiver als auch aktiver Infrastruktur, die in dieser Aufforderung gefördert wird, soll die effiziente Nutzung der im Rahmen dieses Programms bereitgestellten Mittel erhöhen. Die gemeinsame Nutzung von passiver und aktiver Ausrüstung durch Netzbetreiber (z. B. durch ein neutrales Host-Modell) sollte darauf abzielen, die Kosten für den Netzaufbau erheblich zu senken und gleichzeitig die energieeffiziente Nutzung von Ressourcen beim Aufbau und Betrieb der 5G-Infrastruktur zu erleichtern. Darüber hinaus sollten nach Möglichkeit bestehende Infrastrukturen wie Leerrohre, Glasfaserleitungen, Geräteunterstände, Stromversorgungs- und Versorgungsmasten genutzt werden.
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Erwartete Ergebnisse
Die Studien sollten die folgenden Elemente enthalten:
- Genaue Lage des Korridors, einschließlich der verschiedenen grenzüberschreitenden Abschnitte.
- Detaillierte Definition der Dienstanforderungen entlang des Korridors, die eine grenzüberschreitende Geschäftskontinuität ermöglichen.
- Vollständige Netzplanung einschließlich der verwendeten Frequenzbänder.
- Ein Plan zur Ermöglichung eines ununterbrochenen Dienstes in den finanzierten grenzüberschreitenden Abschnitten. Konkrete Ergebnisse, die es ermöglichen, die für den Aufbau der Infrastruktur erforderlichen Investitionen zu spezifizieren und finanziell zu quantifizieren, einschließlich der Abdeckung und der Dienstkapazitäten, der Nutzung der bestehenden Infrastruktur (Backhauling einschließlich Glasfaser, Strom, Gebäude und andere Bauten für die Kolokation, Bodenflächen und andere zugehörige Einrichtungen und Dienste).
- Koordinierungsmechanismen zur Gewährleistung der Geschäftskontinuität über die Grenze hinweg, insbesondere in Bezug auf Frequenzverwaltung und Nummerierung. Dazu gehört eine Beschreibung des/der Szenarios und der Prozesse, die eine Netzübergabe gewährleisten, die den angestrebten CAM-Dienstanforderungen entspricht.
- Kostenkalkulation und Kosten-Nutzen-Analyse zur Ermittlung wirtschaftlich tragfähiger und nicht tragfähiger Abschnitte des Korridors, in denen eine CEF-Finanzierung des Aufbaus der 5G-Konnektivitätsinfrastruktur erforderlich und gemäß den von der Kommission in ihrem Arbeitsprogramm festgelegten Leitlinien gerechtfertigt wäre.
- Zeitplan für die Durchführung der nachfolgenden Arbeiten (Abschluss der Netzplanung, Genehmigungsanträge, Vorbereitung der Arbeiten, Arbeiten, Tests, Einführung der Dienste).
- Netzausbaupläne nach einem Entwicklungspfad, der eine Verdichtung der Funknetze ermöglicht, die den Übergang zu höheren Automatisierungsgraden, wenn möglich bis hin zur Vollautomatisierung (z. B. Stufe 5 in der Automobilindustrie), erlauben würde.
- Definition des Kooperationsmodells bzw. der Kooperationsmodelle zwischen den verschiedenen Mitgliedern des Konsortiums, in dem die Aufgaben und Zuständigkeiten jeder am Errichtungsprojekt beteiligten Partei festgelegt werden, einschließlich Finanzierung, Eigentum, Errichtung der Infrastruktur, Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung des Netzes (falls vorhanden), Netzbetrieb und kommerzielle Bereitstellung von Diensten.
- Festlegung der Prozesse, die eine Koordinierung und Synergien zwischen der Finanzierung von Arbeiten im Rahmen der CEF Digital 2021-2023 und der RRF ermöglichen, sowie gegebenenfalls in Kombination mit anderen relevanten öffentlichen Finanzierungsprogrammen auf EU-, nationaler und regionaler/lokaler Ebene, die für die Zwecke dieser ersten Phase der Errichtungsarbeiten oder nachfolgender Projekte genutzt werden könnten.
- Identifizierung von Finanzierungslösungen für nachfolgende Phasen (auf der Grundlage des oben beschriebenen Fahrplans), möglicherweise unter Verwendung einer Mischung aus Zuschüssen und Darlehen, z. B. im Rahmen der CEF Digital Blending Facility.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge sind einzureichen von:
- mindestens 2 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Unternehmen) aus mindestens 2 verschiedenen förderfähigen Ländern
- bei 5G-Korridorprojekten, die die Grenze zu einem Drittland überschreiten oder in einem Hafen mit Seeverbindungen zu anderen EU-Mitgliedstaaten enden, ausnahmsweise mindestens 2 Antragsteller (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens einem förderfähigen Land.
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- mit CEF assoziierte Drittländer (Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
- Einrichtungen aus anderen Ländern sind ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales sowie für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit nach nationalem Recht können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
bis zu 6 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
- Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen
- obligatorische Anhänge und ergänzende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle pro Arbeitspaket
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operativen Kapazität ausgenommen)
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Unterstützungsschreiben (MS-Vereinbarung)
- Erklärung des Koordinators im Namen des Konsortiums, dass keine vorhandene oder glaubhaft geplante 5G-Infrastruktur in der Lage ist, eine ununterbrochene, für CAM-Dienste geeignete Mobilfunkabdeckung in dem betreffenden Korridorabschnitt bereitzustellen (bei Bauvorschlägen im Einreichungssystem unter "Sonstige Anhänge" hochzuladen)
- Selbsterklärung aller an dem Vorschlag beteiligten Mobilfunknetzbetreiber, dass die öffentliche Finanzierung der CEF-Maßnahme von den beteiligten Mobilfunknetzbetreibern nicht zur Erfüllung einschlägiger Versorgungsverpflichtungen, z. B. im Zusammenhang mit Frequenzlizenzen, verwendet wird (bei Bauvorschlägen im Einreichungssystem unter "Sonstige Anhänge" hochzuladen)
- von den teilnehmenden Einrichtungen unterzeichnete Sicherheitserklärungen (für Bauvorhaben, Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- von den jeweiligen Mitgliedstaaten genehmigte Sicherheitsgarantien (sollte ein Mitgliedstaat ausnahmsweise mehr Zeit für die Genehmigung benötigen, müssen die Antragsteller bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Aufforderung eine Kopie der Sicherheitsgarantie und der Empfangsbestätigung des Antrags durch die Mitgliedstaaten vorlegen. In diesem Fall sind die von den Mitgliedstaaten genehmigten Sicherheitsgarantien vom Koordinator des Vorschlags bis spätestens 21. April 2023, 17:00:00 Uhr MESZ (Brüssel), unter Angabe der Vorschlags-ID im E-Mail-Betreff an HADEA-CEF-DIGITAL-CALLS@ec.europa.eu zu übermitteln.
- andere Anhänge
Maximale Seitenzahl - Teil B: 120 Seiten
Call-Dokumente
Call Document CEF-DIG-2022-5GCORRIDORSCall Document CEF-DIG-2022-5GCORRIDORS(617kB)
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