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Call-Eckdaten
Maritime Raumplanung (MSP) für die Nordsee
Förderprogramm
Europäischer Fonds für Maritime Angelegenheiten, Fischerei und Aquakultur
Call Nummer
EMFAF-2024-PIA-MSP
Termine
Öffnung
07.05.2024
Deadline
11.06.2024 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 2.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 2.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, die Umsetzung der maritimen Raumplanung in der EU zu erleichtern, unter anderem durch die wirksame Anwendung der Richtlinie 2014/89 zur Schaffung eines Rahmens für die MRO. Mit dieser Aufforderung sollen Projekte finanziert werden, die innovative Lösungen für spezifische Herausforderungen entwickeln, denen die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung, Überwachung und/oder Überarbeitung ihrer maritimen Raumordnungspläne begegnen könnten. Viele dieser Herausforderungen sind den Küstenmitgliedstaaten gemeinsam. Daher besteht ein gemeinsames Interesse an der Entwicklung innovativer Lösungen, die innerhalb eines Meeresbeckens und/oder meeresbeckenübergreifend angewendet werden können. Dies bedeutet, dass die Projekte Teilnehmer aus verschiedenen Mitgliedstaaten, die in einem Meeresbecken liegen, oder aus verschiedenen Meeresbecken zusammenbringen sollten.
Call-Ziele
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie innovative Antworten auf die oben genannten spezifischen Herausforderungen geben, denen die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung und/oder Überarbeitung ihrer maritimen Raumordnungspläne begegnen könnten.
Nachfolgend finden Sie eine Liste von Prioritäten im Zusammenhang mit den oben genannten Herausforderungen:
- MRO als Wegbereiter für den Europäischen Green Deal. Entwicklung von Strategien und Ansätzen zur Überprüfung/Überarbeitung von maritimen Raumordnungsplänen, um sie zukunftssicherer, integrierter und kohärenter zu machen, insbesondere im Kontext eines Meeresbeckens. Beitrag zur Entwicklung oder Überarbeitung der MRO unter Berücksichtigung der blauen Kreislaufwirtschaft und des Nexus Natur-Nahrung-Energie, kohärent in einem Meeresbeckenkontext. Klimasicherheit der MRO, einschließlich der Einbeziehung von Maßnahmen und/oder Strategien zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung des Klimawandels.
- Erleichterung/Ermöglichung der Entwicklung von Meeresschutzgebieten und Wirtschaftssektoren (z. B. Tourismus und maritimes/unterseeisches Kulturerbe, Offshore-Energie, Fischerei, Aquakultur) im maritimen Bereich: Ex-ante-Bewertungen (Strategische Umweltprüfung, Umweltverträglichkeitsprüfung) und Umweltüberwachung; Mehrfachnutzung bei der Projektgestaltung und bei der Erteilung von Lizenzen/Genehmigungen; Entwicklung eines Rechtsrahmens für Mehrfachnutzung, einschließlich Land-Meer-Interaktionen (LSI); Zuweisung von ausreichend Meeresraum, um Synergien mit anderen Sektoren/Aktivitäten zu ermöglichen.
- Anwendung eines ökosystembasierten Ansatzes (EBA) in der MRO: Gestaltung von maritimen Raumordnungsplänen zur Integration von Zielen und Maßnahmen anderer EU-Instrumente (z. B. der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) mit dem Ziel, kollektive und kumulative Belastungen zu verringern und sicherzustellen, dass sich marine Ökosysteme in einem gesunden, produktiven und widerstandsfähigen Zustand befinden.
- Analyse der Art und Weise, wie in den maritimen Raumordnungsplänen bestehende und potenzielle Spannungen zwischen verschiedenen Sektoren ermittelt und angegangen werden. Zum Beispiel die Analyse der sozioökonomischen Auswirkungen der Offshore-Energieentwicklung und der Meeresschutzgebiete auf Freizeit- und Tourismusaktivitäten, Schifffahrt, indigenes Leben, Aquakultur und Fischerei. Entwicklung von Strategien zur Bewältigung dieser Wechselwirkungen sowie der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen, zur Erhöhung der sozialen Akzeptanz und zur Gewährleistung der wahrgenommenen Fairness im MRO-Prozess.
Die Antragsteller sollten eine der oben genannten Prioritäten oder eine Kombination davon auswählen und ihren Vorschlag darauf aufbauen.
Vorrangig berücksichtigt werden Vorschläge, die auf den Ergebnissen früherer MRO-Projekte aufbauen, die für die Ziele der Aufforderung relevant sind. In diesem Zusammenhang sollte in den Vorschlägen dargelegt werden, wie sie auf abgeschlossenen oder laufenden Forschungs- und Innovationsprojekten, ggf. auch aus EU-Programmen, aufbauen, diese ergänzen und sich von ihnen unterscheiden. Umfasst ein Vorschlag Aktivitäten in einem bestimmten Meeresbecken, für das eine spezielle Strategie für das Meeresbecken oder eine ähnliche Initiative besteht, werden vorrangig Vorschläge berücksichtigt, in denen erläutert wird, wie sie zu den Zielen der entsprechenden Strategie oder Initiative für das Meeresbecken beitragen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Antragstellenden müssen die wichtigsten von dem Projekt erwarteten Ergebnisse auflisten. Die erwarteten Ergebnisse, die bis zum Ende des Projekts erreicht werden sollen, müssen konkret, realistisch und zeitlich begrenzt sein und sich soweit wie möglich quantifizieren lassen.
Von den Vorschlägen wird insbesondere erwartet, dass sie:
- Sicherstellen, dass die maritimen Pläne in der betreffenden Meeresregion kohärent und koordiniert sind;
- Erstellung eines Verzeichnisses bewährter Verfahren und der aus dem Projekt gewonnenen Erkenntnisse sowie einer Liste der Ergebnisse der Projekte, auch in Abstimmung mit der europäischen MRO-Plattform;
- Erstellung von zwei "Policy Briefs", eines zur Halbzeit und eines am Ende des Projekts, in denen die wichtigsten Ergebnisse des Projekts und ihre Bedeutung für die Umsetzung der MRO-Richtlinie zusammengefasst werden. Diese Dokumente sollten Elemente des "politischen Feedbacks" enthalten, insbesondere Vorschläge für Änderungen/Verbesserungen der derzeitigen politischen Instrumente der EU.
Darüber hinaus sollten die Vorschläge spezifische erwartete Auswirkungen in Bezug auf die angestrebten "Prioritäten" aufzeigen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Antragstellenden sollten in ihrem Vorschlag erläutern, wie sie die unten beschriebenen Aktivitäten durchführen werden, die innerhalb der Projektlaufzeit zu konkreten und messbaren Ergebnissen führen.
Die Projekte müssen eine oder mehrere der folgenden Hauptaktivitäten als Teil der Projektdurchführung durchführen:
- Spezifische Aktivitäten zur Umsetzung der Bestimmungen der Artikel 6, 7, 8 und 9 der MRO-Richtlinie, einschließlich der Überprüfung und/oder Überarbeitung der maritimen Raumordnungspläne;
- Spezifische Aktivitäten zur Umsetzung der Bestimmungen von Artikel 10 der MSP-Richtlinie (Datennutzung und -austausch);
- Spezifische Maßnahmen zur Umsetzung der Bestimmungen von Artikel 11 der MRO-Richtlinie (Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten);
- Spezifische Aktivitäten zur Umsetzung der Bestimmungen von Artikel 12 der MRO-Richtlinie (Zusammenarbeit mit Drittländern).
Darüber hinaus sollten die Antragsteller in ihrem Projekt die folgenden ergänzenden Aktivitäten/Aufgaben zur Unterstützung der oben genannten Kernaktivitäten vorsehen:
- Einrichtung eines Lenkungsausschusses (SC), der die strategische Gesamtlenkung des Projekts gewährleistet. Der Lenkungsausschuss sollte sich aus relevanten Vertreter*innen der Mitgliedstaaten, in denen die Maßnahme stattfindet (z. B. den für die MRO zuständigen Behörden), sowie aus den beteiligten Begünstigten zusammensetzen. Die Kommission und CINEA können nur als Beobachter teilnehmen.
- Einsetzung eines beratenden Ausschusses (Advisory Committee, AC) zur fachlichen Beratung über die Projektaktivitäten. Der Beirat sollte sich aus höchstens fünf anerkannten Expert*innen für die MRO oder für einschlägige Tätigkeitsbereiche zusammensetzen. Die Kommission und CINEA können nur als Beobachter teilnehmen.
- Arbeitsverfahren, in denen festgelegt wird, wie das Projekt und der Überwachungsausschuss arbeiten werden (Zuweisung klarer Rollen und Zuständigkeiten, Beschreibung des Entscheidungsprozesses, Häufigkeit der Sitzungen usw.);
- eine Eröffnungs- und Abschlusskonferenz.
Den Antragstellern wird dringend empfohlen, für die Entwicklung und Durchführung der vorgeschlagenen Kommunikations- und Verbreitungsmaßnahmen eigenes Personal abzustellen. Dies sollte im vorgeschlagenen Budget angemessen berücksichtigt werden.
Die Liste der ergänzenden Aktivitäten ist nicht erschöpfend. Die Antragsteller können zusätzliche Aktivitäten vorschlagen, sofern die vorgeschlagene ergänzende Aktivität begründet ist und eine kohärente Verbindung zu den Projektzielen und den Zielen dieser Aufforderung herstellt.
Vernetzung mit anderen EU-Projekten
Während der Laufzeit der im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Meeresraumplanung geförderten Projekte können auf EU-Ebene eine Reihe von Veranstaltungen (nicht mehr als eine pro Jahr) für die Begünstigten der Finanzhilfe organisiert werden, um den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den Meeresbecken zu erleichtern, das gegenseitige Lernen zu fördern und die europäische Dimension der maritimen Raumplanung zu stärken. Es wird erwartet, dass die Projektbegünstigten an diesen Veranstaltungen teilnehmen, die in Brüssel oder an anderen relevanten Orten stattfinden werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens 2 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens 2 Einrichtungen aus 2 verschiedenen förderfähigen Ländern
- Bei den Antragstellern muss es sich um Behörden oder Einrichtungen handeln, die für die maritime Raumplanung in den Küstenländern zuständig sind, die für die MRO in dem ausgewählten Gebiet verantwortlich sind, und/oder um eine regionale Organisation, die über Zuständigkeiten im Bereich der maritimen Raumplanung oder der von der maritimen Raumplanung betroffenen Tätigkeiten (Naturschutz, Entwicklung erneuerbarer Offshore-Energien, Fischerei) verfügt. Andere Behörden oder Einrichtungen gelten als förderfähige Antragsteller, sofern sie von den für die maritime Raumplanung zuständigen Behörden oder Einrichtungen auf nationaler Ebene in den betreffenden Küstenländern unterstützt werden.
- Der Koordinator muss seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein, die von den für die maritime Raumplanung auf nationaler Ebene zuständigen Behörden oder Stellen in den betreffenden Küstenmitgliedstaaten anerkannt sind.
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder im Atlantik, in der Ostsee, im Schwarzen Meer, in der Nordsee und im Mittelmeer oder mit Gewässern, die an EU-Regionen in äußerster Randlage angrenzen, im Rahmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit bei der maritimen Raumplanung und nur dann, wenn ihre Beteiligung für die Ziele einer bestimmten Maßnahme erforderlich ist und mit Aktivitäten im Rahmen regionaler Meeresübereinkommen in Zusammenhang steht.
- Es muss sich um öffentliche Behörden oder Einrichtungen handeln, die für die maritime Raumplanung der Küstenmitgliedstaaten zuständig sind.
Sonderfälle:
Ausnahmefinanzierung - Einrichtungen aus den im Arbeitsprogramm genannten Ländern (sofern vorhanden) sind nur ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Die Vorschläge müssen sich auf Aktivitäten beziehen, die das folgende Meeresbecken/Gebiet betreffen: Nordsee. Die Vorschläge können die Zusammenarbeit mit anderen Meeresbecken (Atlantik, Ostsee, Schwarzes Meer, Mittelmeer sowie die Meeresgebiete der EU-Regionen in äußerster Randlage) umfassen.
Die Antragsteller werden ermutigt, Vorschläge einzureichen, die die Zusammenarbeit und den Transfer von Ergebnissen zwischen und/oder zwischen Meeresbecken beinhalten.
Die Vorschläge können sich auf einen Teil/eine Unterregion dieser Meeresbecken/-gebiete konzentrieren.
Die Aktivitäten sollten sich in der Regel auf die EU-Gewässer beziehen, können aber auch auf benachbarte Gewässer ausgedehnt werden, wenn dies für die Durchführung der Projekte (in Anbetracht ihrer Art und ihrer Ziele) erforderlich ist, insbesondere wenn die grenzüberschreitende MRO-Zusammenarbeit die Beteiligung von Drittländern in dem betreffenden Meeresbecken erfordert.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: entfällt
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte: entfällt
Die Vorschläge sind auf maximal 60 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Call document EMFAF-2024-PIA-MSPCall document EMFAF-2024-PIA-MSP(568kB)
Kontakt
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